RAM: Speicherhersteller soll Gebühren bei RMA verlangen

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RAM: Speicherhersteller soll Gebühren bei RMA verlangen
Quelle: Silicon Power

Dem RAM-Hersteller Silicon Power wird vorgeworfen, im Rahmen seines RMA-Prozesses eine Gebühr von 15 Prozent zu erheben und dem geschädigten Käufer lediglich den Restbetrag zu erstatten. Ersatz für den defekten RAM gibt es demnach nicht.

Silicon Power, einem international operierenden Speicherhersteller aus Taiwan wird vorgeworfen, im Rahmen seines RMA-Prozesses eine Gebühr von 15 Prozent für eine Warenrücksendung zu erheben und dem geschädigten Käufer lediglich den restlichen Betrag vom ursprünglichen Kaufpreis zu erstatten. Ersatz für das defekte Speicherkit gab es indes nicht, wie ein betroffener Kunde jetzt auf r/pcmasterrace berichtet.

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Wie der betroffene User auf Reddit berichtet, hat er eigenen Angaben zufolge einen defekten RAM-Speicheriegel mit 8 GiByte als RMA an Silicon Power eingesendet und auf entsprechenden Ersatz gehofft. Doch demzufolge wurde weder der Speicherriegel ersetzt, noch der vollständige Kaufpreis von 54,97 US-Dollar erstattet. Stattdessen brachte der Hersteller eine Gebühr von etwa 15 Prozent in Abzug und zahlte so entsprechend nur 46,72 US-Dollar aus. Das Kit kostet jetzt 140,97 US-Dollar.

Silicon Power Quelle: r/pcmasterrace Die internen Richtlinien von Silicon Power sehen demnach vor, dass bei der Einsendung eines einzelnen defekten Speicherriegels aus einem Dual-Channel-Kit eine entsprechende Gebühr von 15 Prozent erhoben werden kann. Dies liegt demnach im Ermessen des Herstellers. Das mutmaßlich defekte Modul zu ersetzen, wäre für Silicon Power wohl deutlich unwirtschaftlicher gewesen.

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Quelle: r/pcmasterrace via VideoCardz

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    • Kommentare (22)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von SimonG Software-Overclocker(in)
        Zitat von ThirdLife
        Kann auch in die AGB schreiben, dass dein Erstgeborenes geopfert werden muss im Garantiefall. Durchsetzbarkeit ? Eher gegen null würde ich behaupten ?
        Die freiwillige Garantie darf natürlich nie zu deinem Nachteil sein. Aber gar keine Garantie ist eben auch eine legitime Variante. Die Hürde hängt also niedrig. Eine Selbstbeteiligung von 15% immer noch besser als nichts, also unproblematisch. Selbst wenn die AGB ungültig wären, ergibt sich dadurch auch nicht automatisch ein kostenloser RMA-Tausch.

        Zitat von ThirdLife
        Im Fall hier ist halt auch die Frage, seit wann gibts die AGBs so, wann war der Kauf etc.
        Das ist natürlich entscheidend. Es zählt was beim Kauf versprochen wurde. Ansonsten wäre das eine einseitige Vertragsänderung und damit unzulässig. Im deutschen Recht.
        Auch entscheidend ist ob du dein Recht durchsetzen kannst. Würdest du im Zweifelsfall vor ein US-amerikanisches oder ein chinesisches Gericht ziehen oder die dortigen Behörden/Verbraucherschutz kontaktieren?
      • Von SimonG Software-Overclocker(in)
        Zitat von ThirdLife
        Kann auch in die AGB schreiben, dass dein Erstgeborenes geopfert werden muss im Garantiefall. Durchsetzbarkeit ? Eher gegen null würde ich behaupten ?
        Die freiwillige Garantie darf natürlich nie zu deinem Nachteil sein. Aber gar keine Garantie ist eben auch eine legitime Variante. Die Hürde hängt also niedrig. Eine Selbstbeteiligung von 15% immer noch besser als nichts, also unproblematisch. Selbst wenn die AGB ungültig wären, ergibt sich dadurch auch nicht automatisch ein kostenloser RMA-Tausch.

        Zitat von ThirdLife
        Im Fall hier ist halt auch die Frage, seit wann gibts die AGBs so, wann war der Kauf etc.
        Das ist natürlich entscheidend. Es zählt was beim Kauf versprochen wurde. Ansonsten wäre das eine einseitige Vertragsänderung und damit unzulässig. Im deutschen Recht.
        Auch entscheidend ist ob du dein Recht durchsetzen kannst. Würdest du im Zweifelsfall vor ein US-amerikanisches oder ein chinesisches Gericht ziehen oder die dortigen Behörden/Verbraucherschutz kontaktieren?
      • Von ThirdLife Freizeitschrauber(in)
        Zitat von SimonG
        Natürlich geht das. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Wenn es in den Garantiebestimmungen so steht, dann gilt das.
        Naja. Nicht ganz. Kann auch in die AGB schreiben, dass dein Erstgeborenes geopfert werden muss im Garantiefall. Durchsetzbarkeit ? Eher gegen null würde ich behaupten ?

        Im Fall hier ist halt auch die Frage, seit wann gibts die AGBs so, wann war der Kauf etc. Wenn sie das jetzt passend zur Krise schnell geändert haben würde ich mich auf die Garantiebestimmungen bei Kauf berufen.
      • Von Lord-Haelmchen Freizeitschrauber(in)
        Einfach gesagt; Da steht, wenn er nur einen Riegel eines Dual-Packages einschickt, wird die Hälfte des Kaufpreises ohne Steuern und abzüglich 15% Gebühr erstattet. Wenn beide Riegel eingesendet werden, wird der volle Kaufpreis ohne Steuern und abzüglich 15% Gebühr erstattet.
      • Von Horrocko Komplett-PC-Aufrüster(in)
        Zitat

        Die internen Richtlinien von Silicon Power sehen demnach vor, dass bei der Einsendung eines einzelnen defekten Speicherriegels aus einem Dual-Channel-Kit eine entsprechende Gebühr von 15 Prozent erhoben werden kann.
        Das steht so nicht in der E-Mail. Da steht, dass die Gebühr in jedem Fall bei RMA erhoben wird, nur eben anteilig mit Bezug auf den Gesamtpreis, wenn nur ein Riegel eingesendet wird.
      • Von Tekkla Volt-Modder(in)
        Zitat von purzelpaule
        Eine Garantie ist ja auch eine freiwillige Leistung, daher auch beschränkbar.
        Soweit richtig. Niemand zwingt einen Hersteller eine über die Gewährleistung hinaus wirkende Garantie anzubieten. Es gilt aber, was zum Zeitpunkt des Kaufes über die erklärte Garantie zugesagt wird, ist Teil des Produktes und folglich rechtlich bindend.
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