Key-Händler im Rechtstest: Zugänglichmachung und gutgläubiger Erwerb

124
Special Clemens Gäfgen Als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügen 28,49 €

Sind Key-Shops eine günstige Alternative zum teuren Retail-Markt oder doch eine Grauzone mit unabsehbaren rechtlichen Folgen für die Käufer? Was passiert, wenn mir ein Key gesperrt wird und an wen muss ich mich wenden? PC Games Hardware klärt auf und erklärt anhand ausgewählter Fragen die wichtigsten Fälle zum Thema Key-Shops. Darüber hinaus erhalten Sie in der Bildergalerie eine Checkliste, anhand der Sie dubiose Key-Händler erkennen können.

Sind Key-Shops eine günstige Alternative zum teuren Retail-Markt oder doch eine Grauzone mit unabsehbaren rechtlichen Folgen für die Käufer? Was passiert, wenn mir ein Key gesperrt wird und an wen muss ich mich wenden? PC Games Hardware klärt auf und erklärt anhand ausgewählter Fragen die wichtigsten Fälle zum Thema Key-Shops. Darüber hinaus erhalten Sie in der Bildergalerie eine Checkliste, anhand der Sie dubiose Key-Händler erkennen können.

Key-Händler im Rechtstest: Günstig, aber illegal? Was Sie beim Kauf beachten müssen Quelle: Digital Revolution Key-Händler im Rechtstest: Günstig, aber illegal? Was Sie beim Kauf beachten müssen Öffentliche Zugänglichmachung
Warum sind die Key-Händler nicht berechtigt, von sich aus einen Download zu ermöglichen, auch wenn der Download von scheinbar legalen Plattformen wie Steam und Origin gestartet wird? Der Grund hierfür liegt abermals in der rechtlich unterschiedlichen Behandlung von Software, die per Download (öffentliche Zugänglichmachung) zur Verfügung gestellt wird, und Software, die auf einem Datenträger verkauft wird (Verbreitung). Online-Übertragungen fallen unter das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. In §69c Nr.4 UrhG lassen sich dazu besondere Bestimmungen finden. Es steht alleine dem Software-Entwickler (Urheber) zu, eine Erlaubnis zur Bereitstellung eines Downloads auszusprechen. Gegebenenfalls kann auch der Publisher nach einer Rechteeinräumung durch den Urheber eine solche Erlaubnis erteilen. Ohne diese Erlaubnis darf ein Computerspiel nicht zum Download verfügbar gemacht werden [vgl. OLG München Computer & Recht 2006, OLG Düsseldorf Computer & Recht 2009]. Da dies eine gesetzliche Regelung ist, bedarf es auch keines zusätzlichen Verbots in einer EULA (AGB). Die Aussprache eines Verbots dort, hat oftmals nur einen klarstellenden Charakter oder ist auf eine ausländische Gesetzgebung ausgerichtet.

Die Key-Shops haben eine solche Erlaubnis aber häufig nicht. Es steht ihnen ferner nicht zu, über Steam und Origin den Download zu freizugeben. Wir merken uns als Leitsatz: Ohne Erlaubnis des Urhebers dürfen Computerprogramme nicht in Form von Keys verkauft oder ein Download eingeräumt werden.

Gutgläubiger Erwerb von Keys?
Es stellt sich für einen Käufer von Spiele-Keys die Frage, welche Auswirkungen diese unerlaubte Rechteeinräumung auf ihn hat. Gerade durch die Bindung an einen Online-Dienst sind den Publishern unmittelbar wirkende Werkzeuge an die Hand gegeben worden, um die eigenen Rechte durchsetzen zu können. Anstatt über ein langjähriges und vielleicht länderübergreifendes Verfahren die Untersagung der Nutzung zu erzwingen, können erteilte Lizenzen kurzerhand wieder zurückgenommen werden. Das Einzige, was dafür notwendig ist, ist eine Sperrung des Keys oder gleich des ganzen Nutzer-Accounts. Diverse Berichte in Foren bezeugen dieses Vorgehen. Der gutgläubige Spieler, der auf die Rechtmäßigkeit seiner Lizenz vertraut hat, kann dagegen (faktisch) nicht mehr machen, als beim Support nachzufragen oder gleich einen neuen Key zu kaufen. Wessen Allgemeinbildung in den Bereich des Sachenrechts (§§ 854 ff. BGB) reicht, könnte auf die Idee kommen, dass Nutzungsrechte ähnlich wie Sachen (körperliche Gegenstände wie Autos oder Computer, §90 BGB) gutgläubig erworben werden können.

