Kopierschutz erklärt: Origin in der Sandbox, kopiergeschützt Audio-CDs, kaputter Spiele-Datenträger, Kopierschutz versehentlich umgehen
Seit Jahren ist das Thema Kopierschutz ein Reizthema für PC- und Konsolenspieler, aber auch für Liebhaber von Filmen und Musik. Wir hatten uns mit einem Basisartikel dem Thema gewidmet und Fallbeispiele versprochen. Im vierten und letzten Teil unserer Serie besprechen wir nun die noch offenen Themen. Darunter: Online-Dienst in Sandbox ausführen, CD-Player verweigert kopiergeschützte CD und mehr.
Quelle: Eywire Infotech
Fall 7: CD-Player verweigert kopiergeschützte CD
Fall 7: CD-Player verweigert kopiergeschützte CD
Kann ich das Nicht-Abspielen einer kopiergeschützten CD als Sachmangel des CD-Players angeben? Was ist, wenn ich mit dem Verkäufer explizit eine Vereinbarung treffe?
Antwort: Das AG Aachen hatte im November 2003 dazu ein Urteil verfasst (Az. 84 C 210/03). Demnach "kann nicht bei jedem (gewöhnlichen) CD-Player vorausgesetzt werden, dass dieser jede Art auf dem Markt erhältliche 'Compact Disc' abspielen kann." Da die Beschaffenheit des Players (das Abspielen kopiergeschützter Musik-CDs) nicht explizit vereinbart wurde, musste auf die nach Verkehrsanschauung gewöhnliche Beschaffenheit zurückgegriffen werden (§434 I S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB). Zum damaligen Zeitpunkt betrug der Anteil der verkauften kopierschützten Musik-CDs auf dem Markt unter 10 Prozent. Die restlichen 90 Prozent ohne Kopierschutz konnte der Player jedoch ordnungsgemäß abspielen. Er eignete sich daher für die gewöhnliche Verwendung. Etwas anderes hätte gegolten, wenn die Vertragspartner explizit das Abspielen kopiergeschützter CDs vereinbart hätten. Dann hätte ein Sachmangel vorgelegen.
Fall 8: Versehentliche Umgehung
Fall 8: Versehentliche Umgehung
Ich habe eine technische Schutzmaßnahme unwissentlich umgangen bzw. dachte, dass dies erlaubt sei. Was kann mir drohen?
Antwort: Private Nutzer müssen keine strafrechtliche Verfolgung befürchten, wenn die Umgehung ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch geschah (§108b I UrhG). Abmahnungen und Unterlassungserklärungen sind möglich, können aber je nach Einzelfall (z. B. fehlende Hinweise auf das Bestehen technischer Schutzmaßnahmen) abgewendet werden. Vorsicht ist bei Webseitenbetreibern angebracht, die zwar keine direkten Einnahmen mit ihren Webinhalten erzielen, aber zumindest indirekt über Werbebanner Einnahmen generieren (Gewinnabsicht nicht erforderlich). Sollten Inhalte fremder Webseiten über einen Frame auf der eigenen Seite eingebunden sein und hat der fremde Webseitenbetreiber Schutzmaßnahmen dagegen integriert, kann eine strafrechtliche Handlung vorliegen (§108b I Nr.1 UrhG). Vorsatz ist zwingend erforderlich. In Betracht käme zudem ein Verbotsirrtum, wenn dem Täter aufgrund unrichtiger rechtlicher Wertung die Einsicht, rechtswidrig zu handeln, fehlt [Schricker/Loewenheim S.2.023].
Quelle: Eywire Infotech
Fall 9: Defekter Datenträger
Fall 9: Defekter Datenträger
Was ist, wenn meine CD/DVD nach über zwei Jahren kaputt geht? Fall von PCGHX-Mitgliedern "spocklilein" und "Zsinj".
Antwort: Gemäß §§434 ff. BGB besteht eine zweijährige Gewährleistungspflicht auf verkaufte Datenträger. Die gesetzliche Gewährleistung gilt nur zwischen Käufer und Verkäufer. Der Rechteinhaber der Musik bleibt hier außen vor. Der Verkäufer muss für zwei Jahre ab Kaufdatum für die Beschaffenheit der Kaufsache einstehen. Der Käufer kann nach seiner Wahl, wenn ein Mangel vorliegt, binnen einer angemessenen Frist (je nach Einzelfall unterschiedlich) Nacherfüllung (Lieferung eines gleichwertigen Datenträgers) oder Nachbesserung (Reparatur) verlangen (§437 Nr.1, §439 BGB). Eine Besonderheit bei Verbraucherkäufen ist die Beweislastumkehr nach sechs Monaten ab Kaufdatum (§476 BGB). Innerhalb der ersten sechs Monate trifft den Verkäufer eine Beweispflicht, dass die Sache bei Übergabe mangelfrei war. Nach diesen sechs Monaten muss der Käufer darlegen, dass die Sache ab Kaufdatum mangelhaft war. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Datenträgers entstanden sind (Kratzer), können nicht geltend gemacht werden.
