Kampf gegen Elektroschrott: Akkus sollen künftig verpflichtend austauschbar sein
Der Bundesrat fordert, die Möglichkeit zum Akkuwechsel bei Elektrogeräten gesetzlich zu verankern. Nutzer von Smartphones sollen selbst aktiv werden können.
Im Global Waste Monitor, der unter anderem von den Vereinten Nationen mitgeschrieben wurde, lässt sich nachlesen, dass Elektroschrott ein immer größer werdendes Problem ist. In der aktuellen Ausgabe vom Juni 2020 ist zu lesen, dass der Berg an Elektroschrott weltweit in den letzten fünf Jahren um 21 Prozent auf das neue Rekordhoch von 53,6 Millionen Tonnen für das Jahr 2019 angewachsen ist. Nun hat sich der Bundesrat am 12. Februar 2021 für eine Reform des Elektrogerätegesetzes ausgesprochen, um dem Elektroschrott den Kampf anzusagen. Es soll hierbei festgeschrieben werden, dass Nutzer von mobilen Geräten mit Akku, etwa den Stromspeicher tauschen können. Der Akku müsste nach dem Kauf des neuen Elektrogeräts gut fünf Jahre lang als Ersatzteil angeboten werden.
Apple & Co. setzen auf zahlreiche Schranken, um die Reparatur zu erschweren
In den letzten Jahren hat sich ein Trend bei den mobilen Elektrogeräten wie Smartphones, Tablets und Laptops etabliert, der Vorteile für die Hersteller hat. Festverbaute Akkus sorgen dafür, dass kein Nutzer mehr selbst den Akku wechseln kann, wenn dieser an Leistung verliert. Oftmals sind die Stromspender derart fest verbaut, dass man lieber gleich ein komplettes Ersatzgerät kauft und das alte Elektrogerät wegschmeißt oder privat verkauft. Hersteller wie zum Beispiel Apple, verhindert etwa mit Softwareschranken, dass keine Drittanbieter-Hardware in neuen iPhones verbaut werden kann.
Die Hersteller von Elektronikprodukten geben teilweise selbst an, wie hoch der Ressourcenverbrauch ist. Eine selbst vom Hersteller veröffentlichte Umweltbilanz bietet beispielsweise Apple an. So verursacht die Produktion, eine Nutzung von drei Jahren und die Entsorgung eines iPhone 11 mit 128 Gigabyte Speicher 77 Kilogramm CO2. Diese Zahlen beziehen sich auf ein einzelnes Smartphone.
Alte Smartphones & Co. lassen sich ab 2022 in Supermärkten zurückgeben
Um die Nutzer dazu zu bewegen, ihre Elektrogeräte länger zu nutzen und so etwas gegen den wachsenden Berg an Elektroschrott zu tun, soll der Wechselakku zum gesetzlichen Standard für die Hersteller werden. Laut dem Regierungsentwurf sollen die Gerätehersteller verpflichtet werden, bei Elektro- und Elektronikgeräten, "die eine Batterie oder einen Akkumulator enthalten", Angaben über den Typ und das chemische System sowie zur sicheren Entnahme zu machen. Allerdings soll es erlaubt sein, dass bei Geräten der Akkutausch auch nur durch Fachpersonal möglich ist.
Es soll möglich werden, dass die Bürger in allen Supermärkten kostenlos Elektrogeräte zurückgeben können und somit die Entsorgung von alten Elektrogeräten einfacher wird. Schließlich werden kaum Elektroaltgeräte entsorgt, weil beispielsweise die spezialisierten Wertstoffhöfe oft weit weg von den Bürgern stationiert sind. Für Online-Händler soll die Rücknahmepflicht für alte Elektrogeräte gelten, wenn der Shop einen Umsatz von mindestens 12 Millionen Euro erwirtschaftet und 50 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt. Die Altgeräte sollen zudem getrennt werden, je nach Zustand des Elektrogerätes. So sollen etwa unbeschädigte Geräte von Gebrauchtwarenhändlern oder Recyclinghöfen an Kunden verkauft werden.
