Sony schickt sich selbst DMCA-Takedowns
Sony schickt sich die nach amerikanischem Recht möglichen DMCA-Takedowns auch selbst. Dem hauseigenen indischen OTT-Streaming-Dienst Sony Liv nennt man 34 URLs, die man urheberrechtlich beanstandet. Es ist nicht das erste Mal mit der Selbstgeißelung. Vielleicht sollte man mit dem Dienstleister reden, der die Aufgabe erledigt.
Sony schickt sich die DMCA-Unrheberrechtsverletzung mittlerweile selbst. Das Unternehmen setzt auf Dienstleister mit automatisierten Systemen, die das Internet durchkämmen und dann nach amerikanischem Recht eine Urheberrechtsverletzung nach dem Digital Millenium Copyright Act geltend macht. Der DMCA Act ist die nationale Umsetzung des WIPO Urheberrechtsvertrags von 1996 und umreißt die Haftungsgrenzen für Dienstleiter und deren Nutzer. Mittlerweile ist das gesamte System darum, ähnlich wie Youtubes Content-ID, hochautomatisiert und so verwundert es auch nicht, dass Sony sich nun selbst geißelt.
Insgesamt 34 URLs des Dienstes Sony Liv bemängelt das Copyright-Team Markscan, das Sony wohl beauftragt hat. Und um von der Qualität der DMCA-Takedowns zu überzeugen, streut man noch einen IMDB-Link zu "Cold Courage" ein. An dem Punkt, wo man den eigenen OTT-Streaming-Service in Indien mit DMCA-Hinweisen belegt, sollte man sich vermutlich mit seinem Dienstleister zusammensetzen. Zumal das auch nicht das erste Mal passiert. Selbstgeißelung kommt immer häufiger vor, nicht nur bei Sony, sondern auch bei Warner, Disney und Co.
Die Unternehmen schicken DMCA-Hinweise auch an Google, wo man auf eine Streichung aus dem Index hofft und auch da kommt es gerne vor, dass man eigene Seiten aus dem Google-Index nehmen lassen will, weil niemand die ellenlangen Listen kontrolliert. Und man mag es kaum glauben, aber bei Google arbeiten Menschen, die diese Fehler erkennen und darauf hinweisen. Google ist am Ende gezwungen, die eingereichten Beanstandungen zu prüfen, weil solche Systeme immer zum Missbrauch einladen. Relativ einfach ist es, wenn der Antragsteller zwar das Recht hat, diesen zu stellen, aber seine Hausaufgaben nicht macht und der Einzelfall nicht zu beanstanden ist. Es ist aber auch üblich, dass sich Antragssteller als Rechteinhaber oder im Auftrag dessen ausgeben. All diese und mehr Fälle muss Google identifizieren und im Zweifel ablehnen.
Quelle: Lumen Database via Torrentfreak
