Netflix-Preiserhöhungen sind unwirksam: Wie geht es weiter?

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Netflix-Preiserhöhungen sind unwirksam: Wie geht es weiter?
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Die Preisrunden von Netflix in den vergangenen Jahren sind unwirksam. Ein Kläger hat vom Landgericht Köln die Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge erstritten. Doch was bedeutet das?

Netflix hatte auch in Deutschland in den vergangenen Jahren mehrere Preisrunden bei den Abonnements und Tarifanpassungen durchgeführt. Die letzte Preisrunde lief hierzulande im Frühjahr 2024 und bis Sommer wurden auch alle Bestandskunden umgestellt. Dazu nutzte Netflix in der App eine Vorschaltseite, bei der man die neuen Preise bestätigen musste. Das laufende Abo konnte nicht weitergenutzt werden, ohne zuzustimmen oder zu kündigen. Gegen dieses einseitige Durchsetzungsgebaren wurde geklagt und die Kläger bekamen Recht.

Kläger bekommt 191,60 Euro erstattet

Am 15. Mai 2025 urteilte das Landgericht Köln (Az. 6 S 114/23), dass Netflix mehrere Preissteigerungen aus den Jahren 2017, 2019 und 2021 nicht einseitig hätte durchsetzen dürfen. Geklagt hatte ein Kunde, der ursprünglich ein Premium-Abo für 11,99 Euro abgeschlossen hatte, später aber 17,99 Euro zahlte.

Die Richter bemängelten gleich mehrere Punkte: Zum einen kann Netflix die Preise nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden erhöhen, sondern muss für Vertragsänderungen ein wirksames Angebot machen. Pop-up-Fenster mit Zustimmen-Knopf sind dies explizit nicht. Zudem bemängelte das Gericht, dass die AGB und deren Klauseln nicht rechtswirksam sind und damit die einseitige Preiserhöhung nicht durchgeführt werden kann.

In der Folge muss Netflix dem Kläger für den strittigen Zeitraum rund 200 Euro an Gebühren zurückerstatten. Die gute Nachricht ist: Das würde jedem Kunden zustehen. Die schlechte Nachricht ist: Jeder Kunde muss sich diesen Betrag einzeln von Netflix zurückholen - so will es das deutsche Recht. Dabei sind zudem Verjährungsfristen zu beachten.

Prozessrisiko kann abschreckend wirken

Betroffene können zunächst versuchen, zu viel gezahlte Beträge bei Netflix unter Berufung auf das Urteil zurückzufordern. Die Höhe ergibt sich aus den eigenen vertraglichen Konditionen und dem Zeitraum. Netflix ist aber nicht gezwungen, diese Beträge zurückzuerstatten, und dann bleibt nur der Weg zum Gericht. Allerdings muss nicht jedes Gericht der Ansicht des LG Köln folgen. Kläger haben also ein gewisses Prozessrisiko und sollten zudem bereit sein, sich durch die Instanzen zu klagen.

Verbindlich sind nur die Entscheide des Bundesgerichtshofes, auf die sich das Landgericht Köln auch im Entscheid bezogen hat - speziell auf den Beschluss vom 30. Januar 2025, Az III ZR 407/23 und den Beschluss vom 27. Februar 2025, Az III ZR 407/23 - und betont: "Nur weil Betroffenen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, wird eine unwirksame Preisanpassungsklausel nicht wirksam." Disney+ hatte ähnlichen Ärger.

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Quelle: via Verbraucherzentrale NRW

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    • Kommentare (55)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Pu244 Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von G4mest3r
        Ist eigentlich auch richtig. Oder?
        Sonst kann ja jeder einfach bescheißen. Betrug muss Konsequenzen haben - erst Mal ungeachtet der Summe.

        Dass manche sich da nicht die Mühe machen, ist verständlich. Unlautere Geschäftspraktiken und Betrüger setzen genau auf diese Bequemlichkeit und Akzeptanz.
        Definitiv, das sind dann die Helden des Alltags. Denen haben wir viel zu verdanken. Sonst könnten sich Behörden und Unternehmen alles erlauben.
      • Von Pu244 Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von G4mest3r
        Ist eigentlich auch richtig. Oder?
        Sonst kann ja jeder einfach bescheißen. Betrug muss Konsequenzen haben - erst Mal ungeachtet der Summe.

