Apple Vision Pro: Augmented Reality in der Öffentlichkeit - sieht so die neue Realität aus?

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Apple Vision Pro: Augmented Reality in der Öffentlichkeit - sieht so die neue Realität aus?
Quelle: Apple 

Seit dem Verkaufsstart der Apple Vision Pro zeigt sich das gesamte, teilweise auch erschreckende Ausmaß menschlichen Handelns in Form von Netzfundstücken, die den Gebrauch des Mixed-Reality-Headsets in der Öffentlichkeit dokumentieren.

Hippe Trendsetter oder doch nur heißeste Anwärter auf den Darwin-Arward? Seitdem das Virtual/Augmented-Reality-Headset Apple Vision Pro in den USA frei verkäuflich ist (2. Februar), mehren sich die Medienberichte über die ersten Aufnahmen der Early Adopter in der Öffentlichkeit. Diese Netzfundstücke des Mixed-Reality-Headsets sind in Teilen äußerst bedenklich, denn manche Vision-Pro-Träger begeben sich in eigentlich offensichtlich gefährliche Alltagssituationen.

Apple Vision Pro in der freien Wildbahn

Während der erste Käufer der Apple Vision Pro beim Verlassen des Apple Stores in New York frenetisch von Apple-Mitarbeitern beklatscht und bejubelt wird, sollte es nicht bei diesem noch recht harmlosen Öffentlichkeitsauftritt mit dem Gerät bleiben.

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Offenbar gibt es Menschen, die glauben, mit der 3.500 teuren Apple Vision Pro auch in der New Yorker U-Bahn oder auf einer Parkbank produktiv sein zu müssen. So wurden Vision-Pro-Käufer dabei beobachtet, wie sie sich nicht scheuten, in der Öffentlichkeit und in der Mixed-Reality zu gestikulieren. Andere Nutzer nehmen das exklusive Tech-Gerät zur medialen Beschallung mit ins Fitness-Center oder gleich an den Spielfeldrand eines Profi-Basketballspiels, um dort virtuelle Würfe zu absolvieren.

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Während solche Beispiele der Vision Pro in der Öffentlichkeit noch recht harmlose Sichtungen sind, sind andere Auftritte im öffentlichen Raum doch dann skurriler Natur. Denn so wurden innerhalb der ersten 24 Stunden nach Verfügbarkeit auch Fundstücke der Apple Vision Pro im Straßenverkehr im Netz geteilt. Während das Überqueren eines Zebrastreifens vielleicht noch relativ sicher erscheinen könnte, ließ ein anderer Träger seine Nutzung während des Autofahrens von einem mutigen Beifahrer dokumentieren - bis die Polizei ihn anhielt.

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Das viral gegangene Video eines Teslafahrers, sorgte sogar dafür, dass sich US-Verkehrsminister Pete Buttigieg beunruhigt zeigte, und Vision-Pro-Nutzer daran erinnerte, dass "ALLE heute verfügbaren fortgeschrittenen Fahrassistenzsystem erfordern, dass der Fahrer jederzeit die Kontrolle behält".

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Obwohl die Apple Vision Pro Kameras besitzt, die die Umgebung erfassen und auf den Displays vor den Augen anzeigt, besteht immer noch eine kleine Latenz, womit das Gerät überhaupt nicht im Straßenverkehr genutzt werden sollte - weder als Fußgänger, geschweige denn als Fahrer. Apple selbst betont in den Nutzungsregeln des Mixed-Reality-Headsets, dass die Vision Pro nicht in Situationen genutzt werden sollte, bei denen ein Ausfall des Geräts zu Verletzungen führen könnte. Derweil bleibt uns jedoch erneut die Gewissheit, dass auch diese schöne neue Welt schon - mit all ihren Fallstricken - von den Simpsons vorhergesagt wurde.

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    • Kommentare (16)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von Scorpionx01
        In § 23 Absatz 1 StVO heißt es dazu: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

        Nicht zu vergessen Apps, die sich öffnen und auf einmal das Sichtfeld versperren könnten.
        Zustand des Fahrzeugs:
        "Die Schulterlinie liegt so hoch, dass Objekte <1 m gar nicht gesehen werden können, die Heckscheibe ist quasi inexistent, die B-Säule beginnt 10 cm vor der Nasenspitze des Fahrers und zwischen der Unterkante von Innenspiegel respektive anhängenden Sensoren und der Oberkante von Lenkrad respektive Außenspiegeln gibt es auch nach vorne keine Ebene mit horizontalen Ausblick. Aber von außen siehts echt fett aus!"
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von Scorpionx01
        In § 23 Absatz 1 StVO heißt es dazu: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

        Nicht zu vergessen Apps, die sich öffnen und auf einmal das Sichtfeld versperren könnten.
        Zustand des Fahrzeugs:
        "Die Schulterlinie liegt so hoch, dass Objekte <1 m gar nicht gesehen werden können, die Heckscheibe ist quasi inexistent, die B-Säule beginnt 10 cm vor der Nasenspitze des Fahrers und zwischen der Unterkante von Innenspiegel respektive anhängenden Sensoren und der Oberkante von Lenkrad respektive Außenspiegeln gibt es auch nach vorne keine Ebene mit horizontalen Ausblick. Aber von außen siehts echt fett aus!"
      • Von Mowsel PC-Selbstbauer(in)
        Zitat von HoodHood
        PCGH Forum – Treffpunkt feiner Geister

        * Horst Lüning Jingle*
      • Von Scorpionx01 BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von G4mest3r
        Bis sich der Computer mal aufhängt, einfriert, oder Du mehrere Sekunden blind fährst, bis Du sie Dir vom Kopf reißen und Dich re-orientieren konntest, weil das Gerät ausgefallen ist.
        -> Augenblicksversagen oder gar grobe Fahrlässigkeit.

