Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können
Diverse Fehlercodes wie Fehler 37 machen den Diablo 3-Spielern das Leben schwer und zwar so dermaßen, dass manche Account-Nutzer bereits über rechtliche Schritte nachdenken oder das Spiel mit schlechten Bewertungen oder gleich einer Rückgabe abstrafen möchten. Erinnerungen an Battlefield 3 und Origin kommt hoch. Auch dort kam es zu einer Welle an Rückgaben gegenüber den Händlern, die darauf teilweise nur widerspenstig reagierten. Wir möchten versuchen, einen kleinen Ausblick in die Rechtslage zu geben und aufzeigen, was möglich ist und was sehr wahrscheinlich praktisch nicht durchsetzbar ist.
Quelle: Buffed
Diablo 3 Fehler 37: Ein Kommentar zur Rechtslage - was Spieler wirklich machen können (15)
Hintergrund: Diablo 3 Fehler 37
Das Sinnbild für Fehlfunktionen der Server in Diablo 3 ist der Fehler 37. Damit ein stabiler Systembetrieb gewährleistet werden kann, behält sich Blizzard vor, das Login-Intervall bei Diablo 3 anzupassen, was in einem verzögerten Verbindungsaufbau resultieren kann. Sollte nach maximal 40 Sekunden immer noch keine Verbindung zu den Servern zustande gekommen sein, wird der Fehler 37 angezeigt. Der Code soll darauf hinweisen, dass gerade zu viele Spieler gleichzeitig versuchen, auf die Server zu kommen und man es einfach nochmal versuchen soll. Das System dient augenscheinlich dafür, dass zumindest ein Teil der Account-Nutzer ungehindert spielen kann. Der Rest schaut bekanntlich in die Röhre. Blizzard selbst hat die Gründe für das häufige Auftreten stets auf den "überraschenden Andrang" auf Diablo 3 geschoben. Einige böse Zungen behaupten, dass der Andrang gar nicht so überraschend sein kann, sind die Patches doch faktisch unausweichlich.
Fehler 37: Anwendbarkeit deutsches Recht
Activision Blizzard hat seinen Sitz im Ausland. Dennoch sind die deutschen Gesetze (§§ 305 ff. BGB) anwendbar, wenn der Vertragspartner ein Verbraucher ist (Art. 6 II Verordnung EG Nr.593/2008 des europäisches Parlaments und Rates). Die deutschen Regelungen zu AGB sind daher als Mindeststandard anzusehen.
Diablo 3: Rückgaberechte - Fernabsatzrecht
Einige Nutzer haben jedenfalls genug davon und erwägen, endgültig der Welt von Sanktuario den Rücken zu kehren. Am bekanntesten im Online-Bereich dürfte das Fernabsatzrecht (FAR, §§312 ff. BGB) sein. Käufer, die ihren Datenträger über das Internet bestellten, können von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Allerdings nur, solange die Software bzw. die Verpackung unangetastet ist. Sobald eine "Entsiegelung" vorgenommen wurde, ist eine Rückgabe ausgeschlossen (§312d IV Nr.2 BGB). Download-Versionen können grundsätzlich nicht zurückgegeben werden. Wer seine Datenträger im Einzelhandel gekauft hatte, wird vollends auf das FAR verzichten müssen. Es gilt schlichtweg nicht für diese Art von Vertragsschlüssen. Bestenfalls auf Kulanz basierende Rückgabemöglichkeiten bestehen. Diese orientieren sich zumeist aber am gesetzlichen Leitbild, sodass entsiegelte Software auch dort nicht wieder zurückgegeben werden kann.
Rückgaberechte - Gewährleistung/Sachmangel
Eine weitere Möglichkeit besteht bei Spiel-Versionen, die auf Datenträgern erworben wurden. In Form eines Rechtskauf (§§435, 453 BGB) könnten hier die kaufrechtlichen Vorschriften zum Vertragsrücktritt vorliegen. Diese gelten zwei Jahre ab Kaufzeitpunkt. Voraussetzung ist, dass ein Sachmangel vorliegt. Da PC-Spiele meistens in Form eines einfachen urheberrechtlichen Nutzungsrechts (Lizenz, §31 II UrhG) veräußert werden, spricht man hier von einem Recht bzw. Rechtsmangel, wenn das Recht nicht ordnungsgemäß ausgeübt werden kann. Anhaltende Server-Probleme könnten durchaus einen Rechtsmangel darstellen. Problematisch wird es, da diese Rechte nur gegenüber dem Händler geltend gemacht werden können. Dieser hat aber bekanntlich nicht viel mit den Server-Problemen zu tun und kann sie erst recht nicht beheben. Der Fall Origin zeigte, dass die Händler nur wegen des öffentlichen Drucks nachgaben. Das Problem bzw. der Rechtsmangel selbst lag aber bei der Datenerhebung und den damals unwirksamen Klauseln der Origin-EULA, nicht bei den Händlern.
