Weitreichende Folgen für KI-Tools? New York Times mit Milliardenklage wegen ChatGPT

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Weitreichende Folgen für KI-Tools? New York Times mit Milliardenklage wegen ChatGPT
Quelle: Bing Image Creator/PCGH

Die New York Times hat Klage gegen Microsoft und OpenAI wegen ChatGPT eingereicht. Laut der Zeitung hätte der Chatbot während seines Trainings millionenfach Artikel ohne Erlaubnis kopiert.

Seit einer ganzen Weile sind KI-Tools ein großes Thema. Diese sollen uns den Alltag erleichtern oder bei der Arbeit unter die Arme greifen. Allerdings wird die Verwendung von künstlicher Intelligenz auch teils heftig kritisiert. So hat die Schauspieler-Gewerkschaft SAG-AFTRA in diesem Jahr unter anderem für schärfere KI-Richtlinien gestreikt und erwirkt, dass Darsteller nicht ohne deren Zustimmung digital nachgebildet werden dürfen. Bei Bildgeneratoren gibt es unter den Künstlern Diskussionen über Ethik und Urheberrecht, immerhin wird die KI mit echten Bildern trainiert. Darauf bezieht sich nun auch die New York Times, die Klage gegen das angeblich millionenfache Kopieren von ChatGPT eingereicht hat.

Chatbot soll ohne Erlaubnis mit Millionen Artikeln trainiert worden sein

In der Klageschrift wird erklärt, die Unternehmen hätten unerlaubt millionenfach Artikel zum Training des Chatbots ChatGPT genutzt und kopiert. Die Zeitung fordert nun "gesetzlichen und tatsächlichen Schadenersatz in Milliardenhöhe" und wirft Microsoft und OpenAI vor, "die massiven Investitionen der Times in ihren Journalismus zu missbrauchen".

Microsoft investiert schon seit geraumer Zeit in die Technologie von OpenAI und stellt dem Unternehmen darüber hinaus seine Cloud-Kapazität zur Verfügung. Dazu sind einige KI-Tools in den Anwendungen von Microsoft verfügbar, wie etwa der Bildgenerator Dall-E in Bing oder ChatGPT in der Eingabeaufforderung Windows Terminal von Windows 11. Die New York Times wirft den beteiligten Unternehmen nun vor, ein Geschäft mit fremdem Eigentum aufzubauen.

Die Zeitung beruft sich dabei auf das Urheberrecht, das auch in der Kritik von Künstlern, die sich gegen Bildgeneratoren wehren, immer wieder aufgerufen wird. Die Times gibt an, dass Journalismus unter den Schutz geistigen Eigentums gestellt werden müsse. Der KI-Bereich wächst schnell, Regelungen oder Gesetze gibt es derzeit jedoch noch kaum. Auch gibt es noch kein Urteil zu urheberrechtlich geschütztem Material, das für das Training von künstlichen Intelligenzen genutzt wird.