Beispiel: K kauft einen Computer von V. V ist jedoch nicht Eigentümer des Computers, sondern dessen Freund F, der den Computer an V verliehen hatte. V gibt sich jedoch als Eigentümer des Computers aus. In einem solchen Fall kann K dennoch Eigentum erwerben, obwohl V gar nicht berechtigt ist, den Computer zu verkaufen (§932 BGB). Kann dieser Fall unverändert auch auf immaterielle Nutzungsrechte in Form von Keys übertragen werden?

Das Urheberrecht kennt keine Publizitäts- und Rechtsscheintatbestände (Vermutung, dass Besitzer auch Eigentümer der Sache ist) wie das Sachenrecht. Genaue Regelungen fehlen diesbezüglich. Die herrschende Meinung der Juristen und Rechtsprechung schließt einen gutgläubigen Erwerb von Nutzungsrechten aus [Schricker/Loewenheim, Urheberrecht/Kommentar 4. Auflage, Seiten 596/597]. Dies gelte insbesondere für einfache Nutzungsrechte, wie bei PC-Spielen, für die nur eine beschränkte Verfügungsgewalt erteilt wird. Als Käufer kann man sich daher nicht darauf berufen, vom unerlaubten Verkauf der Keys nicht gewusst zu haben.

Wer muss die Rechtmäßigkeit überprüfen?
Der Weg eines Keys, bis er schließlich in Ihrem E-Mail-Postfach landet, ist nur schwer nachzuvollziehen. Man sieht dem Key nicht an, woher er stammt. Bestenfalls nach der Installation könnten Sie anhand der eingestellten Sprache erkennen, ob es sich um eine russische oder thailändische Lizenz handelt, und jene lässt sich leicht umstellen. Doch dann ist es meistens schon zu spät. Ein Widerrufsrecht (§312d IV Nr.2 BGB) ist nach dem deutschen Fernabsatzrecht nicht möglich. Dieses erlischt mit dem Herunterladen der Software [Jauernig, BGB-Kommentar, 12. Auflage, Seite 396]. Sie als Käufer sind das schwächste Glied in der Kette. Zu allem Überfluss hat die Rechtsprechung in Fällen von fehlender Einräumung von Nutzungsrechten dem Letzt­erwerber (dem Käufer) die Pflicht zur Überprüfung der Erwerberkette auferlegt [AG Düsseldorf, Urt. V. 07.12.2011 - Az.: 57 C 9013/09]. Das heißt, der Käufer darf sich nicht auf die Aussagen des Vorerwerbes (dem Key-Shop) verlassen, wenn es um die Rechtmäßigkeit der Übertragung geht. Dazu zählt auch das Erscheinungsbild des Online-Shops. Je mehr Hinweise auf die unerlaubte Verfügung vorhanden sind, desto stärker sind Sie in der Pflicht.

In der Galerie: Checkliste - Woran erkennen Sie dubiose Key-Händler?
Beachten Sie, dass das Nicht-Vorliegen eines Punktes nicht auch gleichzeitig bedeutet, dass von dem Händler Abstand genommen werden sollte. Zum Beispiel hat Valve mit Steam seinen Sitz in einem Drittland (USA) und gelegentliche Rabatt-Aktionen drücken die Preise deutlich.

Bildergalerie

124
  1. Seite 1 Key-Händler im Rechtstest: Key-Shops als Alternative?
  2. Seite 2 Key-Händler im Rechtstest: Keys verkörpern Nutzungsrechte
  3. Seite 3 Key-Händler im Rechtstest: Download versus Datenträger und Rechtsprechung
  4. Seite 4 Key-Händler im Rechtstest: Zugänglichmachung und gutgläubiger Erwerb
  5. Seite 5 Key-Händler im Rechtstest: Häufige Fragen und Fazit
    • Kommentare (124)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von whaaaa Komplett-PC-Aufrüster(in)
        AW: Key-Händler im Rechtstest: Günstig, aber illegal? Was Sie beim Kauf beachten müssen

        Also ich kenne viele Leute die auf ebay oder g2p keys kaufen und sie haben ihre accounts heute alle noch
      • Von whaaaa Komplett-PC-Aufrüster(in)
        AW: Key-Händler im Rechtstest: Günstig, aber illegal? Was Sie beim Kauf beachten müssen

