[13/07/2011] Die bloße Anleitung zur Durchführung einer möglicherweise unerlaubten Modifikation (z.B. eines Jailbreaks) ist nicht rechtswidrig (einzelfallabhängig). Allerdings können je nach Ausgestaltung der Anleitung beispielsweise durch einen Link auf eine Webseite, die modifizierte Firmware zum Download anbietet, Haftungstatbestände nach §830 BGB entstehen.