Neues Gesetz 2027: Altersabfrage wird Teil der Kontoerstellung für Windows, Linux und Co.

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Neues Gesetz 2027: Altersabfrage wird Teil der Kontoerstellung für Windows, Linux und Co.
Quelle: Microsoft

Kalifornien verpflichtet ab 1. Januar 2027 Anbieter von Betriebssystemen zur Altersabfrage bei der Kontoerstellung. Betroffen sind neben Windows und macOS auch Linux-Distributionen sowie SteamOS.

Der regulatorische Druck auf Plattformbetreiber nimmt weiter zu. Mit dem Digital Age Assurance Act, verabschiedet als Assembly Bill 1043, verpflichtet der US-Bundesstaat Kalifornien Anbieter von Betriebssystemen zur Einführung einer Altersabfrage bei der Kontoerstellung. Das Gesetz wurde im Oktober 2025 unterzeichnet und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Betroffen sind sämtliche Plattformen, die ein allgemeines Betriebssystem für Computer oder mobile Geräte entwickeln, lizenzieren oder kontrollieren.

Die Definition des "Operating System Provider" ist weit gefasst. Neben etablierten Systemen wie Windows, macOS, Android und iOS fallen ausdrücklich auch Linux-Distributionen sowie Valves SteamOS darunter. Entscheidend ist, ob ein Anbieter die Kontrolle über das Betriebssystem ausübt, nicht die Marktgröße oder das Geschäftsmodell.

Künftig müssen Anbieter bei der Einrichtung eines Nutzerkontos eine Schnittstelle bereitstellen, über die das Geburtsdatum oder das Alter des primären Geräte-Nutzers angegeben wird. Daraus wird ein Alterssignal generiert, das Nutzer einer von vier Kategorien zuordnet: unter 13 Jahre, 13 bis unter 16 Jahre, 16 bis unter 18 Jahre sowie 18 Jahre oder älter.

Diese Alterskategorie ist über ein "reasonably consistent real-time application programming interface", also eine in Echtzeit arbeitende Programmierschnittstelle, an App-Entwickler zu übermitteln, sofern diese das Signal beim Download oder Start anfordern. Entwickler gelten laut Gesetz als im Besitz tatsächlicher Kenntnis über die Altersgruppe, sobald ihnen das Signal vorliegt. Damit verschiebt sich die rechtliche Verantwortung für altersgerechte Inhalte auf die Anwendungsanbieter.

Bei Verstößen drohen zivilrechtliche Strafen von bis zu 2.500 US-Dollar pro betroffenem minderjährigen Nutzer bei fahrlässiger und bis zu 7.500 US-Dollar bei vorsätzlicher Missachtung. Die Durchsetzung obliegt dem Attorney General.

Keine Identitätsprüfung geplant

Im Unterschied zu Regelungen in Texas oder Utah ist keine verpflichtende Identitätsprüfung per Ausweis oder biometrischem Verfahren vorgesehen. Nutzer geben ihr Alter selbst an. Der Gesetzgeber verweist darauf, dass so verfassungsrechtliche Bedenken vermieden und der Fokus auf Altersklassifizierung statt Inhaltskontrolle gelegt werde.

Offen bleibt die praktische Umsetzung, insbesondere bei Linux-Distributionen ohne zentrale Account-Infrastruktur. Projekte wie Arch Linux, Debian oder Gentoo stellen Installationsabbilder weltweit über Spiegelserver bereit, ohne verpflichtende Nutzerkonten. Wie eine verbindliche Echtzeit-Schnittstelle in solchen dezentralen Strukturen technisch umgesetzt werden soll, ist bislang nicht konkretisiert. Gouverneur Gavin Newsom erklärte bei der Unterzeichnung, Nachbesserungen seien möglich. Streaming-Anbieter und Spieleentwickler hätten auf Probleme bei Mehrnutzerkonten innerhalb von Familien sowie geräteübergreifenden Profilen hingewiesen. Ob es vor Inkrafttreten zu Änderungen kommt, ist derzeit offen.

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Quelle: California Legislative Information via Tom's Hardware

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    • Kommentare (44)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        Ausgerechnet BSD nicht in Kalifornien anzubieten, mutet merkwürdig an.

        Eigentlich müssten sie aber nur die Nutzung der Repositories ausschließen. Solange sie keine Online-Dienste für Kalifornier anbieten, sollten sie vor kalifornischen Vorschriften für Online-Dienste sicher sein.
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        Ausgerechnet BSD nicht in Kalifornien anzubieten, mutet merkwürdig an.

        Eigentlich müssten sie aber nur die Nutzung der Repositories ausschließen. Solange sie keine Online-Dienste für Kalifornier anbieten, sollten sie vor kalifornischen Vorschriften für Online-Dienste sicher sein.
      • Von sbtm1585 Kabelverknoter(in)
        Zitat von PCGH_Jacky
        ach krass.. welche denn?
        OK habe mich vertan, war BSD.
        MidnightBSD um genau zu sein, aber macht ja keinen Unterschied.

        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]
      • Von ParrotHH Komplett-PC-Aufrüster(in)
        Zitat von T-MAXX
        Mit anderen Worten, der Mensch wird bereits im Kindesalter in Kategorien unterteilt, als sei der Mensch ein Stück Vieh.
        Du bist da was ganz Großem auf der Spur!

        Ich habe gehört, man plant diese Perversion noch viel weiter zu drehen.

        So sollen Kinder (KINDER!!!11!!!) in der Schule in sog. "Klassen" unterteilt werden. Und als wäre das noch nicht schlimm genug, soll dann später sogar noch in Schularten unterteilt werden, das nennen diese Menschenfeinde dann "Hauptschule", "Realschule" und "Gymnasium".

        Es ist wirklich schlimm!
      • Von PCGH_Jacky Software-Overclocker(in)
        Zitat von sbtm1585
        Mindestens 1 Linux distro hat schon einen Hinweis zu ihrer distro rausgegeben bzw es angekündigt
        ach krass.. welche denn?
      • Von sbtm1585 Kabelverknoter(in)
        Mindestens 1 Linux distro hat schon einen Hinweis zu ihrer distro rausgegeben bzw es angekündigt, dass diese distro nicht von Benutzern genutzt werden darf die in Kalifornien wohnen...
        Ob sie es dann trotzdem machen sei mal dahingestellt.
        Sofern das dann nicht irgendwie im Kernel mit drin ist darf sich jede Hinterhof distro da selber was basteln?

        scheint auch wohl schon Überlegungen in den einschlägigen Foren zu geben ob man das über eh schon vorhandene usergroups implementieren und dann ein age bracket den Apps zur Verfügung stellen kann
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