Key-Händler im Rechtstest: Keys verkörpern Nutzungsrechte
Sind Key-Shops eine günstige Alternative zum teuren Retail-Markt oder doch eine Grauzone mit unabsehbaren rechtlichen Folgen für die Käufer? Was passiert, wenn mir ein Key gesperrt wird und an wen muss ich mich wenden? PC Games Hardware klärt auf und erklärt anhand ausgewählter Fragen die wichtigsten Fälle zum Thema Key-Shops. Darüber hinaus erhalten Sie in der Bildergalerie eine Checkliste, anhand der Sie dubiose Key-Händler erkennen können.
Sind Key-Shops eine günstige Alternative zum teuren Retail-Markt oder doch eine Grauzone mit unabsehbaren rechtlichen Folgen für die Käufer? Was passiert, wenn mir ein Key gesperrt wird und an wen muss ich mich wenden? PC Games Hardware klärt auf und erklärt anhand ausgewählter Fragen die wichtigsten Fälle zum Thema Key-Shops. Darüber hinaus erhalten Sie in der Bildergalerie eine Checkliste, anhand der Sie dubiose Key-Händler erkennen können.
Quelle: Digital Revolution
Key-Händler im Rechtstest: Günstig, aber illegal? Was Sie beim Kauf beachten müssen
Keys verkörpern Nutzungsrechte
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass wenn eine Software-Kopie wo auch immer erworben wird, der Käufer ab diesem Moment mit dieser machen kann, was er will. Er habe ja schließlich Eigentum an dieser erworben. Computerprogramme sind urheberrechtlich geschützt (§§69a bis 69g UrhG). Wer eine Kopie eines Computerprogramms kauft, erwirbt ein einfaches urheberrechtliches Nutzungsrecht an dem Computerprogramm. Haben Sie das Nutzungsrecht auf einem Datenträger gekauft, erwerben Sie zwar Eigentumsrechte an dem Datenträger, nicht aber an der Software, die auf dem Datenträger gespeichert ist. Bei Computerspielen kommt noch mal eine Besonderheit dazu. Computerspiele sind Standard-Software. Das ist Software, die in einer großen Anzahl mit gleichem Funktionsinhalt verbreitet wird. In der Folge sind die Nutzungsrechte an der Software beschränkt. Das äußert sich beispielsweise an einem Verbot der Weiterveräußerung des Nutzungsrechts (in den Nutzungsbedingungen), wenn das Spiel an einen Online-Dienst gebunden ist [Bundesgerichtshof, Urteil v. 11.02.2010 - Az.: I ZR 178/08], und einer Untersagung, die Software ohne Erlaubnis des Urhebers auf eine bestimmte Art und Weise zu modifizieren, zum Beispiel die Entfernung eines Kopierschutzes (§69c Nr.2 UrhG). Wir halten Folgendes fest: Key-Shops verkaufen Nutzungsrechte an Computerprogrammen.
Herkunft der Keys
Entscheidend für den niedrigen Preis ist nicht nur das schlanke Geschäftsmodell, das nahezu vollständig ohne teuren Versand zu den Käufern und den Unterhalt von Download-Servern auskommt. Key-Shops beziehen ihre Lizenzschlüssel aus Retail-Verpackungen, die eigentlich für den nicht europäischen Raum gedacht sind. Das Pro-Kopf-Einkommen in Thailand und Russland ist im Vergleich zu westlichen Ländern, wie Deutschland, wesentlich niedriger. Die Verkaufspreise sind daher ebenfalls angepasst und für die am westlichen Preisniveau orientierten Key-Shops eine günstige Einkaufsgelegenheit. Teilweise werden aber auch Keys aus osteuropäischen Ländern eingekauft.
