Spotify: Ist das Mitschneiden von Musik-Streams legal? Kommentar zur Rechtslage
Über bestimmte Mittel und Wege können die Nutzer des Musik-Streaming-Dienstes Spotify die geladene Musik dauerhaft abspeichern. Spotify verbietet ein solches Vorgehen, doch welche rechtlichen Beschränkungen bestehen wirklich? Ist ein Download als Privatkopie anzusehen? Diese und andere Fragen wollen wir versuchen zu klären.
Der Musik-Streaming-Dienst Spotify erfreut sich steigender Beliebtheit. Seit 13. März 2012 ist dieser nun auch aus Deutschland offiziell verfügbar. Zuvor verzögerten Lizenzverhandlungen mit der GEMA den Start. Kritik erntete der Dienst wegen der seit September 2011 bestehenden Verpflichtung, einen Facebook-Account als Neukunde vorweisen zu können. Spotify ermöglicht es über den angebotenen Client, schnell und unkompliziert Musik auf den heimischen Rechner streamen zu können. Premium-Nutzern ist es gar gestattet, dauerhaft die Musikdateien herunter zu laden und abzuspeichern. Wer die Free-Version des Clients nutzt, muss sich mit einem einfachen Stream begnügen. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit es jenen Nutzern gestattet sein kann, entgegen den Nutzungsbeschränkungen einen Download vorzunehmen.
Unabhängig von gesetzlichen Regelungen und Beschränkungen sind die Spotify-Nutzungsbedingungen erste Anlaufstelle. Von den teils unwirksamen Klauseln (Gewährleistungsausschluss, versteckte Werbeeinwilligungen) abgesehen ist in Punkt 13.i. der dauerhafte Download von Musik geregelt:
"Zur Vermeidung von Missverständnissen akzeptieren Sie, dass Sie nicht berechtigt sind (wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist):
Teile der Spotify-Anwendersoftware oder des Spotify-Services oder seiner Inhalte (unter anderem einschließlich von Musiktiteln, Bildern und Texten) zu kopieren, zu reproduzieren, zu "rippen", aufzunehmen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder sonst in einer Weise zu verwenden, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet ist"
Premium-Nutzer sind von diesem Verbot ausgenommen, da sie für weitergehende Nutzungsrechte im Rahmen ihres Abonnements bezahlen. Spotify als ein Rechteinhaber beschränkt Ihre Nutzungsrechte an der Musik. Diese Beschränkungen sind gemäß §31 UrhG vollkommen legitim. Durch den "eingedeutschten" Begriff "rippen" wird deutlich, dass darunter das dauerhafte Abspeichern von Musik über Drittprogramme fällt. Dass der Begriff "rippen" nicht näher erläutert wird, ist zwar unter dem Gesichtspunkt allgemeiner Geschäftsbedingungen problematisch, kann am Ende aber dahingestellt bleiben, da die urheberrechtliche Erlaubnis zum dauerhaften Kopieren ohnehin ausdrücklich ausgesprochen werden müsste. Durch dieses Verbot in den Nutzungsbedingungen wird nur nochmals klar gestellt, dass eine Erlaubnis eben nicht vorhanden ist.
Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kann die (dauerhafte) Sperre zur Folge haben. Da der Betreiber im Ausland sitzt, wird es schwer, eine solche Aktion mit Rechtsmitteln zu verhindern.
Es stellt sich ferner die Frage nach einem "Recht" an einer Privatkopie. Eine Ausnahme der Pflicht zur Erlaubnis ist der gesetzliche Rahmen einer Privatkopie (§53 I UrhG). Am bekanntesten dürfte der Anwendungsbereich der Norm sein, wenn es um das Kopieren nicht kopiergeschützter Medien geht. Die Voraussetzungen wären wie folgt:
- die Kopie geschieht nur zu privaten Zwecken
- die Kopie wird nicht öffentlich zugänglich gemacht (Filesharing-Upload)
- die Quelle der Vorlage war nicht offensichtlich rechtswidrig (einschlägige Torrent-Seiten)
Sie müssen bedenken, dass es kein "gesetzliches Recht" für eine Privatkopie gibt. Dies wird leider viel zu oft anders gesehen. Verwendet der Rechteinhaber beispielsweise einen Kopierschutz, der erst einmal umgangen werden müsste, ist eine Privatkopie ausgeschlossen, auch wenn Sie beispielsweise eine originale CD erworben haben. Ein ähnliches Prinzip ist auch bei Spotify denkbar (§§95a ff. UrhG).
Nutzt der Dienst ein Sicherungssystem, ist eine Privatkopie nicht mehr erlaubt. Dies würde aber voraussetzen, dass sich der Nutzer im Klaren ist, dass eine solche technische Schutzmaßnahme vorhanden ist und auch umgangen wird. Darüber hinaus muss dem Nutzer das Umgehen erschwert werden. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist bisher nicht abschließend geklärt.
Fazit: Spotify
Wer Musik unerlaubt mitschneidet, muss mit einer Kündigung seines Nutzer-Accounts rechnen. Diese lässt sich auch nicht so leicht durch eine bloße Neuerstellung umgehen, da eine Verknüpfung mit dem Facebook-Account verlangt wird. Wer mitschneidet, muss diese Konsequenz in erster Linie fürchten. Auf rein gesetzlicher Basis sind jedoch zunächst (erste) richterliche Entscheidungen notwendig.
Weiterführende Links: Urheberrechtsgesetz


Ob das legal is ? Is mir latte !
P.s.: Dachte das wär aktuell, weil´s auf der Software-Startseite stand. Is ja aber schon ein älterer Artikel ...
Bei den öffentlich rechtlichen Sendern nehme ich mit VLC maximal die Super Hit Mixe auf die am We immer 3,5h (ohne Nachrichten/ Werbung) lang laufen. Da ist es wie im normalen Radio üblich alle 30min mal kurz Werbung und/ oder Nachrichten zu bringen. Das macht der PC von alleine, muss nur in der Nacht mal dran denken auf Stop zu drücken
Oder einen Facebook Trojaner?!
Also von daher, wie sagte Al Bundy immer so schön, Betrug ist es erst, wenn man sich erwischen läßt. (ich weiß das kommt eigentlich von anderen).... aber egal...