"Die Abzocke mit der RMA: Warum Einzel- und Internet-Händler lieber alles auf Garantie machen!" - Ein Kommentar von Clemens Gäfgen
Im Redaktions-Kommentar berichtet ein Redakteur über ein IT-Thema, das ihn in jüngster Vergangenheit bewegt hat. Heute äußert sich Autor Clemens Gäfgen anlässlich der zahlreichen Insolvenzen in den vergangenen Tagen über das Thema Abzocke mit der RMA.
Im Redaktions-Kommentar berichtet ein Redakteur über ein IT-Thema, das ihn in jüngster Vergangenheit bewegt hat: Heute äußert sich Autor Clemens Gäfgen anlässlich der zahlreichen Insolvenzen in den vergangenen Tagen über das Thema Abzocke mit der RMA. Schließlich kam in der Community im Rahmen dessen immer wieder die Frage nach Gewährleistung oder Garantie auf.
Es scheint eine ewige Frage zu sein: Gewährleistung oder Garantie? Für manchen unbedarften Käufer ist beides das Gleiche. So mancher Einzel- und Internethändler hat die Frage schon längst für sich beantwortet: "Wir machen alles auf Garantie, kein Problem." Für den Verkäufer ist das sicherlich kein Problem, für den Käufer allerdings schon. In regelmäßigen Abständen lese ich im Forum von PC Games Hardware Threads zu wochen- teilweise monatelangen RMA-Abwicklungen, sehr niedrig ausfallenden Zeitwertgutschriften oder mit deutlich sichtbaren Gebrauchsspuren versehenen Austauschgeräten. Die Käufer standen meistens ausschließlich in Kontakt mit dem Händler, der für sie großzügig den "Service" zur RMA-Abwicklung übernahm. Immer kristallisiert sich aus dem Threadverlauf heraus, dass der Käufer die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kannte oder nicht expressis verbis Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung geltend machte.
Wie kommt das? Garantie und Gewährleistung sind eben doch nicht das Gleiche. Juristen wissen das, der gemeine Verbraucher aber nicht immer – und darauf bauen manche Händler. Dem Käufer ist oftmals nicht bewusst, dass ihm neben einer (Haltbarkeits-)Garantie beim Hersteller auch eine gesetzlich geregelte Gewährleistung bei Sachmängeln zusteht. Im Gegensatz zur Garantie, deren Reichweite und Umfang fast ausschließlich in frei formulierbaren Garantiebedingungen bestimmt sind, finden Sie in den Paragrafen 434 ff. BGB vergleichsweise umfangreiche Regelungen zur Abwicklung und den Käuferrechten. Aus denen lässt sich auch ableiten, warum so mancher Händler lieber alles auf Garantie erledigt. Die Gewährleistung ist ausschließlich Sache der Händler, meistens nachteilhaft für sie, arbeitsintensiv und damit auch teurer.
Ein Beispiel: Käufer K möchte eine defekte SSD reklamieren, die er vor vier Monaten erworben hat.
Im ersten Fall äußert sich K nicht weiter zur gewünschten Form der Beseitigung des Mangels. Der Händler schickt die SSD zum Hersteller und erstellt einen RMA-Auftrag.
Im zweiten Fall macht K einen Sachmangel gemäß §434 I S. 1 BGB geltend. Er nutzt sein Wahlrecht gemäß §437 Nr. 1 BGB in Verbindung mit §439 I BGB und fordert Nacherfüllung gegenüber dem Händler. K sieht, dass die Gleiche SSD mehrfach im Verkaufsraum liegt. Er setzt eine angemessene Frist von einer Woche zur Nacherfüllung gemäß §437 Nr. 2 BGB in Verbindung mit §323 I BGB. Sollte die Frist ablaufen, ohne dass nacherfüllt wurde, kündigt K den Rücktritt vom Kaufvertrag an.
Lösung zum ersten Fall: Mehrere Wochen nach Abschicken des RMA-Auftrags meldet sich der Händler. K bekommt mitgeteilt, dass seine SSD nicht mehr reparabel war und bereits vom Hersteller gemäß Garantieerklärung verschrottet wurde. Ihm wird ein Austauschmodell angeboten, das als "refurbished" gekennzeichnet ist und knapp 1.000 Betriebsstunden gelaufen ist. Alternativ erhält er eine Zeitwertgutschrift in Höhe von 60 Prozent des Kaufpreises, gemessen an dem in der Garantieerklärung zugrunde gelegten Berechnungsmodell.
Lösung zum zweiten Fall: K erhält vom Händler nach einer dreitägigen Prüfung der SSD, die auf unsachgemäße Ingebrauchnahme ausgerichtet war, den Anruf, dass er sich das gleiche Modell aus dem Verkaufsraum nehmen könne. Der von K geltend gemachte Sachmangel war nicht selbst verschuldet.
