Audials One im Alltagstest: Legale Aufnahmen von Netflix und Co.
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Audials One im Alltagstest: Legale Aufnahmen von Netflix und Co.

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Special Claus Ludewig Als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügen

Wie gut funktioniert die Aufnahme von Inhalten bei Netflix, Spotify und Co. via Audials One 2023?

Mit Audials One 2023 lassen sich legal Inhalte von Netflix, Disney Plus, Prime Video, Sky & Co. aufnehmen. Laut Urheberrechtsgesetz Paragraph 5 ist in Deutschland die Erstellung von Privatkopien von Musik und Filmdateien erlaubt, solange dabei kein Kopierschutz umgangen wird. Bei Audials muss man ein gültiges, legales Nutzerkonto beim Streaming-Anbieter mit der PC-Software Audials One 2023 verbinden, sonst ist keine Aufnahme möglich. Manche Streaming-Dienste unterbinden die Wahl der Wiedergabegeschwindigkeit. So erlaubt etwa Spotify oder Disney Plus keine doppelte Ablaufgeschwindigkeit, da man ansonsten verdächtigt wird, illegal Inhalte mitzuschneiden.

Nicht jeder Streaming-Dienst offeriert alle Qualitätsstufen bei der Aufnahme via Audials One. So lässt sich etwa Netflix nur in Full HD mit Surroundsound aufzeichnen, nicht jedoch in Ultra HD. Alle Videos werden standardmäßig im MKV-Format abgespeichert, bei dem eine mehrfache Kompression stattfindet. Wer das nicht möchte, muss etwa auf das MP4-Format umstellen. Es stehen verschiedene Video- und Audio-Codecs zur Wahl, die man vor der Aufnahme auswählen kann. In Verbindung mit einer diskreten Grafikkarte von AMD oder Nvidia funktioniert die Aufnahme von gestreamten Videos schneller und in besserer Qualität. Ein nach dem EME-Standard verschlüsselter Film wird durch das CDM-Modul entschlüsselt und zur Grafikkarte weitergeleitet.

Streaming-Anbieter machen das Leben schwer

Im Test zeigt sich, dass immer wieder die Streaming-Anbieter der Aufnahme ein Bein stellen wollen. So ist es etwa bei den ersten Staffeln der Serie "Brooklyn Nine-Nine" nicht möglich, dass Netflix automatisch zur nächsten Folge springt. Ab Staffel 5 funktioniert hingegen die Fortsetzung nach einer Folge wie von Geisterhand. Falls ein solcher Fall auftritt, empfiehlt es sich, Audials neu zu starten. Bei Netflix ist es möglich, den Streaming-Dienst via Google Chrome zu starten und dann mit Audials aufzunehmen. Netflix lässt sich in doppelter Aufnahmegeschwindigkeit aufzeichnen. Analog dazu lassen sich auch Serien von Amazon Prime Video mitschneiden.

  1. Innerhalb von Audials Movie auf den Bereich Video-Streaming klicken und Netflix auswählen.
  2. Nun die Netflix-Webseite bei Google Chrome aufrufen.
  3. In Audials erscheint nun ein Kontrollfenster, bei dem sich der Aufnahmestatus verfolgen lässt.

Anders sieht die Sachlage dagegen etwa bei Sky und Sky Go aus. Hier muss der Nutzer zunächst die PC-Software Sky Go installieren. Vor jeder Aufnahme muss dann die Sky-App gestartet werden.

  1. Innerhalb von Audials Movie auf den Bereich Video-Streaming klicken und Sky auswählen.
  2. Nun die PC-Software Sky Go starten und die gewünschte Sendung bei Sky auswählen.
  3. In Audials erscheint dann ein Kontrollfenster, bei dem sich der Aufnahmestatus verfolgen lässt.

Falls auch diese Möglichkeiten nichts nutzen oder man einen anderen Video-Streaming-Dienst aufzeichnen möchte, bietet Audials die Bildschirmaufnahme an. Hierzu lässt sich in der Software der Button "Andere Quelle / Bildschirmaufnahme" betätigen. Zu beachten ist hierbei, dass der Bildschirminhalt in der höchsten Qualitätsstufe läuft und man dabei nicht die Aufnahmegeschwindigkeit anpassen kann.

