Disneys Drückerkolonne: Streaming-Dienst darf Kunden nicht unter Druck setzen

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Disneys Drückerkolonne: Streaming-Dienst darf Kunden nicht unter Druck setzen
Quelle: Lucasfilm

Disneys Drückerkolonne darf ab 1. Juni nicht mehr ausrücken: Der Konzern hatte bei der letzten Preiserhöhung für Disney+ die Kunden ausgesperrt und zur Bestätigung der neuen Tarifstruktur gezwungen.

In der letzten Preisrunde für den Streaming-Dienst Disney+ hatte der US-Konzern die deutschen Kunden unter Druck gesetzt - das darf nicht sein. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist gegen Disney vorgegangen und der Konzern hat nun eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Was war passiert? Zur Preisrunde in der zweiten Jahreshälfte 2024 bekamen die Kunden eine E-Mail mit 30 Tagen Frist und in der App eine Hinweistafel angezeigt, die sie aber nicht einfach bestätigen konnten, sondern man musste sich für eine der neuen Tarifoptionen entscheiden. Das hielt die Verbraucherzentrale nach Kundenbeschwerden für wettbewerbswidrig und ging gegen diese Masche mit einer Abmahnung vor.

Es könne nicht sein, dass Kunden mit laufendem Abo dieses nicht mehr nutzen können, wenn Disney die Preise erhöht. Laufende Verträge müssen bis zum nächsten Abrechnungszeitraum nutzbar bleiben. Da Disney Jahrestarife anbietet, die leicht rabattiert sind, erwischt es manche kalt. Man konnte sein Abo nicht zu Ende nutzen und dann kündigen, ohne eine neue Tarifstruktur zu wählen.

Ab 1. Juni ist damit jetzt Schluss. Disney hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und wird bei künftigen Preisrunden vermutlich eine Option einbauen, dass man den Hinweis bestätigt, aber das bestehende Abo weiternutzen kann. Der Zugang zu bereits bezahlten Leistungen darf nicht an die Zustimmung zu neuen Bedingungen gekoppelt werden", so die Verbraucherschützer. Technische Barrieren, um Vertragsänderungen zu erzwingen, seien unzulässig.

Wie bei unterzeichneten Unterlassungserklärungen für Abmahnungen üblich, drohen bei Zuwiderhandlungen empfindliche Vertragsstrafen. Den Betroffenen hilft das wenig, denn die Preisrunde ist lange Geschichte und Ansprüche kann man keine geltend machen, aber immerhin sollte die Drückerkolonne nicht wieder vorkommen. Sollten Abonnenten Probleme feststellen, wird eine Nachricht an service@verbraucherzentrale.nrw empfohlen.

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Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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    • Kommentare (4)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von empy Lötkolbengott/-göttin
        Zitat

        Laufende Verträge müssen bis zum nächsten Abrechnungszeitraum nutzbar bleiben. Da Disney Jahrestarife anbietet, die leicht rabattiert sind, erwischt es manche kalt. Man konnte sein Abo nicht zu Ende nutzen und dann kündigen, ohne eine neue Tarifstruktur zu wählen.
        OK, klingt vielleicht wilder, als es ist, ist aber trotzdem ganz schlechter Stil. Ich hoffe mal, dass es so ist, dass die Änderungen nicht ab dem Zeitpunkt, zu dem man da etwas auswählt greifen, sondern erst dann, wenn der laufende Vertrag ausläuft. Klingt aber auf jeden Fall so, als wollte man die Kunden verunsichern und so dazu bewegen, frühzeitig einen neuen Tarif zu wählen, damit sie es vielleicht wieder vergessen haben, bis es so weit ist. Außerdem ist es blöd, weil der Tarif ja auch von Leuten benutzt wird, die gar nicht befugt sind, diese Entscheidung zu treffen und die schauen dann (nicht) in die Röhre, obwohl ein gültiges Abo besteht.
      • Von empy Lötkolbengott/-göttin
        Zitat

        Laufende Verträge müssen bis zum nächsten Abrechnungszeitraum nutzbar bleiben. Da Disney Jahrestarife anbietet, die leicht rabattiert sind, erwischt es manche kalt. Man konnte sein Abo nicht zu Ende nutzen und dann kündigen, ohne eine neue Tarifstruktur zu wählen.
        OK, klingt vielleicht wilder, als es ist, ist aber trotzdem ganz schlechter Stil. Ich hoffe mal, dass es so ist, dass die Änderungen nicht ab dem Zeitpunkt, zu dem man da etwas auswählt greifen, sondern erst dann, wenn der laufende Vertrag ausläuft. Klingt aber auf jeden Fall so, als wollte man die Kunden verunsichern und so dazu bewegen, frühzeitig einen neuen Tarif zu wählen, damit sie es vielleicht wieder vergessen haben, bis es so weit ist. Außerdem ist es blöd, weil der Tarif ja auch von Leuten benutzt wird, die gar nicht befugt sind, diese Entscheidung zu treffen und die schauen dann (nicht) in die Röhre, obwohl ein gültiges Abo besteht.
      • Von Hofnaerrchen Software-Overclocker(in)
        Mit Verträgen über 1 Jahr kann man zwar theoretisch Geld sparen, aber ich habe doch lieber die Option von heute auf morgen ein Abo bei einem Streaming-Dienst zu kündigen, auch wenn mich das monatlich etwas mehr kostet. Grundsätzlich bin ich mit Disney+ ganz zufrieden. Ein Netflix-Abo für einen Monat könnte aber durchaus eine Alternative darstellen. Wie gesagt... Diensthopping ist meiner Ansicht nach die beste Option für Kunden. Gerade bei Amazon rechnen sich kostenlose 1-wöchige Probeabos in Kombination mit einem 1-monatigen Prime-Abo.
      • Von Sidewinder Software-Overclocker(in)
        Disney war der einzige Streaming Dienst, den unser Haushalt bis zum letzten Jahr genutzt hat.
        Auch nur aufgrund der schönen nostalgischen Filme aus dem letzten Jahrtausend.
        Aufgrund der damaligen AGB und Preisänderung , hatte ich gekündigt.

        Diese Konzerne verstehen es erst, wenn es ihnen Finanziell weh tut.
        Wir Kunden haben es in der Hand.
      • Von RyzA Flüssigstickstoff-Guru (m/w)
        Naja, Drückerkolonnen sind für mich was anderes.
        Aber die Vorgehensweise von Disney fand ich auch nicht gut.
        Das Gute ist, dass man bei Disney jederzeit kündigen kann, wenn es einen nicht mehr gefällt.
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