        Dass manche sich da nicht die Mühe machen, ist verständlich. Unlautere Geschäftspraktiken und Betrüger setzen genau auf diese Bequemlichkeit und Akzeptanz.
        Definitiv, das sind dann die Helden des Alltags. Denen haben wir viel zu verdanken. Sonst könnten sich Behörden und Unternehmen alles erlauben.
      • Von G4mest3r BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von CptMetal14
        Du verdrehst hier ein bisschen was. Keiner verlangt den alten Preis. Nur die Option „ok, wir melden uns nochmal in x Tagen, solang kannst du überlegen“ (wenn die Laufzeit entsprechend passt). Oder eben klipp und klar: „mit deiner Kündigung hast du noch x Tage Zugriff, danach ist Schluss“. Du hast es ja selbst geschrieben, wäre der Dialog besser geschrieben hätten wir die Diskussion nicht. Verträge können angepasst werden, das ist ja normales Vertragswesen. Aber eben nicht so wie Netflix das gehandhabt hat. Ich hoffe wir alle können uns darauf einigen.
        Jein.
        Du sprichst es schon an: du kannst nicht einfach innerhalb der Laufzeit eines Vertrages, ohne triftigen Grund, eine einseitige Veränderung vornehmen. Und jede Veränderung bedarf der Zustimmung beider Parteien.

        Dabei wird immer auch berücksichtigt, dass keine existenzbedrohende oder ungerechte Situation entsteht: daher Sonderkündigungsrechte.
        Fortführung und Verlängerungen unter "alten Konditionen" oder unter neuen sind was ganz anderes und kommen einem neuen Vertragsabschluss gleich.
        Automatische, intransparente Vertrags(fortführungen/Verängerungen) unter neuen Konditionen ohne aktive Zustimmung, sind rechtlich ein Problem.
        Daher wurde hier auch in jüngster Zeit nachgebessert und die automatischen Verlängerungslaufzeiten und Kündigungsfristen angepasst.
      • Von G4mest3r BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von Pu244
        Es gibt halt eben auch Leute, die aus Prinzip klagen, wenn ihnen Unrecht geschehen ist. Die kann man um 5€ bescheißen und sie werden denjenigen rein aus Prinzip ans andere Ende der Welt verfolgen, rein wegen der Unverschämtheit.
        Ist eigentlich auch richtig. Oder?
        Sonst kann ja jeder einfach bescheißen. Betrug muss Konsequenzen haben - erst Mal ungeachtet der Summe.

        Dass manche sich da nicht die Mühe machen, ist verständlich. Unlautere Geschäftspraktiken und Betrüger setzen genau auf diese Bequemlichkeit und Akzeptanz.

        Zitat von Grestorn
        Doch genau so läuft das. Was soll denn sonst passieren? "Nein ich will zum alten Preis weiternutzen!"

        "Ok... wenn Du darauf bestehst", sagt der Anbieter und geht geknickt von dannen
        Genau so! So geht das. Jap.

        "Ich möchte gerne unsere Vereinbarung anpassen" - "Warum? Was kriege ich dafür? ... Nö, wir bleiben dabei" - "Ok"
        (+Sonderkündigungsrechte, Unvorhersehbares, höhere Gewalt etc.)

        Mehr im Detail siehe oben.

        Zitat von Grestorn
        Du möchtest also nach 50 Jahren ununterbrochenem Abonnement den Service durchgehend immer noch zu dem Preis beziehen können?
        Ja? Wenn der damalige Vertragspartner es so angeboten hat und in seiner Mischkalkulation es offensichtlich für gut befand, dass es ihm mehr bringt, mich lange als festen, verlässlichen und einplanbaren Kunden zu haben und mir mit einem Preisstabilitätsversprechen entgegen kommt?
        Sehr wohl!
        Bei Stromanbieter oder Versicherungen gibt es solche Altverträge.
        Und je mehr Verhandlungsmasse desto eher auch Sonder- und Einzelvereinbarungen, ab vom Massenstandard.
      • Von G4mest3r BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von Grestorn
        Das heißt, es fehlte der "Nein, ich will kündigen" Button? Das ist alles?
        Es fehlt die freie Wahl ohne Erpressung: "Nein, ich stimme einer Änderung unseres gegenseitig abgeschlossenen, noch laufenden Vertrages, nicht zu und möchte bei den vereinbarten Konditionen bleiben".

