Gaming-Handheld: PCGH-User berichtet über Einfuhrverweigerung
Einem aktuellen Gaming-Handheld des chinesischen Herstellers Retroid Pocket haben Zoll und Bundesnetzagentur die Einfuhr verweigert, berichtet ein PCGH-User.
Retroid Pocket aus China hat sich auf Handheld-Konsolen für Retro-Gaming spezialisiert und erst im Mai wurde mit dem Mini V2 ein neues Modell vorgestellt, worüber auch PCGH berichtete. Dieses erschien dank AMOLED-Display, Snapdragon-865-Chip mit Adreno-650-GPU, 6 GiByte LPDDR4x-RAM und 128 GB UFS-3.1-Festspeicher sowie Hall-Effekt-Analogsticks, 4.000-mAh-Akku und Android 13 für gerade mal 199 US-Dollar vor Steuern als attraktives Angebot.
Das dachte sich auch PCGH-Leser Daniel und entschied sich auf Grundlage des Artikels ein Exemplar direkt beim Hersteller zu bestellen, doch dieses erreichte ihn nicht, wie er in einer E-Mail an die Redaktion warnend erläutert. Stattdessen wurde die Einfuhr des Geräts durch den Zoll beziehungsweise in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur verweigert. Eine Bereitstellung, Inbetriebnahme oder Nutzung sei nicht erlaubt, heißt es in der Begründung. Konkret wurde moniert, dass dem Gerät die CE-Kennzeichnung fehlte. Außerdem gab es keine Angabe zum Hersteller und zum Einführer. Aus diesen Gründen sei "die Bereitstellung, Inbetriebnahme oder Nutzung nicht erlaubt". Weiterhin fehlte die EG-Konformitätserklärung und eine deutsche Gebrauchsanleitung ("insbesondere die Hinweise zur ersten Inbetriebnahme").
Wie die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite informiert, kommt dergleichen vor, wenn im Rahmen der Marktüberwachung im europäischen Binnenmarkt bei Einfuhr aus Drittländern die sogenannten "Harmonisierungsrechtsvorschriften" der EU nicht eingehalten werden. Die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur hat dann die Aufgabe, "die Verbraucherinnen und Verbraucher vor nichtkonformen und gefährlichen Geräten zu schützen". Das kann etwa bei fehlender CE-Kennzeichnung, fehlendem Hinweis auf den Einführer oder beim Fehlen einer deutschen Anleitung der Fall sein.
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(Auch andere Produkte/Kunststoffteile, die dadurch die Chance hatten evtl auf Schadstoffe geprüft zu sein)
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"Was den Behörden in solchen Fällen "fehlt", ist ein in Europa ansässiger Wirtschaftsakteur, der für das Nichteinhalten von Vorschriften zur Verantwortung gezogen werden kann. Der private Endutzer ist nämlich werder Hersteller, noch Einführer noch Händler. Er muss aber den Eingriff dulden und auf privatrechtlichem Weg die Rückerstattung des Kaufpreises vom ausländischen Unternehmen fordern"
Was mit der Ware selber passiert ist wohl im besten Fall die Retour auf Kosten des Verkäufers, im schlechtesten Fall die Vernichtung der Ware.
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"Was den Behörden in solchen Fällen "fehlt", ist ein in Europa ansässiger Wirtschaftsakteur, der für das Nichteinhalten von Vorschriften zur Verantwortung gezogen werden kann. Der private Endutzer ist nämlich werder Hersteller, noch Einführer noch Händler. Er muss aber den Eingriff dulden und auf privatrechtlichem Weg die Rückerstattung des Kaufpreises vom ausländischen Unternehmen fordern"
Was mit der Ware selber passiert ist wohl im besten Fall die Retour auf Kosten des Verkäufers, im schlechtesten Fall die Vernichtung der Ware.
Käuferschutz hast du wenn du z.B. über AliExpress einkaufst, AliExpress führt ja auch automatisch die Einfuhrumsatzsteuer ab ect.
Wenn du selber beim Hersteller einkaufst trägst du das Risiko.