Abmahnung im Urheberrecht (Filesharing, kopierte Fotos, Facebook)
Abmahnungen prägen den Internet-Alltag, wenngleich zumeist im negativen Sinne. Betroffene müssen mit Schadensersatzzahlungen und Anwaltskosten im vierstelligen Euro-Bereich rechnen. Abmahnungen sind aber auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ein geeignetes Mittel ohne teures und aufwendiges gerichtliches Verfahren auf Rechtsverletzungen aufmerksam zu machen und diese für die Zukunft zu unterbinden. PC Games Hardware klärt nachfolgend über Hintergründe, Kosten und Möglichkeiten für Betroffene auf.
Quelle: PC Games Hardware
Abmahnungen im Internet-Alltag: Hintergründe, Kosten, Möglichkeiten
Abmahnungen im Internet-Alltag: Hintergründe, Kosten, Möglichkeiten - Abmahnung im Urheberrecht (Filesharing, kopierte Fotos, Facebook)
Private Internetnutzer dürften insbesondere durch die Verletzung von Urheberrechten mit Abmahnungen konfrontiert sein. Der Gesetzgeber hielt es sogar für notwendig im Rahmen des §97a UrhG eine eigene Vorschrift zu schaffen. Ziel war es rein private Nutzer von überhöhten Abmahngebühren (Achtung, nicht Schadensersatzzahlungen!) der Anwälte zu verschonen. Eine Deckelung auf 100 Euro sollte dann möglich sein, wenn es sich um die erstmalige Abmahnung handle, der fragliche Fall einfach gelagert sei, die Rechtsverletzung unerheblich und außerhalb des geschäftlichen Verkehrs geschah. Tatsächlich ist der Wortlaut der Norm nach einhelliger Meinung [Wild in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht Kommentar, 4. Auflage, S. 1.923] vollkommen misslungen, so dass die Deckelung absolute Ausnahme ist. Der Grund hierfür liegt zumeist im Tatbestandsmerkmal der Unerheblichkeit. Die Gerichte sehen beispielsweise das unerlaubte Anbieten von urheberrechtlich geschützten Filmen und Musik an eine unbestimmte Zahl von Nutzer nicht mehr als unerheblich an (LG Köln, MMR 2008, 126/127; Solmecke MMR 2008, 129/130). Selbst der Anreiz der Nachahmung sei schon erheblich [Wild a. a. O. S.1.923].
Neben dem Schadensersatz, sind auch Anwaltsgebühren für die Erstellung der Abmahnung zu zahlen. Die Abmahngebühren können sich an dem jeweiligen Streitwert des Rechtsguts orientieren. Es gab Überlegungen des Gesetzgebers bei einer Revision des §97a UrhG den Streitwert grundsätzlich zu beschränken, da sich anhand des Streitwerts auch die Gerichtskosten orientieren. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro ist beispielsweise schon ein Landgericht erste Instanz. Die Gerichte beurteilen den Schadensersatz höchst unterschiedlich. Aufgrund der freien Wahl des zuständigen Gerichts ("fliegender Gerichtsstand") kann schon die Wahl des zuständigen Gerichts die endgültige Schadensersatzzahlung beeinflussen. Es fällt jedenfalls auf, dass besonders oft Hamburger und Münchener Gerichte gewählt werden. Das LG Düsseldorf (Urteil vom 06.07.2011, Az.: 12 O 256/10) hielt 3.000 Euro für den Upload von 10 Musikaufnahmen in einer P2P-Tauschbörse für gerechtfertigt. Das LG Hamburg (Urteil vom 08.10.2010, Az.: 308 O 710/09) wiederum urteilte, dass 15 Euro pro Song (zwischen 12 und 18 Jahren alt) gerechtfertigt sind. Das Alter der Lieder spielte hier eine besondere Rolle. Eine Null mehr (150 Euro) wiederum wurde pro Song vom AG Frankfurt a.M. (Urteil vom 16.10.2009, Az.: 31 C 1684/09 - 23) als angemessene Schadenserzsatzzahlung angesehen.
Soziale Netzwerke wie Facebook und deren Nutzer werden zunehmend Ziel von Abmahnungen. Ist das Profil öffentlich für jedermann zugänglich und werden dort vom Profilinhaber oder einer dritten Person urheberrechtlich geschützte Inhalte eingestellt, kann der Profilinhaber ebenfalls wegen einer unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung (§19a, §97, §98 UrhG) in Anspruch genommen werden. Das können selbst vermeintlich einfache Bilder wie Produktbilder oder ein simpel abfotografierter Butterkeks sein. Je nach Schöpfungshöhe des Fotos (Lichtbild versus Lichtbildwerk) können Schadensersatzzahlungen höher ausfallen. Während zum Beispiel Produktbilder (Lichtbild) wenige hundert Euro verursachen, können aufwendige Fotografien von Landschaften oder Veranstaltungen (Lichtbildwerke) mehrere tausend Euro kosten. Vor allem Dienst zum Teilen von Bildern mit Freunden müssen hier besonders vorsichtig genutzt werden.
