Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Grundlagen Urheberrecht
Jedes neue Update von Apple iOS und Google Android wird von Nachrichten über gehackte Sicherheitsmechanismen begleitet. Findige Hacker können teilweise Stunden nach dem Release erste modifizierte Firmware-Versionen anbieten. Ein neuer Jailbreak oder ein Root entlocken Smartphone und Tablet-PC neue Funktion, die der Hersteller eigentlich verschlossen halten wollte. Es stellt sich unweigerlich die Frage, ob der Nutzer mit seinem Gerät machen kann was er will oder doch, bei einer Modifikation auf Firmware-Ebene, illegal handelt. Diese und andere Fragen wollen wir versuchen zu klären.
Quelle: wikipeida
Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Rechtlage bei Android und iOS kommentiert mit Fallbeispielen
Grundlagen Urheberrecht
Computerprogramme sind seit 1985 in den Katalog der urheberechtlich geschützten Werke aufgenommen (§2 I Nr.1 UrhG). 1993 wurden in das Urheberrechtsgesetz (kurz: UrhG), auf Grundlage einer europäischen Richtlinie, die Paragraphen 69a bis 69g eingefügt (es handelt sich also um europäisches Recht). Diese Bestimmungen sind insoweit besonders zu berücksichtigen, da sie allgemeinen urheberrechtlichen Bestimmungen vorgehen, wenn Computerprogramme betroffen sind - dabei handelt es sich um ein so genannte lex specialis. Beispielsweise finden Regelungen zur Umgehung eines Kopierschutzes (§§95a ff. UrhG) keine Anwendung auf Computerprogramme. Beachten Sie, dass ausländische Gesetze in Deutschland keine Anwendung finden - beispielsweise erlaubt die US-amerikanische Gesetzgebung die Modifikation von Firmware uneingeschränkt. Immer wieder werden fälschlicherweise die US-Bestimmungen in Foren-Beiträgen zitiert.
Modifikationen sind erlaubnisbedürftig
Wer nun eine technische Schutzmaßnahme umgeht, also einen Jailbreak durchführt, benötigt für diese Handlung die Erlaubnis des Rechteinhabers (§69c Nr.2 UrhG). Im Falle von iOS ist das Apple, bei Android die jeweiligen Smartphone- und Tablet-PC-Hersteller bzw. Entwickler. Im Terminus des Gesetzes ist das Entfernen/Umgehen einer Schutzmaßnahme eine "sonstige Umarbeitung" eines Computerprogramms [vgl. Schricker/Loewenheim, Urheberrecht Kommentar, 4. Auflage, Seiten 1.349, 1.377 f.]. Darüber hinaus ist in Einzelfällen möglich, wenn beispielsweise die Firmware auf einen externen Datenträger gespeichert und nach der Modifikation neu abgespeichert wird, dass eine "Vervielfältigung" geschieht. Auch hierfür ist zunächst die Erlaubnis des Rechteinhabers erforderlich (§69c Nr.1 UrhG).
Lizenzen erlauben oder verbieten Modifikationen
Wir haben gelernt, dass Modifikationen per Gesetz erlaubnisbedürftig sind. Ein Rechteinhaber muss nicht erst ein explizites Verbot aussprechen. Wir soll nun der Käufer (=Lizenznehmer) erfahren, ob er Modifikationen durchführen darf oder nicht? Der am häufigsten gewählte Weg ist die Erteilung einer Lizenz. Der Inhalt der Lizenzbestimmungen gibt dem Lizenznehmer Aufschluss, ob er Modifikationen vornehmen darf oder nicht. Hier treten die ersten gravierenden Unterschiede zwischen Android und Apple-Geräten auf.
In diesem Artikel
- Seite 1 Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Was passiert beim Jailbreak
- Seite 2 Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Grundlagen Urheberrecht
- Seite 3 Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Google Android, Apple iOS, Windows Phone 7
- Seite 4 Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Rechtverletzungen und Folgen
- Seite 5 Jailbreak, Root und Custom-Rom legal? Fazit
- Seite 6 Bildergalerie
Bildergalerie
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jegliche Modifikationen auf der Softwareseite egal sind bei Reklamationen, solange es sich um einen Hardwaredefekt handelt, der nicht auf diese Modifikation zurückzuführen ist.
Der Hersteller meines Smartphones (High Tech Computer Corporation bzw HTC) hat für einige/viele seiner Geräte die Verwendung von Custom-ROMs erlaubt. (heise online | HTC öffnet Android-Handys) Zwar wird auch von HTC kommuniziert das mit dem Aufspielen eines solchen ROMs die Garantie verloren geht (zb. weil der Dual-Core des Evo 3D sich mit einer solchen von 2x1,2GHz auf bis zu 2x2GHz übertakten läßt), allerdings darf bezweifelt werden, das - sollte ein Defekt nicht auf die Software zurückzuführen sein - HTC sich weigern wird defekte Geräte auszutauschen. Davon würde ich jedenfalls ausgehen. Ich persönlich brauche (noch?) keine Custom-ROMs, da mir die Funktionen meines Smartphones (noch?) völlig ausreichen.
Bei Android handelt es sich um quelloffene Software. Somit ist der Code ja öffentlich einseh- und bearbeitbar. Klar, mein Tel. und Tablet kommen gebrandet.
Was ändert das am Sachverhalt, falls das denn überhaupt etwas ändert? Mit dem root werden ja Sicherheitssperren umgangen; wenn auch nur vom Hardwarehersteller, der ja vorgängig die Software umgeändert hat.
Ahh ehh warte, ich
@Topic:
Für mich als SGS-Nutzer nicht wirklich interessant (kein gesperrter Bootloader oder andere kleine Nervigkeiten),
aber eigentlich gut zu wissen
Interessanter Standpunkt.
Und wir sollten hier vor allem nicht vergessen, dass wir hier in keinster Weise von Vervielfältigungen sprechen (denn ein Jailbreak vervielfältigt nichts), das es sich um keine Tätigkeit zum Ertragszwecke und um einen reinen Privatgebrauch handelt.
Was Chip.de angeht, ist ebenfalls im Artikel auf einen ähnlichen Fall bei Heise verwiesen worden. Normalerweise sind solche Download-Angebote ein Fall von Störerhaftung und sicherlich nicht durch Presse- oder Meinungsrecht gedeckt. Das ist dann Sache von Chip, wenn sie diese Angebote drin lassen. Müssen sich aber dann auch nicht wundern, wenn es mal eine Abmahnung diesbezüglich gibt.
Tut mir leid, dass das UrhG nicht anwendungsfreundlicher ist. Aber dafür gibt es ja juristische Kommentare, die im Artikel mit zitiert sind, falls (falsche) Gegenansichten auftauchen. Teilweise lassen sich diese aber auch ganz einfach und kostenlos über die Google-Bücher-Suche finden. Dann bekommst du die Aussagen des Artikels nochmals schwarz auf weiß von Fach-Literaten.
Ich würde niemals zu einem bugverseuchten nicht mal vollfunktionsfähigen Betriebsystem, auch bekannt als Android, wechseln. Erst mit ICS ist Android auf einem Niveau wie iOS.