Quelle: Eywire Infotech
Fall 10: Analoge Kopie
Fall 10: Analoge Kopie
Gilt ein Verbot auch dann, wenn technische Schutzmaßnahmen über eine analoge Kopie umgangen werden?
Antwort: Das Landgericht Frankfurt hat zu diesem Fall ein Urteil gefällt [Urteil vom 31.05.2006, AZ 2-06 O 288/06]. Demnach umgeht ein Programm, das zunächst eine analoge Kopie der abgespielten Musik erstellt, nicht die eingesetzte technische Schutzmaßnahme. Dies gilt auch dann, wenn unmittelbar im Anschluss wieder eine digitale Kopie angefertigt wird. Das Gericht stellt Folgendes fest: "Wenn der Nutzer bei bestehendem digitalen Kopierschutz eine analoge Kopie zieht, liegt (...) keine Umgehung einer wirksamen technischen Maßnahme vor. Der technische Kopierschutz ist insoweit nicht wirksam. Das DRM-System (...) zielt nicht darauf ab, analoge Kopien (...) zu verhindern. Die Wirksamkeit hinsichtlich analoger Kopien ist deshalb nicht gegeben [Wandtke/Bullinger/Ohst, 2. Aufl., § 95a, Rn. 51]. (...) Es [macht] keinen Unterschied, ob das analoge Signal innerhalb des PCs oder durch externe Geräte abgegriffen wird. Die digitale Schutzvorrichtung ist in beiden Fällen nicht wirksam."
Quelle: Eywire Infotech
Fall 11: CD- und DVD-Sammlung auf der Festplatte
Fall 11: CD- und DVD-Sammlung auf der Festplatte
Warum lässt sich die eigene DVD- und CD-Sammlung nicht legal auf eine Festplatte speichern? Fall von PCGHX-Mitglied "Raeven".
Antwort: Nahezu jede kaufbare DVD und Blu-ray-Disk ist mit einem Kopierschutz versehen. Für eine Privatkopie muss der Kopierschutz umgangen werden. Diese Umgehung ohne Erlaubnis des Rechteinhabers ist jedoch gemäß §95a I UrhG verboten. Die Art des Mediums, das als Datenträger für die (digitale) Kopie dient, ist unerheblich, das umfasst auch Cloud-Speicherdienste. Laden Sie ein Brennprogramm herunter, das den Kopierschutz umgeht, könnte ein Fall der Einfuhr vorliegen [BTDrucks 15/38 S.26, §95a III UrhG]. In beiden Fällen drohen zivilrechtliche Schritte (Abmahnungen). Dies gilt aber nur, wenn Sie Kenntnis vom Kopierschutz haben und diesen wissentlich umgehen. Es ist daher möglich, dass die unerlaubte Umgehung folgenlos bleibt, wenn der Rechteinhaber seiner Pflicht zur Kennzeichnung nicht nachgekommen ist und Sie ansonsten gutgläubig handeln. Fragen Sie beim Rechteinhaber nach, ob er derartige Archivierungszwecke gestattet, wenn Sie Zweifel haben.
Grundlagen-Informationen finden Sie im Artikel "Kopierschutz bei Spielen, Filmen und Musik erklärt: Das müssen Sie wissen!". Wir werden in den kommenden Tagen weitere Fallbeispiele veröffentlichen, die wir ebenfalls im Hauptartikel verlinken. Geplant sind die folgenden Themen:
- Fall 1: Spiel gekauft, Crack genutzt
- Fall 2: Besitz von Raubkopien
- Fall 3: Anzahl erlaubter Kopien
- Fall 4: Kennzeichnungspflichten
- Fall 5: Online-Dienst in Sandbox ausführen (dieser Artikel)
- Fall 6: Versehentliche Umgehung (dieser Artikel)
- Fall 7: CD-Player verweigert kopiergeschützte CD (dieser Artikel)
- Fall 8: Überwachung des Arbeitsspeichers (dieser Artikel)
- Fall 9: Defekter Datenträger (dieser Artikel)
- Fall 10: Analoge Kopie (dieser Artikel)
- Fall 11: CD- und DVD-Sammlung auf der Festplatte (dieser Artikel)



Ich find das Bild für "Fall 8: Versehentliche Umgehung" klasse
Der, der das Bild als Miniaturbild auf der Main eingefügt bekommt diesen:
Den Artikel werd ich wohl jetzt auch lesen