Indizierte Spiele: Kauf und Import von Spielen auf Liste A und B in der Praxis - Plus: Problematik bei Steam-Gifts

3
Tipp Clemens Gäfgen Als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügen 17,55 €
Indizierte Spiele
Quelle: PC Games Hardware

Das deutsche Jugendschutzrecht ist europaweit am strengsten reglementiert. Was hat man als Verbraucher und Verkäufer beim Kauf und der Einfuhr zu beachten? So sieht die Rechtslage aus! Wir setzen unseren Bericht "Indizierte Spiele" heute mit dem zweiten Teil fort, der sich mit der Praxis beschäftigt und die Frage klärt: Wie sieht es aus bei Versandhandel, Download, Steam-Geschenken und Co.?

Vergangene Woche haben wir Ihnen im ersten Teil zur Reihe "Indizierte Spiele" die trockene Theorie erläutert und Ihnen verraten, wie Spiele indiziert werden. Das war viel trockene Theorie, aber nötig, um Ihnen heute die Praxis näher zu bringen. Wir sagen Ihnen, welche Indizierungsformen es gibt (Liste A, B Gewalt und B Kennzeichen) und was bei Versandhandel, Telemedien (Digitaldistribution) und Steam-Geschenke zu beachten ist. Sollten Sie den ersten Teil verpasst haben, empfehlen wir an dieser Stelle noch einmal die Lektüre: "Indizierte Spiele: Wie kommen Wolfenstein 3D, Doom und Co. auf die BPjM-Liste?"

Zur Auflockerung des nun folgenden - sehr trockenen, aber durchaus spannenden Themas - liefern wir Ihnen ein paar Spiele, die in die Kategorie "nur für Erwachsene" fallen. Ganz frei von Reihenfolgen oder Gewaltsheitgrad kommen jetzt einige neuere Titel, die ein klassischer Achtzehner sind.

Bildergalerie

Indizierte Spiele: Versandhandel

Versandhandel Quelle: PC Games Hardware Versandhandel Bei Internethändlern gestaltet sich der Erwachsenenzugang schwieriger, da es oftmals an einer "Face-to-Face"-Überprüfung mangelt. Nach Ansicht der KJM und auf Grundlage des JmStV haben die Webseiten-Betreiber eine "geschlossene Benutzergruppe" einzurichten. Der Gesetzgeber versteht unter einer geschlossenen Benutzergruppe einen abgetrennten Bereich auf einer Webseite, zu dem nur Erwachsene nach einer intensiven Alterskon­trolle Zugang haben. Dort werden dann ausschließlich indizierte Medien (Liste A) angeboten. Nur wer Zugang dahin hat, kann auch Bestellungen tätigen. Die Erfahrung zeigt, dass geschlossene Benutzergruppen eine Seltenheit darstellen [vgl. Recherche von jugendschutz.net, Ergebnisse 2005 und 2007,
S. 1].

Die Anforderungen an eine Alterskontrolle sind extrem hoch. Das Vorzeigen einer Ausweiskopie, eine Personalausweiskennziffernprüfung oder eine Gesichtskon­trolle per Webcam reicht nicht aus [siehe KJM-Eckwerte]. Stattdessen hat sich der Nutzer einer Altersverifikation ("Identifizierung") mit persönlichem Kontakt zu unterziehen. Am bekanntesten ist das Post-Ident-Verfahren. Ist die Identifizierung positiv erfolgt, muss der Webseiten-Betreiber die Zugangsdaten per "Einschreiben eigenhändig" an den Nutzer schicken. Ein Verschicken per E-Mail reicht nicht aus. In einem zweiten Schritt ("Authentifizierung") hat der Webseiten-Betreiber geeignete Abfragesysteme (Passwort-Abfrage) vorzuschalten und weitere Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit Dritte keinen Zugriff auf den geschlossenen Bereich haben können. Die KJM nennt beispielsweise hardwareunterstützte ID-Chip-Systeme oder Token-Generatoren als Beispiele. Bereits positiv bewertete Konzepte finden Sie auf der Webseite der KJM (z. B. Deutsche Telekom AG "NetGate" oder Vodafone D2: "Adultpark").

Spiele, die in der Liste B geführt werden, dürfen auch nicht in geschlossenen Benutzergruppen (getrennte Geschäftsräume im Einzelhandel) verkauft oder zugänglich gemacht werden. Die zuständigen Behörden leiten dieses "absolute Verbreitungsverbot" aus dem §18 II Nr.2 JuSchG her. Kritik darüber macht sich unter Juristen breit, da ein BPjM-Gremium bestehend aus Rechtslaien für weitgehende Rechtsfolgen sorgen kann: "Wird indes ein Medium aufgrund der Wertung des Rechtslaiengremiums in Teil B oder Teil D indiziert, kommt es regelmäßig zu keiner Veröffentlichung mehr, auch nicht in abgeschotteten Erwachsenenbereichen. Die Indizierung in Teil B oder D kommt mithin faktisch einer Erwachsenen-Nachzensur gleich" [Zitat aus Liesching/Schuster, a. a. O, S. 208].

Indizierte Spiele: Telemedien

Telemedien Quelle: Electronic Arts Telemedien Sobald Inhalte (Spiele-Downloads, Trailer, Online-Spiele, Youtube-Videos) über das Internet angeboten werden und nicht auf einem zur Weitergabe geeigneten Trägermedium gespeichert sind, gelten die Vorschriften des JmStV (§2 JmStV). Der JmStV enthält eigene Regelungen zu entwicklungsbeeinträchtigenden und jugendgefährdenden Medien. Sämtliche Plattformen und die Shops der Online-Dienste Steam, Origin und Battle.net fallen unter den Geltungsbereich, aber auch Webseiten. Für den 1. Januar 2011 war eine Ratifizierung einer Überarbeitung des JmStV angedacht. Diese scheiterte jedoch aufgrund einer Ablehnung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Bis heute sind daher die über neun Jahre alten Regelungen in Kraft. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern getrennt sind. Während dem Bund die Regulierung von Trägermedien obliegt, sind die 16 Bundeslänger für den Bereich der Telemedien verantwortlich. Zentrale Normen sind die §§4 und 5 JmStV.

