Netflix-Preiserhöhungen sind unwirksam: Wie geht es weiter?
Die Preisrunden von Netflix in den vergangenen Jahren sind unwirksam. Ein Kläger hat vom Landgericht Köln die Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge erstritten. Doch was bedeutet das?
Netflix hatte auch in Deutschland in den vergangenen Jahren mehrere Preisrunden bei den Abonnements und Tarifanpassungen durchgeführt. Die letzte Preisrunde lief hierzulande im Frühjahr 2024 und bis Sommer wurden auch alle Bestandskunden umgestellt. Dazu nutzte Netflix in der App eine Vorschaltseite, bei der man die neuen Preise bestätigen musste. Das laufende Abo konnte nicht weitergenutzt werden, ohne zuzustimmen oder zu kündigen. Gegen dieses einseitige Durchsetzungsgebaren wurde geklagt und die Kläger bekamen Recht.
Kläger bekommt 191,60 Euro erstattet
Am 15. Mai 2025 urteilte das Landgericht Köln (Az. 6 S 114/23), dass Netflix mehrere Preissteigerungen aus den Jahren 2017, 2019 und 2021 nicht einseitig hätte durchsetzen dürfen. Geklagt hatte ein Kunde, der ursprünglich ein Premium-Abo für 11,99 Euro abgeschlossen hatte, später aber 17,99 Euro zahlte.
Die Richter bemängelten gleich mehrere Punkte: Zum einen kann Netflix die Preise nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden erhöhen, sondern muss für Vertragsänderungen ein wirksames Angebot machen. Pop-up-Fenster mit Zustimmen-Knopf sind dies explizit nicht. Zudem bemängelte das Gericht, dass die AGB und deren Klauseln nicht rechtswirksam sind und damit die einseitige Preiserhöhung nicht durchgeführt werden kann.
In der Folge muss Netflix dem Kläger für den strittigen Zeitraum rund 200 Euro an Gebühren zurückerstatten. Die gute Nachricht ist: Das würde jedem Kunden zustehen. Die schlechte Nachricht ist: Jeder Kunde muss sich diesen Betrag einzeln von Netflix zurückholen - so will es das deutsche Recht. Dabei sind zudem Verjährungsfristen zu beachten.
Prozessrisiko kann abschreckend wirken
Betroffene können zunächst versuchen, zu viel gezahlte Beträge bei Netflix unter Berufung auf das Urteil zurückzufordern. Die Höhe ergibt sich aus den eigenen vertraglichen Konditionen und dem Zeitraum. Netflix ist aber nicht gezwungen, diese Beträge zurückzuerstatten, und dann bleibt nur der Weg zum Gericht. Allerdings muss nicht jedes Gericht der Ansicht des LG Köln folgen. Kläger haben also ein gewisses Prozessrisiko und sollten zudem bereit sein, sich durch die Instanzen zu klagen.
Verbindlich sind nur die Entscheide des Bundesgerichtshofes, auf die sich das Landgericht Köln auch im Entscheid bezogen hat - speziell auf den Beschluss vom 30. Januar 2025, Az III ZR 407/23 und den Beschluss vom 27. Februar 2025, Az III ZR 407/23 - und betont: "Nur weil Betroffenen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, wird eine unwirksame Preisanpassungsklausel nicht wirksam." Disney+ hatte ähnlichen Ärger.
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Quelle: via Verbraucherzentrale NRW

Sonst kann ja jeder einfach bescheißen. Betrug muss Konsequenzen haben - erst Mal ungeachtet der Summe.
Dass manche sich da nicht die Mühe machen, ist verständlich. Unlautere Geschäftspraktiken und Betrüger setzen genau auf diese Bequemlichkeit und Akzeptanz.
Du sprichst es schon an: du kannst nicht einfach innerhalb der Laufzeit eines Vertrages, ohne triftigen Grund, eine einseitige Veränderung vornehmen. Und jede Veränderung bedarf der Zustimmung beider Parteien.
Dabei wird immer auch berücksichtigt, dass keine existenzbedrohende oder ungerechte Situation entsteht: daher Sonderkündigungsrechte.
