E-Scooter im Straßenverkehr: Neue Regeln bahnen sich an
E-Scooter sorgen immer häufiger für Unfälle mit schwerem Personenschaden. Daher gibt es einen Entwurf für Neuregelungen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zukünftig zu erhöhen.
E-Scooter sind aus dem heutigen Stadtbild kaum mehr wegzudenken. Zwar gibt es bereits eine Regelung für E-Scooter als elektrobetriebene Tretroller, doch wegen der Zunahme von Unfällen, blockierten Gehwegen und Lücken im Versicherungsschutz stehen Änderungen an.
Diese Änderungen kommen auf E-Scooter-Fahrer zu
Elektrisch betriebene Fahrzeuge, egal ob nun E-Autos oder E-Scooter, stellen eine umweltfreundliche Alternative zu Kraftstoff-betriebenen Verkehrsmitteln dar. Um hierbei die E-Scooter als immer beliebtere Alternative zu anderen Fortbewegungsmitteln besser im öffentlichen Straßenverkehr regeln zu können, stehen bald Anpassungen an der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV) an. Diese Gesetzgebung regelt die Nutzung dieser Elektroroller.
Dabei wird Elektrokleinstfahrzeugverordnung nach Überprüfung - sogenannter Evaluation - überarbeitet. Der Grund: Unfälle mit schwerem Personenschaden durch E-Roller schnellen in die Höhe. Allgemein werden E-Scooter durch die Änderungen der Verordnung mehr den Fahrrädern gleichgestellt. Das bedeutet (via ADAC):
- E-Scooter dürfen dann dort fahren, wo auch Radverkehr erlaubt ist
- Bei Freigabe durch ein Zusatzzeichen für E-Scooter darf dort nur mit Schrittgeschwindigkeit und hoher Rücksichtnahme gefahren werden
- Neu zugelassene E-Scooter müssen in Zukunft verpflichtend Blinker haben
- Parken auf Gehwegen und Fußgängerzonen von Sharing-E-Scootern wird verboten werden
- Der Grünpfeil für Radfahrer gilt nach Anpassung auch für E-Scooter
- Radwege müssen von E-Scootern nur dann befahren werden, wenn das auch für Radfahrer gilt
Start der neuen Regelungen noch 2025
Diese Anpassungen der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge sollen laut dem Verkehrsministerium noch 2025 in Kraft treten (via Merkur). Häufig gibt es eine Übergangsfrist, damit die Kommunen neue Voraussetzungen zunächst überprüfen können. Zudem gibt es auch E-Scooter mit einer Straßenzulassung, die mit maximal 20 km/h pro Stunden fahren dürfen und häufig eine höhere Reichweite, Luftreifen und mehr bieten.
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Quellen: via ADAC, Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Alles, aber auch wirklich alles was das Auto in der City und auf kurzen Strecken ersetzt, ist willkommen und sollte gefördert, nicht drangsaliert werden.
Ja, dazu zählen auch für mich auch schwierige Sachen wie OneWheels die hierzulande gar nicht erlaubt sind (obwohl die durchaus interessant sind und in den USA funktionieren ohne das sich tausende Menschen damit die Knochen brechen).
Alles was die E-Roller daran hindert, einfach, günstig und unkompliziert von jedem (!) benutzbar zu machen - kriegt von mir Gegenwind.
Genau so wie Fahrräder, sollten diese für alle zugänglich sein. Ohne Anmeldung, ohne Blödsinn, in allen Formen und Farben. Kids auf dem Gehweg, Jugendliche und Erwachsene auf Radweg/Straße damit. Nummernschilder, Versicherungen und Anmeldungen aller Art optional (überwiegend um sich bei Unfällen oder Diebstahl abzusichern, mehr nicht).
Alles andere, jegliche bekloppte Vorschriften behindern die Verbreitung, sorgen dafür das diese Regeln und Vorschriften gebrochen werden (Jugendliche wollen angeben und machen Blödsinn öfter wenns verboten ist).
Und sobald die Dinger in Massen benutzt werden und die Stadtpanzer verdrängen (die mit weit über 2 Tonnen die 80 Kilo Mensch bewegen), gibt es auch endlos viel Platz um die abzustellen ohne das Oma Meckerziege über diese stolpert.
Titus hat seinen Laden 1978 in Münster eröffnet und die erste Skateboard WM war 1981 in Münster
Und der ganze Disko Roller Hype hat kurz danach gestartet.........1982
Ich glaube ab 83 waren Disko Roller schon über Quelle bestellbar bzw schier überall und jeder Depp hat gemeint das er es kann.
Anfang der 90er kamen die Inline Skates und haben die Quads verdrängt bzw deren Ende eingeläutet aber der Hype um die Quads war 1984 und nicht die 90er
Bei der Signalgabe geht es nicht um "ausreichend", sondern um "möglich". Das sind Handzeichen, bedingt durch den Zustand der Straßen und das Bedienkonzept, schon bei Fahrrädern oft nur eingeschränkt. Bei E-Scootern sind sie nach rechts prinzipiell unmöglich (wie willst du Gas geben und den Arm ausstrecken?), nach links auf sehr vielen Radwegen und Straßen nicht. Scooter-Fahrer haben keine Möglichkeit, sich an die aktuell geltenden Vorschriften zu halten und ich habe auch noch keinen einzigen (!) gesehen, der es versucht hätte. Die Vorschrift, dass an neu verkauften Exemplaren wenigstens eine alternative Option existieren muss, ist überaus angebracht; eigentlich hätte man alle Bestandsmodelle wegen der (zwangsweise) andauernden Verletzung der Verkehrsregeln einziehen müssen.