Quelle: Golem, Spiegel

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    • Kommentare (19)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        Zitatrecht ist davon unabhängig, ja. Das ist ja eine explizite Ausnahme vom Urheberschutz. (Wenn auch eine in der Praxis manchmal recht komplexe.)
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        Zitatrecht ist davon unabhängig, ja. Das ist ja eine explizite Ausnahme vom Urheberschutz. (Wenn auch eine in der Praxis manchmal recht komplexe.)
      • Von RyzA Flüssigstickstoff-Guru (m/w)
        Zitat von PCGH_Torsten
        Offen ist die Frage, was man als Trainingsgrundlage verwenden darf und in wie weit sich das überhaupt nachweisen lässt. Medienpublikationen werden zum Beispiel in aller Regel nur für die private Nutzung veröffentlicht. Wer eine PCGH kauft, darf sie selber lesen, aber er darf damit kein Geld verdienen. Weder in dem er sie vermietet, noch in dem er die Inhalte öffentlich ein breiter Massen vorträgt und auch eine Verwendung für KI-Training dürfte klar gegen das Urheberrecht verstoßen und müsste getrennt lizensiert werden. Aber das große Problem bei Sprach-Modellen ist allgemein, dass dem Ergebnis nicht mehr anzusehen ist, auf welche Quellen es zurückgeht. Somit wird es spannend, in wie weit die NYT hier in der Praxis auf einen definierten Umfang von Urheberrechtsverstößen klagen kann.
        Zitate sind aber erlaubt, oder?
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        Gut, kann man juristisch so formulieren, aber wird dann halt eher wir. Es gibt (vermutlich?) auch kein Gesetz, dem zu Folge Brillen durchsichtig sein müssen. Aber die Firmen machen das trotzdem irgendwie alle so und die KIler arbeiten halt irgendwie alle mit Training.
      • Von mhmilo24 Freizeitschrauber(in)
        Zitat von PCGH_Torsten
        Training ist das Grundprinzip von maschinellem Lernen. Ohne Training gibt es nur zwei Möglichkeiten:
        A) Die Algorithmen werden händisch geschrieben. Dann bezeichnet man das als klassisches Programm.
        B) Das Ding macht einfach zufällig irgendwas und erreicht damit nie das gewünschte. Das nennt man dann Schrott.

        Offen ist die Frage, was man als Trainingsgrundlage verwenden darf und in wie weit sich das überhaupt nachweisen lässt. Medienpublikationen werden zum Beispiel in aller Regel nur für die private Nutzung veröffentlicht. Wer eine PCGH kauft, darf sie selber lesen, aber er darf damit kein Geld verdienen. Weder in dem er sie vermietet, noch in dem er die Inhalte öffentlich ein breiter Massen vorträgt und auch eine Verwendung für KI-Training dürfte klar gegen das Urheberrecht verstoßen und müsste getrennt lizensiert werden. Aber das große Problem bei Sprach-Modellen ist allgemein, dass dem Ergebnis nicht mehr anzusehen ist, auf welche Quellen es zurückgeht. Somit wird es spannend, in wie weit die NYT hier in der Praxis auf einen definierten Umfang von Urheberrechtsverstößen klagen kann.
        Das ist die technische Anforderung. Ich habe von der gesetzlichen Anforderung gesprochen. Die existiert nicht. KI muss nicht mir *irgendwas* trainiert werden, weil KI nicht trainiert werden muss. Jemand möchte KI trainieren. Darf er das und in welchem Rahmen? Das muss erst ausgelotet werden.
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von mhmilo24
        Gibt es ein Gesetz, dass besagt, dass KI trainiert werden *muss*? Oder ist das einfach eine Annahme der KI-Unternehmen?
        Training ist das Grundprinzip von maschinellem Lernen. Ohne Training gibt es nur zwei Möglichkeiten:
        A) Die Algorithmen werden händisch geschrieben. Dann bezeichnet man das als klassisches Programm.
        B) Das Ding macht einfach zufällig irgendwas und erreicht damit nie das gewünschte. Das nennt man dann Schrott.

        Offen ist die Frage, was man als Trainingsgrundlage verwenden darf und in wie weit sich das überhaupt nachweisen lässt. Medienpublikationen werden zum Beispiel in aller Regel nur für die private Nutzung veröffentlicht. Wer eine PCGH kauft, darf sie selber lesen, aber er darf damit kein Geld verdienen. Weder in dem er sie vermietet, noch in dem er die Inhalte öffentlich ein breiter Massen vorträgt und auch eine Verwendung für KI-Training dürfte klar gegen das Urheberrecht verstoßen und müsste getrennt lizensiert werden. Aber das große Problem bei Sprach-Modellen ist allgemein, dass dem Ergebnis nicht mehr anzusehen ist, auf welche Quellen es zurückgeht. Somit wird es spannend, in wie weit die NYT hier in der Praxis auf einen definierten Umfang von Urheberrechtsverstößen klagen kann.
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