Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Google Android, Apple iOS, Windows Phone 7
Jedes neue Update von Apple iOS und Google Android wird von Nachrichten über gehackte Sicherheitsmechanismen begleitet. Findige Hacker können teilweise Stunden nach dem Release erste modifizierte Firmware-Versionen anbieten. Ein neuer Jailbreak oder ein Root entlocken Smartphone und Tablet-PC neue Funktion, die der Hersteller eigentlich verschlossen halten wollte. Es stellt sich unweigerlich die Frage, ob der Nutzer mit seinem Gerät machen kann was er will oder doch, bei einer Modifikation auf Firmware-Ebene, illegal handelt. Diese und andere Fragen wollen wir versuchen zu klären.
Quelle: wikipeida
Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Rechtlage bei Android und iOS kommentiert mit Fallbeispielen
Google Android
Das Betriebssystem Android wird unter den Open Source-Lizenzen Apache 2.0 bzw. GPL 2.0 (General Public Licence) entwickelt und verbreitet. Hauptmerkmal von Open Source-Lizenzen ist die weitestgehend freie Möglichkeit der Bearbeitung oder Vervielfältigung der
Software, solange die in der Lizenz genannten Bedingungen erfüllt werden (z.B. das Mitliefern des Lizenztextes). Eine deutsche (aber nicht rechtlich anerkannte) Übersetzung der GPL 2.0 finden Sie auf www.gnu.de und eine vollständige Liste an Open Source Lizenzen auf www.ifross.org. Nicht gleichzusetzen ist der Begriff Open Source mit Software, die als Freeware (keine Bearbeitungsrechte, allerdings kostenlos erhältlich) oder Shareware (Überlassung der Software für eine begrenzte Zeit) verbreitet wird.
Sofern Sie ein Gerät mit Android-Betriebssystem besitzen, könnte es Ihnen gestattet sein Modifikationen vorzunehmen, z.B. durch das Einrichten von Root-Rechten oder das Aufspielen eines Custom-ROM. Beachten Sie jedoch, dass je nach Geräte-Hersteller eventuell proprietäre Firmware auf dem Gerät installiert sein kann, die gewissen Einschränkungen bezüglich Modifikationen unterliegen. Sie sollten die mitgelieferten Lizenzbestimmungen genauestens studieren und öffentlichen Aussagen des Geräte-Herstellers Aufmerksamkeit schenken. Wir halten also fest, dass in den überwiegenden Fällen von Modifikationen von Android-Systemen jene über die Lizenzbestimmungen erlaubt sind. Zumindest urheberrechtlich (Fall "Garantie" in der Bildergalerie erläutert hierzu beispielshaft die Auswirkungen auf Garantie und Gewährleistung).
Apple iOS und Windows Phone 7
Die Betriebssysteme von Apple und Microsoft unterstehen streng proprietären Lizenzbestimmungen. Im Gegensatz zu den Open Source-Lizenzen, die dem Nutzer Modifikationen gestatten sollen, haben die Lizenzbestimmungen von Apple und Microsoft einen stark Rechte-eingrenzenden Zweck. Bereits an der Bezeichnung "Softwarelizenzvertrag" erkennbar sind diese Lizenzbestimmungen eher vertraglicher Natur (auch bekannt als EULA – End User Licence Agreement). So heißt es im Softwarelizenzvertrag für das iPhone 4: "Es ist Ihnen nicht gestattet und Sie verpflichten sich, es zu unterlassen und Dritten nicht zu gestatten, die iPhone Software oder jegliche Dienste, die von der iPhone Software bereitgestellt werden, oder Teile davon zu kopieren (…) zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu modifizieren."
Da im Rahmen eines Jailbreaks üblicherweise bestimmte Dateien der Firmware des Apple-Gerätes modifiziert oder entfernt werden, ist es, mit Rücksicht auf dem Softwarelizenzvertrag und darüber hinaus fehlenden Anzeichen, die ein Erlauben von Modifizierungen vermuten lassen, aus urheberrechtlicher Sicht nicht gestattet Apple-Gerate zu modifizieren. In der Folge würden die gesetzlichen Regelungen für Rechtsverletzungen Anwendung finden. Gleiches gilt für Windows Phone 7-Geräte.