        Man kennt es vielleicht: auch z.B. Mobilfunkanbieter oder Telekom haben schon Kunden zum Wechsel in neuere Verträge und Konditionen bewegt - ganz legal. Meist wird einem dazu ein kleines Schmankerl gebot, dass einen den Umstieg attraktiv macht: ein kostenloses Smartphone, kostenlose Probeabozeiträume, andere einmalige Extras etc.

        Die Pistole auf die Brust setzen: "Stimme zu, oder du fliegst", geht auch nicht.
        Man darf dem Vertragspartner nicht drohen oder ihn zu einer Vertragsänderung zwingen - Einigungen, Absprachen und Verträge müssen ohne Einflussnahme, im Vollbesitz Deiner geistigen Fähigkeiten und unter freiem Willen erfolgen.

        Ich muss schon sagen: Du hast recht krasse Ansichten, was man sich rausnehmen und alles erlauben dürfte.

        Zitat von Grestorn
        In denen steht aber nicht, dass sich der Preis niemals ändern darf. Genau deswegen gibt es in solchen Situationen, wie eine einstige Änderung der Vertragsbedingungen eben ein Sonderkündigungsrecht.

        Nach Deiner Meinung darf sich ein Preis einer Dienstleistung nie mehr ändern nach dem man den Vertrag geschlossen hat. Das ist aber nicht so.
        Das ist nicht meine Meinung. Du legst mir was in den Mund.
        Das habe ich nie behauptet.

        Es geht um fest vereinbarte Konditionen und Preise.
        Selbst wenn einvernehmliche Klauseln existieren, dass Preise sich in gewissem Rahmen über die Zeit verändern können und angepasst werden oder dynamisch sind, müssen diese immer nachvollziehbar und transparent sein.
        Eine temporäre feste Fixpreis-Vereinbarung ist etwa auch ein Jahresabo zu vorausbezahltem Pauschalpreis.
        Du kannst danach Preisanpassungen bemühen.

        Taxifahrer mit Dir per Handschlag Fixpreis und dann auf halber Strecke im Wald: "sorry, jetzt doch mehr abdrücken oder aussteigen" ...

        Man muss schon im Vorfeld genau und ganz klar wissen, worauf man sich einlässt und was vereinbart wird. Darauf einigt man sich und dazu verpflichtet man sich - und dann wird der Vertrag abgeschlossen,

        Zitat von Grestorn
        So wie ich das verstanden habe, ist es genau so gemacht worden. So verstehe ich den Artikel.
        Nein. Hast Du falsch verstanden.

        Zitat von Grestorn
        Es kam ein Pop-Up mit den Möglichkeiten, die Preiserhöhung zu akzeptieren oder den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt (vermutlich Monatsende) zu beenden.
        Jahresabo?

        Zitat von Grestorn
        Was mehr kann man verlangen?
        Dass die Vertragsvereinbarung gewahrt wird?

        Zitat von Grestorn
        Wenn Du das machst, werden sie einfach kündigen. Und fertig.
        Man kann auch nicht immer, einfach so, Verträge kündigen.
        Es gibt Sonderkündigungsrechte, es gibt Vertragsbruch und Strafen. Evtl entstehen Dir ja auch Folgeschäden (manch einer ist schon bankrott gegangen, weil er seinen eigenen Verpflichtungen mit anderen dadurch plötzlich nicht mehr nachkommen und erfüllen konnte), die zu kompensieren sind. Auch bei einer Vertragsauflösung muss man sich einig werden.

        All das zum Schutz der schwächeren Vertragspartei und um das Ausmaß von wirtschaftlichen Schäden gering zu halten.
        Cool, oder?
      • Von Standeck BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von QIX
        Nein, Du bekommst eine Rechtsberatung und die wird Dir erzählen, dass es sich für den Betrag nicht lohnt. Seit 2017 für 200€ klagen ...das kostet der Anwalt pro Stunde. Da musst Du schon ein Silberrücken sein, um das durchzuziehen.
        Dachte ich mir. Der macht das eben weil er es sich leisten kann oder will. Mein Opa hatte mal einen Chef, hat er erzählt, der hat auch wegen jedem Mist sofort geklagt. Wegen jeder Kleinigkeit.
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