Netflix: Konten-Sharing wird wohl bald kostenpflichtig
Der Video-Streaming-Dienst Netflix hat die Funktion zum Konten-Sharing angekündigt. Bald wird das Konto-Teilen kostenpflichtig.
In einigen Ländern startete in diesem Jahr eine neue Funktion, bei der für das Teilen von Netflix-Zugangsdaten eine Gebühr verlangt wird. Inzwischen hat das amerikanische Unternehmen offiziell angekündigt, dass sich die Profile eines Netflix-Kontos bald auf ein anderes Netflix-Konto übertragen lassen. So soll es einfacher werden, ein eigenes Konto zu erstellen, ohne bisherige Daten zu verlieren.
Wann wird eine Zusatzgebühr fürs Konten-Sharing fällig?
Mit der nun angekündigten, global verfügbaren Funktion zum Konten-Sharing wird wohl auch die Zusatzgebühr weltweit eingeführt. Sobald der Anbieter registriert, dass Nutzer länger als zwei Wochen an einem anderen Ort als dem eigenen Haushalt Netflix verwenden, wird der Zugang blockiert. Um dann weiterhin Zugriff auf Netflix zu erhalten, muss man eine Zusatzgebühr zahlen. In manchen Ländern können Abonnenten bis zu drei Adressen hinterlegen, an denen der Streaming-Dienst ohne Zusatzgebühr genutzt werden kann. Noch ist unklar, wann die Gebühr fürs Konto-Sharing global eingeführt wird.
Netflix ist das illegale Teilen der Zugangsdaten ein Dorn im Auge. In den Nutzungsbedingungen ist es untersagt, die Zugangsdaten mit anderen Personen zu teilen. Mit der Zusatzgebühr möchte Netflix, dass immer wieder praktizierte, illegale Teilen eines Abonnements unterbinden und etwas Geld verdienen. Als neues, kostengünstiges Einstiegsabo können Nutzer ab dem 3. November das Basis-Abo mit Werbung für monatlich 4,99 Euro buchen. Im Vergleich zum weiterhin angebotenen Basis-Abo ohne Werbung sparen Kunden drei Euro pro Monat und bekommen zusätzlich beim neuen Abo HD-Qualität statt SD-Auflösung. Allerdings wird es bei diesem Abo pro Stunde wischen vier bis fünf Minuten Werbespots zu sehen geben, sowohl vor als auch während einer Serienfolge oder einem Film. Zudem wird es nicht alle Inhalte zum Abruf geben, die ein weiterhin angebotenes werbefreies Netflix-Abo enthält.
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Sammlung zum Konten-Sharing bei Netflix:
- Netflix wird offiziell das Teilen von Konten erlauben. So soll es einfacher werden, ein eigenes Konto zu erstellen, ohne bisherige Daten zu verlieren.
- Mit der nun angekündigten, global verfügbaren Funktion zum Konten-Sharing wird wohl auch die Zusatzgebühr weltweit eingeführt. Bislang gibt es diese Zusatzgebühr beim Teilen von Netflix-Konten nur in einigen Ländern.
- Sobald der Anbieter registriert, dass Nutzer länger als zwei Wochen an einem anderen Ort als dem eigenen Haushalt Netflix verwenden, wird der Zugang blockiert. Zur Freischaltung muss man dann eine Gebühr bezahlen. In manchen Ländern können Abonnenten bis zu drei Adressen hinterlegen, an denen der Streaming-Dienst ohne Zusatzgebühr genutzt werden kann.
- Noch ist unklar, wann die neuen Funktionen zum Konto-Sharing global verfügbar sein werden.
Quelle: Golem


Unter Ziffer 4 steht
"4.2. Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte, auf die über den Dienst zugegriffen werden, sind ausschließlich für Ihre persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden. Während Ihrer Netflix-Mitgliedschaft gewähren wir Ihnen ein beschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht, um auf den Netflix-Dienst und Netflix-Inhalte zuzugreifen. Abgesehen davon werden keine Rechte, Titel oder Ansprüche an Sie übertragen. Sie stimmen zu, den Dienst nicht für öffentliche Vorführungen zu verwenden."
Dies stellt die Grundlage für die Nutzung mehrerer Personen im selben Haushalt dar und untersagt die kommerzielle Nutzung. Letzteres verstehe ich so, dass jegliche Kostenerstattung oder der Profilverkauf nicht erlaubt ist.