Anwendbarkeit von deutschem Urheberrecht
Fraglich ist, ob die Key-Shops die im (Nicht-)EU-Ausland erworbenen Nutzungsrechte an ihre Kunden verkaufen dürfen. Um diese Frage zu beantworten, ist ein Schritt tief in das Urheberrecht notwendig. Doch ist das deutsche Urheberrecht überhaupt anwendbar? Mit der Sitzverlagerung in das Nicht-EU-Ausland werden die Anwendungsmöglichkeiten von inländischen Gesetzen massiv gehemmt. Eine Einzelfallbetrachtung wird unabdingbar sein. Jedoch wird eine Anwendung dann bejaht, wenn die Webseite und das Angebot des Key-Shops überwiegend an deutsche Käufer gerichtet sind, zum Beispiel wenn als Sprache der Webseite überwiegend Deutsch verwendet wird. Darüber hinaus muss ein Schutzbegehren des ausschließlichen Rechteinhabers (Publisher) oder Urhebers bestehen.
Problematischer wird die rechtliche Beurteilung bei gänzlich ausländischen Key-Shops, die ihren Webauftritt in Englisch gestalten und ihre Kundschaft verteilt in allen Teilen der Welt haben. Wer in diesen Shops einkauft, muss die jeweiligen Rechte der Länder beachten, in denen die Shops ihren Sitz haben. Ein faktisch unmögliches Unterfangen für den Key-Käufer, hier eine halbwegs gesicherte Rechtslage zu erfahren. Es gibt aber genügend Key-Shops, die sich an deutschsprachige Kunden richten. Wir halten wieder fest: Key-Shops, die sich an deutsche Kunden richten, unterliegen dem deutschen Urheberrecht.
In diesem Artikel
- Seite 1 Key-Händler im Rechtstest: Key-Shops als Alternative?
- Seite 2 Key-Händler im Rechtstest: Keys verkörpern Nutzungsrechte
- Seite 3 Key-Händler im Rechtstest: Download versus Datenträger und Rechtsprechung
- Seite 4 Key-Händler im Rechtstest: Zugänglichmachung und gutgläubiger Erwerb
- Seite 5 Key-Händler im Rechtstest: Häufige Fragen und Fazit
- Seite 6 Bildergalerie
Bildergalerie
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- Seite 5 Key-Händler im Rechtstest: Häufige Fragen und Fazit

Also ich kenne viele Leute die auf ebay oder g2p keys kaufen und sie haben ihre accounts heute alle noch
Ja deine einstellung finde ich auch super.. wenn eine firma im osten auswandert dort billiger produziert und das ganze dann zum selben preis wie zuvor verkauft nur das sie mehr gewinn machen dann ist das okay.. aber sobald mal der kleine mann vorteile von der "globalisierung" hat.. dann ist es einfach nur schlecht...
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Welche Firmen sollten versuchen etwas nachzuklagen? Die Firmen die die Urheberrechte haben sind doch nicht die Betreiber der Streams, welche IP sollten die woher sammeln? Da müssen die doch erst zum Streaming-Dienstleister, der die IPs auch nicht ohne weiteres rausrückt.
@boon: Das ist richtig. Im Grunde weigerten sich die Provider sogar am Anfang. Nur leider geht das nicht gegen einen richterlichen Beschluss. Am schluss war es so das wir eine Woche Zeit hatten den Besitzer der IP vom Provider anzufragen danach war sense. Das wollet ich damit eigentlich sagen das die meisten kaum länegr als eine Woche die Daten speichern und somit diese verschwunden sind falls es mal illegal werden sollte.
grüße
Ich kenne die Umsatz/Kosten/Gewinn Zahlen der Publisher nicht und bin auch nicht der Meinung, daß Unternehmen sich für Gewinne schämen müssen. Milchmädchen Hochrechnungen sind am Stammtisch geil aber in einer wirklichen Diskussion fehl am Platz, wenn du den Eindruck hast für ein Produkt wird zuviel Geld verlangt, ignorier das Produkt und steh zu deiner Meinung. Btt hier im Thread gehts doch nicht um die Gewinne der Publisher sondern um die rechtliche Bewerttung sogenannter Keyshops.