Gaming-Handheld: PCGH-User berichtet über Einfuhrverweigerung

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Gaming-Handheld: PCGH-User berichtet über Einfuhrverweigerung
Quelle: Retroid

Einem aktuellen Gaming-Handheld des chinesischen Herstellers Retroid Pocket haben Zoll und Bundesnetzagentur die Einfuhr verweigert, berichtet ein PCGH-User.

Retroid Pocket aus China hat sich auf Handheld-Konsolen für Retro-Gaming spezialisiert und erst im Mai wurde mit dem Mini V2 ein neues Modell vorgestellt, worüber auch PCGH berichtete. Dieses erschien dank AMOLED-Display, Snapdragon-865-Chip mit Adreno-650-GPU, 6 GiByte LPDDR4x-RAM und 128 GB UFS-3.1-Festspeicher sowie Hall-Effekt-Analogsticks, 4.000-mAh-Akku und Android 13 für gerade mal 199 US-Dollar vor Steuern als attraktives Angebot.

Das dachte sich auch PCGH-Leser Daniel und entschied sich auf Grundlage des Artikels ein Exemplar direkt beim Hersteller zu bestellen, doch dieses erreichte ihn nicht, wie er in einer E-Mail an die Redaktion warnend erläutert. Stattdessen wurde die Einfuhr des Geräts durch den Zoll beziehungsweise in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur verweigert. Eine Bereitstellung, Inbetriebnahme oder Nutzung sei nicht erlaubt, heißt es in der Begründung. Konkret wurde moniert, dass dem Gerät die CE-Kennzeichnung fehlte. Außerdem gab es keine Angabe zum Hersteller und zum Einführer. Aus diesen Gründen sei "die Bereitstellung, Inbetriebnahme oder Nutzung nicht erlaubt". Weiterhin fehlte die EG-Konformitätserklärung und eine deutsche Gebrauchsanleitung ("insbesondere die Hinweise zur ersten Inbetriebnahme").

Wie die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite informiert, kommt dergleichen vor, wenn im Rahmen der Markt­über­wa­chung im europäischen Binnenmarkt bei Einfuhr aus Drittländern die sogenannten "Harmonisierungsrechtsvorschriften" der EU nicht eingehalten werden. Die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur hat dann die Aufgabe, "die Verbraucherinnen und Verbraucher vor nichtkonformen und gefährlichen Geräten zu schützen". Das kann etwa bei fehlender CE-Kennzeichnung, fehlendem Hinweis auf den Einführer oder beim Fehlen einer deutschen Anleitung der Fall sein.

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    • Kommentare (19)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von MightySH33p PC-Selbstbauer(in)
        So wenig wie ich vom CE-Kennzeichen halte, aber Elektro-Geräte würde ich grundsätzlich nur vom EU-Markt beziehen.
        (Auch andere Produkte/Kunststoffteile, die dadurch die Chance hatten evtl auf Schadstoffe geprüft zu sein)
      • Von MightySH33p PC-Selbstbauer(in)
        So wenig wie ich vom CE-Kennzeichen halte, aber Elektro-Geräte würde ich grundsätzlich nur vom EU-Markt beziehen.
        (Auch andere Produkte/Kunststoffteile, die dadurch die Chance hatten evtl auf Schadstoffe geprüft zu sein)
      • Von Rhino_Cracker Komplett-PC-Aufrüster(in)
        Zitat von fuma.san
        Vernichtung der Ware
        Ich glaube, ich bewerbe mich jetzt beim Zoll. Habe gehört, da gibt es kostenfreie Hardware, bei deren "Vernichtung" man helfen kann.
      • Von Misanthrop68 Volt-Modder(in)
        Zitat von fuma.san
        Hier einmal eine schöne Zusammenfassung von der Materie (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]

        "Was den Behörden in solchen Fällen "fehlt", ist ein in Europa ansässiger Wirtschaftsakteur, der für das Nichteinhalten von Vorschriften zur Verantwortung gezogen werden kann. Der private Endutzer ist nämlich werder Hersteller, noch Einführer noch Händler. Er muss aber den Eingriff dulden und auf privatrechtlichem Weg die Rückerstattung des Kaufpreises vom ausländischen Unternehmen fordern"

        Was mit der Ware selber passiert ist wohl im besten Fall die Retour auf Kosten des Verkäufers, im schlechtesten Fall die Vernichtung der Ware.
        Und da der Verkäufer in Asien tätig ist, ist der Rechtsweg, durch den Auffand, Chancen los; Leider.
      • Von fuma.san Freizeitschrauber(in)
        Hier einmal eine schöne Zusammenfassung von der Materie (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

        [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen]

        "Was den Behörden in solchen Fällen "fehlt", ist ein in Europa ansässiger Wirtschaftsakteur, der für das Nichteinhalten von Vorschriften zur Verantwortung gezogen werden kann. Der private Endutzer ist nämlich werder Hersteller, noch Einführer noch Händler. Er muss aber den Eingriff dulden und auf privatrechtlichem Weg die Rückerstattung des Kaufpreises vom ausländischen Unternehmen fordern"

        Was mit der Ware selber passiert ist wohl im besten Fall die Retour auf Kosten des Verkäufers, im schlechtesten Fall die Vernichtung der Ware.
      • Von Vavier83 Kabelverknoter(in)
        Zitat von fuma.san
        Wenn du selber beim Hersteller einkaufst bist du als Importeur für den Import verantwortlich. Da musst du im Vorfeld selber prüfen ob die Geräte entsprechende Zertifikate für den EU Markt haben.
        Käuferschutz hast du wenn du z.B. über AliExpress einkaufst, AliExpress führt ja auch automatisch die Einfuhrumsatzsteuer ab ect.
        Wenn du selber beim Hersteller einkaufst trägst du das Risiko.
        Du kannst als Privatmann kein Importeur sein sondern nur Endkunde. Importeure haften Endkunden nicht. Bei Autos die Du privat kaufst wird oftmals der Name Import verwendet jedoch mit dem Zusatz "privat" also nutzt du es privat anders als professionelle Importeure dort gelten andere Bestimmungen und Steuern sowie Gebühren.Das ist der feine Unterschied der Händler und Importeur ist haftbar Du als Privatmann nicht außer du kaufst nachweislich illegale Sachen und Abgaben und Gebühren und Steuern sind andere.. Also selbst wenn dein Packet eine illegale Waffe beinhaltet und beschlagnahmt wird, Du jedoch nachweisen kannst einen Traininggangsanzug gekauft zu haben mit Rechnung und Papieren muss Dir erstmal eine Straftat nachgewiesen werden. Also "dein Unwissenheit schützt nicht" ist falsch es sei denn Du kaufst halt was illegales wo schon auf der Webseite steht kein export nach Deutschland oder illegal in Deutschland, denn wie sollt Du ohne Info erkennen das etwas keine Zertifizierung oder Betriebserlaubnis in Deutschland hat wenn es nicht erkennbar ist.
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