Abmahnungen im Internet-Alltag bei Filesharing, Facebook, Ebay & Co: Hintergründe, Kosten, Möglichkeiten

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Abmahnungen im Internet-Alltag bei Filesharing, Facebook, Ebay & Co: Hintergründe, Kosten, Möglichkeiten
Quelle: PC Games Hardware

Abmahnungen prägen den Internet-Alltag, wenngleich zumeist im negativen Sinne. Betroffene müssen mit Schadensersatzzahlungen und Anwaltskosten im vierstelligen Euro-Bereich rechnen. Abmahnungen sind aber auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ein geeignetes Mittel ohne teures und aufwendiges gerichtliches Verfahren auf Rechtsverletzungen aufmerksam zu machen und diese für die Zukunft zu unterbinden. PC Games Hardware klärt nachfolgend über Hintergründe, Kosten und Möglichkeiten für Betroffene auf.

Abmahnungen im Internet-Alltag: Hintergründe, Kosten, Möglichkeiten - Was ist eine Abmahnung?

Ein Abmahnschreiben ist ein gängiges rechtliches Mittel um etwaige oder drohende Rechtsverletzungen anzuzeigen und gleichzeitig für die Zukunft zu unterbinden. Den regelmäßigen Nutzern von Tauschbörsen dürfte der Begriff der Abmahnung zumeist aus urheberrechtlicher Sicht bekannt sein. Tatsächlich ist das Mittel der Abmahnung ein im deutschen Recht weit verbreitetes. So kennt beispielsweise das Arbeitsrecht die Abmahnung als Vorstufe zu einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Angestellten. War der verhaltensbedingte Verstoß des Angestellten minderschwer ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung sogar unwirksam. Ein anderes Beispiel: Wessen DSL-Verbindung gestört ist, muss zunächst die Störung gegenüber dem DSL-Provider anzeigen. Kommt eine Fristsetzung nicht in Betracht, kann der DSL-Kunde den Provider abmahnen (§§323 III, 314 II S.1 BGB) und in der Folge, wenn die Abmahnung erfolglos war, seinen Vertrag kündigen. Im Internetzeitalter sind jedoch vor allem zwei Rechtsgebiete zunehmend mit einer riesigen Zahl von Abmahnungen konfrontiert: Das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht.

Die Abmahnung sollte im Recht des gewerblichen Rechtsschutzes als eine Art Vorwarnung dienen und insbesondere langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren vermeiden. Die Abmahnung (im Urheberrecht) ist demnach "die Mitteilung eines Verletzten an einen Verletzer, dass er durch eine im Einzelnen bezeichnete Handlung einen [Urheberrechts]Verstoß begangen habe, verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen und binnen einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung [Unterlassungserklärung] abzugeben" [Bundestagsdrucksache 16/1548 S.48]. Mit dem Aufkommen der Internet-basierten Filesharing-Dienste wurden aber auch zunehmend Verbraucher mit Abmahnungen konfrontiert. Ein interessantes Hintergrund-Detail ist, dass das gescheiterte und mit viel Kritik überhäufte Abkommen ACTA derartige außergerichtliche Rechtsdurchsetzungsmittel vorsah. Deutschland hätte demnach, schon lange ein solches Mittel gehabt.

Die Form der Abmahnung, sei es nun ein formelles Schreiben, eine E-Mail, ein Fax oder gar das persönliche Ansprechen, ist nicht vorgeschrieben. Aus Nachweisgründen, insbesondere des Zugang der Abmahnung, wird aber zumeist die Schriftform (Schreiben mir eigenhändiger Unterschrift) gewählt. Zum Teil wird die Abmahnung im Vorfeld zunächst per E-Mail verschickt. Diese lassen sich oftmals kaum von Phishing-E-Mails unterscheiden. Der Empfänger des Abmahnschreibens hat die Beweispflicht, wenn das Schreiben nicht angekommen sein soll. Neben dem konkreten Hinweis auf die Rechtsverletzung, muss dem Abmahnschreiben auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt werden. Besonders hier gilt es aufpassen, kann doch eine unbedachte Unterschrift den Abgemahnten auf Lebenszeit [BGH, Urteil vom 06.07.2012, Az.: V ZR 122/11] verpflichten diese abgemahnte Rechtsverletzung nicht noch einmal zu begehen. Es drohen bei einem weiteren Verstoß Bußgelder oder Vertragsstrafen im sechsstelligen Euro-Bereich.

