Stop Destroying Videogames: EU bremst Petition, Bewegung macht weiter
Obwohl die EU-Kommission bei Stop Destroying Videogames rechtliche Hürden sieht, bleibt die Initiative optimistisch und plant weitere Schritte, um zu gewährleisten, dass Spiele nicht einfach vom Rechteinhaber abgeschaltet werden können.
Obwohl die Initiative Stop Destroying Videogames einen kleinen Rückschlag erlitten hat, zeigen sich die Gesichter dahinter weiter optimistisch. In ihrer Antwort hatte die Europäische Kommission unter anderem erklärt, dass sich bei Videospielen verschiedene Rechte des geistigen Eigentums überschneiden, darunter Marken, Designs, Geschäftsgeheimnisse und Lizenzvereinbarungen mit Dritten. Das mache gesetzliche Maßnahmen schwer umsetzbar, und zudem gebe es bereits solche, die dem Verbraucherschutz dienen. Trotzdem wolle man enger mit der Industrie in Austausch treten und einen Verhaltenskodex ausarbeiten.
"Wir sind viel mehr als nur diese eine Petition."
Statt geschlagen, zeigt sich die Initiative jedoch wenig überrascht, geradezu angespornt. Moritz Katzner, einer der Organisatoren von Stop Killing Games, schreibt in einer Reaktion, man habe mit dieser Haltung der Kommission gerechnet. Die Bewegung sei aber "mehr als nur diese eine Petition" und wolle nun an mehreren Stellen weitermachen. In den USA soll die Arbeit am sogenannten Protect Our Games Act fortgesetzt werden, parallel werde an einer europäischen Variante gearbeitet. Zudem prüfe man, welche bestehenden EU-Gesetze sich für weitere Vorstöße nutzen lassen.
Auch Ross Scott, der die Kampagne maßgeblich bekannt gemacht hat, sieht die Entscheidung nicht als Endpunkt. Zum einen wolle man weiter daran arbeiten, das Anliegen in den Digital Fairness Act aufzunehmen, und zum anderen sei ein Sekundärziel auch, die Rechtslage überhaupt einmal klar zu erfassen. Obwohl also noch keine unmittelbare Gesetzesänderung erwirkt werden konnte, sei das Thema zumindest aus der Nische heraus auf das politische Radar gerückt. Gamer müssen sich unterdessen damit abfinden, vorerst weiter vom Umgang der Publisher und Rechteinhaber mit abgeschalteten Spielen abhängig zu sein.
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Quelle: Europäische Kommission via PC Gamer

Die Concorde mag nicht mehr Kommerziell fliegen dürfen, sollten sich Geldgeber finden die ein Exemplar wieder in die Luft bringen wollen dann werden die das auch machen.
OT -----------------------------------------------------------------------------------------------------
Selbstverständlich existieren Wege ein Flugzeug ohne gültiges TC unter bestimmten Vorrausetzungen fliegen zu lassen (kennen wir ja alle von der Tante "Ju") - wenn es z.B. als Prototyp oder historisches Flugzeug zugelassen wird.
Diese Zulassung wird aber von der nationalen Luftfahrtbehörde durchgeführt und ist grundsätzlich (im rechtlichen Sinne bedeutet immer mit wenigestens einer Ausnahme) nur im jeweiligen Land gültig.
Bei uns ist dann abweichend also das LBA und nicht die EASA zuständig.
Sobald Passagiere damit transportiert werden und/oder das Luftfahrzeug kommerziell eingesetzt wird, gelten besondee Bestimmungen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Der Unterhalt und die Regularien einzuhalten , um Passagiere zu transportieren ist so kostspielig, dass Lufthansa den Betrieb der Tante Ju und das Projekt Lockheed Superstar eingestellt hat.
Auch bei hitsorischen Flugzeugen ist die Passgierzahl auf maximal 19 begrenzt, ansonsten würde man ohne TC nicht mehr die Ansprüche an diese Katergorie erfüllen.
