RTX 4080 kurios: US-Händler verweigert Rückgabe von Karten wegen Ebay-Scalpern

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Schlechte Nachrichten für Scalper: Onlinehändler Newegg erlaubt Käufern von bestimmten Geforce-RTX-4080-Karten seit Neuestem keine Rückgabe mehr.
Quelle: PC Games Hardware

Der US-amerikanische Onlinehändler Newegg bietet Käufern von bestimmten Geforce-RTX-4080-Karten seit Neuestem keine Rückerstattung mehr an. Dies ist für Scalper besonders tragisch, die die Karten eigentlich überteuert weiterverkaufen wollen, aber derzeit auf den ungewollten Karten sitzen bleiben und diese im Zweifelsfall günstig abgeben müssen.

Die Geforce RTX 4080 stellt sich in der Momentaufnahme mehr und mehr als ein Flop heraus. Dank des hohen Preises der Grafikkarte, die viele Interessenten nicht bereit zu zahlen sind, sind die Lager bei den Einzelhändlern derzeit gut mit RTX-4080-Karten gefüllt. Dies stellt vor allem auch ein Problem für Scalper dar, die sich die ganze Situation deutlich anders vorgestellt haben. Für gewöhnlich kaufen diese die Bestände von Grafikkarten auf, um sie dann etwa auf Ebay für Mondpreise weiterverkaufen zu können.

Niemand will 4080er haben, auch Newegg nicht

Diesmal haben sie nicht die Rechnung mit der äußerst geringen Nachfrage gemacht. Manch ein Scalper sieht sich dann sogar dazu bemüßigt, die Grafikkarten fast zur UVP anzubieten, die Nvidia bei 1.200 US-Dollar festgelegt hat. Auf Reddit sitzt ein Nutzer beispielsweise auf ganzen sechs solcher Grafikkarten fest und möchte sie nun für "umgängliche" 1.300 US-Dollar loswerden.

Ebenfalls lesenswert: Umfrageauswertung: So viel müsste die RTX 4080 eigentlich kosten

Bei einer Rückgabe an den Händler kämen auf den Scalper zusätzliche Versandkosten hinzu, ganz zu schweigen von etwaigen Gebühren für die Wiedereinlagerung. Je nach Käufer mag es zudem ratsamer sein, eine Geforce RTX 4080 für einen leicht höheren Preis bei einem Händler zu kaufen, um die volle Garantie mitzunehmen.

Die Rückgabe einer RTX 4080 erweist sich derweil auch nicht als einfach, zumindest, wenn man bestimmte Modelle beim US-amerikanischen Onlinehändler Newegg bestellt hat. Dieser gibt nämlich bei einigen Custom-Designs wie der Gigabyte Aorus an, dass eine Rückgabe der Grafikkarte nicht möglich ist.

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Schlechte Zeiten also für Scalper. Mit weiteren Geforce RTX 4080, die auf den Markt kommen und dem bevorstehenden Launch der günstigeren RDNA-3-Karten, stehen Scalper nun vor der schweren Entscheidung, die Grafikarten, die sie nie hätten kaufen sollen, wieder zurückzugeben oder sie mit einem Verlust weiterzuverkaufen.

Quelle: via Twitter, Reddit

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    • Kommentare (52)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Derjeniche Software-Overclocker(in)
        Zitat von LastManStanding
        Also ich würde auch in DE einige Gesetze lieber überarbeitet sehen. Um die eigenverantwortung der Käufer wieder zu wecken
        z.B:
        Bei "Nicht gefallen" einen sensibel hohen Einbehalt des Händlers- Also Endschädigung!
        Gratis Rückversand verbieten,

        Dann hört vielleicht langsam dieses -erstmal kaufen dann überlegen ob mans haben will- auf!
        Ich habe noch Niemals etwas wegen "Nicht gefallen" zurück geschickt.
        Entweder weis ich was ich haben will oder eben nicht. Also überlege ich zuvor etwas länger ob ich mir sicher bin, trage dann aber auch die Konsequenzen bei einer Fehlentscheidung!
        Ich geb dir generell schon recht, gibt aber genug Fälle in denen "Nicht gefallen" ein valider Rückgabegrund ist und man als Käufer es vorher gar nicht zu 100% wissen kann.

        Beispielsweise Headsets: Bei mir hier in der Gegend gibt es keinen einzigen Laden, der eine gewisse Auswahl an Headsets bieten würde, um ein paar mal auf Probe aufzusetzen. Ich muss also semi-blind kaufen. Semi-blind weil man kann sich zwar vorher dutzende Berichte/Rezensionen oder sonstwas durchlesen, aber wirklich wissen ob das Headset vom Tragekomfort oder der Klangqualität etwas für einen selbst ist, weiß man erst wenn man es auf dem Kopf hatte.

