Harman Kardon Invoke: Ohne Update wird der Lautsprecher unbrauchbar

14
News Claus Ludewig Als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügen
Harman/Kardon Invoke mit Microsoft Cortana
Quelle: harman/kardon

Wie der Audio-Hersteller Harman Kardon mitteilt, müssen Nutzer zwingend ein Software-Update auf den Invoke-Lautsprecher installieren, sonst können sie den Lautsprecher ab September 2021 nicht mehr nutzen.

Die Software-Funktion namens Recycle Mode für ausgewählte Sonos-Lautsprecher war im Jahr 2019 geplant und sollte auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers aktivierbar sein. Befindet sich ein entsprechender Lautsprecher im Recycle Mode kann dieser nach Ablauf einer Frist von 21 Tagen nicht mehr benutzt werden und sollte dann beispielsweise von Sonos selbst entsorgt werden. Diese Methodik, alte Lautsprecher per Software-Update unbrauchbar zu machen, rief viele Webseiten, aber auch Nutzer und Interessenten auf den Plan. Letztlich hat Sonos nie den ominösen Recycling-Modus eingeführt. Im Gegensatz dazu steht das amerikanische Unternehmen Harman/Kardon. Wer den smarten Lautsprecher Harman Kardon Invoke besitzt, muss zwingend bis zum 31. August ein kostenloses Software-Update einspielen. Falls man die Aktualisierung nicht installiert, ist der Invoke unbrauchbar.

Was macht(e) den Harman/Kardon Invoke besonders smart?

Das Update wird seit dieser Woche an die Nutzer eines Invoke verteilt. Hierzu muss der Lautsprecher zwischen zwei und fünf Uhr morgens eingeschaltet sein, dann wird die Aktualisierung aufgespielt. Der Harman Kardon Invoke wird mit der neuen Software seiner smarten Funktionen beraubt. So gibt es keinerlei WLAN-Funktionen mehr und die Sprachsteuerung mittels Microsoft Cortana geht dann auch nicht mehr. Man kann den Invoke dann nur noch als Bluetooth-Lautsprecher benutzen, wie Harman Kardon auf der eigenen Webseite erklärt.

Im Jahr 2017 hatte der amerikanische Audio-Hersteller Harman Kardon, der mittlerweile zu Samsung gehört, den smarten Lautsprecher Invoke für rund 200 US-Dollar in den USA und einigen weiteren ausgewählten Ländern auf den Markt gebracht. Im Inneren werkeln drei Tieftöner, drei Hochtöner, zwei passive Radiatoren und ein 40-Watt-Verstärker sowie sieben Farfield-Mikrofone. Die Zielsetzung war es, durch die Integration von Mikrofonen und der Sprachsteuerung Microsoft Cortana, einen Konkurrenten zu Amazon Echo mit Alexa, Produkten mit dem Google Assistant und zum Apple Homepod zu haben. Letztlich konnte Cortana jedoch nie mit den Konkurrenten mithalten und auch die Nutzerzahl war sehr gering, beziehungsweise ist es heute noch. Mittlerweile soll Microsoft Cortana nur noch als digitale Assistentin in ausgewählten Microsoft-Produkten, wie etwa in Microsoft Office mit Rat zur Seite stehen.

Sind smarte, vernetzte Speaker ein Sicherheitsrisiko?

Wenn jemand zu Besuch ist, sollte man diesen darauf hinweisen, dass sich im Raum ein Smart Speaker befindet, findet jedenfalls der Senior Vice President, Devices & Services bei Google, Rick Osterloh. Prinzipiell sollten die Plattform-Anbieter mehr Kontrollen einführen, sowie Sicherheitssoftware-Hersteller entsprechende Überprüfungssoftware für Smart Speaker anbieten. Schließlich ist jedes Gerät mit einem updatefähigen Betriebssystem, das ans Internet angebunden ist, ein Einfallstor für Angriffe. Hier sollte man also durchaus sich Lösungen wie ein zweites WLAN-Netz überlegen, in das dann nur die smarten Geräte eingebunden werden.

