Netflix: Maßnahmen gegen geteilte Konten könnten Anfang 2023 kommen

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Netflix: Offenbar mehr Maßnahmen gegen geteilte Konten Anfang 2023.
Quelle: freestocks.org/Pexels

Laut einem aktuellen Bericht will Netflix in Nordamerika bald dagegen vorgehen, dass sich mehrere Haushalte ein Konto teilen. Wie genau, ist aber noch nicht bekannt.

Nach Angaben des Wall Street Journal (WSJ) sollen sich von den weltweit knapp über 220 Millionen Netflix-Abonnenten mehr als 100 Millionen Nutzer den Dienst und dessen Kosten teilen, während offiziell nur die Nutzung eines Kontos innerhalb eines gemeinsamen Haushalts gestattet ist. Dieser Umstand wird dem Streaming-Riesen nach langer Zeit der Duldung angesichts rückläufiger Abonnentenzahlen zusehends ein Dorn im Auge.

Nachdem ein kostenpflichtiges Account-Sharing bereits des Öfteren ins Spiel gebracht wurde, sollen entsprechende Maßnahmen nun dem Bericht nach Anfang des Jahres in Nordamerika umgesetzt werden, obgleich noch nicht bekannt ist, auf welche Art und Weise. Denkbar wäre demnach eine Zusatzgebühr, um Nutzern abseits des eigenen Haushalts das Schauen zu ermöglichen.

Netflix und die Zusatzgebühr

Eine solche Zusatzgebühr in Höhe von beispielsweise 3 US-Dollar pro Konto könnte dem Bericht nach in den USA und Kanada zu Mehreinnahmen von 721 Millionen US-Dollar führen. Dabei könnte Netflix das Konten-Sharing künftig beispielsweise anhand von IP-Adressen überprüfen, was sich aber beispielsweise bei Nutzern mit zwei Wohnorten oder auf Reisen schwierig gestalten würde.

Dabei ist sich Netflix der voraussichtlich negativen Resonanz bewusst, denn zum Thema Zusatzgebühren für das Teilen der Konten sagte Co-CEO Ted Sarandos erst kürzlich bei einer Investorenveranstaltung im Dezember, dass man sicher sein könne, "dass die Nutzer das nicht sofort gut finden werden".

"Nervige" Maßnahme gegen Sharing

Derweil testet Netflix in einigen Ländern Südamerikas bereits ein solches Modell, bei dem bei Konten mit bis zu zwei externen Nutzern eine Zusatzgebühr anfällt. Bei Nichtzahlung muss innerhalb von 15 Minuten ein Passwort eingegeben werden, das nur dem Abonnenten zugeschickt wird. Auch wenn sich dies natürlich umgehen lässt, wird das Streaming dabei "nerviger als bisher", schreiben die Kollegen von Golem.de, da immer wieder Passwörter verlangt und ausgetauscht werden müssen.

Quelle: WSJ

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    • Kommentare (18)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von MrHonk1978 Komplett-PC-Aufrüster(in)
        Nee, das bedeutet ganz einfach, dass die Zuordnung per IP nicht zuverlässig funktioniert (fehlerhaft ist), und DAS könnte zu Klagen führen.

        Beispiel: Jemand hat zwei Internetanschlüsse zu Hause. Nehmen wir mal an Kabel als Hauptanschluss plus einen DSL Anschluss als Fallback, der aber gleichzeitig mit dem Kabelanschluss genutzt werden kann. In dem Fall würde eventuell ein Familienmitglied gerade über Kabel schauen während ein weiteres Familienmitglied den DSL Anschluss nutzt - schon erkennt Netflix mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass da ein Anschluss nicht zum Haushalt des Vertragspartners gehört. Und jetzt mach du das Netflix mal klar, dass du vertragskonform bist.

        Zudem: jeder, der sein Konto mit anderen teilt, tut dies wider den AGBs, darum geht in meinem Beispiel ja nicht, sondern darum, dass die Methode, die Netflix anwendet, fehlerhaft ist.
      • Von MrHonk1978 Komplett-PC-Aufrüster(in)
        Nee, das bedeutet ganz einfach, dass die Zuordnung per IP nicht zuverlässig funktioniert (fehlerhaft ist), und DAS könnte zu Klagen führen.

        Beispiel: Jemand hat zwei Internetanschlüsse zu Hause. Nehmen wir mal an Kabel als Hauptanschluss plus einen DSL Anschluss als Fallback, der aber gleichzeitig mit dem Kabelanschluss genutzt werden kann. In dem Fall würde eventuell ein Familienmitglied gerade über Kabel schauen während ein weiteres Familienmitglied den DSL Anschluss nutzt - schon erkennt Netflix mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass da ein Anschluss nicht zum Haushalt des Vertragspartners gehört. Und jetzt mach du das Netflix mal klar, dass du vertragskonform bist.

        Zudem: jeder, der sein Konto mit anderen teilt, tut dies wider den AGBs, darum geht in meinem Beispiel ja nicht, sondern darum, dass die Methode, die Netflix anwendet, fehlerhaft ist.
      • Von keldana Komplett-PC-Aufrüster(in)
        Zitat von MrHonk1978
        Anhand der IP-Adresse sehe ich ja wie zuverlässig Netflix das schafft.

        Mein Neffe schaut bei mir über mein Konto mit und seine Eltern sind mit ihrem Internetanschluss ebenfalls bei Vodafone Kabelkunden. Luftlinie wohnt er ca einen Kilometer von mir entfernt in der selben Stadt. Meine IP-Adresse wird der richtigen Stadt zugeordnet (ich bin mir mittlerweile sicher, das Netflix sich das bei mir aus den Vertragsunterlagen zieht). Mein Neffe wohnt aber angeblich gute 40 km entfernt in einer ganz anderen Stadt.

        Wenn die wirklich die IP-Adresse ranziehen wollen, dann Prost, das wird garantiert ein Fall für die Gerichte werden, so zuverlässig wie bei denen die Lokalisierung darüber erfolgt.
        Verstehe ich nicht ... offensichtlich würden die bei Euch völlig korrekt merken, das ihr gegen die AGB verstoßt ... also sollte das jetzt weswegen ein Fall für die Gerichte werden?
      • Von lucky1levin BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von keinnick
        Das war die Begründung?
        Die gabs nicht mal aber es bleibt nur der Grund wieso die unser Abo gekündigt haben.
      • Von keinnick Lötkolbengott/-göttin
        Wieso bist Du gekündigt worden, weil Du über eine "andere Straße" geguckt hast? Das war die Begründung? Glaube ich nicht. Sollte man in Zukunft auch gekündigt werden, weil man im Urlaub übers Tablet guckt? Es geht hier immer noch um Teilen der Zugangsdaten und nicht darum, dass man stumpf immer nur vom selben Ort aus gucken darf.
      • Von lucky1levin BIOS-Overclocker(in)
        Uns haben die schon Anfang des Jahres gekündigt, weil ich über einer andere Straße geschaut hab.

        Können daher mich Kreuzweise mal.
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