Sammelklage gegen Amazon wegen Zwangswerbung: Vorerst keine Chance für Verbraucher
Amazon hat die Sammelklage wegen der nachträglich eingeführten Werbung bei Prime Video vorerst gewonnen. Für angemeldete Kunden gibt es damit zunächst keinen Schadensersatz.
Im Streit um die nachträglich eingeführte Werbung bei Prime Video hat Amazon einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Unternehmen hatte am 5. Februar 2024 zusätzliche Werbung eingeführt. Wer seitdem Filme und Serien weiterhin weitgehend ohne Werbeunterbrechungen sehen will, muss ein Zusatzabo für 2,99 Euro im Monat abschließen. Die Verbraucherzentrale Sachsen betrachtete das als wesentliche Änderung laufender Verträge, der Bestandskunden ausdrücklich hätten zustimmen müssen.
Mit der sogenannten Abhilfeklage wollte der Verbraucherschutzverband Schadensersatz für angemeldete Prime-Kunden erreichen. Dazu gehörten sowohl Nutzer, die das Zusatzabo abgeschlossen hatten, als auch Kunden, die seitdem Werbung sehen.
Gericht sieht keine Zusage für werbefreies Streaming
Das Bayerische Oberste Landesgericht folgte der Argumentation der Verbraucherzentrale nicht. In den Vertragsbedingungen habe Amazon keine Werbefreiheit zugesagt. Der Kläger habe zudem nicht nachweisen können, dass Prime Video gegenüber den betroffenen Kunden ausdrücklich als werbefreier Streamingdienst vermarktet worden sei.
Die Einführung von Werbeunterbrechungen sei unter diesen Voraussetzungen von den Vertragsbedingungen gedeckt gewesen. Dementsprechend bestehe allein aufgrund der Werbung kein Anspruch auf Schadensersatz. Das gelte laut Gericht unabhängig davon, ob ein Kunde die zusätzlichen 2,99 Euro für weitgehend werbefreies Streaming bezahlte.
Für all jene, die sich für die Zahlung der 2,99 Euro entschieden hatten, kam aber offenbar noch eine formale Frage hinzu. Die Klage soll in diesem Fall bereits unzulässig gewesen sein, weil die Ansprüche aller erfassten Verbraucher nicht ausreichend gleichartig seien. Eine Abhilfeklage setzt nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz allerdings voraus, dass sich die geltend gemachten Forderungen im Wesentlichen ähneln.
Frühere Niederlage Amazons bleibt davon getrennt
Schon im Dezember 2025 hatte das Landgericht München I Amazon in einem Verfahren untersagt, die Werbung ohne Zustimmung der Kunden in bestehende Verträge einzuführen. Allerdings handelte es sich um eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
In der aktuellen Abhilfeklage ging es dagegen darum, ob die angemeldeten Prime-Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Beide Verfahren betreffen damit zwar dieselbe Umstellung bei Prime Video, prüfen aber unterschiedliche rechtliche Fragen. Das Urteil aus München wird durch die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts daher nicht aufgehoben.
Hinzu kommt, dass beide Entscheidungen noch nicht rechtskräftig sind. Amazon hat gegen das Urteil des Landgerichts München I Rechtsmittel eingelegt. Auch gegen die nun abgewiesene Sammelklage ist eine Revision zum Bundesgerichtshof möglich.
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Quelle: BayObLG, Landgericht München I, Verbraucherzentrale Bundesverband

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phila