Empfohlener redaktioneller Inhalt [EMBED_URL] An dieser Stelle finden Sie externe Inhalte von [PLATTFORM]. Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden externe Einbindungen erst angezeigt, wenn Sie dies durch Klick auf "Alle externen Inhalte laden" bestätigen: Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Externe Inhalte Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Ebenfalls lesenswert: Alexa, Cortana, Siri & Co.: Menschliches Mithören standardmäßig aktiviert

Sammlung zum Updatezwang für den Harman Kardon Invoke:

  • Wie das amerikanische Unternehmen Harman Kardon angekündigt hat, müssen Nutzer eines Invoke-Lautsprechers bis zum 31. August 2021 ein Update einspielen. Wer die neue Software nicht nutzt, kann dann den Lautsprecher nicht mehr verwenden.
  • Die neue Software entfernt die Sprachsteuerung Microsoft Cortana und die WLAN-Funktionen des Harman Kardon Invoke. So ist das Gerät nur noch als Bluetooth-Lautsprecher zu gebrauchen.
  • Eigentlich wollte Microsoft mit Harman Kardon zusammen den Markt für vernetzte Smart Speaker mit Sprachsteuerung aufmischen, doch Amazon Echo mit Alexa, der Google Assistant & Co. beherrschen die Wohnzimmer.
Reklame: Die besten PC-Lautsprecher für Spieler jetzt bei Alternate entdecken

Quellen: Harman/Kardon, Microsoft, BBC

14
    • Kommentare (14)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        In den USA gibt es meinem Wissen nach keine Klausel, die unangemessene Benachteiligungen verbietet. Wenn der Kunde zustimmt, gilt der Vertrag – fertig. Und während man für bei Amazon.de gekaufte Dinge leicht deutsches Recht einklagen kann, würde ich jedem eine gute Rechtsschutzversicherung empfehlen, der durchsetzen möchte, dass die seinem not-so-Smart-Gerät wieder ein Server-Backend zur Verfügung gestellt wird. Denn diese Infrastruktur ist nicht nur kein Bestandteil des Kaufs, sondern oft auch nicht in Deutschland ansässig.

        Musste Amazon in dem Fall, auf den du verweist, eigentlich auch gekaufte Kindles und FireTVs zurücknehmen, oder nur digitale, im Amazon-Account verwahrte Güter? Wenn letztere anders nicht erreichbar sind (Filme zum Beispiel nicht unverschlüsselt heruntergeladen werden können), wäre der Verstoß offensichtlich, aber Smartspeaker entsprechen eher ersterem Szenario: Das gekaufte Gerät behält der Kunde und darf damit weiterhin das machen, was er möchte. Einschließlich aller Smart-Funktionen, wenn er, wie auf der Verpackung angegeben, einen dafür nötigen Account hat.
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        In den USA gibt es meinem Wissen nach keine Klausel, die unangemessene Benachteiligungen verbietet. Wenn der Kunde zustimmt, gilt der Vertrag – fertig. Und während man für bei Amazon.de gekaufte Dinge leicht deutsches Recht einklagen kann, würde ich jedem eine gute Rechtsschutzversicherung empfehlen, der durchsetzen möchte, dass die seinem not-so-Smart-Gerät wieder ein Server-Backend zur Verfügung gestellt wird. Denn diese Infrastruktur ist nicht nur kein Bestandteil des Kaufs, sondern oft auch nicht in Deutschland ansässig.