Anhand der beiden – zugegeben an Lehrbücher erinnernden – Fälle lassen sich die Beweggründe der Händler ableiten. Mit der RMA-Abwicklung entstehen dem Händler kaum Kosten. Der Arbeitseinsatz ist gering und bestenfalls nur dann relevant, wenn der Käufer sich nach dem Verbleib seiner SSD erkundigt. Ferner übernimmt der Händler Versand und Wareneingang von Alt- und Austauschgerät. Ob die Abwicklung nun eine oder zehn Wochen dauert, kann ihm egal sein, schließlich hat er den Kaufpreis bereits erhalten und kann damit arbeiten. Sein Warensortiment ist unangetastet geblieben.
Ein Gewährleistungsfall hingegen, ist meistens mit Zeit- und Kostendruck verbunden. Durch eine fixe Fristsetzung ist er gezwungen die Abwicklung bis zu einem gewissen Datum abzuschließen. Ist er zu langsam, muss er den Kaufpreis plus etwaige Aufwendungen, wie Versandkosten zurückzahlen. Eine Entlohnung für die zusätzliche Arbeit erhält er nicht. Erfüllt er binnen der Frist nach, muss er Neuware aus seinem Sortiment hergeben. Im Gegenzug erhält er die defekte SDD, für deren Reklamation er sich nun in Kontakt mit dem Hersteller bzw. Zwischenhändler setzen muss. Die Dauer der Reklamation geht zu Lasten seiner Kostenrechnung.
Liebe Händler, sehen Sie mir bitte nach, wenn ich auf Basis meiner Erfahrungen und denen vieler leidtragenden Forennutzer ein deutliches Wort sprechen muss. Wie in jeder Branche gibt es weiße und schwarze Schafe und auch in Ihrer sicherlich mehr weiße, als schwarze. Nutzen Sie bitte nicht die Unwissenheit von Käufern aus, deren Jurastudium erst im nächsten Leben stattfindet. Erklären Sie Ihren Kunden was Garantie und Gewährleistung ist und wo die Vor- und Nachteile liegen. In einer Welt voll Facebook, Qype/Yelp und Co äußern sich unzufriedene Kunden zumeist überdeutlich unterdurchschnittlich über ihre Vertragspartner und nicht immer ist ein Moderator zu Stelle, der die gröbsten Flüche beseitigt.
Im Redaktions-Kommentar textet ein Redakteur oder Autor über Hardware- oder Software-Themen, die ihn in in jüngster Vergangenheit bewegt haben. Hierbei handelt es sich nicht zwingend um die Meinung der Redaktion, sondern um die Meinung des jeweiligen Verfassers.

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Im Redaktions-Kommentar berichtet ein Redakteur über ein IT-Thema, das ihn in jüngster Vergangenheit bewegt hat. Heute äußert sich Autor Clemens Gäfgen anlässlich der zahlreichen Insolvenzen in den vergangenen Tagen über das Thema Abzocke mit der RMA.
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habe das Board im Oktober 20 bei Notebooksbilliger.de gekauft. Mein Bord war bis zum 02.07.2021 technisch und optisch tadellos. 2 Gewinde an der rechten unteren Abdeckungsplatte für die 2 M.2, waren defekt, so das die kleinen Schrauben nicht mehr packten. Es war eindeutig das die Gewinde nicht sauber gebohrt waren. Da ich es erst merke als ich die 2 M.2 Steckplätze zusätzlich belegen wollte. Somit waren die Wärmepads auch noch unbenutzt gewesen. Gigabyte hatte mir vorab 2 Schrauben zu kommen lassen, um ein defekt am Schraubkopf aus zu schließen. Das war nicht der Fall. Es waren definitiv die beiden Gewinde. RMA anfrage an Gigabyte gestellt. Soll das Board zum Händler schicken. Gut soweit alles gemacht, sicher verpackt, und am 02.07.2021 zu Notebooksbilliger.de geschickt. Am 09.072021 soll es dann zum Service Partner gegangen sein. Es kam am 29.07.2021 zurück mit dem Begleitschreiben der Mangel konnte nicht reproduziert werden. Als ich mein Board aus der Tüte nahm, traute ich meinen Augen nicht. Siehe Bilder. Mein Board war wirklich optisch und technisch einwandfrei. So habe ich es wieder bekommen. CPU Paste am Sockel obwohl ich Pads benutze, die 2 Steckplätze der M.2 Pads versaut, Spritzer an den Kondensatoren links am Sockel, Rückseite verrußter Sockel, Geschmiere an der Backplate sowie Flüssigkeit auf der Platine. Habe schon Gigabyte und Partner angeschrieben, ob diese mein Board bearbeitet haben und so zurück geschickt hätten. Kann es mir nicht vorstellen, zumal ich mal ein Z390 Master was am Sockel hatte und es so wieder zurück kam wie ich es eingesendet habe. Jetzt sagt mir der freundliche Notebooksmitarbeiter