        Leseunschärfe im Nahbereich ist auch ein Problem bei Vision Pro: die Kameras für den pass-through sind auf einen Fokus eingestellt. Sobald ich etwas näher vor mir halte, können diese nicht mehr so fein auflösen.

        Eingeschränktes Blickfeld hattest Du ja schon erwähnt. Min. 120° beidäugig sind vom Gesetzgeber gefordert.

        Für's Autofahren gelten scharfe Bestimmungen zu Sehbehinderungen und Sehvermögen.
        Anforderungen an die Tagessehschärfe, das Sehvermögen mit und ohne Sehhilfen : Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit. Daher gibt es Sehtests und Augenärztliche Untersuchungen, die auch mit Sehhilfe durchgeführt werden. Und diese Sehhilfe wird dort mit erfasst und ausgewiesen.

        Mann kann ja mal mit Vision Pro zum Sehtest gehen und schauen, was passiert.

        -> Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) §§ 12, 48 Absatz 4 und 5, sowie Anlage 6

        Trauriger Weise halten sich die meisten Verkehrsteilnehmer/innen eh nicht an die Vorgaben der StV, StVG und StVO.
        -> Pakt für Verkehrssicherheit (2020)
        -> Straßenverkehrsordnung:
        § 1 Grundregeln
        (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
        (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
        -> Rettungsgasse gemäß § 11 Absatz 2 StVO
        etc.

        "Nach den Umständen UNVERMEIDBAR belästigt" ... das kriegen die meisten schon nicht mehr hin!
        Da wird gehupt, laut Musik beschallt oder der Motor hochgejagt (auch Nachts in Wohngegenden), auf Fußgängerwegen, Aufkantungen, Zebrastreifen geparkt oder mal schön bei Regen zu schnell oder durch Pfützen gefahren, dass es nur so spritzt und alle Umstehenden auch von unten noch nass werden.
        In § 23 Absatz 1 StVO heißt es dazu: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

        Nicht zu vergessen Apps, die sich öffnen und auf einmal das Sichtfeld versperren könnten.
      • Von G4mest3r BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von Scorpionx01
        Latenzen hast du ja kaum. Viel geringer als die Reaktionsfähigkeit eines Menschen an sich. Eher kommt es zu Unfällen auf Grund des eingeschränkten Field of Views.
        Bis sich der Computer mal aufhängt, einfriert, oder Du mehrere Sekunden blind fährst, bis Du sie Dir vom Kopf reißen und Dich re-orientieren konntest, weil das Gerät ausgefallen ist.
        -> Augenblicksversagen oder gar grobe Fahrlässigkeit.

        Leseunschärfe im Nahbereich ist auch ein Problem bei Vision Pro: die Kameras für den pass-through sind auf einen Fokus eingestellt. Sobald ich etwas näher vor mir halte, können diese nicht mehr so fein auflösen.

        Eingeschränktes Blickfeld hattest Du ja schon erwähnt. Min. 120° beidäugig sind vom Gesetzgeber gefordert.

        Für's Autofahren gelten scharfe Bestimmungen zu Sehbehinderungen und Sehvermögen.
        Anforderungen an die Tagessehschärfe, das Sehvermögen mit und ohne Sehhilfen : Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit. Daher gibt es Sehtests und Augenärztliche Untersuchungen, die auch mit Sehhilfe durchgeführt werden. Und diese Sehhilfe wird dort mit erfasst und ausgewiesen.

        Mann kann ja mal mit Vision Pro zum Sehtest gehen und schauen, was passiert.

        -> Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) §§ 12, 48 Absatz 4 und 5, sowie Anlage 6

        Trauriger Weise halten sich die meisten Verkehrsteilnehmer/innen eh nicht an die Vorgaben der StV, StVG und StVO.
        -> Pakt für Verkehrssicherheit (2020)
        -> Straßenverkehrsordnung:
        § 1 Grundregeln
        (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
        (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
        -> Rettungsgasse gemäß § 11 Absatz 2 StVO
        etc.

        "Nach den Umständen UNVERMEIDBAR belästigt" ... das kriegen die meisten schon nicht mehr hin!
        Da wird gehupt, laut Musik beschallt oder der Motor hochgejagt (auch Nachts in Wohngegenden), auf Fußgängerwegen, Aufkantungen, Zebrastreifen geparkt oder mal schön bei Regen zu schnell oder durch Pfützen gefahren, dass es nur so spritzt und alle Umstehenden auch von unten noch nass werden.
      • Von QIX BIOS-Overclocker(in)
        Wie selten dämlich das in den Videos aussieht, ebenso das Bild der grinsenden Dame mit der Taucherbrille.

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        Daher besser gleich 'ne Ray Ban Wayfarer für 150€, wenns wirklich cool sein soll.

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        Alternativ die 8-Bit Version (5,95€) für den schmalen Geldbeutel.
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