        Musste Amazon in dem Fall, auf den du verweist, eigentlich auch gekaufte Kindles und FireTVs zurücknehmen, oder nur digitale, im Amazon-Account verwahrte Güter? Wenn letztere anders nicht erreichbar sind (Filme zum Beispiel nicht unverschlüsselt heruntergeladen werden können), wäre der Verstoß offensichtlich, aber Smartspeaker entsprechen eher ersterem Szenario: Das gekaufte Gerät behält der Kunde und darf damit weiterhin das machen, was er möchte. Einschließlich aller Smart-Funktionen, wenn er, wie auf der Verpackung angegeben, einen dafür nötigen Account hat.
      • Von Pu244 Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von PCGH_Torsten
        Juristisch wird der Trick einfach darin bestehen, dass sie dir keinen smarten Lautsprecher verkaufen, sondern einen Lautsprecher mit Zugang zu einer smarten Pattform. Da die aber nicht Teil des Deals ist, können sie die jederzeit abschalten. Oder zumindest nach Ende der Gewährleistungsphase, wenn man fehlende Funktionen nicht mehr einklagen kann. Da unterscheiden sich solche Always-Online-Geräte letztlich nicht von Software ohne gebundelter physischer Komponente. Valve darf einem zum Beispiel auch ein gekauftes Steam-Spiel nicht wegnehmen. Aber der laut Packungsaufdruck zwingend nötige Steam-Account kann gesperrt, nicht mehr angeboten, etc. werden.
        Reinschreiben kann man vieles, die Frage ist, ob es auch durchkommt. Bei Steam ist die Sache relativ klar, Amazon hat einen ähnlichen Prozess schon verloren. Amazon mußte, bei einer Kontosperrung, die ganzen digital erworbenen Sachen rückabwickeln und das Geld zurück erstatten. Bei Uplay+ u.ä. kann man von einem Abo sprechen, bei Steam, Google Play, dem Amazon Appstore, Kindle usw., bei dem man einen Fixpreis zahlt, geht der Kunde von einem klassischen Softwarekauf aus. Man müßte diesen Punkt schon einzeln absegnen lassen, damit es wirksam wird und selbst wenn sie das machen würden, wäre es fraglich ob sie damit durchkämen. Einseitige Klauseln, die den Kunden unangemessen benachteiligen, sind nicht erlaubt.

        So würde es wohl auch hier laufen. Man könnte einfach damit argumentieren, dass das Ding als smarter WLAN Lautsprecher verkauft wurde und etwas fehlt, wenn das Ding nichtmehr smart und im WLAN ist. Den Verlust des digitalen Assistenten könne man eventuell begründen, der Verlust des WLAN wird hingegen schwierig.

        Aber dazu müßte eben erstmal jemand klagen. Eventuell kommt ja eine Sammelklage aus den USA, schön wäre es.
      • Von PCGH_Claus Freizeitschrauber(in)
        Zitat von PCGH_Torsten
        Juristisch wird der Trick einfach darin bestehen, dass sie dir keinen smarten Lautsprecher verkaufen, sondern einen Lautsprecher mit Zugang zu einer smarten Pattform. Da die aber nicht Teil des Deals ist, können sie die jederzeit abschalten. Oder zumindest nach Ende der Gewährleistungsphase, wenn man fehlende Funktionen nicht mehr einklagen kann. Da unterscheiden sich solche Always-Online-Geräte letztlich nicht von Software ohne gebundelter physischer Komponente. Valve darf einem zum Beispiel auch ein gekauftes Steam-Spiel nicht wegnehmen. Aber der laut Packungsaufdruck zwingend nötige Steam-Account kann gesperrt, nicht mehr angeboten, etc. werden.
        Bei Valve und Steam wird man als Nutzer in den AGB als "Abonnent" bezeichnet und kauft immer nur ein "Nutzungsrecht" an einem PC-Spiel. Insofern kann Valve einfach das "Abo einstellen" und schon kommt man nicht mehr an sein gekauftes PC-Spiel.
        "Valve räumt Ihnen hiermit eine nicht-ausschließliche Lizenz und ein Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Inhalte und Leistungen für Ihren persönlichen, ausschließlich privaten Gebrauch (soweit eine kommerzielle Nutzung nicht ausdrücklich durch die vorliegenden Vertragsbedingungen oder gemäß den einschlägigen Abonnementbedingungen gestattet ist) ein und Sie nehmen diese Lizenz hiermit an. Die besagte Lizenz endet entweder mit kündigungsbedingter Beendigung (a) der vorliegenden Vereinbarung oder (b) eines Abonnements, das die Lizenz umfasst. Die vertragsgegenständlichen Inhalte und Leistungen sind Gegenstand einer Lizenzeinräumung, d.h. sie werden nicht veräußert. Die Ihnen eingeräumte Lizenz begründet keinerlei Eigentumsrechte an und in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Inhalte und Leistungen." - Nutzungsbedingungen bei Steam, Valve.