Zu niedrige Sammelquote für Elektroaltgeräte zwingt Deutschland zum Handeln
Das überarbeitete ElektroG soll ab dem Jahr 2022 in Kraft treten. Laut EU-Vorschriften müsste die Sammelquote für Elektroaltgeräte bei mindestens 65 Prozent liegen. In Deutschland sind mit geschätzten 50 Prozent Sammelquote im Jahr 2019 bisher viel zu wenige alte Elektrogeräte eingesammelt worden. Um Strafzahlungen durch die EU zu entgehen, muss Deutschland also dringend die Bundesbürger dazu bringen, die Sammelquote für Elektroaltgeräte zu erhöhen.
Manch altes Elektrogerät wird gar illegal entsorgt, weil diese Art des Recyclings günstiger ist. Allerdings ist es innerhalb der EU verboten, defekte Elektrogeräte außer Landes zu schaffen. Man muss ein kaputtes, nicht mehr funktionsfähiges Gerät ordnungsgemäß entsorgen, da bei illegaler Entsorgung auch Schäden für die Umwelt und die Menschen entstehen. Schließlich befinden sich etliche Edelmetalle und Seltene Erden auf Platinen und Co., die man nur unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften recyceln darf.
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Sammlung zu geplanten Änderungen bei Elektrogeräten:
- Der Bundesrat hat sich für eine Reform des Elektrogerätegesetzes ausgesprochen und am 12. Februar vorgestellt.
- So sollen Hersteller verpflichtet werden, dass entweder Nutzer selbst oder Fachpersonal die Akkus von Elektrogeräten austauschen können. Das Ziel ist, dass so Nutzer ihre Elektrogeräte länger nutzen und somit der Berg an Elektroschrott kleiner wird.
- Deutschland steht unter Druck, da die Sammelquote für Elektroaltgeräte innerhalb der EU bisher nicht erreicht wurde. Um Strafzahlungen zu vermeiden, muss schnell gehandelt werden.
- Neben Pflichten für die Gerätehersteller, sieht das überarbeitete ElektroG vor, dass Besitzer ab nächstem Jahr ihre Elektroaltgeräte auch in allen Supermärkten und bei Online-Shops kostenlos zurückgegeben können.
Quellen: Bundesrat, BR (1), BR (2), Apple, Global Waste Monitor


MfG
Daher würde es mir zur Vermeidung dentalen Elektroschrotts schon reichen, wenn die Hersteller erst einmal sicherstellen würden, dass die Abdichtung der Ein-/Ausschalter und Antriebswelle sowie der Antrieb selbst genauso lange leben, wie der Akku. Nett wäre auch, wenn man die Stromübertragung über flache Oberflächen regeln könnte. Bislang muss man doch recht viel Zeit in die Reinigung investieren oder das Ding nicht nach einem Zehntel der Akkulebensdauer aus hygienischen Gründen ersetzen.
Ich gehe davon aus, dass auch eine elektrische Zahnbürsten ohne größere technische Hürden mit Wechselakku/-batterien betreibbar sind, da man sich in Tauchtiefen von > 200 Metern üblicherweise nicht die Zähne putzt.
@ Haarschneidemaschinen
Wir können auch gerne über elektrische Zahnbürsten reden, die mit handelsüblichen Akkus betrieben werden und wo man ohne Probleme diese durch eine Revisionsklappe ersetzen könnte, was aber bekanntermaßen nicht gewollt ist und das ist ökologischer Unfug und eine absolut unnötige Verbrauchergängelung und eines der Hauptgründe warum ich mir keine elektrischen Zahnbürsten hole, weil ich solche Machenschaften nicht unterstütze, wenn es nicht sein muss.
MfG
MfG
Oder die SIO.