Framerate liegt bei maximal 60 Fps - Vorsicht bei den Codecs

Standardmäßig zeichnet Audials mit 25 Bildern pro Sekunde auf, wer möchte, kann in den Einstellungen jedoch auch bis zu 60 fps einstellen. Als Bitrate steht bei Audio maximal 320 kbit/s und bei Video 29.40 kbit/s zur Verfügung. Entscheidend ist der eingestellte Codec, wobei Audio- und Videocodec getrennt angegeben werden müssen. Nur, wenn die richtigen Codecs eingestellt wurden, lässt sich die erstellte Datei auf Wiedergabegeräten abspielen. Im Test zeigte etwa eine Aufnahme von Prime Video ein gestrecktes Bildschirmformat an. Erst nach einer manuellen Umstellung des Videocodecs konnte die Serie im richtigen Seitenverhältnis aufgenommen werden. Leider merkt man diesen Umstand erst, wenn die Aufnahme fertig ist, da das Vorschaufenster die korrekte Darstellung visualisiert. Immer mal wieder meldete Audials zudem eine zu hohe Systemlast, sodass das Programm samt Aufnahme erneut gestartet werden musste.

Fehlermeldung bei Audials One. Quelle: PCGH Fehlermeldung bei Audials One. Problem bei Aufnahme von Prime Video durch den falschen Videocodec. Quelle: PCGH Problem bei Aufnahme von Prime Video durch den falschen Videocodec. Audials One: Music Codecs. Quelle: PCGH Audials One: Music Codecs. Audials One: Video Codecs. Quelle: PCGH Audials One: Video Codecs. Audials One: Einstellungen. Quelle: PCGH Audials One: Einstellungen. Audials One: Codecs anpassen. Quelle: PCGH Audials One: Codecs anpassen.

Als Ausgabedateiformate stehen 3GP, 3GP (H.264), 3G2, AVI (XVID), AVI (H.264), AVI (DIVX), FLV, MKV, MOV, MPEG4 (MP4), MPEG4 (H.264), WMV (wmv7) und WMV (wmv9) zur Auswahl. Zu beachten ist zudem, dass ein Videoinhalt möglicherweise nicht aufgezeichnet werden kann, wenn man mehrere Bildschirme an einem PC angeschlossen hat oder einen Laptop mit externem Bildschirm nutzt. Hierbei kann es sein, dass der jeweilige Streaming-Dienst die Wiedergabe verweigert, weil etwa Sky davon ausgeht, dass man illegal einen Inhalt abgreift. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten mehrere Bildschirme immer über HDMI inklusive der DRM-Maßnahme HDCP 2.2 angeschlossen werden. Falls man etwa einen Monitor via Displayport mit dem PC nutzt, kann dies dazu führen, dass keine Aufnahme gestartet werden kann. Auf Apple Macs und Macbooks funktioniert Audials One 2023 nicht beziehungsweise ausschließlich in Verbindung mit der kostenpflichtigen Software Parallels Desktop.

Aufnahmeplaner und Untertitel-Generator

Die Karlsruher Firma Audials hat sich ein paar Features einfallen lassen, die das Aufnehmen komfortabler machen sollen. Mit dem Aufnahmeplaner können mehrere Filme automatisch nacheinander gespeichert werden. Wer möchte, kann auch Untertitel hinzufügen lassen. Falls man eine bestimmte Tonspur bevorzugt, muss dies direkt im Video-Streaming-Dienst ausgewählt werden. Leider unterstützt Audials hier nicht von sich aus verschiedene Tonspuren.

Audials One: Verbindung zu Spotify herstellen Quelle: PCGH Audials One: Verbindung zu Spotify herstellen Audials One: Konverter. Quelle: PCGH Audials One: Konverter. Audials One: Musik-Dienst auswählen. Quelle: PCGH Audials One: Musik-Dienst auswählen. Audials One: Musik aufnehmen. Quelle: PCGH Audials One: Musik aufnehmen.

Neben Videos kann Audials One 2023 auch Musik von Spotify & Co. aufnehmen. Im Gegensatz zu den Video-Streaming-Diensten wird bei den Audio-Diensten eine direkte Integration angeboten. So lässt sich das Spotify-Konto direkt mit Audials verknüpfen. Zu beachten ist jedoch, dass die maximale Bitrate der jeweilige Streaming-Dienst festlegt und diese je nach abgespieltem Song schwanken kann. Zudem erteilt Spotify eine Mahnung, wenn man die Tonaufnahme in mehrfacher Geschwindigkeit abspielt. Um nicht gegen die AGB von Spotify zu verstoßen, empfiehlt es sich daher, die Lieder in originaler Aufnahmegeschwindigkeit abzuspielen.

