Firefox: Mozilla sieht Deutschland am Rande des Ad-Block-Verbotes

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Firefox: Mozilla sieht Deutschland am Rande des Ad-Block-Verbotes
Quelle: Mozilla

In einem Blogbeitrag sieht die Mozilla-Foundation Deutschland am Rande eines Ad-Block-Verbotes. Angesichts der Geschwindigkeit von Gerichtsverfahren ist der Rand wohl noch etwas weiter weg, aber die Chance besteht tatsächlich.

Die Mozilla Foundation, Entwickler von Firefox und Thunderbird, sieht in einem Beitrag Deutschland am Rande eines Verbotes für Ad-Blocker. Der Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in einer Klage des Springer-Verlages in der Frage, ob Ad-Blocker das Urheberrecht verletzen.

Die rechtliche Auseinandersetzung ist auf den Kampf zwischen Springer und Eyeo zurückzuführen, die Entwickler hinter Ad Block Plus. Bisher hatten die Springer-Anwälte mit der Copyright-Argumentation wenig Glück - in Hamburg kassierte man zunächst eine Schlappe.

Der BGH stärkt nun aber die Ansicht des Verlages und stellt fest, dass die Urteilsbegründung in Hamburg aus dem Jahr 2022 nicht ausreichend ist und gibt den Fall zurück an die Hamburger Richter, die nun erneut aufarbeiten müssen, ob die Intervention von Ad-Block-Technik mit dem Code (DOM, CSS, Bytecode) von Webseiten ein Urheberrechtsverstoß ist.

"Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Bytecode oder der von ihm geschaffene Code als Computerprogramm geschützt ist und der Werbeblocker im Wege der Umarbeitung oder abändernden Vervielfältigung in das daran bestehende ausschließliche Recht eingegriffen hat", so das Urteil.

Mozilla's Senior IP & Product Counsel, Daniel Nazer, schreibt dazu im Blog: "Es gibt viele Gründe, warum Nutzer neben der Werbeblockierung möchten, dass ihr Browser oder eine Browser-Erweiterung eine Webseite verändert", und erläutert, dass manche Ursachen darin liegen "die Barrierefreiheit zu verbessern, die Barrierefreiheit zu bewerten oder die Privatsphäre zu schützen".

Während sich die in Deutschland eigentlich eher urheberrechtsfreundliche Rechtssprechung bei Ad-Blockern weitestgehend auf die Seite der Nutzer stellte, lohnt sich die Durchhaltetaktik von Springer vielleicht noch. Während Chromium-Browser aus Eigeninteresse über Manifest-Updates den Ad-Blockern das Leben schwer machen, bleibt Nutzern oft nur Firefox als echte Alternative. Nazer wirbt: "Benutzer sollten mit Browsern und Browser-Erweiterungen ausgestattet sein, die ihnen angesichts dieser Risiken [Tracking, Fingerprinting, etc.] sowohl Schutz als auch Wahlmöglichkeiten bieten. Ein Browser, der jeden dem Benutzer bereitgestellten Code unflexibel ausführt, wäre eine außerordentlich gefährliche Software."

"Die vollständigen Auswirkungen dieser jüngsten Entwicklung sind noch unklar. [...] Es könnte noch einige Jahre dauern, bis wir eine klare Antwort haben. Wir hoffen, dass die Gerichte letztendlich zu derselben vernünftigen Schlussfolgerung kommen und den Nutzern die Installation von Werbeblockern gestatten." Die Schlacht zwischen Springer und Eyeo tobt bereits seit Jahren und mittlerweile haben sich für Verlage längst neue Probleme ergeben, etwa von KI zusammengefasste Texte, die Werbeerlöse weiter erodieren.

Quellen: Mozilla, BGH

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    • Kommentare (78)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Wired BIOS-Overclocker(in)
        Ich beziehe mich auf tiefere Sachen als DNS Sperren.
      • Von Wired BIOS-Overclocker(in)
        Ich beziehe mich auf tiefere Sachen als DNS Sperren.
      • Von Capucius Software-Overclocker(in)
        Zitat von Wired
        Permanente Webpage sperre wenn Add Block Addon installiert is.
        Ja so etwas is legal möglich.
        Ich schreibe die ganze Zeit von DNS Sperren und davon, wie das technisch gemacht werden soll.
      • Von Wired BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von Capucius
        Und wie soll das dann aussehen? Namensauflösung nur anders gemacht in Deutschland?
        Permanente Webpage sperre wenn Add Block Addon installiert is.
        Ja so etwas is legal möglich.
      • Von vicares PC-Selbstbauer(in)
        Kann man mal sehen wie weit Springer überall drinhängt...
      • Von Mephisto_xD BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von PureLuck
        Gerade als (ehemaliger) Webentwickler solltest du eigentlich für browserseitige Standards sein, wenn es um die Anzeige von Websites geht.
        Ich bin natürlich für Standards. Ich bin nur nicht dafür, dass wenn der Standard aus welchen Gründen auch immer nicht eingehalten wird, die Abmahnkanzlei vor der Tür steht.
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