        Nur, wenn es so gemacht wird, wie zum Beispiel bei GOG, dass man den Windows-Installer zu einem PC-Spiel herunterladen kann, dann kann man ein Spiel auch dann noch installieren und spielen, wenn es nicht mehr im Store angeboten wird. Allerdings muss man dann auf etwaige Patches etc. verzichten, da man ja nur mit der Spielversion spielen kann, zu der man den entsprechenden Installer lokal auf seinem PC besitzt...

        Links:
        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]
        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        Juristisch wird der Trick einfach darin bestehen, dass sie dir keinen smarten Lautsprecher verkaufen, sondern einen Lautsprecher mit Zugang zu einer smarten Pattform. Da die aber nicht Teil des Deals ist, können sie die jederzeit abschalten. Oder zumindest nach Ende der Gewährleistungsphase, wenn man fehlende Funktionen nicht mehr einklagen kann. Da unterscheiden sich solche Always-Online-Geräte letztlich nicht von Software ohne gebundelter physischer Komponente. Valve darf einem zum Beispiel auch ein gekauftes Steam-Spiel nicht wegnehmen. Aber der laut Packungsaufdruck zwingend nötige Steam-Account kann gesperrt, nicht mehr angeboten, etc. werden.
      • Von Pu244 Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von Albatros1
        Kommt darauf an wie die AGB aussieht. Man kann vieles ja auch mit "Sicherheit" begründen. Oder mit "im Zuge des Fortschritts".....
        Letzteres kann man eigentlich ausschließen. Bei der Sicherheit müßten sie wohl darlegen, warum das unbedingt erforderlich war und warum man dem Kunden keine Wahl gegeben hat (wenn wir davon ausgehen, dann könnte ich mit meinem Android 7 Tablet nicht mehr ins Internet). In den AGBs darf auch nichts unerwartetes drinstehen, die Tatsache, dass sich der Hersteller das Recht herausnimmt, das Gerät nach eigenem Gutdünken unbrauchbar zu machen, ist dann doch etwas

        Es müßte eben jemand klagen und auch das Risiko, zu verlieren, in Kauf nehmen. Letzteres ist nicht ganz billig, eine Klage über 50€ in der dritten Instanz zu verlieren kostet ca. 1500€, so ein Lautsprecher kostet etwas mehr, da dürfte es wohl knapp das doppelte sein. Dann muß derjenige auch Standhaft bleiben, wenn er in der ersten Instanz gewonnen hat, dann versuchen die Firmen das üblicherweise in der zweiten Instanz außergerichtlich zu lösen, indem sie demjenigen das geben, was er will und noch etwas drauflegen. Damit soll ein rechtskräftiges Urteil verhindert werden und der Kläger steht, selbst wenn er gewinnt, schlechter da, als mit dem Deal.
      Direkt zum Diskussionsende
  • Print / Abo
    Apps
    PCGH Magazin 08/2026 PC Games 07/2026 play5 08/2026 N-Zone 07/2026 Linux Magazin 07/2026 LinuxUser 07/2026 Raspberry Pi Geek 07/2026
    PC Games Hardware PC Games Linux Magazin Raspberry Pi Geek Computec Kiosk