Balkonkraftwerk-Ratgeber: Gesetzliche Änderungen seit 2024 und Anmeldung
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Balkonkraftwerk-Ratgeber: Gesetzliche Änderungen seit 2024 und Anmeldung

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Was hat sich mit dem Solarpakt von 2024 für Privathaushalte in Sachen Balkonkraftwerk gesetzlich geändert? Worauf muss ich bei der Anmeldung achten'? Wir erklären!

Was änderte sich seit 2024 bei Balkonkraftwerken?

Die Einspeisegrenze von 600 Watt wurde auf 800 Watt angehoben, die Anmeldung vereinfacht und weitere Beschränkungen wurden aufgehoben. Mit dem Solarpaket 1 beschloss die Bundesregierung neue Regelungen für Balkonkraftwerke und vereinfachte sowie verbesserte Prozesse. Im Detail sieht dies wie folgt aus:

  • Erhöhung der Einspeisegrenze: Der wichtigste Faktor für den Nutzer ist die Erhöhung der Einspeisegrenze von 600 auf 800 Watt. So kann der Endkunde mehr sparen, indem die Leistung nicht frühzeitig durch den Wechselrichter gedrosselt wird.
  • Simplere Anmeldung: Statt über 20 Angaben und der zusätzlichen Anmeldung beim lokalen Netzbetreiber, muss sich der Käufer eines Balkonkraftwerks lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur für Mini-Fotovoltaikanlagen registrieren. Hierzu sind nur wenige, simple Eingaben erforderlich und die Anmeldung ist binnen weniger Minuten erledigt.
  • Bauproduktregelungen: Balkonkraftwerke gelten durch das Solarpaket 1 nicht mehr als Bauprodukte. Vereinfacht bedeutet das, dass Installationen über einer Höhe von vier Metern möglich sind und die 2-Quadratmeter-Beschränkung oder die Überkopfverglasungsregel entfallen. Das macht die Installation an mehr Orten möglich und vereinfacht sie zugleich.
  • Maximale Leistung von 2000 Wp: Um weiterhin ein Grundmaß an Netzsicherheit zu gewährleisten, dürfen alle Solarmodule zusammen eine Nennleistung von 2000 Wp nicht überschreiten.
  • Rücklaufsperre entfällt: Die größte Angst bei der bisherigen Installation war das Rückwärtslaufen des Ferraris-Zählers, wodurch der Nutzer sich des Betrugs strafbar machte. Mit dem Solarpaket 1 wurde das aufgehoben und der Netzanbieter muss innerhalb von vier Monaten den Zähler selbst wechseln. Bis dahin ist der Betrieb und das Rückwärtslaufen möglich.
  • Schuko-Stecker: Während früher noch Wieland-Steckdosen verpflichtend/empfohlen waren, ist der Betrieb nun auch mit einem Schuko-Stecker offiziell erlaubt.

Übrigens ist der Schuko-Stecker nach wie vor nicht gesetzlich festgeschrieben. Es gibt zwar einen Entwurf zu einer VDE-Norm, der hängt aber bereits seit 2024 in der Beratungsschleife fest.

Wann kommt das neue Gesetz für Balkonkraftwerk?

Das neue Gesetz namens Solarpaket 1 ist seit dem 16.05.2024 in Kraft getreten und umfasst einige Änderungen für Balkonkraftwerke. Am 26.April 2024 war es so weit, das Solarpaket 1 wurde von Bundestag und Bundesrat einstimmig beschlossen und anschließend vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Wenige Tage später, am 4. Mai, legte der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) einen ersten Norm-Entwurf vor, der überarbeitet und am 15. Mai im Bundesgesetzblatt als Solarpaket 1 veröffentlicht wurde. Einen Tag später, am 16. Mai, folgte das Inkrafttreten.

Wo muss ich mein Balkonkraftwerk ab 2024 anmelden?

Die Anmeldung erfolgt weiterhin über das Marktstammdatenregister (MaStR), aber nicht mehr beim lokalen Netzbetreiber, und sie ist simpler geworden.