Diablo 3: Accounts und die ungeklärte Rechtslage
Während die breite Mehrheit - auch Juristen, wie der Fall Battlefield 3 zeigte - ohne zu zögern auf Kaufrecht verweist, ist die Einordnung, was ein Account eigentlich aus rechtlicher Sicht ist, um ein Vielfaches schwieriger. In der Tat ist es nämlich so, dass sich bis heute keine einheitliche Meinung herausgebildet hat, welcher Vertragsart ein Account unterliegt. Erst wenn die Frage nach der Vertragsart gelöst ist, kann auch eine Rechtsfolge abgeleitet werden. Das oben angesprochene Kaufrecht ist nur eine Möglichkeit und wenn man den dauerschuldrechtlichen Charakter eines Accounts betrachtet, vermutlich nicht einschlägig. Denn eine dauerhafte Überlassung des Nutzungsrechts wird eben nicht angestrebt, auch wenn das einige Nutzer sich wünschen, ist das nicht der Wunsch des Betreibers. Zugleich kann er jederzeit Einfluss auf den Account nehmen. Ob er das auch darf, spielt für die Einordnung der Rechtsqualität erst einmal keine Rolle. Vielmehr stellen Accounts einen gemischten Vertrag dar. Je nach Parteiinteresse und Sachverhalt kann ein anderes Vertragsrecht angewendet werden.
Dauerschuldverhältnis versus Werkvertrag versus Dienstvertrag
Bei einem Dauerschuldverhältnis entstehen die jeweiligen Pflichten der Vertragspartner immer wieder neu. Während der Account-Betreiber den Zugang und den Abruf der Spielinhalte gewährleisten muss, ist es Ihre Pflicht sich an die Vertragsinhalte zu halten und/oder monatliche Zahlungen zu leisten (World of Warcraft). Auch bei Diablo 3 liegt ein solches Dauerschuldverhältnis vor, wobei der Account(-Zugang) auch einige Eigenschaften eines Werkvertrags (§§631 ff. BGB) offenbart. Bei einem Werkvertrag wird stets ein Erfolg geschuldet. Der Erfolg liegt hier in dem Bereitstellen des Zugangs zum Account. Doch gerade der Zugang ist aufgrund des Fehlers 37 nicht möglich. Da die Rechtsfolgen des mangelhaften Werkvertrags ähnlich der des Kaufvertrags sind, könnten Sie auch hier wieder einen Rechtsmangel geltend machen und gegenüber Activision Blizzard (nicht dem Händler!) beispielsweise die Auflösung des Accounts verlangen (Löschen ihrer Daten), wenn diese nach einer erfolglos abgelaufenen Frist den Mangel nicht beheben können. Ob diese Auflösung dann auch Auswirkungen auf den Kaufvertrag (Rückgabe des Spiels) mit dem Händler hat, ist so strittig, wie schwierig durchsetzbar.
Denkbar wäre aber auch Schadenersatz. Doch werden Sie hier vor das Problem gestellt, dass auf der Seite von Activision Blizzard ein Verschulden, also fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegen müsste. Der Schadenersatz dürfte sich im Bereich des Kaufpreises des Spiels bewegen. Sollten Sie immaterielle Güter in ihrem Account gesammelt haben, die einen monetären Wert darstellen können, ist auch deren Wert theoretisch als Schadenersatz denkbar. Doch ist auch das ein bisher ungeklärtes Themenfeld unter den Juristen. Die Account-Betreiber werden vermutlich mit dem Argument kontern, dass der entgeltliche Verkauf von virtuellen Gütern (Gold, Ausrüstungsgegenstände) außerhalb der Spielplattform selbst untersagt ist und das Diablo 3-Auktionshaus ist bekanntlich noch nicht verfügbar. Die Wirksamkeit dieser AGB-Klauseln ist ebenfalls noch ungeklärt (anders als der Verkauf des Accounts).
Eine andere Sichtweise vertritt die Meinung, dass ein Dienstvertrag (§§611 ff. BGB) zwischen Nutzer und Betreiber vorliegt. Dienstverträge können auch als Dauerschuldverhältnis ausgebildet sein. Bekanntestes Beispiel ist der Arbeitsvertrag, der eine Sonderform des Dienstvertrags ist. Im Falle einer vertraglichen Verletzung (hier mangelhafter Zugang zum Spiel) müsste diese Verletzung einen wichtigen Grund darstellen und eine fristlose Kündigung müsste nach einer Interessenabwägung zwischen Nutzer und Betreiber positiv bewertet werden (§626 BGB). Gerade die Interessenabwägung ist jedoch stark argumentationsabhängig und im Falle einer (weniger schweren) Vertragsverletzung wäre zunächst eine Abmahnung notwendig. Selbst wenn der Nutzer fristlos kündigen könnte, bleibt fraglich, ob das auch noch weitere Auswirkungen (Rückgabe beim Händler) hat, als die bloße Stilllegung des Accounts.
