[28/10/2009] Das ist der Fall, wenn es die erstmalige Abmahnung ist und es sich um einen einfach gelagerten Fall handelt. Zudem muss die Rechtsverletzung unerheblich sein (was "unerheblich" ist, ist strittig). Kosten, die zur Ermittlung der Rechtsverletzung angefallen sind (z.B. Ermittlung der IP-Adresse), gehören nicht zu den 100 Euro.