        Also ich kenne viele Leute die auf ebay oder g2p keys kaufen und sie haben ihre accounts heute alle noch
      • Von syrinx Kabelverknoter(in)
        AW: Key-Händler im Rechtstest: Günstig, aber illegal? Was Sie beim Kauf beachten müssen

        Zitat von FreaksLikeMe
        Ganz ehrlich: Ich kann nur hoffen das jeder der sich dort Keys kauft, diese gesperrt werden, oder gar der ganze Account. Diese geiz ist geil Einstellung geht mir sowas von auf den Sack. 100% Qualität haben wollen aber 0% bezahlen wollen... Das sind mir die richtigen

        Ja deine einstellung finde ich auch super.. wenn eine firma im osten auswandert dort billiger produziert und das ganze dann zum selben preis wie zuvor verkauft nur das sie mehr gewinn machen dann ist das okay.. aber sobald mal der kleine mann vorteile von der "globalisierung" hat.. dann ist es einfach nur schlecht...

        GameKeyFinder.de HOT GAMES | Preisvergleich CD-Keys & Gamecards - key kaufen, Steam, Origin, download, günstig, billig da findet man fast immer denn besten preis...
      • Von MOD6699 Software-Overclocker(in)
        AW: Key-Händler im Rechtstest: Günstig, aber illegal? Was Sie beim Kauf beachten müssen

        Welche Firmen sollten versuchen etwas nachzuklagen? Die Firmen die die Urheberrechte haben sind doch nicht die Betreiber der Streams, welche IP sollten die woher sammeln? Da müssen die doch erst zum Streaming-Dienstleister, der die IPs auch nicht ohne weiteres rausrückt.

        @boon: Das ist richtig. Im Grunde weigerten sich die Provider sogar am Anfang. Nur leider geht das nicht gegen einen richterlichen Beschluss. Am schluss war es so das wir eine Woche Zeit hatten den Besitzer der IP vom Provider anzufragen danach war sense. Das wollet ich damit eigentlich sagen das die meisten kaum länegr als eine Woche die Daten speichern und somit diese verschwunden sind falls es mal illegal werden sollte.

        grüße
      • Von RuhigeHand PC-Selbstbauer(in)
        AW: Key-Händler im Rechtstest: Günstig, aber illegal? Was Sie beim Kauf beachten müssen

        Ich kenne die Umsatz/Kosten/Gewinn Zahlen der Publisher nicht und bin auch nicht der Meinung, daß Unternehmen sich für Gewinne schämen müssen. Milchmädchen Hochrechnungen sind am Stammtisch geil aber in einer wirklichen Diskussion fehl am Platz, wenn du den Eindruck hast für ein Produkt wird zuviel Geld verlangt, ignorier das Produkt und steh zu deiner Meinung. Btt hier im Thread gehts doch nicht um die Gewinne der Publisher sondern um die rechtliche Bewerttung sogenannter Keyshops.
      • Von Rizoma Volt-Modder(in)
        AW: Bitte: Ein Ende dieser Urheberdiskussion!

        Zitat von RuhigeHand
        Warum müssen andere Maßstäbe gesetzt werden? Du musst dein Einkommen nachwievor durch Arbeit bestreiten und der wirtschaftliche Kreislauf ist seit Jahrzehnten unverändert. Sprich es gibt technische Neuerungen trotzdem dürfen wir nicht den Schutz des geistigen Eigentums vernachlässigen, immerhin sind wir in Deutschland eine sogenannte "Wissensnation" die davon lebt zu initieren und nicht zu kopieren.
        Nehmen wir mal das bsp: Skyrim das hat sich in den ersten 2 tagen nur in den USA und Europa 3,5 Millionen mal verkauft (da sind noch nicht die Asiatischen und auch noch nicht die Digitalen Verkäufe eingerechnet) selbst bei Entwicklungskosten von 200 Millionen (was es mit ziemlicher Sicherheit nicht gekostet hat) haben diese beiden Märkte alleine die Kosten wieder Raus geholt. Und das wird bei anderen Games die nur halbwegs gut sind auch nicht anders sein von daher brauch mir niemand erzählen das die Puplisher mehr am Hungertuch nagen!
      Direkt zum Diskussionsende
  • Print / Abo
    Apps
    PCGH Magazin 07/2026 PC Games 07/2026 play5 07/2026 N-Zone 07/2026 Linux Magazin 07/2026 LinuxUser 07/2026 Raspberry Pi Geek 07/2026
    PC Games Hardware PC Games Linux Magazin Raspberry Pi Geek Computec Kiosk