Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

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Seit Jahren ist die Problematik Kopierschutz ein Reizthema für PC- und Konsolenspieler, aber auch für Liebhaber von Filmen und Musik. Wir hatten uns mit einem Basisartikel dem Thema gewidmet und Fallbeispiele versprochen. Hier können Sie nun die Fälle eins und zwei lesen. das Thema: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien.

Ist die Rechtslage bei Kopierschutzmaßnahmen für Sie zu undurchsichtig? Welche Fallstricke gibt es? Was darf man wirklich und wo sind die Grenzen? Wir fassen für Sie das Wichtigste zusammen in unserem Kopierschutz-Artikel zu Spielen, Filmen und Musik. Was ist zu beachten? Dazu haben wir vergangene Woche die ersten Antworten im Artikel "Kopierschutz bei Spielen, Filmen und Musik erklärt: Das müssen Sie wissen!" gegeben und Ihnen versprochen, dass wir weitere Fallbeispiele liefern wollen, die an konkreten Situationen erläutern, was rechtens ist und was nicht. Heute wollen wir Ihnen anhand der Fälle eins und zwei deutlich machen, ob man gekaufte Spiele cracken darf, um den Kopierschutz zu umgehen und wie sich der Besitz von Raubkopien verhält.
Fall 1: Spiel gekauft, Crack genutzt Quelle: Modern Tech Fall 1: Spiel gekauft, Crack genutzt

Fall 1: Spiel gekauft, Crack genutzt

Was passiert, wenn ich trotz gekaufter Spiele einen No-CD-Crack verwende? Fall von PCGHX-Mitgliedern "Saguya" und "Research".

Antwort: Mit dem Kauf von Computerspielen erwerben Sie ein einfaches Nutzungsrecht an einer Standard-Software. Dieses Nutzungsrecht ist weitestgehend beschränkt auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch (d. h. das Spiel spielen). Entfernen Sie eine CD-Abfrage oder die Anbindung an einen Online-Dienst, liegt hier eine Umarbeitung gemäß §69 Nr.2 UrhG vor. Für diese Umarbeitung benötigen Sie eine Einwilligung des Rechteinhabers. Ohne Einwilligung dürfen Sie keinen No-CD-Crack verwenden oder die Anbindung an einen Online-Dienst entfernen. Zivilrechtliche Folgen drohen (Abmahnung, Vernichtung der Crack-Software). Strittig ist die Rechtslage, wenn die CD-Abfrage zu einem Fehler bei der Programmnutzung führt. Dass ein Fehler besteht, bejahte das OLG Karlsruhe [Computer & Recht 1996, 314/342]. Ein Selbstvornahme-Recht zur Beseitigung ist strittig. Das LG Mannheim [CR 1995, 542] bestätigte das Selbstvornahme-Recht, während das OLG Düsseldorf dies wegen hoher Missbrauchsgefahr verneint [CR 1997, 337/338].
Fall 2: Besitz von Raubkopien Quelle: MEV Fall 2: Besitz von Raubkopien

Fall 2: Besitz von Raubkopien

Ist der Besitz von Raubkopien oder einschlägiger Kopiersoftware strafbar? Wie ist das bei Musik und Film? Wie bei Computerprogrammen?

Antwort: Gemäß §95a III UrhG ist der zu "gewerblichen Zwecken dienende Besitz" von Programmen, die den Kopierschutz von Musik- und Filmwerken umgehen können, verboten. Gewerblich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt [vgl. BTDrucks. 14/7229 S.8]. Der rein private Besitz fällt nicht darunter. Ursprünglich sah die dem deutschen Gesetz zugrunde liegende europäi­sche Richtlinie die Möglichkeit vor, auch den privaten Besitz unter Strafe zu stellen [Erwägungsgrund 49 der Info-RL]. Vorsicht im Falle von Computerprogrammen: Gemäß §69f UrhG können Rechteinhaber verlangen, dass unerlaubt hergestellte Kopien vernichtet werden (Absatz 1). Gleiches gilt für die eingesetzte Brennsoftware (Absatz 2). Bezugspunkt ist der Besitzer. Dieser muss nicht zwangsläufig auch die Kopie hergestellt haben, ein Verschulden ist nicht notwendig. Die gleiche Rechtsfolge kann auch Nutzer von sogenannten "Jailbreaks" (iPhone, Playstation 3) treffen.