Vor dem Inkrafttreten des neuen Solarpakets mussten Besitzer von Balkonkraftwerken eine Anmeldung beim lokalen Netzanbieter tätigen und auf dessen Genehmigung hoffen. Dieses Prozedere entfällt vollständig, es bleibt jedoch die direkte Anmeldung beim Marktstammdatenregister.
Diese wurde aber vereinfacht und umfasst nur noch folgende Angaben:

  • Anlagenstandort/Adresse
  • Name der Anlage
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Gesamtleistung der angeschlossenen Solarmodule
  • Leistung des Wechselrichters
  • Zählernummer des Stromzählers

Diese Vereinfachung macht die Anmeldung in wenigen Minuten möglich und entbürokratisiert die Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks. Die Angaben sind selbst von Laien durchführbar und erfordern keine Fachkenntnisse.

Sind Balkonkraftwerke auch 2025 steuerfrei?

Auch 2025 sind Balkonkraftwerke weiterhin steuerfrei beziehungsweise von der Mehrwertsteuer befreit. Dies ist zurückzuführen auf das Jahressteuergesetz von 2022. Das Jahressteuergesetz 2022 umfasste mehrere Steueränderungen, darunter auch Änderungen für das Balkonkraftwerk. Mit dem 1.1.23 wurde die Mehrwertsteuer beim Kauf von Balkonkraftwerken bis zum 31.12.26 ausgesetzt.
Doch das betrifft nicht nur das Balkonkraftwerk selbst, sondern auch Komponenten und Arbeiten an der Anlage, wie:

  • Solarmodule
  • Speicher
  • Wechselrichter
  • Installation

Heißt, beauftragt der Käufer des Balkonkraftwerks einen Installateur, um die Solarmodule ordnungsgemäß zu installieren, die Steckdose auszutauschen oder Wartungsarbeiten durchzuführen, fällt auch auf diese Tätigkeiten keine Mehrwertsteuer an. So spart der Nutzer nicht nur beim Kauf der Anlage 19 Prozent. Erst ab dem 1.1.27 gelten die regulären Mehrwertsteuersätze.

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  1. Seite 1 Einleitung und Wattgrenzen von Balkonkraftwerken
  2. Seite 2 Balkonkraftwerk-Ratgeber: Gesetzliche Änderungen seit 2024 und Anmeldung
  3. Seite 3 Balkonkraftwerk-Ratgeber: Anschluss und mögliche Ersparnis
  4. Seite 4 Balkonkraftwerk-Ratgeber: Was man nicht darf und ob sich ein Speicher lohnt
    • Kommentare (6)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von empy Lötkolbengott/-göttin
        Was wäre das überhaupt für eine Pflicht?
        "Du musst das machen, sonst muss jemand anderes die Konsequenzen dafür tragen!!"
      • Von empy Lötkolbengott/-göttin
        Was wäre das überhaupt für eine Pflicht?
        "Du musst das machen, sonst muss jemand anderes die Konsequenzen dafür tragen!!"
      • Von Olstyle Trockeneisprofi (m/w)
        Zitat

        Spätestens nach vier Monaten muss der Netzanbieter den Zähler ausgetauscht haben. Kann er dieser Pflicht nicht innerhalb von vier Monaten nachkommen, muss der Käufer das Balkonkraftwerk außer Betrieb setzen.
        Wo steht das? Und muss man das dann selbstständig bemerken oder darf nur der Netzbetreiber einen dazu auffordern?
        (Doof gestellt: Warum sollte ich als Laie überhaupt in der Lage sein zu bewerten ob mein Stromzähler wirklich keine Rücklaufsperre hat?)
      • Von inhuman_nature Software-Overclocker(in)
        Zitat von Forst-Fan
        Schukostecker unsicherer?Selten so gelacht...
        Über die Passage bin ich auch gestolpert. Da hat sich die Autorin offenbar verschrieben. Gemeint ist an dieser Stelle wohl der Wieland-Stecker ...
      • Von MfDoom Volt-Modder(in)
        wieviele Jahre könntest du Ökostrom beziehen, bis du die Kosten für die Anlage drin hast?
      • Von Snowhack Volt-Modder(in)
        Denke werden uns nächste Jahr noch auf dem Gartenhaus eine Balkonkraftwerk mit 4 Panels &

        Ost-Süd (2x) und Süd-West (2x) Ausrichtung anschaffen mit 2kW Speicher.

        die 20 kW PV Anlage auf unserm Haus hat uns überzeug diese Jahr.
      Direkt zum Diskussionsende
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