Mögliche Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz: Es regt sich massiver Widerstand

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Mögliche Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz: Es regt sich massiver Widerstand
Quelle: Deutscher Bundestag / Thomas Trutschel / photothek

Am 2. Juli beschloss der Koalitionsausschuss, das Informationsfreiheitsgesetz massiv einzuschränken. Seitdem regt sich Widerstand von 129 Organisationen, Human Rights Watch - und aus den Reihen der SPD selbst.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt es seit 2006. Es gewährt seither jedem Menschen das Recht, bei Bundesbehörden Akteneinsicht zu verlangen - ohne Angabe von Gründen, ohne Nachweis eines besonderen Interesses. Über die Plattform "FragDenStaat" wurden seither rund 330.000 solcher Anfragen gestellt. Ohne IFG-Anfragen wären Recherchen wie die zur gescheiterten Pkw-Maut oder der Maskenaffäre möglicherweise nie publik geworden. Am 2. Juli 2026 beschloss der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD-Führung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, dieses Gesetz grundlegend zu verändern. Darauf folgte eine Widerstandswelle, die inzwischen internationale Dimensionen angenommen hat.

Was der Koalitionsausschuss beschlossen hat

In Punkt 32 des Koalitions-Reformpakets stehen mehrere Änderungen am IFG. Der Kernpunkt: Wer künftig Auskunft von einer Behörde verlangen will, soll ein "berechtigtes Interesse" nachweisen müssen. Aktuell liegt die Begründungspflicht umgekehrt; die Behörde muss erklären, warum sie Informationen nicht herausgibt.

  • Laut dem Beschlusstext sollen Anfragen zudem auf "natürliche Personen" beschränkt werden - Organisationen wie Fragdenstaat, Amnesty International oder die Deutsche Umwelthilfe wären damit vom IFG ausgeschlossen. Auch soll das Fragerecht an die Staatsangehörigkeit gekoppelt werden: Nur noch Deutsche und EU-Bürger sollen es nutzen dürfen.
  • Künftig sollen Behördenmitarbeiter in IFG-Antworten generell namentlich unkenntlich gemacht werden; die bisherige Ausnahme, die Namen von Führungspersonen lesbar lässt, würde entfallen. Zusätzlich soll die bisherige Gebührenobergrenze von 500 Euro wegfallen, was laut Kritikern einzelne Anfragen auf mehrere Tausend Euro verteuern könnte.

Begründung der Bundesregierung

Regierungssprecher Stefan Kornelius bezeichnete die Pläne nicht als Einschränkung der Pressefreiheit, sondern verwies auf eine "komplexe Bedrohungslage" und einen "sicherheitspolitischen Hintergrund"; zudem wolle man Mitarbeiter vor Angriffen schützen. Gesundheitsminister Jens Spahn argumentierte zudem, das geltende IFG binde "enorme Kapazitäten" in den Behörden, und zeigte sich sicher, dass die Regierung einen "klugen Vorschlag" machen werde.

DJV-Bundesgeschäftsführer Hendrik Zörner widersprach dem direkt: Ihm sei "kein Fall bekannt, bei dem die Arbeit einer Behörde durch IFG-Anfragen lahmgelegt worden wäre."

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Widerstand von außen: 129 Organisationen und Human Rights Watch

In einem offenen Brief haben sich 129 zivilgesellschaftliche Organisationen, Verbände und Medien - darunter Abgeordnetenwatch, Algorithmwatch, Transparency International Deutschland, Lobbycontrol, Greenpeace und Foodwatch - an die Bundesregierung und den Bundestag gewandt. Der Brief fordert, die Pläne vollständig zu stoppen.

  • Fragdenstaat-Projektleiter Arne Semsrott bezeichnete den Beschluss als "schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik."
  • Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider kritisierte die Pläne gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland als faktische "Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit" und warnte zudem vor Diskriminierung.
  • Katharina Nocun von Lobbycontrol zog den drastischen Vergleich: Selbst die Trump-Regierung habe es nicht gewagt, den "US Freedom of Information Act" in dieser Form anzutasten.
  • Daneben schaltete sich auch Human Rights Watch international ein und forderte Deutschland auf, die Pläne zu stoppen - sie gefährdeten "grundlegende Menschenrechte, die für Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit in einer rechtsstaatlichen Demokratie unerlässlich sind."
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Widerstand von innen: SPD-Fraktion stellt sich quer

Auch innerhalb der Koalition selbst regt sich Widerstand. Laut Netzpolitik hat die SPD-Bundestagsfraktion in einem internen Positionspapier der Arbeitsgruppen Inneres, Digitales sowie Recht und Verbraucherschutz ein unmissverständliches Nein an die eigene Parteiführung gerichtet:

"Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben."

Juso-Vorsitzender Philipp Türmer erklärte in diesem Kontext, dass man sich an "diesem Raubbau nicht beteiligen" dürfe. Laut Fragdenstaat hatten die SPD-Mitglieder im Koalitionsausschuss die Abgeordneten der eigenen Fraktion offenbar vor dem Beschluss nicht konsultiert. Als Treiber hinter den Plänen gilt demnach die ÖS-Abteilung (Öffentliche Sicherheit) im Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt.

Wie es weitergeht

Das Bundesinnenministerium soll in den kommenden Monaten einen Gesetzentwurf erarbeiten. Im Anschluss an die Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien ist eine Kabinettsentscheidung geplant; nach Einschätzung von Fragdenstaat könnte die abschließende Abstimmung im Bundestag noch in diesem Jahr stattfinden.


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Quelle: Deutschlandfunk, Tagesschau, FragDenStaat, Netzpolitik, ZDFheute, Abgeordnetenwatch

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