Diablo 3 Auktionshaus: Fazit
Mit dem neuen Echtgeld-Auktionshaus von Diablo 3 ergeben sich haufenweise Rechtsfragen. Nicht nur das Verhältnis Käufer zu Verkäufer ist ungeklärt. Viele Faktoren, darunter auch die Blizzard-Nutzungsbedingungen, beeinflussen Rechtslage und Rechtsfolgen. Doch auch andere rechtliche Bereich, an die man nicht im ersten Augenblick denkt, bedürfen einer (Er-)Klärung. PC Games Hardware sieht sich die Rechtslage genauer an.
Mit dem neuen Echtgeld-Auktionshaus von Diablo 3 ergeben sich haufenweise Rechtsfragen. Nicht nur das Verhältnis Käufer zu Verkäufer ist ungeklärt. Viele Faktoren, darunter auch die Blizzard-Nutzungsbedingungen, beeinflussen Rechtslage und Rechtsfolgen. Doch auch andere rechtliche Bereich, an die man nicht im ersten Augenblick denkt, bedürfen einer (Er-)Klärung. PC Games Hardware sieht sich die Rechtslage genauer an.
Quelle: Buffed
Diablo 3 Auktionshaus: Kommentar zur Rechtslage bei virtuellen Gegenständen
Fazit: Diablo 3 Echtgeld-Auktionshaus
Das Echtgeld-Auktionshaus dürfte in Zukunft noch für einigen rechtlichen Trubel sorgen. Das Thema virtuelle Gegenstände in Online-Spielen ist noch weitestgehend ungeklärt und bestenfalls Schwerpunkt verschiedener Jura-Doktorarbeiten gewesen. Hinzukommen Allgemeine Geschäftsbedingungen von Blizzard, die nicht grundsätzlich konfliktfrei mit deutschen Gesetzen sind. Eine nähere (richterliche) Klärung dürfte auch hier zunächst notwendig sein, um Gewissheit zu haben. Sicher ist, dass etwaige Rechte allenfalls aus dem Vertragsverhältnis Nutzer/Blizzard abgeleitet werden können. Grundlage hierfür sind allgemeine gesetzliche Regelungen im BGB, die je nach Vorliegen der Vertragsart zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen können. Denken Sie immer daran, dass ein Kauf und Verkauf im Auktionshaus stets mit tatsächlichen, rechtlichen und sogar steuerrechtlichen Risiken verbunden sein kann. Es bleibt spannend, wer sich traut, einen Streitfall vor Gericht zu bringen. Sind es Eltern, deren minderjähriger Sohn mal für 250 Euro einen legendäres Schwert erworben hat oder doch eine Behörde, die das Battle.net-Konto (und deren Stand) näher durchleuchten möchte? Der Bundesverband Verbraucherzentrale hat mit seiner Abmahnung gegenüber Blizzard schon einmal vorgelegt.
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Folgende Themen finden Sie auf den Folgeseiten:
In diesem Artikel
- Seite 1 Diablo 3 Auktionshaus: Rechtslage virtuelle Gegenstände
- Seite 2 Diablo 3 Auktionshaus: AGB von Blizzard
- Seite 3 Diablo 3 Auktionshaus: Verkauf von virtuellen Gegenständen
- Seite 4 Diablo 3 Auktionshaus: Blizzard als Finanzdienstleister und Steuerrecht
- Seite 5 Diablo 3 Auktionshaus: Fazit
- Seite 6 Bildergalerie
Ich finde die Rechtsdikussion doch recht fragwürdig.
Angenommen ich kaufe ein virtuelles Schwert für reales Geld.
Ich habe einen Besitz erworben und das Finanzamt hält die Hand auf.
Wenn mich nun einer im Spiel niedermetzelt und mir das Schwert abnimmt....
Welche Folgen ergeben sich daraus?
Kann ich den Täter wegen schweren Raubes drankriegen?
Kann ich das beim Finanzamt als außerordentliche Aufwände steuermindernd geltend machen?
Dazu kommt noch das der Drop vom jeweiligen Monster und somit der "Gewinn" im Auktionshaus nicht fest ist sondern zufällig. Sprich ich kann nicht wirklich beeinflussen (dazu zählt nicht +Magicfind) durch Können, welches Items und somit welchen Wert in Echtgeld ich erhalte. Somit ist das ein Glückspiel und missfällt dem Staat da er da spezielle Auflagen hat, die er aber hier nicht anwendet da Blizzard in einer Grauzone agiert.
Dass man damit wohl auch nur schwer seinen Lebensunterhalt finanzieren kann, dürfte eh klar sein. Genug Verrückte die sich mit ihrem Zockerhobby aber eventuell motiviert fühlen, noch ein wenig dabei zu verdienen, könnten jedoch genug Ehrgeiz und Motivation aufbringen.
Also obliegt es mal wieder der deutschen Bürokratenwillkür, was Sache ist bis irgendwann mal ein Gericht ein Urteil in die Richtung fällt
wenn jemand das machen sollte um geld damit zu verdienen kommen dort diverse faktoren hinzu die man mit einberechnen müsste.
die kosten die durch den laufenden pc entstehen, strom und hardwareverschleiss.
dann damit es einem auch wirklich was bringt wie lange brauch ich um irgendwas von wert zu erhalten.
umrechnung dann wie wäre sozusagen dann mein stundenlohn.
also von gewinn kannste erst reden wenn du alle kosten davon abziehst, ich finde die 30 % dann schon etwas sehr übertrieben und steht wohl weniger in relation zu den erbrachten leistungen die von ihnen dann durchgeführt werden.
meines erachtens für einen erfolgreichen verkauf eines gegenstandes 5 % wären da eher am wert der erbrachten leistung und 10 % zum auszahlen der summe.
wie im artikel erwähnt worden ist bauen die sich eine monopol stellung aus und versuchen halt es nach ihrem gusto zu diktieren.
ich spiele selber nicht diablo 3 aber das thema wird sicherlich für die zukunft interessant sein, da es sicherlich noch so manch ein gericht fordern wird.
Alleine aufgrund der vielen offenen Rechtsfragen, würde ich das D3 Auktionshaus meiden wo es nur geht. Zumal die Provison die sie sich in Summe genehmigen, einfach unverschämt teuer ist.
Eine allgemeine Aussage zu der Thematik ist nicht möglich.