Balkonkraftwerk-Ratgeber: Was man nicht darf und ob sich ein Speicher lohnt
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Balkonkraftwerk-Ratgeber: Was man nicht darf und ob sich ein Speicher lohnt

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Darf ich zwei Balkonkraftwerke anschließen? Wir erklären, was verboten ist und warum und wann man einen Speicher kaufen sollte.

Was passiert, wenn ich 2 Balkonkraftwerke anschließe?

Unterschreiten diese die 800-Watt-Grenze des Wechselrichters, passiert nichts. Pro Stromkreis/Haushalt dürfen maximal 800 Watt Leistung durch Balkonkraftwerke erzeugt werden. Da jeder Haushalt drei Phasen/Stromkreise hat, wären theoretisch bis zu drei Balkonkraftwerke möglich, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen.

Dies würde jedoch wirtschaftlich keinen Sinn machen, denn der Kauf, die Installationskosten und der Energieverlust bei der Produktion, übersteigen den Nutzen mehrerer Balkonkraftwerke. Stattdessen ist die nachträgliche Erweiterung durch mehrere Solarmodule sinnvoll.
Wer dennoch ein zweites Balkonkraftwerk installieren möchte, wird gesetzlich nicht daran gehindert, insofern die Leistung von 800 Watt beider Wechselrichter nicht überschritten wird. Passiert dies, ist mit einer Ordnungswidrigkeit in theoretischer Höhe von bis zu 50 000 Euro zu rechnen. In der Praxis erfolgt eine Verwarnung oder die Aufforderung zur Bußgeldzahlung beim Netzbetreiber. Letzterer muss die Netzsicherheit gewährleisten, die durch die zu hohe Spannung gefährdet wird.

Alle weiteren Tests und Kaufberatungen des PCGH-Ratgebers finden Sie auf PCGH.de.

Was passiert, wenn man das Balkonkraftwerk nicht drosselt?

Wer beispielsweise tagsüber nicht zu Hause ist, für den lohnt sich ein Speicher. So kann während der Sonnenstunden Strom gesammelt und abends dann verwendet werden. Quelle: Anker Solix Wer beispielsweise tagsüber nicht zu Hause ist, für den lohnt sich ein Speicher. So kann während der Sonnenstunden Strom gesammelt und abends dann verwendet werden.

Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann Strafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen sowie die Netzsicherheit gefährden.

Produziert die Mini-Fotovoltaikanlage große Mengen Strom, wird dies der lokale Netzanbieter bemerken. Da er auf Vergleichswerte anderer Balkonkraftwerke und potenzielle Hochrechnungen zurückgreifen kann, muss der Nutzer eventuelle Bußgeldzahlungen durch den Netzanbieter oder sogar ein Ordnungsgeld des Gesetzgebers in Höhe von bis zu 50 000 Euro befürchten.
In der Realität wird der Nutzer, insofern er nicht extrem hohe Mengen Strom eingespeist hat, eine Verwarnung erhalten und muss den Wechselrichter des Balkonkraftwerks entsprechend drosseln oder einen neuen installieren.

Was passiert, wenn der Stromzähler rückwärts läuft?

Vor Mai 2024 hätte dies eine Strafe bedeutet, inzwischen passiert nichts. Bis zu vier Monate ist der Betrieb legal, dann erfolgt der Austausch des Zählers.

Während vor Inkrafttreten des Solarpakets 1 der Betrieb eines Balkonkraftwerks ausschließlich mit digitalem Zähler erlaubt und ein rückwärtslaufender Ferraris-Zähler stark untersagt war, ist dies inzwischen nicht mehr so.

Der Käufer eines Balkonkraftwerks kann die Anlage anmelden, in Betrieb nehmen, und der Zähler darf rückwärtslaufen. Geschieht dies in den Sommermonaten, ist das sogar die profitabelste Phase des Balkonkraftwerks. Spätestens nach vier Monaten muss der Netzanbieter den Zähler ausgetauscht haben. Kann er dieser Pflicht nicht innerhalb von vier Monaten nachkommen, muss der Käufer das Balkonkraftwerk außer Betrieb setzen.

Was passiert, wenn man ein Balkonkraftwerk nicht anmeldet?

Wird die Anlage nicht angemeldet, droht eine Strafe des Netzbetreibers. Diese kann pro Kilowatt installierter Leistung bis zu zehn Euro monatlich betragen.