Fortführung und Verlängerungen unter "alten Konditionen" oder unter neuen sind was ganz anderes und kommen einem neuen Vertragsabschluss gleich.
Automatische, intransparente Vertrags(fortführungen/Verängerungen) unter neuen Konditionen ohne aktive Zustimmung, sind rechtlich ein Problem.
Daher wurde hier auch in jüngster Zeit nachgebessert und die automatischen Verlängerungslaufzeiten und Kündigungsfristen angepasst.
Sonst kann ja jeder einfach bescheißen. Betrug muss Konsequenzen haben - erst Mal ungeachtet der Summe.
Dass manche sich da nicht die Mühe machen, ist verständlich. Unlautere Geschäftspraktiken und Betrüger setzen genau auf diese Bequemlichkeit und Akzeptanz.
"Ok... wenn Du darauf bestehst", sagt der Anbieter und geht geknickt von dannen
"Ich möchte gerne unsere Vereinbarung anpassen" - "Warum? Was kriege ich dafür? ... Nö, wir bleiben dabei" - "Ok"
(+Sonderkündigungsrechte, Unvorhersehbares, höhere Gewalt etc.)
Mehr im Detail siehe oben.
Sehr wohl!
Bei Stromanbieter oder Versicherungen gibt es solche Altverträge.
Und je mehr Verhandlungsmasse desto eher auch Sonder- und Einzelvereinbarungen, ab vom Massenstandard.
Man kennt es vielleicht: auch z.B. Mobilfunkanbieter oder Telekom haben schon Kunden zum Wechsel in neuere Verträge und Konditionen bewegt - ganz legal. Meist wird einem dazu ein kleines Schmankerl gebot, dass einen den Umstieg attraktiv macht: ein kostenloses Smartphone, kostenlose Probeabozeiträume, andere einmalige Extras etc.
Die Pistole auf die Brust setzen: "Stimme zu, oder du fliegst", geht auch nicht.
Man darf dem Vertragspartner nicht drohen oder ihn zu einer Vertragsänderung zwingen - Einigungen, Absprachen und Verträge müssen ohne Einflussnahme, im Vollbesitz Deiner geistigen Fähigkeiten und unter freiem Willen erfolgen.
Ich muss schon sagen: Du hast recht krasse Ansichten, was man sich rausnehmen und alles erlauben dürfte.
Nach Deiner Meinung darf sich ein Preis einer Dienstleistung nie mehr ändern nach dem man den Vertrag geschlossen hat. Das ist aber nicht so.
Das habe ich nie behauptet.
Es geht um fest vereinbarte Konditionen und Preise.
Selbst wenn einvernehmliche Klauseln existieren, dass Preise sich in gewissem Rahmen über die Zeit verändern können und angepasst werden oder dynamisch sind, müssen diese immer nachvollziehbar und transparent sein.
Eine temporäre feste Fixpreis-Vereinbarung ist etwa auch ein Jahresabo zu vorausbezahltem Pauschalpreis.
Du kannst danach Preisanpassungen bemühen.
Taxifahrer mit Dir per Handschlag Fixpreis und dann auf halber Strecke im Wald: "sorry, jetzt doch mehr abdrücken oder aussteigen" ...
Man muss schon im Vorfeld genau und ganz klar wissen, worauf man sich einlässt und was vereinbart wird. Darauf einigt man sich und dazu verpflichtet man sich - und dann wird der Vertrag abgeschlossen,
Es gibt Sonderkündigungsrechte, es gibt Vertragsbruch und Strafen. Evtl entstehen Dir ja auch Folgeschäden (manch einer ist schon bankrott gegangen, weil er seinen eigenen Verpflichtungen mit anderen dadurch plötzlich nicht mehr nachkommen und erfüllen konnte), die zu kompensieren sind. Auch bei einer Vertragsauflösung muss man sich einig werden.
All das zum Schutz der schwächeren Vertragspartei und um das Ausmaß von wirtschaftlichen Schäden gering zu halten.
Cool, oder?