Gigabyte verspricht bis zu sechs Jahren Garantie auf Z68-Mainboards
Gigabyte möchte das Vertrauen seiner Kunden in die eigenen Produkte stärken und gab bekannt, dass ab sofort eine Verlängerung der Garantiezeit möglich sei. Mit einer Registrierung könnten insbesondere Besitzer von Z68-Mainboards eine Garantielaufzeit von bis zu sechs Jahren möglich machen.
Garantien werden insbesondere für die Erhöhung von Absatzchancen genutzt. Vermitteln diese doch insbesondere bei Laufzeiten von über zwei Jahren ein stärkeres Gefühl an Sicherheit, wenn im Falle eines Defekts schnell und unkompliziert Ersatz geliefert werden kann. Zwei Jahre sind deshalb als Minimum zu nennen, da die Laufzeit der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Händler für verkaufte Produkte maximal zwei Jahre beträgt. Die Beweislastumkehr nach 6 Monaten ab Kaufdatum bei Verbraucherkäufen mal außen vor gelassen. Neben der gesetzlichen Gewährleistung als gesetzliches Recht bei Sachmängeln können Hersteller oder Händler zusätzlich noch eine Garantie anbieten.
Gigabyte will dies nun für seine Mainboards machen und bietet eine bis zu sechsjährige Garantielaufzeit an. Hierfür ist allerdings eine Registrierung des Produkts auf der Webseite von Gigabyte notwendig. Jedoch sollte zuvor genau überprüft werden, bei welchem Modell tatsächlich die sechsjährige Garantielaufzeit angeboten wird. Bisher ist nur von den Z68-Mainboards die Rede. Besitzer eines solchen Mainboards erhalten nach der Registrierung eine Garantieurkunde zu gesendet, als Bestätigung für die verlängerte Garantie. Eine Übersicht der Mainboard-Modelle erhalten Sie auf der Webseite von Gigabyte.
Hintergrund Garantie
Anders als bei den Regelungen zur gesetzlichen Gewährleistung (§§433 ff. BGB) können Garantiegeber (Garanten) weitestgehend frei über Art und Umfang ihrer Garantie bestimmen. Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Erweiterung zur gesetzlichen Gewährleistung vom Hersteller oder/und vom Händler. Sie dient insbesondere dazu, die Absatzchancen zu verbessern. Wichtig ist, dass eine Garantieerklärung nicht die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung beschränken oder ersetzen können. Wie umfangreich eine Garantie ist, ergibt sich aus den individuellen Bestimmungen des Garanten (Verkäufer oder Hersteller). Es gelten immer die Garantiebestimmungen, die zum Zeitpunkt des Kaufs aktuell waren und Bestandteil des Kaufvertrags wurden. Eine nachträgliche Änderung zu Ungunsten des Käufers ist nicht möglich. In der Regel stellen Garantien sogenannte Haltbarkeitsgarantien im Sinne des §443 BGB dar. Bei einer Haltbarkeitsgarantie übernimmt der Garant (Hersteller oder Händler) die Gewähr dafür, dass die Sache für einen bestimmten Zeitraum die Beschaffenheit erhält, d.h. kein Defekt auftritt. Voraussetzungen für diese Gewähr finden sich regelmäßig in einer Garantieerklärung, deren Inhalt auch maßgeblich für das Bestehen einer Garantie ist.

6 Jahre ist auch OK. Sehr viel länger werden die wenigsten ihr mainboard nutzen und es ist auch nicht sicher, dass es nach 6 Jahren kaputt ist.
Mein erstes teures Mainboard war ein Asus Striker Extreme und es hat mich geärgert, als das Teil kaputt war und ein neuer PC noch nicht fällig war.
Daher sollte man sich über solche Angebote wie die von Gigabyte freuen.
Nur gewinnen.
Der Joke war gut.
Hatte bis jetzt 2 Mal ein Giga-Brett.
Das erste ging mal gar nicht mit tripple channel und beim 2. melden sich unregelmäßig alle USB-Geräte ab und wieder an.
Vom schwachen support und vom loser nb-Lühler bei Lieferung mal abgesehen.
Nie wieder gigabyte.
Mein Mainboard hat nun 3 Jahre auf dem Buckel, hat also seit 12 Monaten keine Garantie. So könnte ich immer noch einen Teil des Geldes/ein neuwertiges MB/oder sogar ein neues Produkt von gleichem Wert bekommen.
Hier kann man nur gewinnen