Diablo 3: Hacks von Accounts
Aktuell geistern verschiedene Berichte durch das Internet, dass Accounts trotz sicherer Passwörter wie leergefegt sind oder gleich komplett nicht mehr erreichbar sind. Hacker-Angriffe werden nicht mehr ausgeschlossen. Einige Nutzer denken auch hier direkt wieder an Schadenersatzforderungen, schließlich haben sie viel Zeit in das Aufbauen der Spiel-Charaktere gesteckt. Dass angesammelte virtuelle Güter durchaus einen monetären Wert haben können, haben wir schon zuvor bejaht. Auch hier werden Sie wieder ein Verschulden von Activision Blizzard nachweisen müssen. Ohne konkrete Kenntnisse der Server-Struktur und ihren Sicherungsmaßnahmen dürfte auch das faktisch unmöglich sein. Können Sie allerdings den Nachweis erbringen, dass Sie rechtmäßig eine Diablo 3-Nutzungslizenz erworben haben, ist Blizzard verpflichtet, Ihnen wieder den Zugang zu gewähren. Das Vertragsverhältnis und damit die werkvertragliche Erfolgserbringung bestehen weiterhin fort.
Fazit: Fehler 37 in Diablo 3
Die rechtliche Position des Nutzers bei mangelhaftem Zugang zu einem Spiel ist mehr als schlecht. Die unsichere und ungeklärte Rechtslage macht eine Rechtsdurchsetzung unwahrscheinlich. Vermutlich wird wachsender öffentlicher Druck vollkommen unabhängig von der Rechtslage dafür sorgen, dass bald etwas geschehen muss. Ein zweiter Fall Origin ist durchaus im Bereich des Möglichen, wobei dieses Mal die Voraussetzungen andere sind. Es hapert hier an der vertraglichen Leistungspflicht des Account-Betreibers, nicht an unwirksamen AGB-Klauseln oder unzulässiger Datenerhebung.
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Sobald du das Spiel ausgepackt hast, hast du nach der aktuellen Rechtslage in Deutschland so gut wie keine Chance, irgendwelches Geld wieder zu bekommen. Auch wenn die Server z.B. wochenlang gar nicht erreichbar wären.
für meine simplen begriffe von geld gegen leistung is es nunmal so, das ich mir ein spiel kaufe, um es uneingeschränkt nutzen zu können. genauso wie ich mir nen esstisch ned kaufe, um ihn unter die decke schrauben zu müssen, wo ich nix mit anfangen kann. und wer agb's oder eulas oder wie auch immer verzapft, die solche untaten auch noch billigen, der gehört halt bestraft wegen betrug oder was weis ich. ich hab d3 ned gekauft, aber wenn das so weiter geht, kann man garnix mehr kaufen. is das der sinn der sache?
neben mir liegt grad nen open gl buch und die tableiste spricht ne ähnliche sprache. man fühlt sich schon gezwungen, selber spiele zu bauen, um noch in deren genuss kommen zu können *lol*
Du weißt schon das Blizzard und Activision Blizzard nichts was Spieleentwicklung angeht miteinander zu tun haben, oder ?...
Ansonsten heulen viele viel zu viel rum. Nochnie ein MMO direkt nach Realease gespielt, hm ?
Schlimm mit den Leuten heutzutage, nur rumheulen, keine Geduld -_-
warum wird da soviel diskutiert? man kauft sich ein spiel (wie genau geartet dieser kauf is, is schlussendlich doch völlig latte) und kann es nicht nutzen. punkt. ich geb denen doch ned geld, weil ich zuviel davon hab un die jungs monate/jahrelang lieber den dackeligen hundeblick vorm spiegel geübt ham statt mal was gescheites zu programmieren. also hier gehts wo los? leistung oder geld zurück - ganz simple geschichte.
Also nicht nur, daß das Spiel zu einfach simpelst aufgebaut ist, hätten die den normal Modus doch ne Ecke schwieriger gestaltet, sowie die Lvls etwas ausgeweitet, nein man kann es nicht mal ansatzweise richtig spielen, wenn die Server mal wider ihre Tage haben..... Bei anderen Spielen können sich wenigstens einige noch freuen, daß derren System eben einen bestimmten bug nicht hervorruft.
das ist der Hype, inzwischen ist eben Blizzard nicht mehr Blizzard, es ist Activision Blizzard. Einfach nicht direkt kaufen und Verkaufsrekorde produzieren, solange aber jedes COD Rekorde bricht und die Blizz-Titel schon 6 Monate vor Release Bestellrekorde aufstellen....