Von Außenstehenden wird häufig unterschätzt, welcher finanzielle Aufwand für den Betrieb eines großen Flugzeuges notwendig ist, selbst wenn es nur betriebsbereit da steht.
Kaum ein Milliardär stellt sich z.B. eine Boeing 747 in den Hangar, außer wenn das Geld in Form von Erdöl aus dem Boden sprudelt oder eine Volkswirtschaft den Unterhalt finanziert.
Wenn in Zukunft jemand tatsächlich eine Concorde reaktivieren sollte, können wir diese Diskussion gerne weiterführen
Aber auch dann wäre ohne die Ersatzteilversorgung und Unterstützung des Herstellers ein wirtschaftlicher Betrieb unmöglich. Das Produkt erfüllt also nicht mehr die Kriterien, für das es einst erworben wurde.
OT Ende ----------------------------------------------------------------------------------------------
Das Ändert alles nichts an der grundlegenden Aussage dieses Vergleichs:
Unternehmen können Produkte legal zurückziehen/für den Kunden unbrauchar machen bzw. dafür sorgen, dass diese nicht mehr für den angedachten Verwendungszweck nutzbar sind.
Die Concorde mag nicht mehr Kommerziell fliegen dürfen, sollten sich Geldgeber finden die ein Exemplar wieder in die Luft bringen wollen dann werden die das auch machen.
Das hat aber nichts mit dieser Petition zu gehen, denn in der geht es nicht um staatliche Nutzungsverbote. Ganz im Gegenteil: Man wollte eine staatliche Nutzungsmöglichkeit-Verpflichtung einfordern. Was nun einmal einen verdammt tiefen Eingriff in das Eigentumsrecht und die Wirtschaftsordnung darstellt. Es steht hierzulande jedem frei zu definieren, unter welchen Bedingungen er seine Ware verkauft. Wem diese Bedingungen nicht gefallen, der darf halt nicht kaufen. Gamer dagegen sind aber in großer Masse auf den DRM-Zug aufgesprungen und die Petitionisten verlangen jetzt, dass der Staat nachträglich aus etwas, dass real wenig mehr als ein Mietvertrag mit unbestimmter Laufzeit war, eine unbegrenzte Eigentumsübertragung macht. Das war von vorneherein zum scheitern verurteilt. Käuferschutz gibt es nur gegen Täuschungen, gegen nachträgliche Änderungen und gegen Auswirkungen über den eigenen Kauf hinaus. Aber nicht vor eigener Dummheit zu Lasten eines Vertragspartners, der alle seine (begrenzten) Zusagen einhält.
Juristisch erfolgversprechender wäre die Einführung einer Abandonware-Regelung, damit vom Publisher aufgegebene Inhalte auf anderem Wege legal gehandhabt werden können. Aber das berührt den Urheberschutz und somit internationale Abkommen. Statt auf Granit zu beißen muss man sich also mit einem sehr zähen Kaugummi abmühen. Und für einen Herausgabezwang auf proprietäre Codes (z.B. Server-Hosts) wäre mir überhaupt keine Vorlage bekannt.
Das ist in anderen Bereichen ähnlich. Wenn ein Flugzeughersteller sich entschließt aus wirtschaftlichen Gründen bestimmte Flugzeugtypen nicht mehr zu unterstützen oder Pleite ist, erlischt das "Type Certificate" und damit die weltweite Betriebserlaubnis, sofern kein anderes Unternehmen das TC übernimmt und sich damit verpflichtet.
Seine Concorde darf man jetzt auch nicht mehr fliegen, auch wenn man dafür sehr viel Geld gezahlt hat
Die Concorde mag nicht mehr Kommerziell fliegen dürfen, sollten sich Geldgeber finden die ein Exemplar wieder in die Luft bringen wollen dann werden die das auch machen.