Mining-Klage gegen Nvidia: GPU-Entwickler gewinnt gegen Aktionäre
Aktionäre hatten Nvidia vorgeworfen, während des letzten Mining-Booms den Umsatz mit an Krypto-Minern verkauften Gaming-Grafikkarten nicht korrekt angegeben zu haben. Ein abzeichnender Kurseinbruch sei dadurch verschleiert worden. Nun wurde die Klage abgeschmettert.
Es gab vor einigen Jahren schon einmal einen Mining-Boom. Als der endete, verkaufe Nvidia zunächst weniger Grafikkarten, was im vierten Quartal 2018 zu einer Gewinnhalbierung führte - gefolgt von einem kräftigen Einbruch an der Börse. Einige Aktionäre witterten dahinter Betrug. Nvidia habe zuvor nicht korrekt angegeben, wie viele Gaming-Grafikkarten tatsächlich an Schürfer verkauft wurden. So habe der Konzern den abzeichnenden Kursverlust vernebelt. Ein kalifornisches Gericht, an dem die Sammelklage verhandelt wurde, entschied nun zugunsten Nvidias.
Nach Ansicht der Kläger seien zwischen Mai 2017 und November 2018 60 Prozent aller Geforce-Grafikkarten, die in China verkauft wurden, an Miner gegangen. Die Kläger sehen hier einen Umsatz von über einer Milliarde US-Dollar. Nvidia allerdings habe immer nur einen kleinen Teil seines Absatzes dem Mining-Boom zugeschrieben. Anfang 2018 etwa sollen nur 289 Millionen US-Dollar des gesamten GPU-Umsatzes von 2,765 Milliarden Dollar beziehungsweise 1,723 Milliarden Dollar, wenn man nur den Gaming-Markt nimmt, im Bereich des Minings ausgewiesen worden sein.
Nvidia bezog sich auf spezielle Mining-Grafikkarten
Im dritten Quartal 2017 hatte der GPU-Bauer sogar angegeben, nur 170 Millionen Dollar einschlägig umzusetzen - ein Quartal darauf sollen es lediglich 70 Millionen gewesen sein. Allerdings differenzierte Nvidia wohl nie nach tatsächlichem Einsatz, auf den man in der Regel auch wenig Einfluss hat. Im Zusammenhang mit Mining sprach man von speziellen OEM-Grafikkarten, etwa auf Basis des P106-100-/P106-090-Grafikchips. Diese Modelle hatte Nvidia eigens für Miner geschaffen.
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Vor dem Hintergrund entschied das zuständige Gericht für den Angeklagten. Die Anschuldigungen gegen Nvidia seien nicht hinreichend zu belegen. Damit kassieren die Kläger bereits zum zweiten Mal eine Niederlage. Ursprünglich hatten sie ihre Vorwürfe bereits 2019 erhoben, sie Mitte 2020 nach einer ersten Abfuhr aber noch einmal erneurt.
Quelle: Courtlistener

Damit will sich Nvidia in Zukunft gegen mögliche Klagen bzw. Vorwürfe absichern und wenn die Hashrate um 50% reduziert ist dann kauft der Miner die Grafikkarte trotzdem.
Bei den aktuellen Preisen bleibt nur die GTX 1650 @4GB oder die GTX 1660 @6GB als Übergangskarte zum Kauf über