        Das ändert natürlich nichts dran, dass die Headsets in aller Regel objektiv einwandfrei sind, aber mir halt eben nicht gefallen und ich denke, das ist dann schon ein valider Rückgabegrund, eben weil ich es vorher nicht wissen konnte.
      • Von Derjeniche Software-Overclocker(in)
        Zitat von LastManStanding
        Also ich würde auch in DE einige Gesetze lieber überarbeitet sehen. Um die eigenverantwortung der Käufer wieder zu wecken
        z.B:
        Bei "Nicht gefallen" einen sensibel hohen Einbehalt des Händlers- Also Endschädigung!
        Gratis Rückversand verbieten,

        Dann hört vielleicht langsam dieses -erstmal kaufen dann überlegen ob mans haben will- auf!
        Ich habe noch Niemals etwas wegen "Nicht gefallen" zurück geschickt.
        Entweder weis ich was ich haben will oder eben nicht. Also überlege ich zuvor etwas länger ob ich mir sicher bin, trage dann aber auch die Konsequenzen bei einer Fehlentscheidung!
        Ich geb dir generell schon recht, gibt aber genug Fälle in denen "Nicht gefallen" ein valider Rückgabegrund ist und man als Käufer es vorher gar nicht zu 100% wissen kann.

        Beispielsweise Headsets: Bei mir hier in der Gegend gibt es keinen einzigen Laden, der eine gewisse Auswahl an Headsets bieten würde, um ein paar mal auf Probe aufzusetzen. Ich muss also semi-blind kaufen. Semi-blind weil man kann sich zwar vorher dutzende Berichte/Rezensionen oder sonstwas durchlesen, aber wirklich wissen ob das Headset vom Tragekomfort oder der Klangqualität etwas für einen selbst ist, weiß man erst wenn man es auf dem Kopf hatte.

        Das ändert natürlich nichts dran, dass die Headsets in aller Regel objektiv einwandfrei sind, aber mir halt eben nicht gefallen und ich denke, das ist dann schon ein valider Rückgabegrund, eben weil ich es vorher nicht wissen konnte.
      • Von LastManStanding Volt-Modder(in)
        Zitat von Milkscheeks
        Aber was wenn der Artikel nicht so ist wie beschrieben ? Finde das gut so mit dem Rückgabe recht
        Deswegen ab ich "nicht gefallen". Wenn der Artikel vom eigentlich Gekauften oder wegen eines Defektes etc abweicht. ist das ein anderer fall. Damit meine ich nicht das -oh die Farbe sah im Internet aber anders aus- ein realer Rückgabegrund wäre.

        Wenn da steht: Jackett- Dunkelblau, zu hause angekommen passt das aber gar nicht zu meiner Hose, weil dunkelblau nicht gleich dunkelblau ist, dann habe in erster linie Ich als Käufer etwas falsch gemacht, denn ich habe dann scheinbar auf gut Glück gekauft. Und hätte mich zuvor über die Farbcodes der Hose UND des Oberteils kümmern müssen.
        Bietet der Händler das nicht, habe ich das Risiko oder den falschen Händler.

        Und ja Ich persönlich informiere mich bei so einem Kauf u.a. genau darüber.

        Einen falsch beschrieben Artikel kann ich beweisen. Und wenn ich das tue bekomme ich auch mein gesamtes Geld.
      • Von Milkscheeks Kabelverknoter(in)
        Zitat von LastManStanding
        Also ich würde auch in DE einige Gesetze lieber überarbeitet sehen. Um die eigenverantwortung der Käufer wieder zu wecken
        z.B:
        Bei "Nicht gefallen" einen sensibel hohen Einbehalt des Händlers- Also Endschädigung!
        Gratis Rückversand verbieten,

        Dann hört vielleicht langsam dieses -erstmal kaufen dann überlegen ob mans haben will- auf!
        Ich habe noch Niemals etwas wegen "Nicht gefallen" zurück geschickt.
        Entweder weis ich was ich haben will oder eben nicht. Also überlege ich zuvor etwas länger ob ich mir sicher bin, trage dann aber auch die Konsequenzen bei einer Fehlentscheidung!
        Aber was wenn der Artikel nicht so ist wie beschrieben ? Finde das gut so mit dem Rückgabe recht
      • Von ThirdLife Freizeitschrauber(in)
        Aaaah. Endlich passiert das was schon längst hätte passieren sollen. Die Gier der Scalper nach Asche übersteigt die Gier der User nach Karten.

        Schön wenn man das von der Seitenlinie mitansehen kann und selbst schon gut versorgt ist.
      • Von LastManStanding Volt-Modder(in)
        Also ich würde auch in DE einige Gesetze lieber überarbeitet sehen. Um die eigenverantwortung der Käufer wieder zu wecken
        z.B:
        Bei "Nicht gefallen" einen sensibel hohen Einbehalt des Händlers- Also Endschädigung!
        Gratis Rückversand verbieten,

        Dann hört vielleicht langsam dieses -erstmal kaufen dann überlegen ob mans haben will- auf!
        Ich habe noch Niemals etwas wegen "Nicht gefallen" zurück geschickt.
        Entweder weis ich was ich haben will oder eben nicht. Also überlege ich zuvor etwas länger ob ich mir sicher bin, trage dann aber auch die Konsequenzen bei einer Fehlentscheidung!
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