Der Begriff der "Entwicklungsbeeinträchtigung" ist mit dem für Trägermedien identisch. In §5 V, VI JmStV sind entsprechende Regelungen enthalten. Der Webseiten-Betreiber hat technische oder sonstige Vorkehrungen zu treffen, damit Minderjährige sein Angebot üblicherweise nicht wahrnehmen ("Keine Jugendfreigabe"). Alternativ kann er Zeitschaltungen auf seiner Webseite einrichten. Das heißt, die Bestellangebote, Trailer oder Download-Möglichkeiten werden erst zwischen 23 und 6 Uhr freigeschaltet. Sie dürften das System aus dem Rundfunk kennen, wenn entsprechende Filme ab 16 erst nach 22 Uhr und Filme ohne Jugendfreigabe ab 23 Uhr gezeigt werden. Origin bietet beispielsweise Spiele ab 18 nur innerhalb dieses Zeitraums an. Wer versucht, ein Spiel ab 18 zu kaufen, bekommt eine entsprechende Meldung. Alternativ muss die Personalausweisnummer eingegeben werden. Vermehrt setzen auch andere Webseiten auf diese Schutzmaßnahmen bei Trailern. Das Bewusstsein für den JmStV ist erst in den letzten Jahren gestiegen. Ein Verstoß kann Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verursachen (§24 I Nr.4 JmStV). Steam beispielsweise nutzt keine derartigen Schutzmaßnahmen, zum Teil werden keine USK-Kennzeichen (Max Payne 3, Stand 26. Juni 2012) angezeigt, Trailer mit nicht jugendfreiem Inhalt sind frei zugänglich.

Exkurs: "Steam-Gifts"

Exkurs: 'Steam-Gifts Quelle: http://nexus404.com Exkurs: "Steam-Gifts Steam bietet die Möglichkeit, überschüssige Lizenzen an Freunde zu verschenken. Der Verkauf ist über die AGB untersagt, das Verbot wird aber regelmäßig von manchen Nutzern in Foren und Steam-Benutzergruppen unterlaufen. Steam-Lizenzen sind einfache Nutzungsrechte. Da keine Trägermedien betroffen sind, können ausschließlich der JmStV und das StGB gelten. Mit dem Verschenken geht eine Zugänglichmachung der Spiele einher. Fraglich ist, ob der jeweilige Freund (Schenker) auch "Anbieter" im Sinne des §24 I JmStV ist. Nur wer "Anbieter" im Sinne des §24 JmStV ist, handelt ordnungswidrig (Bußgeld bis 500.000 Euro). "Anbieter" der Plattform ist Steam, nicht der Freund als Nutzer. Dennoch kann er Beteiligter im Sinne des §14 I S.1, §9 I OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) sein [vgl. Liesching/Schuster, a. a. O, S. 526 ff.]. Dieser Sachverhalt ist allerdings nicht endgültig geklärt. Die Tat verjährt sechs Monate, nachdem der Freund die Lizenz verschenkt hat (§24 VII JmStV). Deutlicher sind die Straftatbestände im Strafgesetzbuch. Es droht eine einjährige Haftstrafe oder Geldstrafe (§131 I Nr.2 StGB).

3
  1. Seite 1 Indizierte Spiele - Teil 2 - Seite 1: Versandhandel, Telemedien (Digitaldistribution) und Steam-Geschenke
  2. Seite 2 Indizierte Spiele - Teil 2 - Seite 2: Jugendgefährdung, Gewaltdarstellung und Verbotene Kennzeichen
    • Kommentare (3)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von sentinel1 Software-Overclocker(in)
        Wer sich so viel Mühe macht (Ok, sowas ist nix für Kinder oder psychisch labile/verkrampfte) an Spiele mit geschätzt 3,5 Blutspritzern mehr zu gelangen und fortan stets täglich froh ist, älteren Menschen in der Straßenbahn nun den Platz freimütig freigibt usw., so lasst ihm doch dieses Hochgefühl.
      • Von sentinel1 Software-Overclocker(in)
        Wer sich so viel Mühe macht (Ok, sowas ist nix für Kinder oder psychisch labile/verkrampfte) an Spiele mit geschätzt 3,5 Blutspritzern mehr zu gelangen und fortan stets täglich froh ist, älteren Menschen in der Straßenbahn nun den Platz freimütig freigibt usw., so lasst ihm doch dieses Hochgefühl.
      • Von M4xw0lf Lötkolbengott/-göttin
        Per Steam Gifts hat man wenigstens eine Chance, Spiele unverstümmelt (also mitunter mit Verstümmelung ) zu bekommen.
      • Von BL4CK_92 BIOS-Overclocker(in)
        Dann hab ich mich aber schon oft strafbar gemacht ...
        P.S: Als Verbraucher natürlich.
      Direkt zum Diskussionsende
  • Print / Abo
    Apps
    PCGH Magazin 08/2026 PC Games 07/2026 play5 08/2026 N-Zone 07/2026 Linux Magazin 07/2026 LinuxUser 07/2026 Raspberry Pi Geek 07/2026
    PC Games Hardware PC Games Linux Magazin Raspberry Pi Geek Computec Kiosk