Switch 2: EU zwingt Nintendo zu wechselbarem Akku ab 2027
Nintendo bestätigt offiziell, dass die Switch 2 wegen der EU-Batterieverordnung 2023/1542 einen vom Nutzer wechselbaren Akku erhält. Bestehende Konsolen sind nicht betroffen: Die Pflicht greift erst zum 18. Februar 2027.
Nintendo hat auf seiner Seite zur Einhaltung der EU-Richtlinien bestätigt, dass künftige Switch-2-Versionen für den europäischen Markt einen leicht wechselbaren Akku erhalten. Jeder, der eine Nintendo Switch 2 (Test) in der EU besitzt oder aber einen Kauf der hybriden Spielkonsole in Betracht zieht, sollte die Unterschiede zwischen Bestands- und Neugerät kennen. Beide Versionen dürften auch vorübergehend gemeinsam im Einzelhandel vertrieben werden.
Nintendo rüstet die Switch 2 für die EU-Batterieverordnung
Bislang war die Anpassung nur über einen Bericht des Wirtschaftsmagazins Nikkei bekannt, jetzt steht sie erstmalig auch schwarz auf weiß auf Nintendos hauseigener Compliance-Website. Auslöser ist die Europäische Betterieverordnung 2023/1542, welche das Recht auf Reparatur für Gerätebatterien innerhalb der EU festschreibt.
Quelle: PCGH
Die nächste Revision der Nintendo Switch 2 wird unter die EU-Verordnung 2023/1542 fallen.
Nintendo nennt die betroffene Hardware nicht beim Produktnamen, verweist jedoch auf sämtliche Produkte mit dem Modellpräfix "BEE" — und darunter fällt die Switch 2 samt Zubehör. Dass der japanische Hersteller bei verklebten Akkus nachbessern muss, zeichnete sich seit dem Verbot verklebter Akkus ab 2027 ab.
EU-Batterieverordnung: Das schreibt der Gesetzgeber vor
Ab dem 18. Februar 2027 müssen fest verbaute Akkus in tragbaren Geräten so konstruiert sein, dass Endnutzer sie ohne Spezialwerkzeug entnehmen und ersetzen können. Die Regel betrifft nicht nur Spielekonsolen, sondern auch Kopfhörer, Saugroboter, Bluetooth-Lautsprecher sowie E-Bikes und E-Scooter.
Quelle: PCGH
Die nächste Revision der Nintendo Switch 2 erhält einen vom Nutzer leicht zu wechselnden Akku.
Ziel der Verordnung ist es, Elektroschrott zu reduzieren und die Lebensdauer der Geräte zu verlängern. Für Hersteller heißt das: Wer ein Gerät mit integriertem Akku nach dem Stichtag in der EU in Verkehr bringt, braucht ein reparaturfreundliches Design. Davon bleibt auch die Nintendo Switch 2 nicht ausgenommen und die kommenden Revisionen müssen dem entsprechend Folge leisten.
Switch 2 mit wechselbarem Akku: Aus "BEE" wird "OSM"
Die Nintendo Switch 2 trägt intern die Modellnummer "BEE-001", und genau diese Produktreihe erhält verordnungskonforme Versionen mit eigener Kennung. Auch die Joy-Con 2 ("BEE-012" und "BEE-014") und der Pro Controller ("BEE-008") besitzen verklebte Akkus und dürften entsprechend nachgezogen werden.
Quelle: PCGH
Auch die beiden abnehmbaren Controller der Nintendo Switch 2 fallen unter die EU-Verordnung.
Die erste Switch lief noch unter dem Präfix "HAC", die Codes sind also eindeutig der zweiten Generation zugeordnet. Erkennbar werden diese EU-Modelle an einer eigenen Modellnummer und dem Aufdruck "OSM" auf der Verpackung, der sie regulatorisch als separates Produkt ausweist. Die Kennung "OSM" war bereits Anfang dieses Jahres aufgetaucht und hatte Spekulationen über eine Nintendo Switch 2 Lite befeuert.
Nur für die EU: Bestandsgeräte bleiben außen vor
Die wechselbaren Akkus sind vorerst ausschließlich für den EU-Wirtschaftsraum vorgesehen, da Märkte wie Nordamerika und Japan keine vergleichbare Pflicht kennen. Bereits gekaufte Konsolen bleiben verkehrsfähig, einen Rückruf oder Pflichttausch seitens des Herstellers oder Einzelhändlers gibt es nicht.
Quelle: PCGH
Wer bereits eine Nintendo Switch 2 besitzt, hat kein Anrecht auf die neue Revision.
Frühere Zerlegungen durch iFixit hatten gezeigt, dass der Akku der aktuellen Switch 2 stark verklebt und nur mit Aufwand zu lösen ist. Zu Vertriebsweg, offiziellen Preisen und der Verfügbarkeit der OSM-Variante schweigt Nintendo derzeit - die offizielle Bestätigung beschränkt sich auf das regulatorische Pflichtprogramm. Alle weiterführenden Informationen dürften näher am Stichtag folgen.
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Quelle: Nintendo

Weils mir grad einfällt, auch M$ und Apple Laptops und Tablets allgemein.
Zwei Argumente:
Diese ganzen Ausnahmen der Hersteller bei den IP-Klassen der mobilen Fone führen das Argument gegen wechselbare Akkus echt ad absurdum.
Beispiele mal aufgeschlüsselt..
"Die IP68-Zertifizierung klingt zunächst vielversprechend – doch sie hat ihre Grenzen. Samsung selbst weist darauf hin, dass der Schutz nur unter idealen Bedingungen gilt:
Nur klares Süßwasser: Salzwasser, Chlorwasser (z. B. im Pool), Seifenlauge oder andere Flüssigkeiten können die Dichtungen beschädigen und die Schutzwirkung aufheben.""
...
aus
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Und es gibt durchaus neue Handys, die einen Wechselakku und IP68 und besser vereinen. Nur eben gerade nicht bei Samsung 🙃
Ich bin nur der ansicht es kommt zu spät.
Jetzt noch ein Jahr warten bis zur neuen rev, nachdem nintendo schon eh die preise erhöht hat.
das wird sicher dann nochmal teurer.
Vorallem ist es blöd für alle die sich jetzt schon eine gekauft haben.
Ist manchmal echt so nervig, das die EU für solche beschlüsse und umsetzungen so ewig braucht.
Bauen grad im ehemaligen Spielwarenladen unserer Eltern (auch dem kleine Lädensterben zum Opfer gefallen) den ersten Ort in Dreieich dafür auf, heißt "Morgentau" (aka gemeinsam an den Tauen für mehr Morgen ziehen) - im perspektivisch genossenschaftlich organisierten Netzwerk für gelebte Zukunftsfähigkeit/Gutes Leben für Alle wird da noch so einiges entstehen! Inkl. lokaleren & resilienteren Wertschöpfungskreisläufen und natürlich: Collective Commons!
Ich bin nur der ansicht es kommt zu spät.
Jetzt noch ein Jahr warten bis zur neuen rev, nachdem nintendo schon eh die preise erhöht hat.
das wird sicher dann nochmal teurer.
Vorallem ist es blöd für alle die sich jetzt schon eine gekauft haben.
Ist manchmal echt so nervig, das die EU für solche beschlüsse und umsetzungen so ewig braucht.