Netflix veröffentlicht Rahmenbedingungen für Konto-Sharing [Update]
Netflix hat die Rahmenbedingungen für das Konto-Sharing in Deutschland veröffentlicht und das geht mit merklichen Einschränkungen einher. Eine Zusatzgebühr für Gruppenkonten gibt es aber bisher nicht und es ist fraglich, ob sie jemals kommt.
Original-Artikel vom 31.01.2023: Schon bei der Veröffentlichung der letzten Quartalszahlen hatte Netflix angedeutet, dass man dieses Jahr gegen das Konto-Sharing global vorgehen will, nachdem letztes Jahr einige Testmärkte gestartet waren. Nun wurde die FAQ umrissen, wie das für Deutschland aussehen wird. Nutzer müssen mit ihren Geräten nachweisen, dass sie zum Haushalt gehören. Können sie das nicht, wird für das Vertragskonto eine Zusatzgebühr erhoben.
Insbesondere für Nutzer, die ihr Konto nicht teilen, aber viel unterwegs sind, wird das neue Regelwerk Einschränkungen bedeuten - und das wird man nicht so gerne sehen, denn der ehrliche Kunde hat hier die Nachteile. Netflix überwacht künftig die auf einem Konto angemeldeten Geräte mit ihrer ID und die Aktivitäten auf dem Konto. Wird eine Nutzung außerhalb des Hauptstandortes erkannt, muss sich der Nutzer einmal im Monat mit dem Internetzugang des Hauptstandortes verbinden.
"Um sicherzustellen, dass Sie Netflix unterbrechungsfrei nutzen können, verbinden Sie sich mindestens einmal alle 31 Tage mit dem WLAN-Netzwerk an Ihrem Hauptstandort und streamen Sie etwas über die Netflix-App oder -Webseite."
Stellt Netflix eine Nutzung für ein Gerät fest, dass nicht der Maßgabe entspricht, dass nur Personen des Haushaltes ein Konto verwenden können, behält man sich die Sperre des Gerätes vor. Über Zusatzgebühren in Deutschland für Konten-Sharer wurde derweil nicht gesprochen. Vielleicht kommen die auch gar nicht, denn würde man Zusatzgebühren einführe, legitimiert man die Nutzung von Netflix über mehrere Haushalte und das wäre ökonomisch nicht sinnvoll. Zusatzgebühren für Länder außerhalb der Testmärkte von 2022 wurden verschoben und/oder abgesagt.
Stattdessen setzt man auf Einschränkungen und wer oft unterwegs ist, wird die merken: Wer regulärer Nutzer ist, sich aber länger nicht mit seinem Hauptstandort als dies verifizieren kann, kann über den Support zeitlich beschränkte Codes anfordern, um gesperrte Geräte vorübergehend für sieben Tage freizuschalten. Das mag für 3 Wochen Urlaub in Südspanien noch halbwegs praktikabel sein, wer aber den Winter im milden Madeira verbringt, hat ein Problem.
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Quelle: Netflix
Reißleine am Notfallschirm gezogen
Update vom 01.02.2023: Zum 31. Januar hatte Netflix in Deutschland Regeln für das Account-Sharing veröffentlicht - die sind nun verschwunden. Der Streaming-Dienst-Anbieter zieht den Notfallschirm, kommentiert das aber nicht weiter. Offen bleibt also, ob die Regeln gegen das Teilen von Konten wiederkommen. Warum und wieso, das ist derzeit Spekulation. Gegenwind der Nutzer, ein Fehler im Zeitfenster oder juristische Bedenken sind Teil der Mutmaßungen - Netflix jedenfalls wollte den Schritt nicht kommentieren. Weitere Details finden Sie in der Meldung.
Und genauso kann ich mir gekaufte Filme auch beliebig an andere weitergeben, das ist überhaupt nicht verboten. Digitale Lösungen machen das Ganze nur erheblich einfacher und quantisieren es dadurch aber im Grunde ist es nichts anderes, wie in den zwei genannten Beispielen.
MfG
Ich bin mir aber bewusst das das SO nicht im Sinne des Erfinders ist weil Verwandtschaft ja - Haushalt nein.
Deshalb erspare ich mir mal die ganzen Argumente hier was an Quali, Preis, Duldung usw. angeführt wird.
So steht es nun mal in den AGB, am lautesten schreien glaube ich die die sich zu günstigen "Seh-Gemeinschaften" zusammengeschlossen haben und nun nicht mehr für 3,50€ das volle Programm haben werden.
Natürlich gibt es auch andere Fälle und da muss sich Netflix was einfallen lassen um die Abonnenten zu halten und nicht zu gängeln, so langsam betrifft das aber auch die anderen Streaming-Anbieter.
MfG
Ansonsten hast du ja gar keine Sicherheitsfeatures mehr.
Dann dürfte es auch keine Kopierschutzmechanismen auf Datenträgern und sonstige DRM-Gängelungen wie beispielsweise Steam-Accounts und Windows-Lizenzen mehr geben, wo ja sichergestellt wird, dass du der alleinige Besitzer bist und nicht mal eben deine Spielesammlung in deinem ganzen Freundeskreis weiterreichst oder gar die ganze Schule mit kostenlosen Win11-Testversionen fütterst.
das einzige, was Netflix wirklich falsch macht, ist, dass man nicht frei wählen kann zwischen Anzahl der Zugänge und der Qualität. Ich benötige eigentlich nur 2 Zugänge (einmal unser Fernsehr und mein Handy, meine Frau schaut nur auf dem Fernsehr). Aber ich hätte schon gerne UHD gehabt. Was mir dann aber auf Dauer zu teuer ist, also hab ich nur die HD-Lizenz (wobei die eigentlich auch ausreicht).
der Zwang zu vier Zugängen bei UHD, hat natürlich dann zur Folge, dass das Sharing einsetzt. Andererseits stell ich mir da einfach ne 4 Köpfige Familie mit eher älteren Kindern vor, wo ganz schnell schon 3 Zugänge gleichzeitig benötigt werden. Für sowas ist das Modell halt gedacht.
Dadurch, dass viele das Missbraucht haben, haben natürlich jetzt genau die Pech, die viel unterwegs sind und netflix genauso genutzt haben, wie es in den AGBs bestimmt drin steht.
Ich würde da jetzt nicht netflix primär die Schuld geben, sondern mich eher bei den anderen Bedanken, dass sie Netflix in diese Richtung getrieben haben. Wenn Netflix damit durch ist, werden sicherlich auch Sky, Amazon, Disney+ usw einen ähnlichen Weg einschlagen.
Und grundsätzlich denke ich mir, es ist "mein Account", für den "ich bezahle" also bleibt es auch "mir überlassen", mit wem ich meine bezahlte Dienstleistung teile oder nicht. Digital ist das natürlich nicht vergleichbar, da man das Produkt ja nicht besitzt, sondern nur die Nutzung aber in der Wahrnehmung ist es gleich und so etwas wissen die Konzerne.
Ich finde man kann es den Usern nicht vorwerfen, dass man die Möglichkeiten nutzt, die sich anbieten und naheliegend sind. So mal, in meinem Beispiel, tatsächlich nur innerhalb der Familie geteilt wird. Verstehen kann ich die Account-Kommerzialisierung, wo freie Plätze verkauft werden aber das lässt sich schwer differenzieren.
Grundsätzlich bin ich erstaunt, sollte das wirklich in Deutschland so kommen, da es eigentlich, nach meinem Dafürhalten, gegen die DSGVO verstößt, weil doch hier sehr private Daten erhoben und getrackt werden müssen um das so umzusetzen und das ist eigentlich nicht zulässig.
MfG