Grundlagen-Informationen finden Sie im Artikel "Kopierschutz bei Spielen, Filmen und Musik erklärt: Das müssen Sie wissen!". Wir werden in den kommenden Tagen weitere Fallbeispiele veröffentlichen, die wir ebenfalls im Hauptartikel verlinken. Geplant sind die folgenden Themen:

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    • Kommentare (62)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von McClaine Software-Overclocker(in)
        Anbieten könnte steam etliches aber warum sollten sie das machen wenn der Gewinn dadurch schrumpft?
        Solange es funktioniert wird es sowas geben :-/
      • Von McClaine Software-Overclocker(in)
        Anbieten könnte steam etliches aber warum sollten sie das machen wenn der Gewinn dadurch schrumpft?
        Solange es funktioniert wird es sowas geben :-/
      • Von MG42 Software-Overclocker(in)
        AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

        Mir egal, was die sagen, ich habs gekauft, und wenn nötig dann nehm ich eben schwarze Magie um mein noch verbliebenes Laufwerk vor UNNÖTIGEM Verschleiß zu retten. Zum Glück funktioniert manch älteres Spiel wie Oblivion (Goty) auch mit Image (einmal Original Datenträger ins Laufwerk und dann niewieder außerdem beschleunigt das die Installation drastisch, nur bläht sich dann auch der "genutzte" Speicherplatz auf), bei anderen Spielen die ich über Steam benutze lasse ich mir diesen On/Off-Line Kopierschutz gerade noch so gefallen.
        Positiv, wenigstens ein (mir bekannter) Entwickler nutzt die Vorteile der Steamaktualisierung und lässt und bei Bedarf auf den nervigen Kopierschutz verzichten.

        Außerdem sollte mal Steam und Konsorten auch noch beispielsweise wenn man ein Spiel(sammlung) gekauft hat, für Freunde und Bekannte eine günstige 2t und 3t (nt) Lizenz anbieten.
      • Von Perry Software-Overclocker(in)
        AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

        Gab es nicht bereits jetzt die Auflage aus Europa an Steam den weiterverkauf zu ermöglichen und die Accountbindung eines Keys aufzuheben, getan hat sich da aber anscheinend nichts, vielleicht sollte auch hier mal an die großen DRM Dienste von EA, Steam, Ubisoft und Microsoft entspechende Abmahnungen seitens der EU-Komission ausgesprochen werden. Dazu wird es aber wohl nicht kommen, da dies für den Verbraucher nur Vorteile hätte und die Industrie nur Nachteile dadurch zu erleiden hätte. Beim berühmten Browser Streit mit Microsoft profitieren ja die Konkurenten von Microsoft, dem informierten Verbraucher erschließt sich der Sinn der Browser Auswahl ja nicht wirklich, der IE ist bei der Installation eines Windows ja sogar recht hilfreich, da man damit alles runterladen kann was man braucht und danach wird er nicht mehr angefasst. Da aber wie gesagt andere Unternehmen davon profitieren und die Heilige Kuh des Wettbewerb gefüttert wird, muss natürlich eingegriffen werden.
        Bei DRM System wird ja nur der Verbraucher gegängelt und der interessiert nicht, außer seine Gesundheit ist in Gefahr, dann werden in wahren Heldenaktionen neue Auszeichnungsvorschriften erlassen, damit der Bürger sieht was er sich antut.
      • Von Deimos BIOS-Overclocker(in)
        AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

        Zitat von KrHome
        Ein schlauer Publisher könnte in seine AGB/EULA schreiben, dass die Lizenz mit der Abschaltung der Aktivierungsserver erlischt. Dann wäre nur noch zu klären, welche Zeiträume für den Lizenznehmer zumutbar sein könnten. Ein gleichgelagertes Problem betrifft auch den Mehrspielermodus bzw. die dafür vom Publisher zur Verfügung gestellten Server und deren Abschaltung.
        Naja, so "schlau" sind ja die meisten ohnehin schon.

        Ich bin allerdings guter Hoffnung, dass die Gesetzgebung in den nächsten Jahren einige massive Änderungen erfahren wird. In meinen Augen werden die aktuellen Gesetze dem digitalen Zeitalter nicht gerecht.
        Selbst wenn die Gesetzesgrundlage nicht allzu sehr ändert, so werden wohl in den nächsten zwei, drei Jahren wegweisende Gerichtsurteile gefällt und ich hoffe schon sehr, dass diese konsumentenfreundlich (sprich gegen Steam und ähnliche DRM-Systeme) ausfallen werden.
      • Von JTRch Software-Overclocker(in)
        AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

        Innerhalb von Steam hatte bisher nur ein einziges Spiel Probleme bereitet (bei über 270 gekauften Spielen). Und da habe ich eine Email an Steam Support geschrieben und meine 15 Euro zurück verlangt und auch bekommen. Spiele zu cracken ist nicht die Lösung. Nonstop Tickets zu schreiben und den Hersteller solange nerven bis sie es patchen schon. Denn es nützt nichts wenn man immer um die Probleme herum arbeitet. Die Industrie soll endlich sich mit dem Thema Haftung mal mehr Gedanken machen müssen. Konsequent Firmen die unausgereifte Software auf den Markt werfen abstrafen (und ja da finde ich den Bankrott in letzter Instanz die richtige Strafe wie bei JoWood etc.), dann ändert sich auch etwas. Solange aber alle basteln und die Konzerne mit ihren Handeln davon kommen lassen, solange wird sich auch nichts ändern.
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