Wegen Coronakrise starten Black Widow & Thor 4 später
Marvel und Disney verschieben wegen der COVID-19-Pandemie etliche Spielfilme ins Jahr 2022. Die traditionelle Verwertungskette soll möglichst erhalten bleiben.
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen, gelten vielerorts Ausgangsbeschränkungen, sodass auch etliche Geschäfte geschlossen haben müssen. Hierzu zählen auch Kinos. Disney hat nun reagiert und infolge der Schließung der Lichtspielhäuser etliche Filmstarts nach hinten geschoben. So geht die vierte Phase des MCU erst im Jahr 2022 los. So wird etwa Black Widow mit Scarlett Johansson erst Ende 2020 in die Kinos kommen. Auch Filme von Disney selbst feiern erst deutlich später ihre Premiere.
Film-Industrie von Corona doppelt betroffen - Film-Verwertungskette soll bleiben
Aktuell dürfen in vielen Teilen der Erde die Filmemacher keine neuen Streifen drehen, denn auch sie müssen sich an die Ausgangsbeschränkungen beziehungsweise an das Kontaktverbot halten. Dies macht einen Drehtag unmöglich. Lediglich Computeranimationen können aktuell erstellt werden, sobald jedoch mehrere reale Personen in Szene gesetzt werden sollen, ist es vorbei. Eine weitere Problematik ist die vorübergehende Schließung der Kinos.
Bei Filmen gilt eine Verwertungskette, die die Filmverwerter im Zusammenspiel mit den Nutzern vereinbart haben. Zuerst feiert ein Film seine Kino-Premiere, um dort Kasse zu machen. Nach Ablauf von mindestens einem halben Jahr folgt dann die Veröffentlichung auf DVD bzw. Blu-Ray. Parallel dazu können einzelne Pay-TV-Sender oder VoD-Dienste gegen Bezahlung ebenfalls den Streifen für ihre Nutzer zeigen, vorausgesetzt sie haben entsprechende Lizenzgebühren an das Filmstudio gezahlt. Frühestens 30 Monate nach dem Kinostart dürfen dann die Free-TV-Sender und die Streaming-Dienste wie Netflix einen Film zeigen. Diese müssen natürlich ebenfalls Lizenzgebühren bei der Ausstrahlung an das Filmstudio bezahlen.
Es ist jedoch möglich im Rahmen des sogenannten Filmförderungsgesetzes in Deutschland, eine Verkürzung dieser Verwertungskette zu beantragen. Ist der Antrag bewilligt, dann darf ein Film etwa auch ein paar Wochen nach Kinostart bereits auf DVD, Blu-Ray oder bei einem digitalen Dienst erscheinen. Das explizit in Deutschland geltende Gesetz gilt zunächst bis zum Jahr 2022. Eine solche Ausnahme ist etwa der Abenteuer-Film Artems Fowl, rund um einen 12-jährigen Dieb, der sein Debüt exklusiv beim Streaming-Dienst Disney Plus feiern wird. Generell wollen viele Filmstudios nicht auf die Einnahmen aus den Kinoticket-Verkäufen verzichten, weshalb nun Disney - wie viele andere Studios etwa Sony - folgende Filmstarts nach hinten verschoben hat:
- Mulan: 24. Juli 2020 (statt 27. März 2020)
- Black Widow: 6. November 2020 (statt 30. April 2020)
- The Eternals: 12. Februar 2021 (statt 6. November 2020)
- Bob's Burgers: 9. April 2021 (statt 17. Juli 2020)
- Shang-Chi and the Legend of the Ten Rings: 7. Mai 2021 (statt 12. Februar 2021)
- Spider-Man 3: 15. Juli 2021, wird möglicherweise verschoben, da Disney hier mit Sony zusammenarbeitet,
- Jungle Cruise mit Dwayne "The Rock" Johnson: 30. Juli 2021 (statt 24. Juli 2020)
- Doctor Strange 2: In the Multiverse of Madness: 5. November 2021 (statt 7. Mai 2021)
- Thor 4: Love and Thunder: 18. Februar 2022 (statt 5. November 2021)
- Indiana Jones 5: 29. Juli 2022 (statt 9 Juli 2021)
- Free Guy mit Ryan Reynolds: 11. Dezember 2022 (statt 3. Juli 2022)
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Quellen: BAFA, Filmförderungsgesetz, Gamestar, Wikipedia

Nichtsdestotrotz könntest Du diese Meinung über Dich ja ändern, wenn ab sofort eben kein schlimmes Clickbait mehr von Dir kommt.
Übrigens: Die "Film-Verwertungskette", die ich in diesem Artikel aufgezeigt habe, gilt für alle neuen Filme, die in Deutschland gezeigt werden. Allerdings werden manche Filme eben durch das "Filmförderungsgesetz" frühzeitig auch auf anderen Plattformen als dem Kino gezeigt. Ich bin gespannt, was passiert, wenn sich das Video-Streaming bei Netflix, Disney Plus & Co. weiter durchsetzt. Wenn das so kommt, dann kann man eigentlich diese klassische Verwertungskette nicht mehr aufrecht erhalten...
In jedem Land, in dem ein Film neu gezeigt werden soll, gelten übrigens andere Richtlinien für die Verwerter.
Egal, ob es sich um einen Film oder eine TV-Serie handelt, es kommt immer darauf an, wo man als Zuschauer seinen "Erstwohnsitz" hat. Wenn man als "in Deutschland lebend" gemeldet ist, dann wird man von digitalen Plattformen immer so behandelt, als würde man in Deutschland leben, selbst wenn man gerade im Ausland ist. Zumindest innerhalb der EU. Wer sich allerdings länger als ein paar Tage im Ausland aufhält, dem unterstellen die Plattform-Betreiber, dass man wohl in ein anderes Land umgezogen ist. Entsprechend gelten dann auch andere Regularien für das Abrufen von Videos über Internetplattformen.
Claus Ludewig nimmt es nicht so genau. Ist mir schon länger aufgefallen.
So nimmt es leider immer mehr BILD Niveau an.
Also hier kann ich einigen Vorrednern nur zustimmen. Entweder der Autor des Artikels muss noch einmal in den Deutschunterricht und Sprachverständnis erlernen, oder es werden Leser bewusst für dumm verkauft. Ich komme mir jedenfalls bei solchen Artikeln (in Kombination mit der Überschrift) verars..t vor. Und das mag ich nicht besonders...
Schade, ich nahm PCGH immer als qualitativ eher hochwertige Webseite wahr.
Ihr müsst mal echt auf die Überschriften achten.