Geld- oder Freiheitsstrafe droht: E-Scooter-Besitzer müssen ab März auf ihr Kennzeichen achten
Ab dem 1. März 2026 gilt nur noch das schwarze Versicherungskennzeichen für E-Scooter. Ohne gültiges Schild droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Wer einen E-Scooter oder ein Kleinkraftrad besitzt, sollte demnächst genau hinschauen, wie der ADAC Südbayern warnt: Grüne Versicherungskennzeichen verlieren am 28. Februar 2026 ihre Gültigkeit.
Ab dem 1. März ist ausschließlich das neue schwarze Kennzeichen (respektive die entsprechende Klebeplakette) gültig. Ohne diesen Nachweis besteht laut der Mitteilung kein Versicherungsschutz; das Fahren auf öffentlichen Straßen wird in diesem Fall zur Straftat.
Wen die Pflicht betrifft - und was genau droht
Wer nach dem Stichtag mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, riskiert laut dem ADAC mehr als nur ein Bußgeld:
- Nach Paragraph 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) kann das Fahren ohne Versicherungsschutz mit einer Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.
- Zusätzlich droht bei einem Unfall die persönliche Haftung für alle entstandenen Schäden (also Personen-, Sach- und Vermögensschäden) in voller Höhe.
- Das Fahren mit einem lediglich abgelaufenen, aber grundsätzlich vorhandenen Kennzeichen gilt hingegen als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von bis zu 40 Euro geahndet.
Die Kennzeichenpflicht gilt für folgende Fahrzeuggruppe:
- Mopeds, Mofas und Roller bis 50 ccm mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h (bei älteren Modellen bis zu 60 km/h)
- E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways
- Kleinkrafträder ohne amtliche Zulassung
Kleinkrafträder erhalten dem ADAC zufolge ein klassisches Blechkennzeichen; E-Scooter und Elektrokleinstfahrzeuge bekommen eine kleinere Klebeplakette, die sichtbar am Fahrzeug angebracht sein muss. Eine amtliche Zulassung ist für diese Fahrzeuge zwar nicht erforderlich, ein gültiges Versicherungskennzeichen jedoch Pflicht.
Jährliche Routine
Der Kennzeichenwechsel zum 1. März ist im Übrigen kein einmaliger, sondern ein wiederkehrender Stichtag. Die Farbe des Versicherungskennzeichens wechselt nämlich jedes Jahr, damit Polizei und Kontrollbehörden auf den ersten Blick erkennen können, ob ein Fahrzeug versichert ist.
Der Haftpflichtschutz läuft entsprechend jeweils am letzten Februartag automatisch ab. Eine aktive Kündigung des alten Kennzeichens ist indes nicht notwendig, stattdessen reicht es, für das neue Versicherungsjahr ein neues Kennzeichen zu beantragen.
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Leider lebe ich in einer Großstadt und möchte am liebsten alle Rollerfahrer am Gehsteig vom Roller runtertreten. Vorallem, wenn sich daneben eine Seitenstraße mit Einbahn in deren Fahrtrichtung befindet. Das ist der Fall, wo ich wohne.
Btw meine Versicherung hat mich pünktlich angeschrieben, dass ich für meine drei Fahrzeuge wieder ein neues Kennzeichen brauche. So gehört sich das.
Da find ich Nummerntaferl schon brauchbar.
Da find ich Nummerntaferl schon brauchbar.