Perry hat Recht, der ganze Abmahnwahn ist vor allem ne Geldmaschine für windige Anwälte.
Die Strafen, bzw. die für Anwälte und Urheber erzielbaren Gewinne, sind extrem hoch, gerade im Filesharing weil sie einem dort den Upload, also die Verbreitung, vorwerfen können, der ungleich schwerer geahndet wird.
Dabei sind die Kosten der tausendfachen Abmahnungen für die Anwälte lächerlich niedrig. Passiert alles maschinell. Das Unternehmen das den Köder stellt und die IP loggt, fragt WHOIS diese IP und sieht deinen Provider. Antrag und Gerichtsbeschluss auf Herausgabe der persönlichen Daten vom Provider gehen automatisch ruckzuck per eMail hin und her. Provider mailt die Daten an den Anwalt. Der Drucker spuckt die vorgefertigte Abmahnung voller Drohgebärden aus mit maschineller Unterschrift. Der Anwalt braucht nurnoch die ganzen Briefe eintüten und ab die Post.
Die Chance, dass sich mindestens einer von 1000 Abgemahnten einschüchtern lässt und die 1000 Euro zahlt ist so gut wie sicher und damit hat sich's für den Anwalt schon gelohnt. Manche andere müssen noch zwei- dreimal mit fünfstelligen Beträgen bedroht werden, falls es zur Verhandlung kommt, die knicken dann angesichts des bevorstehenden finanziellen Ruins auch irgendwann ein.
Das sind Mafiamethoden und hat nichts mit Recht und Ordnung zu tun. Justizia wird skrupellos manipuliert um sich zu bereichern. Vielleicht auf Kosten deiner Mutter, die an dem Stress psychisch zu Grunde geht, und das nur weil sie ihr Lieblingsrezept aus dem Kochbuch in ihren Blog kopiert hat. Na und!? Schert den Anwalt nicht. Dabei hätten die Gerichte bestimmt wichtigeres zu tun als massenhafte Urheberrechtsklagen.
Das Problem hinter dem "Abmahnwahn" sind die unverhältnismäßig hohen Beträge. Mit ner Deckelung der Strafe+Gerichts+Anwaltskosten würde sich die massenhafte Abzocke für die skrupellosen Anwälte nicht mehr so dermaßen lohnen und die Urheber kämen trotzdem zu ihrem Recht, nämlich Unterlassungserklärung und (realistischer) Schadensersatz.
Tja, manchmal ist das mit Gut und Böse eben gar nicht so einfach, Malkolm, erst Recht nicht, wenn man ein klein wenig naiv ist
Ja aber von irgendwas müssen die armen Anwälte doch leben die sich die Mühe machen das Internet nach solchen Bildern zu durchforsten und die Abmahnungen zu schreiben, wenn die einfach nur sagen "bitte entfernen sie dieses Bild" dann haben diese armen Menschen ja kein Einkommen, haben wir nicht schon genug Arbeitslose, Geringverdiener und Aufstocker in unserem armen Deutschland.
Kann an sich jeden Fotografen verstehen der angepisst ist wenn man seine Fotos einfach verwendet, aber da reicht dann auch einfach eine Aufforderung, das Bild zu entfernen und es muss nicht gleich eine Strafzahlung sein.
Abmahnungen für illegale Kopien sind ja absolut okay, aber wenn man für ein Bild in einer Ebay-Auktion oder auf seinem Facebookprofil als Privatperson mehrere hundert Euro zahlen soll, dann empfinde ich das nicht mehr als "gerecht".
Naja: "Contra/Pro: Abmahnanwälte und Pro/Contra: Freiheit-für-die-Daten" Argumente hin oder her: Wenn man vor seinem Original CD Regal (inkl. Raritäten/limitierten Versionen) mit seinen Lieblingsbands steht, die einem das LEBEN lang begleiten, dann hat das schon ne ganz andere Qualität und sowieso einen anderen Wert für einem selbst als die rumliegenden HDDs + Co. Gerade im Bereich Metal gibt es so geile CDs die es wert sind andachtsvoll im Original aufzubewahren. Dennoch kann man bei der Fülle der Daten ja zuerst antesten, dann erwerben. Manchmal ist es aber auch schwierig, Metalbands aus z.B. Lateinamerika oder jwd legal käuflich zu bekommen (nur so als Beispiel).
Edit: Ganz vergessen habe ich die Full-Album Youtube "Videos", die kein Copyright-Streß infringen wollen. Wieso auch Streß machen