Key-Händler im Rechtstest: Download versus Datenträger und Rechtsprechung
Sind Key-Shops eine günstige Alternative zum teuren Retail-Markt oder doch eine Grauzone mit unabsehbaren rechtlichen Folgen für die Käufer? Was passiert, wenn mir ein Key gesperrt wird und an wen muss ich mich wenden? PC Games Hardware klärt auf und erklärt anhand ausgewählter Fragen die wichtigsten Fälle zum Thema Key-Shops. Darüber hinaus erhalten Sie in der Bildergalerie eine Checkliste, anhand der Sie dubiose Key-Händler erkennen können.
Sind Key-Shops eine günstige Alternative zum teuren Retail-Markt oder doch eine Grauzone mit unabsehbaren rechtlichen Folgen für die Käufer? Was passiert, wenn mir ein Key gesperrt wird und an wen muss ich mich wenden? PC Games Hardware klärt auf und erklärt anhand ausgewählter Fragen die wichtigsten Fälle zum Thema Key-Shops. Darüber hinaus erhalten Sie in der Bildergalerie eine Checkliste, anhand der Sie dubiose Key-Händler erkennen können.
Quelle: Digital Revolution
Key-Händler im Rechtstest: Günstig, aber illegal? Was Sie beim Kauf beachten müssen
Exkurs: Download versus Datenträger
Zum besseren Verständnis unternehmen wir einen kleinen Exkurs in den Bereich der Software, die auf einem Datenträger verkauft wird. Ihnen dürfte eher noch als die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergabe von Nutzungsrechten der Umstand bekannt sein, dass Sie Software, die sich auf einem Datenträger befindet, weiterverkaufen dürfen. Die Möglichkeit beruht auf dem sogenannten "Erschöpfungsgrundsatz" (§69c Nr.3 S.2 UrhG).
Hat ein Publisher erst einmal diesen Datenträger in den Wirtschaftskreislauf im Wege der Veräußerung eingebracht, kann er Ihnen als Käufer nicht mehr diktieren, was Sie mit dem Datenträger zu machen haben. Der Erschöpfungsgrundsatz gilt allerdings nur für Datenträger, die innerhalb der europäischen Union (oder in EWR-Staaten) in den Wirtschaftskreislauf gelangt sind. Versucht ein Händler beispielsweise, eine russische Retail-Version eines Computerspiels in die EU einzuführen, kann der Publisher nach wie vor von ihm den Stopp des Verkaufs verlangen. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn ein Spiel mit der Aktivierung eines Online-Accounts (Steam, Origin) verbunden ist. Das bekannteste Urteil dazu stammt vom Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 11.02.2010 - Az.: I ZR 178/08). Das Ergebnis dieser juristischen Entscheidung mag absurd erscheinen, ist aber eine korrekte Auslegung der aktuellen Gesetzeslage. Der Datenträger mit der darauf befindlichen Software darf veräußert werden. Das Nutzungsrecht am Spiel und der Online-Account selbst aber nicht. Der florierende Gebrauchtmarkt von PC-Spielen kam dadurch fast gänzlich zum Erliegen.
Rechtsprechung
Warum nun dieser Exkurs? Fälschlicherweise wird der Erschöpfungsgrundsatz zu weit ausgelegt und auch gerne für bloße Spiele-Keys ohne jeden Datenträger angewandt. In einem ähnlichen Fall hatte das OLG Frankfurt [Beschluss vom 12.05.2009 - Az.: 11 W 15/09]festgestellt, dass überzählige Lizenzen in Form von Keys im Rahmen von Volumenlizenzen nicht ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers übertragbar sind. Das Urteil ist auch auf Lizenzen übertragbar, die nicht in Form von Volumenlizenzen vorliegen.
Eine ähnliche Situation haben wir bei Key-Shops. Auch hier werden Nutzungsrechte/Lizenzen in Form von Keys weiterverkauft. Deren ursprüngliche Retail-Herkunft spielt in dem Moment keine Rolle. Erstens weil Datenträger aus dem Nicht-EU-Ausland ohnehin nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers in der EU verkauft werden dürfen und zweitens die Key-Händler nicht berechtigt sind, von sich aus Downloads anzubieten oder verfügbar zu machen.
In diesem Artikel
- Seite 1 Key-Händler im Rechtstest: Key-Shops als Alternative?
- Seite 2 Key-Händler im Rechtstest: Keys verkörpern Nutzungsrechte
- Seite 3 Key-Händler im Rechtstest: Download versus Datenträger und Rechtsprechung
- Seite 4 Key-Händler im Rechtstest: Zugänglichmachung und gutgläubiger Erwerb
- Seite 5 Key-Händler im Rechtstest: Häufige Fragen und Fazit
- Seite 6 Bildergalerie
Bildergalerie
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- Seite 5 Key-Händler im Rechtstest: Häufige Fragen und Fazit

Also ich kenne viele Leute die auf ebay oder g2p keys kaufen und sie haben ihre accounts heute alle noch
Ja deine einstellung finde ich auch super.. wenn eine firma im osten auswandert dort billiger produziert und das ganze dann zum selben preis wie zuvor verkauft nur das sie mehr gewinn machen dann ist das okay.. aber sobald mal der kleine mann vorteile von der "globalisierung" hat.. dann ist es einfach nur schlecht...
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Welche Firmen sollten versuchen etwas nachzuklagen? Die Firmen die die Urheberrechte haben sind doch nicht die Betreiber der Streams, welche IP sollten die woher sammeln? Da müssen die doch erst zum Streaming-Dienstleister, der die IPs auch nicht ohne weiteres rausrückt.
@boon: Das ist richtig. Im Grunde weigerten sich die Provider sogar am Anfang. Nur leider geht das nicht gegen einen richterlichen Beschluss. Am schluss war es so das wir eine Woche Zeit hatten den Besitzer der IP vom Provider anzufragen danach war sense. Das wollet ich damit eigentlich sagen das die meisten kaum länegr als eine Woche die Daten speichern und somit diese verschwunden sind falls es mal illegal werden sollte.
grüße
Ich kenne die Umsatz/Kosten/Gewinn Zahlen der Publisher nicht und bin auch nicht der Meinung, daß Unternehmen sich für Gewinne schämen müssen. Milchmädchen Hochrechnungen sind am Stammtisch geil aber in einer wirklichen Diskussion fehl am Platz, wenn du den Eindruck hast für ein Produkt wird zuviel Geld verlangt, ignorier das Produkt und steh zu deiner Meinung. Btt hier im Thread gehts doch nicht um die Gewinne der Publisher sondern um die rechtliche Bewerttung sogenannter Keyshops.