Nicht angemeldete Balkonkraftwerke speisen Energie in das öffentliche Netz, wenn sie nicht gespeichert oder direkt verbraucht wird. Theoretisch könnte das zu einer Überlastung führen, weshalb der Netzbetreiber und Gesetzgeber eine Anmeldung des Balkonkraftwerks vorschreiben.
Kommt der Käufer der Anmeldung nicht nach, sind Gesetzgeber und Netzbetreiber berechtigt, ein Bußgeld zu verhängen. Theoretisch beträgt dieses bis zu zehn Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung beim Netzbetreiber. Das wären bei einer Leistung von 800 Watt bis zu acht Euro im Monat und 96 Euro pro Jahr. Beim Gesetzgeber wäre es theoretisch eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von bis zu 50 000 Euro. In der Realität werden solche Bußgelder seltenst bis gar nicht verhängt, denn der Bürger soll incentiviert werden, Solarenergie zu nutzen. Stattdessen folgt, wenn überhaupt, ein Schreiben, mit der Aufforderung, die Anlage anzumelden. Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht nach, sind Bußgelder beider Parteien möglich.

Was ist besser: Balkonkraftwerk mit Speicher oder ohne?

Dies hängt von der individuellen Situation ab. Generell ist aber von einem Speicher abzusehen, da die Leistung des Balkonkraftwerks zu gering und der Preis des Speichers zu hoch ist.

Der Speicher eines Balkonkraftwerks fungiert wie ein riesiger Akku. Arbeitet der Nutzer tagsüber oder kann nicht so viel Energie verbrauchen, wie die Anlage einspeist, gelangt der Strom ins öffentliche Netz. Dort erhält der Nutzer, anders als bei der Fotovoltaikanlage, keine Einspeisevergütung, sondern maximal acht Cent pro Kilowattstunde. Daher überlegen Balkonkraft-Besitzer meist, sich einen Speicher zu kaufen.
Dieser Speicher würde den nicht verbrauchten Strom speichern und erst in der Nacht bei Bedarf abgeben. Theoretisch wäre dieses System perfekt, praktisch übersteigen die Kosten des Speichers deutlich das Sparpotenzial. Ein zusätzlicher Speicher ist doppelt so teuer wie ein gesamtes Balkonkraftwerk, weshalb der Kauf nur in den wenigsten Anwendungsfällen sinnvoll ist.

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  1. Seite 1 Einleitung und Wattgrenzen von Balkonkraftwerken
  2. Seite 2 Balkonkraftwerk-Ratgeber: Gesetzliche Änderungen seit 2024 und Anmeldung
  3. Seite 3 Balkonkraftwerk-Ratgeber: Anschluss und mögliche Ersparnis
  4. Seite 4 Balkonkraftwerk-Ratgeber: Was man nicht darf und ob sich ein Speicher lohnt
    • Kommentare (6)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von empy Lötkolbengott/-göttin
        Was wäre das überhaupt für eine Pflicht?
        "Du musst das machen, sonst muss jemand anderes die Konsequenzen dafür tragen!!"
      • Von empy Lötkolbengott/-göttin
        Was wäre das überhaupt für eine Pflicht?
        "Du musst das machen, sonst muss jemand anderes die Konsequenzen dafür tragen!!"
      • Von Olstyle Trockeneisprofi (m/w)
        Zitat

        Spätestens nach vier Monaten muss der Netzanbieter den Zähler ausgetauscht haben. Kann er dieser Pflicht nicht innerhalb von vier Monaten nachkommen, muss der Käufer das Balkonkraftwerk außer Betrieb setzen.
        Wo steht das? Und muss man das dann selbstständig bemerken oder darf nur der Netzbetreiber einen dazu auffordern?
        (Doof gestellt: Warum sollte ich als Laie überhaupt in der Lage sein zu bewerten ob mein Stromzähler wirklich keine Rücklaufsperre hat?)
      • Von inhuman_nature Software-Overclocker(in)
        Zitat von Forst-Fan
        Schukostecker unsicherer?Selten so gelacht...
        Über die Passage bin ich auch gestolpert. Da hat sich die Autorin offenbar verschrieben. Gemeint ist an dieser Stelle wohl der Wieland-Stecker ...
      • Von MfDoom Volt-Modder(in)
        wieviele Jahre könntest du Ökostrom beziehen, bis du die Kosten für die Anlage drin hast?
      • Von Snowhack Volt-Modder(in)
        Denke werden uns nächste Jahr noch auf dem Gartenhaus eine Balkonkraftwerk mit 4 Panels &

        Ost-Süd (2x) und Süd-West (2x) Ausrichtung anschaffen mit 2kW Speicher.

        die 20 kW PV Anlage auf unserm Haus hat uns überzeug diese Jahr.
      Direkt zum Diskussionsende
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