In diesem Artikel
- Seite 1 Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Was passiert beim Jailbreak
- Seite 2 Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Grundlagen Urheberrecht
- Seite 3 Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Google Android, Apple iOS, Windows Phone 7
- Seite 4 Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Rechtverletzungen und Folgen
- Seite 5 Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Fazit
- Seite 6 Bildergalerie
Bildergalerie
- Seite 1 Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Was passiert beim Jailbreak
- Seite 2 Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Grundlagen Urheberrecht
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- Seite 4 Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Rechtverletzungen und Folgen
- Seite 5 Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Fazit

jegliche Modifikationen auf der Softwareseite egal sind bei Reklamationen, solange es sich um einen Hardwaredefekt handelt, der nicht auf diese Modifikation zurückzuführen ist.
Der Hersteller meines Smartphones (High Tech Computer Corporation bzw HTC) hat für einige/viele seiner Geräte die Verwendung von Custom-ROMs erlaubt. (heise online | HTC öffnet Android-Handys) Zwar wird auch von HTC kommuniziert das mit dem Aufspielen eines solchen ROMs die Garantie verloren geht (zb. weil der Dual-Core des Evo 3D sich mit einer solchen von 2x1,2GHz auf bis zu 2x2GHz übertakten läßt), allerdings darf bezweifelt werden, das - sollte ein Defekt nicht auf die Software zurückzuführen sein - HTC sich weigern wird defekte Geräte auszutauschen. Davon würde ich jedenfalls ausgehen. Ich persönlich brauche (noch?) keine Custom-ROMs, da mir die Funktionen meines Smartphones (noch?) völlig ausreichen.
Bei Android handelt es sich um quelloffene Software. Somit ist der Code ja öffentlich einseh- und bearbeitbar. Klar, mein Tel. und Tablet kommen gebrandet.
Was ändert das am Sachverhalt, falls das denn überhaupt etwas ändert? Mit dem root werden ja Sicherheitssperren umgangen; wenn auch nur vom Hardwarehersteller, der ja vorgängig die Software umgeändert hat.
Ahh ehh warte, ich
@Topic:
Für mich als SGS-Nutzer nicht wirklich interessant (kein gesperrter Bootloader oder andere kleine Nervigkeiten),
aber eigentlich gut zu wissen
Interessanter Standpunkt.
Und wir sollten hier vor allem nicht vergessen, dass wir hier in keinster Weise von Vervielfältigungen sprechen (denn ein Jailbreak vervielfältigt nichts), das es sich um keine Tätigkeit zum Ertragszwecke und um einen reinen Privatgebrauch handelt.
Was Chip.de angeht, ist ebenfalls im Artikel auf einen ähnlichen Fall bei Heise verwiesen worden. Normalerweise sind solche Download-Angebote ein Fall von Störerhaftung und sicherlich nicht durch Presse- oder Meinungsrecht gedeckt. Das ist dann Sache von Chip, wenn sie diese Angebote drin lassen. Müssen sich aber dann auch nicht wundern, wenn es mal eine Abmahnung diesbezüglich gibt.
Tut mir leid, dass das UrhG nicht anwendungsfreundlicher ist. Aber dafür gibt es ja juristische Kommentare, die im Artikel mit zitiert sind, falls (falsche) Gegenansichten auftauchen. Teilweise lassen sich diese aber auch ganz einfach und kostenlos über die Google-Bücher-Suche finden. Dann bekommst du die Aussagen des Artikels nochmals schwarz auf weiß von Fach-Literaten.
Ich würde niemals zu einem bugverseuchten nicht mal vollfunktionsfähigen Betriebsystem, auch bekannt als Android, wechseln. Erst mit ICS ist Android auf einem Niveau wie iOS.