Grundlagen Krypto-Währungen: Versteuerung
Krypto-Währungen wie Bitcoin und Ethereum haben 2017 einen ungeahnten Aufschwung erlebt und auch 2018 sehen die Erwartungen gut aus. Handelsplätze, sogenannte Exchanges beziehungsweise Börsen, werden langsam, aber sicher benutzerfreundlicher. Trotzdem ist der Einstieg noch alles andere als selbsterklärend. PC Games Hardware gibt einen kleinen Einblick, was man beim Kauf, Handeln und den Steuern beachten muss.
In diesem Artikel
- Seite 1 Grundlagen Krypto-Währungen: Wie alles mit Bitcoin begann
- Seite 2 Grundlagen Krypto-Währungen: Proof of Work vs. Proof of Stake
- Seite 3 Grundlagen Krypto-Währungen: Wie kaufe ich Bitcoin und Co.?
- Seite 4 Grundlagen Krypto-Währungen: Versteuerung
- Seite 5 Grundlagen Krypto-Währungen: Einige gängige Tipps
- Seite 6 Bildergalerie
Das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) hält sich noch bedeckt, was die Versteuerung von Krypto-Währungen angeht, weshalb viele widersprüchliche Aussagen kursieren. Solange die hiesigen Behörden nichts Gegenteiliges verlautbaren, sollte man sich abseits der Freigrenzen an die detaillierten Vorgaben der österreichischen Nachbarn halten können. Krypto-Währungen würden nicht wie Wertpapiere oder echte Währungen, sondern wie unkörperliche Wirtschaftsgüter behandelt. Das habe den entscheidenden Vorteil, dass die Spekulationsfrist von einem Jahr erhalten bliebe, die beim Aktienhandel kürzlich abgeschafft wurde. Bei dieser müssten Anleger jedoch vorsichtig sein, um nicht doch steuerpflichtig zu werden. Wir sind uns an dieser Stelle sicher, korrekte Angaben zu machen, übernehmen jedoch keine Haftung.
Versteuerung von Bitcoin, Ethereum und anderen Coins/Tokens
Grundsätzlich gelte, dass jeder Coin und Token einzeln betrachtet werde. Kauft man beispielsweise ETH, dürfe dieses erst nach einem Jahr wieder verkauft werden, damit der Gewinn steuerfrei sei. Kauft man vorher mit ETH andere Altcoins, müsse die Wertsteigerung zwischen Kauf- und Verkaufszeitpunkt versteuert werden. Beispiel: Ein Anleger habe im Dezember 2017 10 ETH für je 400 Euro gekauft und sich Anfang Januar 2018 dazu entschieden, die Hälfte davon in Altcoins zu geben; ETH kostet inzwischen 900 Euro. 5 × 500 Euro (Differenz zwischen aktuellem und Kaufpreis) müssten versteuert werden. Anders als bei Wertpapieren gibt es keine pauschalen Steuersätze. Die Gewinne würden mit der individuellen Einkommenssteuer verrechnet, sodass der Handel mit Krypto-Währungen potenziell den Steuersatz und damit die Lohnabgaben erhöhen könnte. Für die Altcoins gälten logischerweise eigene Spekulationsfristen.
Im Regelfall werde bei der Berechnung die FIFO-Methode (First In, First Out) angewandt. Das hieße, Coins würden nach der Reihenfolge ihres Kaufes versteuert. Um beim oben genannten Beispiel zu bleiben: Würde der Anleger für die Investition in Altcoins noch einmal zusätzliche 5 ETH für 900 Euro kaufen, müsste trotzdem die Wertsteigerung von 5 ETH aus dem Dezember angegeben werden. Eine Ausnahme liege vor, wenn man die Transaktionswege eines Coins lückenlos nachweisen könne. Das hieße, wenn der Anleger beim Kauf seiner Altcoins im Januar nachweisen könne, dass dafür die nachgekauften 5 ETH verwendet worden sein, müsse er jene vom Dezember nicht versteuern. Generell erweist sich das aber als äußerst schwierig, da sich der Nachweis nur über die Blockchain realisieren ließe. Börsen müssten dafür die Transaktions-Hashes preisgeben und Nutzer de facto jeden einzelnen Coin separat in einem Wallet lagern (bei 10 ETH bräuchte es dementsprechend zehn Wallets).
Quelle: PC Games Hardware
Wer seine Altcoins mit älterem Ether (unter ein Jahr) kauft, muss dessen Gewinn versteuern. Um Geld zu sparen, kann man auf eine Handelswährung wie Litecoin setzen, die man ansonsten nicht aktiv hält.
Um die Versteuerung beim Kauf von Altcoins zu vermeiden, ist daher der Trick über eine "Handelswährung", die man nicht aktiv hält, beliebt. Der oben genannte Anleger könnte zum Beispiel Litecoins über Coinbase kaufen, diese zum Binance-Konto schicken, davon den Binance-Token BNB kaufen und darüber schließlich die gewünschten Altcoins erstehen - klingt kompliziert, ist es auch, könnte aber erheblich Steuern sparen.
Übrigens ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Sachbearbeiter vom lokalen Finanzamt nur Bahnhof bei Krypto-Währungen verstehen und die eigenen Angaben unter Vorbehalt abnicken. Nachträgliche Prüfungen könnten noch in mehreren Jahren vorgenommen werden, weshalb Anleger ihre Dokumente gut abheften sollten.