Renommierte Anwälte empfehlen stets zunächst einen Rechtsbeistand zu konsultieren und eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die den Abgemahnten kürzer bindet und niedrige Strafen vorsieht. Ebenfalls tunlichst vermeiden sollte man, gar keine Reaktion auf ein Abmahnschreiben zu zeigen. Es drohen in der Folge noch teurere Gerichtsverfahren. Ebenfalls lohnend kann ein Vergleich mit der abmahnenden Seite sein. Ein Vergleich ist ein Vertrag, durch den die beiden über das Rechtsverhältnis streitenden Parteien eine gütliche Einigung erzielen. Auf diese Weise können von der Gegenpartei vorgeschlagene Schadensersatzzahlungen reduziert werden.

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  1. Seite 1 Was ist eine Abmahnung?
  2. Seite 2 Abmahnung im Urheberrecht (Filesharing, kopierte Fotos, Facebook)
  3. Seite 3 Abmahnungen im Wettbewerbsrecht (Ebay, Widerrufsbelehrung, Werbeaussagen, AGB)
    • Kommentare (15)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von rept.jah Komplett-PC-Aufrüster(in)
        AW: Abmahnungen im Internet-Alltag bei Filesharing, Facebook, Ebay & Co: Hintergründe, Kosten, Möglichkeiten

        Perry hat Recht, der ganze Abmahnwahn ist vor allem ne Geldmaschine für windige Anwälte.

        Die Strafen, bzw. die für Anwälte und Urheber erzielbaren Gewinne, sind extrem hoch, gerade im Filesharing weil sie einem dort den Upload, also die Verbreitung, vorwerfen können, der ungleich schwerer geahndet wird.
        Dabei sind die Kosten der tausendfachen Abmahnungen für die Anwälte lächerlich niedrig. Passiert alles maschinell. Das Unternehmen das den Köder stellt und die IP loggt, fragt WHOIS diese IP und sieht deinen Provider. Antrag und Gerichtsbeschluss auf Herausgabe der persönlichen Daten vom Provider gehen automatisch ruckzuck per eMail hin und her. Provider mailt die Daten an den Anwalt. Der Drucker spuckt die vorgefertigte Abmahnung voller Drohgebärden aus mit maschineller Unterschrift. Der Anwalt braucht nurnoch die ganzen Briefe eintüten und ab die Post.
        Die Chance, dass sich mindestens einer von 1000 Abgemahnten einschüchtern lässt und die 1000 Euro zahlt ist so gut wie sicher und damit hat sich's für den Anwalt schon gelohnt. Manche andere müssen noch zwei- dreimal mit fünfstelligen Beträgen bedroht werden, falls es zur Verhandlung kommt, die knicken dann angesichts des bevorstehenden finanziellen Ruins auch irgendwann ein.

        Das sind Mafiamethoden und hat nichts mit Recht und Ordnung zu tun. Justizia wird skrupellos manipuliert um sich zu bereichern. Vielleicht auf Kosten deiner Mutter, die an dem Stress psychisch zu Grunde geht, und das nur weil sie ihr Lieblingsrezept aus dem Kochbuch in ihren Blog kopiert hat. Na und!? Schert den Anwalt nicht. Dabei hätten die Gerichte bestimmt wichtigeres zu tun als massenhafte Urheberrechtsklagen.

        Das Problem hinter dem "Abmahnwahn" sind die unverhältnismäßig hohen Beträge. Mit ner Deckelung der Strafe+Gerichts+Anwaltskosten würde sich die massenhafte Abzocke für die skrupellosen Anwälte nicht mehr so dermaßen lohnen und die Urheber kämen trotzdem zu ihrem Recht, nämlich Unterlassungserklärung und (realistischer) Schadensersatz.

        Tja, manchmal ist das mit Gut und Böse eben gar nicht so einfach, Malkolm, erst Recht nicht, wenn man ein klein wenig naiv ist
      • Von rept.jah Komplett-PC-Aufrüster(in)
        AW: Abmahnungen im Internet-Alltag bei Filesharing, Facebook, Ebay & Co: Hintergründe, Kosten, Möglichkeiten

        Perry hat Recht, der ganze Abmahnwahn ist vor allem ne Geldmaschine für windige Anwälte.

        Die Strafen, bzw. die für Anwälte und Urheber erzielbaren Gewinne, sind extrem hoch, gerade im Filesharing weil sie einem dort den Upload, also die Verbreitung, vorwerfen können, der ungleich schwerer geahndet wird.
        Dabei sind die Kosten der tausendfachen Abmahnungen für die Anwälte lächerlich niedrig. Passiert alles maschinell. Das Unternehmen das den Köder stellt und die IP loggt, fragt WHOIS diese IP und sieht deinen Provider. Antrag und Gerichtsbeschluss auf Herausgabe der persönlichen Daten vom Provider gehen automatisch ruckzuck per eMail hin und her. Provider mailt die Daten an den Anwalt. Der Drucker spuckt die vorgefertigte Abmahnung voller Drohgebärden aus mit maschineller Unterschrift. Der Anwalt braucht nurnoch die ganzen Briefe eintüten und ab die Post.
        Die Chance, dass sich mindestens einer von 1000 Abgemahnten einschüchtern lässt und die 1000 Euro zahlt ist so gut wie sicher und damit hat sich's für den Anwalt schon gelohnt. Manche andere müssen noch zwei- dreimal mit fünfstelligen Beträgen bedroht werden, falls es zur Verhandlung kommt, die knicken dann angesichts des bevorstehenden finanziellen Ruins auch irgendwann ein.