Konsequenz, wenn man es doch macht... bislang wohl nur Kündigung des Dienstes und kein neuer Vertrag, evtl. Schadenersatz. Wobei da der Schaden überhaupt erst einmal kausal begründet werden muss. Ein Account mit 4 Profilen darf auch den entsprechenden Traffic verursachen, da macht es aus meiner Sicht keinen Unterschied, ob dies durch einen Haushaltsangehörigen oder einen Dritten geschieht. Zumal man es auf die Spitze treiben kann wenn man sagt, was ist denn mit dem Besucher/Hausgast, der in meinem Haushalt Netflix schauen darf, aber nicht zum Haushalt gehört.
Einziger Ansatzpunkt wäre aus meiner Sicht, wenn NEtflix nachweisen kölnnte, man hat Geld erhalten, dann könnten diese "Einnahmen" evtl. abgeschöpft werden.
Thema Lokalisation
Hierzu findet sich lediglich in Ziffer 2 ein entsprechender Passus:
"Werbeangebote. Von Zeit zu Zeit können wir spezielle Werbeangebote, -pläne oder -mitgliedschaften („Angebote“) anbieten. Die Berechtigung zu einem Angebot wird von Netflix nach eigenem Ermessen bestimmt, und wir behalten uns das Recht vor, ein Angebot zu widerrufen und Ihr Konto zu sperren, falls wir feststellen, dass Sie nicht berechtigt sind. Mitglieder aus Haushalten mit einer bestehenden oder kürzlich beendeten Netflix-Mitgliedschaft können von bestimmten Angeboten ausgeschlossen sein. Um Ihren Berechtigungsstatus für ein Angebot zu prüfen, ist Netflix befugt, auf Informationen wie die Geräte-ID, die Zahlungsart oder die E-Mail-Adresse zuzugreifen, die bereits für eine bestehende oder bis vor Kurzem bestehende Netflix-Mitgliedschaft verwendet wurden. Die Berechtigungsvoraussetzungen und andere Einschränkungen und Bedingungen werden bei der Anmeldung für das Angebot oder in anderen Ihnen zur Verfügung gestellten Mitteilungen offengelegt."
Hier geht es jedoch um aus meiner Sicht um zusätzliche Angebote, nicht um die Nutzung des Dienstes als solchem.
Demgegenüber stehen evtl. die Schadenersatzansprüche wegen Urheberrechtsverletzung, wobei die Urheberrechtsverletzung begründet werden muss. Anders als die Torrentfälle, wo die Kosten für die Ermittlung einer IP-Adresse als Schadenersatz anerkannt sind, fehlt es aus meiner Sicht bereits an einer (Urheber)Rechtsverletzung die einen kausalen Schaden verursacht.
Da das Recht auf informelle Selbstbestimmung schwer wiegt und u.a. mehrfach durch den EUGH bestätigt wurde, stellt sich völlig zurecht die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage Netflix überhaupt die Nutzung durch Dritte ermitteln will. Selbst wenn man ihnen zugestehen müsste, dass zum Schutz eigener Rechte eine solche Ermittlung notwendig wäre, ist nicht erkennbar, worauf das Tracking derzeit gestützt werden könnte.
Evtl. gibt es den ein oder anderen Datenschutz- bzw. Urheberrechts-Experten, der das sofort wiederlegen kann. Ein Laie jedoch kann dies nicht ohne weiteres erkennen.
Das gleiche ist doch die Thematik mit dem Probemonat, in Deutschland gibts den nicht mehr, aber in Ländern wie der Schweiz gibt es den noch, wieso?
Als ich beruflich 2 Wochen in der Schweiz war letztes Jahr hab ich Netflix dort mal zur Probe ausprobiert, hat mich nicht überzeugt und ich bin bei Amazon Prime gelieben. Da ich jetzt nicht der Heavy Nutzer bin, gibts für mich da ausreichend interessanten Kontext.
Und ich schätze auch mal, dass viele Nutzer die ihre Accounts sharen, sonst gar kein Netflix hätten.
MfG
Verträge und AGBs sind erst mal durchaus bindend. Erst wenn ein Gericht sagt, dass eine AGB nicht mit dem Recht vereinbar ist, würde die Klausel unwirksam. Wenn Du Dich nicht an den Vetrag oder die AGB hältst, bist Du zunächst vertragsbrüchig. Das berechtigt zumindest zur fristlosen Kündigung, und genau das ist es, was Netflix vermutlich im schlimmsten Fall auch tun wird.
Was konkret du mit erlauben und tollerieren meinst erschließt sich mir nicht.
MfG