ich sollte mich nicht aufregen, das gleiche Board nochmal Kaufen und wenn das hier geklärt ist als RMA Verkaufen wieder. Dann sagte Er mir wie ich drauf kommen würde das das Board nach Gigabyte Hamburg gegangen sein soll. Man hätte auch eigene Service Partner. In einer Mail von denen kam die Antwort das Board wurde an Gigabyte Partner Hamburg geschickt. Ich kann es nicht nachvollziehen, das da dort so ein Board zerstört wird. Bin stinkend Sauer da es jetzt schon mal 3 Wochen gedauert hat. Das Board ist wieder nach Notebooksbilliger gegangen . Mit dem Board ist doch sonst was veranstaltet worden, so wie es aussieht. Bin jetzt gespannt auf Antwort von Gigabyte und was jetzt Notebooksbilliger machen will. Was noch echt ist ist der Aufkleber der Serial. Weil jetzt lassen sich die beiden Schrauben wieder fest drehen. Hier stimmt was gewaltig nicht. Letzte Bild zeigt welche Gewinde ich meine. So habe ich es auch bei Gigabyte und Notebooksbilliger.de angezeigt. Als ich dem Mitarbeiter gesagt habe wieso da CPU Paste am Sockel und vor allem im Sockel ist, da ich keine Paste verwende, kam keine Antwort. Heute habe ich erfahren, das mein MB mit Serial mit Sendungsstatus erst in 2-4 Tagen vom 30.06.2021 an NBB zugesendet wird. Gigabyte hatte aber mein MB am 16.07.2021 erhalten mit meiner Serial und ich habe es am 28.07.2021 in dem Zustand bekommen, siehe Bilder. Gigabyte ist jetzt an der Sache dran, für mich wird es immer Kurioser alles.
Schöner Artikel.
Kaufe auch am liebsten bei Händlern, die sehr kundenfreundlich sind. Z.B. Thomann.
Habe da nur gute Erfahrungen gemacht.
Das zahlt sich auch für die aus.
Garantie .
Also ich geh immer Grundsätzlich gleich zum Hersteller und mache selber den RMA Antrag, hat bis jetzt immer geklappt.
Egal ob Logitech, iiyama, Samsung oder sonstiges, habe auch nie etwas "refurbished"-tes oder mit Gebrauchsspuren als Ersatz bekommen sondern immer Neuware und ich musste seltenst länger als 2 Wochen warten.
Einmal wurde mir ein 19 zoll CRT getauscht und habe ein völlig zerstörtes Gerät zurück bekommen, dank dem Postmann der den Screen durch die Gegend geworfen hat... Iiyama hat dann ohne weiteres 2 tage später den nächsten Screen bei mir im Haus stehen gehabt.
Bei Logitech habe ich sicher schon 5 Mäuse direkt getauscht, lediglich beim letzten mal hatte ich erst eine FAQ Antwort per Mail zurück bekommen wo man sich aus der Verantwortung herausreden wollte, und das es für mich doch viel einfacher wäre mich direkt beim Händler zu melden und blah blah blah.
Was ein Quatsch, der Händler macht auch nix anderes als einen RMA Antrag zu stellen und lässt mich nur noch länger auf das Ersatzteil warten da zusätzlicher Postweg hinzukommt.
Zudem ist der Händler der letzte der was dafür Kann wenn EUER Produkt versagt, der hat mir guten Service geleistet und ich möchte ihm auch keine weiteren Kosten aufbrummen mit meinen Garantie Problemen.
Wenn ich jetzt hier im Media Markt vor ort was kaufe, dann Schlepp ich das im Garantiefall natürlich selber zurück und klatsch dennen das auf den Tisch und nehm das Ersatzteil gleich mit... aber warum sollte ich wenn ich online bestelle über den Händler gehen?
Zudem hatte ich den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung so verstanden dass Garantie 6 Monate ist (wenn nicht anders angegeben) und das Produkt wird bei Defekt auf jeden Fall ausgetauscht.
Gewährleistung ist normal 2 Jahre lang aber dann muss der Käufer nachweisen dass das Gerät schon zum Kauf defekt war und er es nicht selber kaputt gemacht hat.
Die meisten Hersteller sind da sehr Kulant und machen keinen Theater aber rein technisch gesehen können die den Umtausch dann auch ablehnen weil es evtl. ein selbst verschuldeter Defekt ist.
Fazit: Garantie = besser als Gewährleistung.
... der Artikel hier ist jetzt irgendwie 180° umgedrehte Denkweise...
Zum Glück hatte ich bisher nur ein mal defekte Hardware. *auf holz klopf* Ist schon ne weile her, mir ist damals nach nem Jahr oder so die HDD mit nem schönen S.M.A.R.T. Failure und unschönen Geräuschen abgeraucht. Bin ich wieder hin zu Atelco, den Fall geschildert und hatte nach 5 Minuten ne neue HDD, und die lebt bis heute noch.