Fazit

Wer es leid ist, dass immer wieder Filme und TV-Serien von Netflix & Co. verschwinden, kann sich ein eigenes Archiv anlegen. Mit Audials One 2023 können Inhalte von Streaming-Diensten legal aufgezeichnet und abgespeichert werden, damit man diese Dateien auch ohne die offizielle App des Streaming-Dienstes ansehen kann. Nach Urheberrechtsgesetz § 53 ist die Aufnahme eines urheberrechtlich geschützten Werkes als Privatkopie erlaubt. Allerdings darf man diese Aufnahme nicht verkaufen und nicht an Dritte weitergeben. Je nach Streaming-Dienst gibt es einiges zu beachten, sodass etwa bei Netflix die Aufnahme in doppelter Geschwindigkeit möglich ist, während beispielsweise Sky strenge Richtlinien durchdrückt. Nervig können die - je nach Streaming-Anbieter - unterschiedlichen Codecs sein, sodass man immer wieder manuell überprüfen muss, ob die Aufnahme einwandfrei funktioniert hat. Wer sich an die Spielregeln hält, kann jedoch Videos und Musik von Netflix, Spotify & Co. legal als Datei abspeichern, vorausgesetzt man ist auch ein gültiger Abonnent beim jeweiligen Streaming-Dienst.

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    • Kommentare (6)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von PCGH_Claus Freizeitschrauber(in)
        Zitat von Julian K
        Das mag ja alles sein, aber sobald ein Film oder Serie vom Streaminganbieter verschwindet, habe ich auch mit aktiviertem Nutzerkonto keinen legalen Zugriff mehr auf die entfernten Materialien. Darum geht es mir.

        Der Anbieter zahlt die Lizenzgebühren nicht weiter, ergo hofft der Lizenzinhaber darauf, dass entsprechende Produkte dann als DVD/Bluray oder bei anderen Anbietern online gekauft werden um so weiter Einnahmen damit zu generieren. Wenn ich die angefertigten Kopien aber einfach ewig behalte, obwohl sie bei meinem Streaminganbieter nicht mehr verfügbar sind, werde ich aber definitiv nicht zum Kundenkreis gehören.

        Darum geht es mir, da Ihr speziell diesen Fall hier auch angebt und da glaube ich einfach nicht, dass das rechtens ist. Vielmehr gehe ich davon aus, dass man sobald Material beim Streaminganbieter verschwindet, man auch die privaten Kopien löschen muss - denn man hat dann (wie ich schon schrieb) keinen legalen Zugriff mehr auf diese Filme/Serien.
        Im geschilderten Fall ging es mir um den ersten Teil von Avatar. Am 22. September kam "Avatar - Aufbruch nach Pandora" wieder ins Kino in Deutschland. Parallel zum Kinostart hatte Disney den Film aus dem Abo bei Disney Plus entfernt. Mit der technisch überarbeiteten Fassung konnte der Konzern noch einmal 75 Millionen US-Dollar an den Kinokassen einnehmen, sodass Avatar wieder der erfolgreichste Kinofilm ist.
        Die Lizenzrechte zu Avatar liegen bei Disney, insofern hat die -temporäre - Entfernung aus Disney+ nichts mit abgelaufenen Lizenzen zu tun, sondern war eine rein wirtschaftliche Strategie. Der Disney-Konzern wollte die Kinofassung stärken und hat daher für ein paar Wochen den Film aus dem Katalog seines eigenen Streaming-Dienstes genommen...

        Ob man private Kopien löschen muss, wenn der Inhalt aus dem Katalog des Streaming-Dienstes verschwindet, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Bis dieser Fall in die Gesetzgebung Einzug hält, wird es wohl noch dauern. Fakt ist auf jeden Fall, das Privatkopien in Deutschland erlaubt sind, solange man keinen Kopierschutz umgeht und man die Privatkopie nicht verkauft, nicht öffentlich zeigt und nicht an Dritte weitergibt. Also eben die Datei nur Zuhause auf einer Festplatte lagert...
      • Von PCGH_Claus Freizeitschrauber(in)
        Zitat von Julian K
        Das mag ja alles sein, aber sobald ein Film oder Serie vom Streaminganbieter verschwindet, habe ich auch mit aktiviertem Nutzerkonto keinen legalen Zugriff mehr auf die entfernten Materialien. Darum geht es mir.