Steuerfreigrenze und Verluste
Eine Ausnahme stelle die Freigrenze von unter 600 Euro, also effektiv 599,99 Euro, nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG (private Veräußerungsgeschäfte; zwei Mal "Satz 1" ist korrekt) dar. Beträgt der Gewinn innerhalb eines Jahres keine 600 Euro, müsse dieser nicht versteuert werden. Anders als beim Freibetrag werde die Freigrenze nach einer Überschreitung nicht abgezogen - schon bei einem Gewinn von glatten 600 Euro müsse dieser zu 100 Prozent versteuert werden. Verluste ließen sich eins zu eins abziehen, dürften allerdings ausschließlich mit Gewinnen aus dem Handel mit Krypto-Währungen verrechnet werden. Habe ein Anleger in einem Jahr keine Gewinne verzeichnen können, könnten die Verluste vorgetragen und mit Gewinnen in den folgenden Steuerjahren verrechnet werden.
Um die Übersicht zu wahren, sollten Anleger ihre Käufe und Verkäufe akribisch dokumentieren. Eine Tabelle mit den gekauften Krypto-Währungen, deren Preis in ETH oder BTC (wir empfehlen ETH) und den ETH- beziehungsweise BTC-Kursen zu den Kaufzeitpunkten bietet sich an. Letztere sind notwendig, da es für die meisten Altcoins keine direkte Euro-Paare gibt, deren Wert also anhand von ETH oder BTC berechnet werden muss. Auch wer unter der Freigrenze bleibt, sollte dem Finanzamt die Käufe und Verkäufe vortragen, um sich abzusichern.
Ausnahme: Miner
Eine Ausnahme stellten Miner dar, die ihre Krypto-Währungen nie gekauft, sondern auf ihrer Hardware geschürft haben. Streng genommen müssten Miner schon vor ihrem ersten geschürften Coin ein Gewerbe anmelden, was übrigens auch beim Stromversorger gemeldet werden müsste. Eine Gewerbesteuer werde nach § 11 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG hingegen erst ab einem Freibetrag von 24.500 Euro fällig, wobei diese dann nur die geschürften und nicht nebenbei gehandelte Coins betreffe.
Wichtig sei darüber hinaus der § 22 Nr. 3 Satz 1 und 2 EStG: Ab einer Freigrenze von 256 Euro, also ab 255,99 Euro, müssten Gewinne aus dem Mining-Betrieb genauso wie jene, die sich aus dem Handel ergeben, mit der Einkommenssteuer versteuert werden. Da es sich hier aber nicht um "sonstige Einkünfte", sondern um "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" handle, greife die Spekulationsfrist von einem Jahr nicht. Schürfen Sie in einem Jahr Coins im Wert von 260 Euro oder mehr, müssten diese Einnahmen immer versteuert werden. Der Vorteil dann: Ausgaben, zum Beispiel Grafikkarten, die zum Minen genutzt werden, ließen sich absetzen.
- Seite 1 Grundlagen Krypto-Währungen: Wie alles mit Bitcoin begann
- Seite 2 Grundlagen Krypto-Währungen: Proof of Work vs. Proof of Stake
- Seite 3 Grundlagen Krypto-Währungen: Wie kaufe ich Bitcoin und Co.?
- Seite 4 Grundlagen Krypto-Währungen: Versteuerung
- Seite 5 Grundlagen Krypto-Währungen: Einige gängige Tipps

Absolut richtig. Den Hype auch noch zu fördern und die letzten Trottel die noch gezweifelt haben in den offensichtlichen Ruin zu treiben, ist absolut verwerflich.
Ich hoff der Spuk ist bald rum.
mimimi, hier werden Themen aus dem IT-Bereich behandelt, mimimi
Hier wird nix gefördert, nur erklärt.
Pfui!!
Ihr tragt jetzt also offiziell zur Verteuerung von Grafikkarten bei, ganz zum Ärgernis der selbst erwählten Zielgruppe!?
Und wofür verratet ihr uns? Für Clicks und €€ ??
Widerlich!! Das finde ich sowas von zum
Zur Strafe werde ich ab sofort ein Jahr lang nicht mehr die Printed kaufen und hoffe, dass sich noch viele weitere anschliessen!
Scheinbar ist der € die einzige Sprache die ihr noch versteht!
Prizipientreue, Loyalität, Authenzität... alles nichts mehr wert, wenn der Preis stimmt?
Widerlich, einfach nur widerlich!!
Ich hoff der Spuk ist bald rum.
Allerdings ist eben nicht alles schlecht und bei der Menge an Aufgaben sind Fehler nunmal unvermeidlich.
Kurz: Dieser Staat vernichtet aktuell unfassbare Berge an Steuergeld für Sachen die - wenn man es ohne ideologisches Wunschdenken betrachtet - den Bürgern keinerlei Vorteile sondern sogar eher noch Lasten in der Zukunft aufbrummen. Ich verstehe jeden dem da die Lust aufs Steuern zahlen absolut vergeht.
Das ein Staat grundsätzlich Steuern erheben muss um seine Verwaltung, öffentliche Sicherheit usw zu finanzieren ist absolut logisch und das stelle ich auch nicht in Frage.
Aber unsere Politik verbrennt Geld in Milliardenhöhe : Schwarzbuch | Bund der Steuerzahler | Schwarzbuch BdSt
Das sind keine Fehler mehr, dass ist schon Vorsatz. Naja, meine Meinung. Wie gesagt: Ich habe glücklicherweise nicht viel Geld und kann mich als Arbeitnehmern auch nicht vor Steuern drücken. Könnte ich es.... Naja...
Wenn bitpanda nicht deins ist, Anycoindirect und LiteBit tauschen auch Cryptos zu FIAT.