Netflix: Streaming-Dienst verliert in zwei Fällen vor Gericht

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Netflix Streaming Dienst
Quelle: PC Games Hardware

Der Streaming-Dienst Netflix wurde gerichtlich dazu verpflichtet, in den deutschen Nutzungsbedingungen keine Klauseln mehr zu verwenden, die beliebige Preiserhöhungen rechtfertigen würden. Zudem muss Netflix seinen Abo-Button unmissverständlich beschriften.

Netflix stand im März 2020 in zwei Fällen vor dem Berliner Kammergericht. Zum einen ging es darum, dass Netflix seinen Bestell-Button zum Abschluss eines Abonnements irreführend beschriftet hatte. Zum anderen gab es in den deutschen Nutzungsbedingungen von Netflix eine Klausel, die besagt hatte, dass Netflix dazu berechtigt wäre, die Preise ihrer Angebote beliebig zu ändern. In beiden Fällen hatte Netflix vor Gericht verloren, die Urteile sind aktuell rechtskräftig.

Irreführender Bestell-Button

Vor dem Urteil des Kammergerichts war auf dem Bestell-Button für kostenpflichtige Abonnements von Netflix noch zu lesen: "Mitgliedschaft beginnt kostenpflichtig nach Gratismonat." Dagegen klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Infolgedessen urteilte das Kammergericht diesbezüglich, dass ein Button, der zur Bestellung eines Online-Abonnements führt, ausschließlich und unmissverständlich auf die Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers hinweisen müsse.

Als Beispiel müsste die Beschriftung deshalb lauten "zahlungspflichtig bestellen" oder ähnlich klar formuliert sein. Das Netflix-Abo ist im ersten Monat kostenlos und wird anschließend kostenpflichtig, was letztendlich die Verbraucherschützer dazu veranlasste, gegen die Beschriftung des Buttons vorzugehen.

Klausel für beliebige Preisanpassungen

Im zweiten Fall warfen die Verbraucherschützer dem Streaming-Dienst vor, über eine Klausel in ihren Nutzungsbedingungen für Deutschland sich das Recht herauszunehmen, nach Gutdünken die Preise ihrer Angebote anpassen zu können und so die Nutzer zu benachteiligen. Diese Klausel besagte bislang: "Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern." Netflix verteidigte sich damit, dass die Kunden 30 Tage im Voraus über die Preisänderungen in Kenntnis gesetzt würden. Außerdem werden die Preise von Angebot und Nachfrage beeinflusst und es komme zu Schwankungen bei den Einkaufskosten der Lizenzen.

Hier urteilte das Kammergericht, dass solch eine Klausel generell erlaubt sei, aber nur wenn die Steigerung der Kosten umgelegt würde. Zudem müsse ein Grund für jegliche Preisanpassungen angegeben werden. Preissteigerungen als Grund für eine Gewinnmaximierung seien hingegen nicht erlaubt. Diese Benachteiligung der Kunden könne außerdem nicht durch das Kündigungsrecht ausgeglichen werden.

Bereits nach dem Urteil im März legte Netflix Revision ein, die aber abgeschmettert wurde. Dies ist einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. April 2021 zu entnehmen, der am 28. Mai 2021 veröffentlicht worden ist. Netflix versuchte trotzdem mit einer Nichtzulassungsbeschwerde ein Revisionsverfahren zu erwirken. Jedoch wurde auch dies vom Bundesgerichtshof verworfen, da der Streitwert in dem Verfahren unter dem erforderlichen Wert von 20.000 Euro liege.

Passend dazu: Netflix: Ab sofort wird's auch für Bestandskunden teurer

Quelle: via Golem

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    • Kommentare (4)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von phoenixxl PC-Selbstbauer(in)
        Dass sich das Gericht an der Klausel zur Preiserhöhung stört kann ich nachvollziehen, aber wo ist bitte das Problem beim Abo.
        Da steht doch alles, was man wissen muss. Das Wort kostenpflichtig sagt doch wirklich alles. Und dass es einen Gratismonat gibt.
        Wer das nicht versteht ist mMn eh nicht geschäftsfähig.
      • Von phoenixxl PC-Selbstbauer(in)
        Dass sich das Gericht an der Klausel zur Preiserhöhung stört kann ich nachvollziehen, aber wo ist bitte das Problem beim Abo.
        Da steht doch alles, was man wissen muss. Das Wort kostenpflichtig sagt doch wirklich alles. Und dass es einen Gratismonat gibt.
        Wer das nicht versteht ist mMn eh nicht geschäftsfähig.
      • Von RedDragon20 BIOS-Overclocker(in)
        Zitat von GreitZ
        Ich finde Netflix was die Kündigungsmöglichkeit angeht vorbildlich simpel.
        Anders finde ich deren 4k Politik die extra gezahlt werden muss. Alle anderen bieten von alleine diese Inhalte.
        Auch ist es zu teuer das Abo das ganze Jahr durchlaufen zu lassen. Ich erneuere es alle viertel Jahr, wenn es neue Inhalte gibt
        Ich lass das Abo auch nicht die ganze Zeit laufen. Alle paar Monate mal für n Monat aktivieren, ne Serie durch gucken und fertig. Dann wird das Abo wieder gekündigt.
      • Von GreitZ Freizeitschrauber(in)
        Ich finde Netflix was die Kündigungsmöglichkeit angeht vorbildlich simpel.
        Anders finde ich deren 4k Politik die extra gezahlt werden muss. Alle anderen bieten von alleine diese Inhalte.
        Auch ist es zu teuer das Abo das ganze Jahr durchlaufen zu lassen. Ich erneuere es alle viertel Jahr, wenn es neue Inhalte gibt
      • Von Schinken BIOS-Overclocker(in)
        Wow. Eine, wenn auch kleine, gute Nachricht.
        Wann hab ich das letzte mal ne gute Nachricht gelesen?
        Ein Konzern der nicht gewinnt? Naja, am Ende gewinnt Netflix ja doch, ab sofort kann man mit neuen Formulierungen noch rechtssichere abzocken aber hey, ein kleiner Stolperstein, das ist doch was, da kann man sich mal freuen.
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