Weitreichende Folgen für KI-Tools? New York Times mit Milliardenklage wegen ChatGPT
Die New York Times hat Klage gegen Microsoft und OpenAI wegen ChatGPT eingereicht. Laut der Zeitung hätte der Chatbot während seines Trainings millionenfach Artikel ohne Erlaubnis kopiert.
Seit einer ganzen Weile sind KI-Tools ein großes Thema. Diese sollen uns den Alltag erleichtern oder bei der Arbeit unter die Arme greifen. Allerdings wird die Verwendung von künstlicher Intelligenz auch teils heftig kritisiert. So hat die Schauspieler-Gewerkschaft SAG-AFTRA in diesem Jahr unter anderem für schärfere KI-Richtlinien gestreikt und erwirkt, dass Darsteller nicht ohne deren Zustimmung digital nachgebildet werden dürfen. Bei Bildgeneratoren gibt es unter den Künstlern Diskussionen über Ethik und Urheberrecht, immerhin wird die KI mit echten Bildern trainiert. Darauf bezieht sich nun auch die New York Times, die Klage gegen das angeblich millionenfache Kopieren von ChatGPT eingereicht hat.
Chatbot soll ohne Erlaubnis mit Millionen Artikeln trainiert worden sein
In der Klageschrift wird erklärt, die Unternehmen hätten unerlaubt millionenfach Artikel zum Training des Chatbots ChatGPT genutzt und kopiert. Die Zeitung fordert nun "gesetzlichen und tatsächlichen Schadenersatz in Milliardenhöhe" und wirft Microsoft und OpenAI vor, "die massiven Investitionen der Times in ihren Journalismus zu missbrauchen".
Microsoft investiert schon seit geraumer Zeit in die Technologie von OpenAI und stellt dem Unternehmen darüber hinaus seine Cloud-Kapazität zur Verfügung. Dazu sind einige KI-Tools in den Anwendungen von Microsoft verfügbar, wie etwa der Bildgenerator Dall-E in Bing oder ChatGPT in der Eingabeaufforderung Windows Terminal von Windows 11. Die New York Times wirft den beteiligten Unternehmen nun vor, ein Geschäft mit fremdem Eigentum aufzubauen.
Die Zeitung beruft sich dabei auf das Urheberrecht, das auch in der Kritik von Künstlern, die sich gegen Bildgeneratoren wehren, immer wieder aufgerufen wird. Die Times gibt an, dass Journalismus unter den Schutz geistigen Eigentums gestellt werden müsse. Der KI-Bereich wächst schnell, Regelungen oder Gesetze gibt es derzeit jedoch noch kaum. Auch gibt es noch kein Urteil zu urheberrechtlich geschütztem Material, das für das Training von künstlichen Intelligenzen genutzt wird.

A) Die Algorithmen werden händisch geschrieben. Dann bezeichnet man das als klassisches Programm.
B) Das Ding macht einfach zufällig irgendwas und erreicht damit nie das gewünschte. Das nennt man dann Schrott.
Offen ist die Frage, was man als Trainingsgrundlage verwenden darf und in wie weit sich das überhaupt nachweisen lässt. Medienpublikationen werden zum Beispiel in aller Regel nur für die private Nutzung veröffentlicht. Wer eine PCGH kauft, darf sie selber lesen, aber er darf damit kein Geld verdienen. Weder in dem er sie vermietet, noch in dem er die Inhalte öffentlich ein breiter Massen vorträgt und auch eine Verwendung für KI-Training dürfte klar gegen das Urheberrecht verstoßen und müsste getrennt lizensiert werden. Aber das große Problem bei Sprach-Modellen ist allgemein, dass dem Ergebnis nicht mehr anzusehen ist, auf welche Quellen es zurückgeht. Somit wird es spannend, in wie weit die NYT hier in der Praxis auf einen definierten Umfang von Urheberrechtsverstößen klagen kann.
A) Die Algorithmen werden händisch geschrieben. Dann bezeichnet man das als klassisches Programm.
B) Das Ding macht einfach zufällig irgendwas und erreicht damit nie das gewünschte. Das nennt man dann Schrott.
Offen ist die Frage, was man als Trainingsgrundlage verwenden darf und in wie weit sich das überhaupt nachweisen lässt. Medienpublikationen werden zum Beispiel in aller Regel nur für die private Nutzung veröffentlicht. Wer eine PCGH kauft, darf sie selber lesen, aber er darf damit kein Geld verdienen. Weder in dem er sie vermietet, noch in dem er die Inhalte öffentlich ein breiter Massen vorträgt und auch eine Verwendung für KI-Training dürfte klar gegen das Urheberrecht verstoßen und müsste getrennt lizensiert werden. Aber das große Problem bei Sprach-Modellen ist allgemein, dass dem Ergebnis nicht mehr anzusehen ist, auf welche Quellen es zurückgeht. Somit wird es spannend, in wie weit die NYT hier in der Praxis auf einen definierten Umfang von Urheberrechtsverstößen klagen kann.