Sammelklage gegen Amazon wegen Zwangswerbung: Vorerst keine Chance für Verbraucher

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Sammelklage gegen Amazon wegen Zwangswerbung: Vorerst keine Chance für Verbraucher
Quelle: Erzeugt mit ChatGPT

Amazon hat die Sammelklage wegen der nachträglich eingeführten Werbung bei Prime Video vorerst gewonnen. Für angemeldete Kunden gibt es damit zunächst keinen Schadensersatz.

  • Betroffen sind Prime-Kunden, die sich der Sammelklage rechtzeitig angeschlossen hatten.
  • Das Gericht weist die Forderungen zurück, allerdings aus mehreren unterschiedlichen Gründen.
  • Für Verbraucher ist das Verfahren noch nicht zwingend beendet.

Im Streit um die nachträglich eingeführte Werbung bei Prime Video hat Amazon einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Unternehmen hatte am 5. Februar 2024 zusätzliche Werbung eingeführt. Wer seitdem Filme und Serien weiterhin weitgehend ohne Werbeunterbrechungen sehen will, muss ein Zusatzabo für 2,99 Euro im Monat abschließen. Die Verbraucherzentrale Sachsen betrachtete das als wesentliche Änderung laufender Verträge, der Bestandskunden ausdrücklich hätten zustimmen müssen.

Mit der sogenannten Abhilfeklage wollte der Verbraucherschutzverband Schadensersatz für angemeldete Prime-Kunden erreichen. Dazu gehörten sowohl Nutzer, die das Zusatzabo abgeschlossen hatten, als auch Kunden, die seitdem Werbung sehen.

Gericht sieht keine Zusage für werbefreies Streaming

Das Bayerische Oberste Landesgericht folgte der Argumentation der Verbraucherzentrale nicht. In den Vertragsbedingungen habe Amazon keine Werbefreiheit zugesagt. Der Kläger habe zudem nicht nachweisen können, dass Prime Video gegenüber den betroffenen Kunden ausdrücklich als werbefreier Streamingdienst vermarktet worden sei.

Die Einführung von Werbeunterbrechungen sei unter diesen Voraussetzungen von den Vertragsbedingungen gedeckt gewesen. Dementsprechend bestehe allein aufgrund der Werbung kein Anspruch auf Schadensersatz. Das gelte laut Gericht unabhängig davon, ob ein Kunde die zusätzlichen 2,99 Euro für weitgehend werbefreies Streaming bezahlte.

Das hätten Prime-Kunden erhalten können

Mit Zusatzabo für 2,99 Euro:
Die Verbraucherzentrale forderte die vollständige Erstattung der seit Februar 2024 gezahlten Zusatzkosten. Bis Juni 2026 ging es damit um rund 80 Euro pro Abo.

Ohne Zusatzabo, aber mit Werbung:
Hier sollte das Gericht die Entschädigung festlegen. Die Verbraucherzentrale ging von mindestens 50 Prozent des tatsächlich gezahlten Prime-Preises aus.

Für all jene, die sich für die Zahlung der 2,99 Euro entschieden hatten, kam aber offenbar noch eine formale Frage hinzu. Die Klage soll in diesem Fall bereits unzulässig gewesen sein, weil die Ansprüche aller erfassten Verbraucher nicht ausreichend gleichartig seien. Eine Abhilfeklage setzt nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz allerdings voraus, dass sich die geltend gemachten Forderungen im Wesentlichen ähneln.

Frühere Niederlage Amazons bleibt davon getrennt

Schon im Dezember 2025 hatte das Landgericht München I Amazon in einem Verfahren untersagt, die Werbung ohne Zustimmung der Kunden in bestehende Verträge einzuführen. Allerdings handelte es sich um eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

In der aktuellen Abhilfeklage ging es dagegen darum, ob die angemeldeten Prime-Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Beide Verfahren betreffen damit zwar dieselbe Umstellung bei Prime Video, prüfen aber unterschiedliche rechtliche Fragen. Das Urteil aus München wird durch die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts daher nicht aufgehoben.

Hinzu kommt, dass beide Entscheidungen noch nicht rechtskräftig sind. Amazon hat gegen das Urteil des Landgerichts München I Rechtsmittel eingelegt. Auch gegen die nun abgewiesene Sammelklage ist eine Revision zum Bundesgerichtshof möglich.


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Quelle: BayObLG, Landgericht München I, Verbraucherzentrale Bundesverband

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    • Kommentare (3)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Khalinor666 PC-Selbstbauer(in)
        Chrome und uBlock = keine Werbung.
        Einfach Notebook an den Fernseher anschließen.
        Mit Nvidia RTX Grafikkarte funktionieren dann auch RTX HDR und das hochrechnen des Bildes.
      • Von Khalinor666 PC-Selbstbauer(in)
        Chrome und uBlock = keine Werbung.
        Einfach Notebook an den Fernseher anschließen.
        Mit Nvidia RTX Grafikkarte funktionieren dann auch RTX HDR und das hochrechnen des Bildes.
      • Von phila_delphia BIOS-Overclocker(in)
        Für meinen Teil hat die Einführung der Zusatzgebühr - nein besser: Für mich hat die Einführung der zusätzlichen Werbung dazu geführt, dass sich für mich der "Package-Deal" (Streaming und Ersparnis bei den Versandkosten) nicht mehr gelohnt hat. Darum habe ich mein Prime Konto gekündigt und kaufe seither seltener bei Amazon - ist glaube ich ohnehin besser. In diesem Sinne muss ich Amazon eigentlich danke sagen; denn ohne diesen kleinen Motivationsschub wäre ich wohl zu bequem gewesen.

        Grüße

        phila
      • Von Parrallax Freizeitschrauber(in)
        stand nicht in den AGBs dass Prime Video keine Werbung enthält?
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