Facebook und Oculus: Bundeskartellamt weitet Missbrauchsverfahren aus
Im Zuge von Änderungen beim Kartellrecht hat das Bundeskartellamt das laufende Verfahren gegen Facebook ausgeweitet. So wird überprüft, wie die Zwangsverknüpfung zwischen Facebook-Konto und Oculus-VR-Headsets zu bewerten ist.
Oculus hatte Mitte September 2020 mitgeteilt, dass man den Verkauf von Oculus-Produkte wegen andauernder Gespräche mit deutschen Regulierungsbehörden in Deutschland pausiert hat. Hintergrund ist eine Untersuchung des Bundeskartellamts, da jeder neue Oculus-Nutzer sich mit einem Facebook-Konto anmelden muss, um sein VR-Headset betreiben zu können. Eine derartige Verknüpfung könnte kartellrechtlich problematisch sein. Nun hat das Bundeskartellamt verkündet, dass das laufende Verfahren ausgeweitet wird. Seit dem 19. Januar gilt in Deutschland das neue GWB-Digitalisierungsgesetz mit dem neuen Paragrafen 19a.
Neues GWB-Digitalisierungsgesetz
Hierbei kann das Bundeskartellamt frühzeitig eingreifen, wenn Digitalkonzerne aufgrund ihrer Stellung im Markt eine besondere marktübergreifende Bedeutung zukommt und diese im Begriff sind, den freien Markt zu gefährden. So können dann bestimmte Verhaltensweisen "vorbeugend untersagt" werden.
"Die neuen Eingriffsmöglichkeiten bei Digitalkonzernen setzen voraus, dass dem Unternehmen eine "überragende marktübergreifende Bedeutung" zukommt. Charakteristisch dafür ist insbesondere ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem - eine schwer angreifbare wirtschaftliche Machtstellung. Mit Blick auf die starken Marktpräsenzen von Facebook mit dem gleichnamigen sozialen Netzwerk, WhatsApp und Instagram kommt eine solche Position in Betracht." - Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.
Im Fall von Facebook wird nun überprüft, ob die Koppelung an einen Facebook-Account zur Nutzung einer VR-Brille von Oculus unter diese verbotene Verhaltensweise fällt. Schließlich wird das Facebook-Konto etwa auch für andere digitale Angebote wie Instagram benötigt. Das Bundeskartellamt befürchtet, dass der Konzern eine wirtschaftliche Machtstellung zementieren will und Wettbewerber wie etwa die HTC Vive oder das Valve Index aus dem Markt drängen könnte. Es ist das erste Mal, dass das neue GWB-Digitalisierungsgesetz angewendet wird.
Ebenfalls lesenswert: Nach Account-Sperren bei Oculus Quest 2-Nutzern: Gepflegter Facebook-Account zur Nutzung empfohlen
Sammlung zum erweiterten Verfahren gegen Facebook:
- Das Bundeskartellamt hat verkündet, das Verfahren gegen Facebook auszuweiten. Hintergrund ist der neue Paragraf 19a im GWB-Digitalisierungsgesetz, welcher seit Januar 2021 gültig ist.
- So kann das Bundeskartellamt nun vorbeugend eingreifen, wenn ein Digitalkonzern versucht, marktübergreifend seine Macht auszubauen und so den freien Wettbewerb einschränkt.
- Im Fall von Facebook wird nun überprüft, ob die Koppelung an einen Facebook-Account zur Nutzung einer VR-Brille von Oculus unter diese verbotene Verhaltensweise fällt, da das Facebook-Konto für zahlreiche Online-Dienste genutzt werden kann.
Quellen: Bundeskartellamt (1), Bundeskartellamt (2), Bundeskartellamt (3)

Wenn du die ebenfalls von mir verlinkten weiterführenden Beiträge mit Zitaten des Bundeskartellamtes und der Überprüfung des Verhaltens von FB in den USA auch nur überflogen hättest, hätte ohne rosa Brille vllt. zumindest eine Ahnung entstehen können, dass das juristisch gesehen wohl nicht "offenkundig Unsinn" zu sein scheint, sondern ein gewisser Anfangsverdacht diese Ermittlungen rechtfertigt.
Meine Frage hast du ja, wie die ganzen Male zuvor, sinngemäß wieder nur mit: Weil sie das halt machen ("schlicht weil das zu seinen Aufgaben gehört") - beantwortet.
Danach hast du sie mithilfe deines Links beantwortet, offensichtlich unbewusst; endlich.
Also, tatsächlich sieht man das Problem aus genau den Gründen, die ich selbst zuvor gepostet hatte. Allerdings betrachtet man auch Facebook als marktbeherrschend in VR, was offenkundig Unsinn ist.
Ich gehe einfach mal davon aus, dass du meine Frage einfach nie verstanden hast und deshalb glaubtest, du hättest sie beantwortet. Deine Abfälligkeiten sehe ich dir nach.
In diesem Sinne wünsche ich allen einen schönen Abend.
Aber: Wenn man etwas nicht verstehen will, dann begnügt man sich heutzutage eben mit gefühlten Fakten. Es muss wirklich schön sein in dieser Pippi-Langstrumpf-Welt.
Wer etwas mehr Erläuterung sucht inklusive Zitate aus dem Bundeskartellamt zu dem jüngst erweiterten Prüfverfahren: https://mixed.de/facebook...
Und der Komplex betrifft längst nicht allein Deutschland, sondern auch in den USA ermittelt die Kartellbehörde und sind Klagen diesbezüglich gegen Facebook anhägig: https://mixed.de/facebook...
Aber auch etwas Online-Recherche scheint heutzutage verpönt, weil eben das eigene Gefühl wichtiger ist als Fakten.
Hinweis: Einfach nur Sachen copy/pasten, die nichts mit meiner Frage zu tun haben, beantworten die Frage nicht. Da mir bis heute niemand beantworten konnte, wie Facebook denn jetzt genau ein Monopol bildet, wenn der OR-Account an den FB-Account gekoppelt wird bzw. der einen durch den anderen ersetzt wird, habe ich selbst gesucht.
Ich gehe davon aus, dass es auch sonst niemand wusste, sondern einfach nur froh war, ein bisschen Konzern-Bashing zu betreiben. Aus Sicht des Bundeskartellamtes verhält es sich so:
Als missbräuchlich kann es sich auch erweisen, wenn ein Anbieter, der bei bestimmten Produkten über eine marktbeherrschende Stellung verfügt, die Abnahme dieser Produkte mit der Abnahme anderer Produkte mit niedriger Marktbedeutung koppelt. Es kann sich dabei um Zwangskopplungen handeln, aber auch um Verbindungen, die mit Preisanreizen durchgesetzt werden.
Quelle: Bundeskartellamt
Wie das erfüllt sein soll, sehe ich jedoch nicht. Facebook mag in Punkto Soziale Netzwerke Marktführer sein, in VR aber sicherlich nicht. Anders herum würde ein Schuh draus. Wenn man zur Nutzung von FB zusätzlich eine von FB vertriebene VR-Brille kaufen müsste. Damit würde man dann tatsächlich andere VR-Anbieter vom Markt drängen. Denn wer eh schon eine Brille von FB hat, kauft keine Zweite mehr von wem anders.
- Danke für die Info.
Aber auch hier Frage ich mich, wie das ein Kartellfall sein kann. Dadurch entsteht kein Monopol, noch beherrscht Facebook in irgendeiner Form die übrigen VR-Wettbewerber oder verzerrt den Markt.
Aber abwarten. Vermutlich hat das Bundeskartellamt etwas mehr Ahnung von Kartellrecht als ich.