Abmahnungen im Wettbewerbsrecht (Ebay, Widerrufsbelehrung, Werbeaussagen, AGB)
Abmahnungen prägen den Internet-Alltag, wenngleich zumeist im negativen Sinne. Betroffene müssen mit Schadensersatzzahlungen und Anwaltskosten im vierstelligen Euro-Bereich rechnen. Abmahnungen sind aber auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ein geeignetes Mittel ohne teures und aufwendiges gerichtliches Verfahren auf Rechtsverletzungen aufmerksam zu machen und diese für die Zukunft zu unterbinden. PC Games Hardware klärt nachfolgend über Hintergründe, Kosten und Möglichkeiten für Betroffene auf.
Quelle: PC Games Hardware
Abmahnungen im Internet-Alltag: Hintergründe, Kosten, Möglichkeiten
Abmahnungen im Internet-Alltag: Hintergründe, Kosten, Möglichkeiten - Abmahnungen im Wettbewerbsrecht (Ebay, Widerrufsbelehrung, Werbeaussagen, AGB)
Unlauterer Wettbewerb ist für Verbraucher, wie auch konkurrierende Unternehmen schädlich. Auch hier steht das Mittel der Abmahnung zur Verfügung, denn insbesondere die schnelle Durchsetzung von Ansprüchen ist im Geschäftsverkehr essentiell. Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind umfangreiche Schutzvorschriften enthalten. Darin ist ganz explizit festgehalten, dass die den Anspruch geltend machende Person dem Unternehmen zunächst die Gelegenheit geben soll den Streit über eine Abmahnung und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beizulegen, bevor es zu Gericht geht (§12 I UWG). Dabei können nicht nur Wettbewerber abmahnen, sondern auch private Personen, beispielsweise über diverse Verbraucherschutzorganisationen.
"Unlauter" können verschiedene geschäftliche Handlungen sein. Irreführende Werbung ist eine solche unlautere geschäftliche Handlung. Wirbt ein Unternehmen mit einem zeitlich überholten Testurteil kann eine Irreführung vorliegen (OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.05.2012, Az.: 4 U 17/10). Das gleiche gilt für die Aussage "Unbegrenzt surfen...", wenn der Mobilfunkanbieter eine Daten-Drosselung vorbehält (LG Hamburg Beschluss vom 10.02.2012, Az.: 312 O 83/12). Das UWG (Anhang zu §3 III UWG) hält aber auch eine Reihe von Beispielen parat, wann eine geschäftliche Handlung unzulässig ist. Darin zu finden sind Lockangebote (Nr. 5), die besondere Hervorhebung von ohnehin bestehenden gesetzlichen Rechten (Nr. 10), als Information getarnte Werbung im Rahmen von Redaktionsinhalten (Nr. 11) oder Werbung, die sich direkt an Kinder richtet und zum Erwerb der Ware auffordert (Nr. 28).
Ebenfalls abmahnungsfähig sind Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§305 ff. BGB), die den Kunden oder grundsätzlich den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Zuletzt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) diverse Publisher und Betreiber von Online-Diensten abgemahnt. Darunter sind Electronic Arts, Activision Blizzard und Valve. Electronic Arts war wegen datenschutzrechtlich problematischer Klauseln und fehlender Kennzeichnung auf Spiele-Verpackungen abgemahnt worden. Der Online-Dienst Origin und die PC-Version von Battlefield 3 gerieten damals bei Erscheinen in massive landesweite Kritik. Activision Blizzard wiederum wurde wegen andauernder Verbindungsprobleme und ebenfalls mangelhafter Kennzeichnung auf Spiele-Verpackungen gerügt. Beide Unternehmen unterschrieben entsprechende Unterlassungserklärungen. Valve hingegen verweigert die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Der Rechtsstreit ist nach wie vor ungelöst.
Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen wie auch Jugendschutzvorschriften sind ebenfalls abmahnungsfähig. Gleiches gilt für ein fehlendes oder nicht vollständiges Impressum eines Unternehmens auf Webseiten und sozialen Netzwerken. Oftmals mangelt es vor allem an einer wirksamen Einwilligung zur Datenerhebung. Die Datenübermittlung geschieht zumeist ohne Kenntnis des Nutzers oder wird nur unzureichend hervorgehoben in AGB erwähnt. Jugendschutzverstöße gehen meistens mit fehlenden Zeitschaltungen oder Jugendschutzprogrammen einher, beispielsweise wenn Spiele mit USK-Kennzeichnung "keine Jugendfreigabe" auch tagsüber (23 bis 06 Uhr gemäß §5 VI S.1 JmStV) ohne Altersüberprüfung bestellt/gekauft werden können.