        Das sind Mafiamethoden und hat nichts mit Recht und Ordnung zu tun. Justizia wird skrupellos manipuliert um sich zu bereichern. Vielleicht auf Kosten deiner Mutter, die an dem Stress psychisch zu Grunde geht, und das nur weil sie ihr Lieblingsrezept aus dem Kochbuch in ihren Blog kopiert hat. Na und!? Schert den Anwalt nicht. Dabei hätten die Gerichte bestimmt wichtigeres zu tun als massenhafte Urheberrechtsklagen.

        Das Problem hinter dem "Abmahnwahn" sind die unverhältnismäßig hohen Beträge. Mit ner Deckelung der Strafe+Gerichts+Anwaltskosten würde sich die massenhafte Abzocke für die skrupellosen Anwälte nicht mehr so dermaßen lohnen und die Urheber kämen trotzdem zu ihrem Recht, nämlich Unterlassungserklärung und (realistischer) Schadensersatz.

        Tja, manchmal ist das mit Gut und Böse eben gar nicht so einfach, Malkolm, erst Recht nicht, wenn man ein klein wenig naiv ist
      • Von Perry Software-Overclocker(in)
        AW: Abmahnungen im Internet-Alltag bei Filesharing, Facebook, Ebay & Co: Hintergründe, Kosten, Möglichkeiten

        Ja aber von irgendwas müssen die armen Anwälte doch leben die sich die Mühe machen das Internet nach solchen Bildern zu durchforsten und die Abmahnungen zu schreiben, wenn die einfach nur sagen "bitte entfernen sie dieses Bild" dann haben diese armen Menschen ja kein Einkommen, haben wir nicht schon genug Arbeitslose, Geringverdiener und Aufstocker in unserem armen Deutschland.
      • Von Sperrfeuer Software-Overclocker(in)
        Zitat von Supeq
        Abmahnungen für illegale Kopien sind ja absolut okay, aber wenn man für ein Bild in einer Ebay-Auktion oder auf seinem Facebookprofil als Privatperson mehrere hundert Euro zahlen soll, dann empfinde ich das nicht mehr als "gerecht".
        Das is dann halt die Frage woher du die Bilder hast.
        Kann an sich jeden Fotografen verstehen der angepisst ist wenn man seine Fotos einfach verwendet, aber da reicht dann auch einfach eine Aufforderung, das Bild zu entfernen und es muss nicht gleich eine Strafzahlung sein.
      • Von Supeq Software-Overclocker(in)
        AW: Abmahnungen im Internet-Alltag bei Filesharing, Facebook, Ebay & Co: Hintergründe, Kosten, Möglichkeiten

        Abmahnungen für illegale Kopien sind ja absolut okay, aber wenn man für ein Bild in einer Ebay-Auktion oder auf seinem Facebookprofil als Privatperson mehrere hundert Euro zahlen soll, dann empfinde ich das nicht mehr als "gerecht".
      • Von wollekassel Freizeitschrauber(in)
        AW: Abmahnungen im Internet-Alltag bei Filesharing, Facebook, Ebay & Co: Hintergründe, Kosten, Möglichkeiten

        Naja: "Contra/Pro: Abmahnanwälte und Pro/Contra: Freiheit-für-die-Daten" Argumente hin oder her: Wenn man vor seinem Original CD Regal (inkl. Raritäten/limitierten Versionen) mit seinen Lieblingsbands steht, die einem das LEBEN lang begleiten, dann hat das schon ne ganz andere Qualität und sowieso einen anderen Wert für einem selbst als die rumliegenden HDDs + Co. Gerade im Bereich Metal gibt es so geile CDs die es wert sind andachtsvoll im Original aufzubewahren. Dennoch kann man bei der Fülle der Daten ja zuerst antesten, dann erwerben. Manchmal ist es aber auch schwierig, Metalbands aus z.B. Lateinamerika oder jwd legal käuflich zu bekommen (nur so als Beispiel).

        Edit: Ganz vergessen habe ich die Full-Album Youtube "Videos", die kein Copyright-Streß infringen wollen. Wieso auch Streß machen Ich kaufe die Sachen die geil sind, zum Testen höre ich sie mir zuvor umsonst an. Also kein Streß, ich supporte und genieße. Ihr bekommt schon mein Geld, so oder so.
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