Bulldozer-CPUs: AMD zahlt manchen Kunden eine Entschädigung
AMD hat in dem seit 2015 laufenden Rechtsstreit um die Bulldozer-Prozessoren mit vier Modulen eine Einigung erzielt. Das Unternehmen zahlt einigen Kunden eine Entschädigung von 35 US-Dollar pro Prozessor. Insgesamt sollen die Kosten maximal bei 12,1 Millionen US-Dollar liegen. Nach Ansicht der Kläger hatten die Prozessoren keine acht, sondern nur vier Kerne.
Im November 2015 wurde eine Klage gegen AMD eingereicht, die sich gegen das Marketing der ersten Bulldozer-Prozessoren richtet. Damals bewarb AMD die Prozessoren FX 8100, FX 8120 und FX 8150 als erste Achtkerner und verlangte entsprechende Preise, was laut Klageschrift irreführend war: Stattdessen sollen die Prozessoren nur Vierkerner gewesen sein.
"Kerne" sind schwer zu definieren
Nachdem die Sammelklage Anfang des Jahres zugelassen wurde, gibt es nun eine Einigung. AMD zahlt 35 US-Dollar an alle Kunden, die einen Bulldozer- oder Piledriver-"Achtkerner" über AMDs Website oder im US-Bundesstaat Kalifornien gekauft haben. Insgesamt soll das eine Maximalsumme von 12,1 Millionen US-Dollar bedeuten, wobei maximal 3,6 Millionen US-Dollar an die Anwälte gehen sollen. Laut The Register nehmen normalerweise nur 15-20 Prozent der möglichen Kunden wirklich an einer solchen Sammelklage teil, die übrige Summe wird vom Gericht weiterverteilt.
Ob die Bulldozer-Prozessoren und deren Nachfolger nun tatsächlich als Vier- oder Achtkerner klassifiziert werden sollten, ist immer noch unklar - dafür fehlt eine allgemeingültige Definition eines Kerns. In der Tat waren die Bulldozer-Architektur und deren Nachfolger ein neuer Ansatz: Core Multithreading oder kurz CMT wurde dieser genannt.
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Dabei verfügte beispielsweise ein FX-8150 über vier Module, die unter manchen Umständen jeweils wie zwei Kerne arbeiten konnten, unter anderen aber nur wie einer. Jedes Modul verfügt zwar über zwei Integer-Einheiten und kann Ganzzahlberechnungen somit parallel abarbeiten, das Frontend und die FPU sind aber nur einmal im gesamten Modul vorhanden. Das hat auch AMD nicht verschwiegen: Entsprechende Folien des Unternehmens haben auch wir damals in unserem Test veröffentlicht.
Quelle: AMD
In den Architektur-Folien von AMD war schon zum Release klar zu sehen, wie Bulldozer arbeitet
Quelle: AMD
AMD hat sich durch den neuen Ansatz große Vorteile versprochen, die die Architektur und ihre Nachfolger nie erfüllen konnten. Die neuen Zen-Prozessoren setzen wieder auf einen klassischen Aufbau.
Nach AMDs Auffassung ist die Fähigkeit, gleichzeitig acht Ganzzahl-Operationen auszuführen, ausreichend für die Bezeichnung als Achtkerner. Historisch ist das korrekt, denn die ersten Prozessoren hatten überhaupt keine FPU. Die Kläger und ein Richter sehen eine FPU hingegen inzwischen als festen Bestandteil eines Kerns an. AMD hätte sich beim Marketing demnach nicht an einer technischen Spezifikation, sondern an der Erwartungshaltung der Kunden richten müssen.
Quelle: The Register, Klageschrift

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In einem Forum wird diskutiert und da entstehen auch am Rande noch weitere kleinere Diskussionen, die nicht verboten sind. Wenn jemand natürlich von vorn rein nur Spamed ist das etwas anderes.
Außerdem gibt es am Anfang immer einen der den ersten Stein wirft.
Das er das nicht tut ist zwar ärgerlich, Ihr tragt aber auch nicht gerade produktiv zum Thema bei. Genau genommen sind eure posts (ebenso wie meiner hier gerade) nichts weiter als spam. Da sollte man von anderen dann nicht zuviel erwarten. Oder siehst du das anders?
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Auch eine qualifizierte Jury hätte wohl AMD zum zahlen gebeten.
Bei einer Laien-Jury besteht für AMD natürlich das Risiko, daß sie doch verlieren könnten.
So eine Jury gehört zumindest mit Personen aus der IT besetzt, die sich etwas besser mit der Materie auskennen als Otto Normalverbrauchen.
noch besser wären natürlich Leute, die auch Chipdesigner sind, aber das wäre wohl zu viel verlangt.