        Der Anbieter zahlt die Lizenzgebühren nicht weiter, ergo hofft der Lizenzinhaber darauf, dass entsprechende Produkte dann als DVD/Bluray oder bei anderen Anbietern online gekauft werden um so weiter Einnahmen damit zu generieren. Wenn ich die angefertigten Kopien aber einfach ewig behalte, obwohl sie bei meinem Streaminganbieter nicht mehr verfügbar sind, werde ich aber definitiv nicht zum Kundenkreis gehören.

        Darum geht es mir, da Ihr speziell diesen Fall hier auch angebt und da glaube ich einfach nicht, dass das rechtens ist. Vielmehr gehe ich davon aus, dass man sobald Material beim Streaminganbieter verschwindet, man auch die privaten Kopien löschen muss - denn man hat dann (wie ich schon schrieb) keinen legalen Zugriff mehr auf diese Filme/Serien.
        Im geschilderten Fall ging es mir um den ersten Teil von Avatar. Am 22. September kam "Avatar - Aufbruch nach Pandora" wieder ins Kino in Deutschland. Parallel zum Kinostart hatte Disney den Film aus dem Abo bei Disney Plus entfernt. Mit der technisch überarbeiteten Fassung konnte der Konzern noch einmal 75 Millionen US-Dollar an den Kinokassen einnehmen, sodass Avatar wieder der erfolgreichste Kinofilm ist.
        Die Lizenzrechte zu Avatar liegen bei Disney, insofern hat die -temporäre - Entfernung aus Disney+ nichts mit abgelaufenen Lizenzen zu tun, sondern war eine rein wirtschaftliche Strategie. Der Disney-Konzern wollte die Kinofassung stärken und hat daher für ein paar Wochen den Film aus dem Katalog seines eigenen Streaming-Dienstes genommen...

        Ob man private Kopien löschen muss, wenn der Inhalt aus dem Katalog des Streaming-Dienstes verschwindet, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Bis dieser Fall in die Gesetzgebung Einzug hält, wird es wohl noch dauern. Fakt ist auf jeden Fall, das Privatkopien in Deutschland erlaubt sind, solange man keinen Kopierschutz umgeht und man die Privatkopie nicht verkauft, nicht öffentlich zeigt und nicht an Dritte weitergibt. Also eben die Datei nur Zuhause auf einer Festplatte lagert...
      • Von Gast1730416202
        Das mag ja alles sein, aber sobald ein Film oder Serie vom Streaminganbieter verschwindet, habe ich auch mit aktiviertem Nutzerkonto keinen legalen Zugriff mehr auf die entfernten Materialien. Darum geht es mir.

        Der Anbieter zahlt die Lizenzgebühren nicht weiter, ergo hofft der Lizenzinhaber darauf, dass entsprechende Produkte dann als DVD/Bluray oder bei anderen Anbietern online gekauft werden um so weiter Einnahmen damit zu generieren. Wenn ich die angefertigten Kopien aber einfach ewig behalte, obwohl sie bei meinem Streaminganbieter nicht mehr verfügbar sind, werde ich aber definitiv nicht zum Kundenkreis gehören.

        Darum geht es mir, da Ihr speziell diesen Fall hier auch angebt und da glaube ich einfach nicht, dass das rechtens ist. Vielmehr gehe ich davon aus, dass man sobald Material beim Streaminganbieter verschwindet, man auch die privaten Kopien löschen muss - denn man hat dann (wie ich schon schrieb) keinen legalen Zugriff mehr auf diese Filme/Serien.
      • Von PCGH_Claus Freizeitschrauber(in)
        Zitat von Julian K
        Ich bezweifle auch sehr stark, dass gerade der hier empfohlene Anwendungsfall legal ist. Man darf Privatkopien von Dingen erstellen, auf die man ansonsten auch noch tatsächlichen Zugriff hat (CD, DVD etc. z.B.). Genau diesen Zugriff hat man aber eben nicht mehr, wenn ein Film oder eine Serie aus welchen Gründen auch immer von einem Streamingdienst verschwindet.