Perry hat Recht, der ganze Abmahnwahn ist vor allem ne Geldmaschine für windige Anwälte.
Die Strafen, bzw. die für Anwälte und Urheber erzielbaren Gewinne, sind extrem hoch, gerade im Filesharing weil sie einem dort den Upload, also die Verbreitung, vorwerfen können, der ungleich schwerer geahndet wird.
Dabei sind die Kosten der tausendfachen Abmahnungen für die Anwälte lächerlich niedrig. Passiert alles maschinell. Das Unternehmen das den Köder stellt und die IP loggt, fragt WHOIS diese IP und sieht deinen Provider. Antrag und Gerichtsbeschluss auf Herausgabe der persönlichen Daten vom Provider gehen automatisch ruckzuck per eMail hin und her. Provider mailt die Daten an den Anwalt. Der Drucker spuckt die vorgefertigte Abmahnung voller Drohgebärden aus mit maschineller Unterschrift. Der Anwalt braucht nurnoch die ganzen Briefe eintüten und ab die Post.
Die Chance, dass sich mindestens einer von 1000 Abgemahnten einschüchtern lässt und die 1000 Euro zahlt ist so gut wie sicher und damit hat sich's für den Anwalt schon gelohnt. Manche andere müssen noch zwei- dreimal mit fünfstelligen Beträgen bedroht werden, falls es zur Verhandlung kommt, die knicken dann angesichts des bevorstehenden finanziellen Ruins auch irgendwann ein.
Das sind Mafiamethoden und hat nichts mit Recht und Ordnung zu tun. Justizia wird skrupellos manipuliert um sich zu bereichern. Vielleicht auf Kosten deiner Mutter, die an dem Stress psychisch zu Grunde geht, und das nur weil sie ihr Lieblingsrezept aus dem Kochbuch in ihren Blog kopiert hat. Na und!? Schert den Anwalt nicht. Dabei hätten die Gerichte bestimmt wichtigeres zu tun als massenhafte Urheberrechtsklagen.
Das Problem hinter dem "Abmahnwahn" sind die unverhältnismäßig hohen Beträge. Mit ner Deckelung der Strafe+Gerichts+Anwaltskosten würde sich die massenhafte Abzocke für die skrupellosen Anwälte nicht mehr so dermaßen lohnen und die Urheber kämen trotzdem zu ihrem Recht, nämlich Unterlassungserklärung und (realistischer) Schadensersatz.
Tja, manchmal ist das mit Gut und Böse eben gar nicht so einfach, Malkolm, erst Recht nicht, wenn man ein klein wenig naiv ist
Ja aber von irgendwas müssen die armen Anwälte doch leben die sich die Mühe machen das Internet nach solchen Bildern zu durchforsten und die Abmahnungen zu schreiben, wenn die einfach nur sagen "bitte entfernen sie dieses Bild" dann haben diese armen Menschen ja kein Einkommen, haben wir nicht schon genug Arbeitslose, Geringverdiener und Aufstocker in unserem armen Deutschland.
Kann an sich jeden Fotografen verstehen der angepisst ist wenn man seine Fotos einfach verwendet, aber da reicht dann auch einfach eine Aufforderung, das Bild zu entfernen und es muss nicht gleich eine Strafzahlung sein.
Abmahnungen für illegale Kopien sind ja absolut okay, aber wenn man für ein Bild in einer Ebay-Auktion oder auf seinem Facebookprofil als Privatperson mehrere hundert Euro zahlen soll, dann empfinde ich das nicht mehr als "gerecht".
Naja: "Contra/Pro: Abmahnanwälte und Pro/Contra: Freiheit-für-die-Daten" Argumente hin oder her: Wenn man vor seinem Original CD Regal (inkl. Raritäten/limitierten Versionen) mit seinen Lieblingsbands steht, die einem das LEBEN lang begleiten, dann hat das schon ne ganz andere Qualität und sowieso einen anderen Wert für einem selbst als die rumliegenden HDDs + Co. Gerade im Bereich Metal gibt es so geile CDs die es wert sind andachtsvoll im Original aufzubewahren. Dennoch kann man bei der Fülle der Daten ja zuerst antesten, dann erwerben. Manchmal ist es aber auch schwierig, Metalbands aus z.B. Lateinamerika oder jwd legal käuflich zu bekommen (nur so als Beispiel).
Edit: Ganz vergessen habe ich die Full-Album Youtube "Videos", die kein Copyright-Streß infringen wollen. Wieso auch Streß machen