        Dann kann ich für private Zwecke auch einfach im Kino jeden Kinofilm aufzeichnen und danach privat weiter ansehen. Ich habe ja immerhin einmal dafür bezahlt und konnte ihn zu diesem Zeitpunkt tatsächlich sehen. Dass ich danach keinen Zugriff mehr auf den Film habe, spielt dann wohl keine Rolle. ^^
        Nein, im Kinosaal darf ich nicht einfach den Kinofilm aufzeichnen, weil das gegen die Regeln der Kinobetreiber verstößt und es sich dabei um eine öffentliche Aufführung handelt!
        Laut Urheberrechtsgesetz § 53 darf man ausschließlich Privatkopien anfertigen, also Kopien, die nur für einen selbst gedacht sind und nicht verkauft werden und nicht an Dritte gegeben oder gezeigt werden. Zudem ist eine öffentliche Aufführung nur dann erlaubt, wenn man sich zuvor die Erlaubnis des Streaming-Anbieters eingeholt hat. Eine Ausnahme sind lediglich spezielle, bei Netflix-registrierte Nutzer von Bildungseinrichtungen, die bestimmte Serien und Filme in Schulen zeigen dürfen. Link: https://help.netflix.com/...

        Bei DVDs, CDs, Blu-rays ist zwar eine Privatkopie erlaubt, aber es darf dabei keine DRM-Maßnahme, etwa ein Kopierschutz, umgangen werden! Bei Streaming-Diensten erfolgen die DRM-Maßnahmen hauptsächlich über die Verifizierung des Nutzerkontos sowie Informationen zum Abspielgerät, etwa Geräte-ID, IP-Adresse, offizielle App bzw. Webseite des Streaming-Anbieters. Je nach Streaming-Service kann es weitere DRM-Maßnahmen geben.
        Bei Audials wird keine DRM-Maßnahme umgangen, da man zwingend ein legales Nutzerkonto beim Streaming-Anbieter benötigt. Im Zweifel gilt immer das Nutzungsrecht des jeweiligen Streaming-Anbieters zu beachten.
        Achtung: Wenn der Streaming-Anbieter in seinen Nutzungsbedingungen festgelegt hat, dass z. B. keine erhöhte Abspielgeschwindigkeit gestattet ist, so muss man sich als Nutzer daran halten, wenn man keine Accountsperre riskieren möchte. Beim Musik-Dienst Spotify darf man bspw. nicht mit 30-facher Geschwindigkeit Musik & Co. hören, da dies laut den AGB als illegales Rippen gewertet wird...
        Links:
        Von 2021: https://www.pcgameshardwa...,

        Aus dem Jahr 2012: https://www.pcgameshardwa...
      • Von Traghetti Schraubenverwechsler(in)
        Zitat

        "Alle Videos werden standardmäßig im MKV-Format abgespeichert, bei dem eine mehrfache Kompression stattfindet. Wer das nicht möchte, muss etwa auf das MP4-Format umstellen."
        Hier entsteht aus meiner Sicht der Eindruck, dass das Containerformat (MKV, MP4) etwas mit der Kompression (=Bild-&Audioqualität) zu tun hätte. Ein Verweis auf die Codecs und deren Qualitätseinstellungen wäre an bereits dieser Stelle des Artikels eine Alternative, oder eine etwas vorsichtigere Formulierung. (und ggf eine kurze Erwähnung, was es mit Containern in Bezug auf Features und Kompatibilitäten so auf sich hat..)
      • Von Gast1730416202
        Ich bezweifle auch sehr stark, dass gerade der hier empfohlene Anwendungsfall legal ist. Man darf Privatkopien von Dingen erstellen, auf die man ansonsten auch noch tatsächlichen Zugriff hat (CD, DVD etc. z.B.). Genau diesen Zugriff hat man aber eben nicht mehr, wenn ein Film oder eine Serie aus welchen Gründen auch immer von einem Streamingdienst verschwindet.

        Dann kann ich für private Zwecke auch einfach im Kino jeden Kinofilm aufzeichnen und danach privat weiter ansehen. Ich habe ja immerhin einmal dafür bezahlt und konnte ihn zu diesem Zeitpunkt tatsächlich sehen. Dass ich danach keinen Zugriff mehr auf den Film habe, spielt dann wohl keine Rolle. ^^
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