E-Scooter 2025: Was darf man und was nicht? - Verkehrsregelungen, Gesetze und Bußgelder

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E-Scooter 2025: Was darf man und was nicht? - Verkehrsregelungen, Gesetze und Bußgelder
Quelle: ADAC Presse

Besitzer von E-Scootern mussten sich in den vergangenen Monaten auf umfassende Änderungen einstellen. Welche Regelungen und Gesetze für E-Scooter im Jahr 2025 gelten, zeigen wir im folgenden Überblick.

Die aktuellen und kommenden Änderungen für E-Scooter, insbesondere die Angleichung an Fahrradregeln, die Nutzung des Grünpfeils bei Rot und die Blinkerpflicht ab 2027, haben wir bereits ausführlich in einem Artikel im April 2025 behandelt. Seitdem hat sich in der Welt der E-Scooter einiges getan; der ADAC hat unter anderem eine neuerliche Übersicht zu allen "Do's und Don'ts" der Elektroroller herausgegeben.

Was gilt für die Zulassung von E-Scootern?

E-Scooter müssen mit zwei unabhängig voneinander wirkenden Bremsen, einer funktionierenden Beleuchtung (weißes Licht vorn, rotes Licht hinten), Reflektoren und einer Klingel ausgestattet sein. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h, wobei eine Toleranz von bis zu 10 Prozent (22 km/h) akzeptiert wird. Die Motorleistung darf maximal 500 Watt betragen, bei selbstbalancierenden Modellen bis zu 1.400 Watt.

Jeder E-Scooter, der am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, benötigt eine gültige Versicherung. Der Nachweis erfolgt über eine spezielle Versicherungsplakette, die jährlich erneuert werden muss. Ohne diese Plakette drohen Bußgelder, und im Schadensfall kann es zu erheblichen finanziellen Konsequenzen kommen. Ebenso ist eine Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrt-Bundesamt erforderlich. Fahrzeuge ohne ABE dürfen nicht auf öffentlichen Wegen genutzt werden.

Verkehrsregeln und Bußgelder im Alltag

Abseits der neuen Gleichstellung mit Fahrrädern bleibt bestehen: E-Scooter müssen vorhandene Radwege nutzen, sofern eine Benutzungspflicht besteht. Ist kein Radweg vorhanden, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Das Fahren auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten - es sei denn, ein Zusatzzeichen erlaubt dies ausdrücklich. In freigegebenen Fußgängerzonen und auf Gehwegen gilt weiterhin Schrittgeschwindigkeit und besondere Rücksichtnahme auf Fußgänger.

Typische Verstöße und Sanktionen

  • Fahren ohne Versicherung: bis zu 40 Euro Bußgeld
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis: bis zu 70 Euro Bußgeld
  • Fahren auf Gehwegen ohne Freigabe: 15-30 Euro Bußgeld
  • Mitnahme einer weiteren Person: 10 Euro Bußgeld
  • Freihändiges Fahren: 10 Euro Bußgeld

Alkohol- und Drogenregelungen

Die Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrer entsprechen denen für Autofahrer. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Für alle anderen liegt die Grenze bei 0,5 Promille; ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit und damit eine Straftat. Auch für Cannabis und andere Rauschmittel gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer.

Haftung und Opferschutz

Ein selten berücksichtigter Aspekt ist die Haftungsfrage, denn bei E-Scootern besteht im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen keine sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Wer durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, muss dem Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um Schadenersatz von der Versicherung zu erhalten. Kann dies nicht belegt werden, bleibt das Opfer auf dem Schaden sitzen. Diese Regelung wird auch vom ADAC als problematisch angesehen und ist Gegenstand aktueller Reformforderungen.

Waren Sie sich über all diese Regelungen im Klaren? Nutzen Sie die Kommentarfunktion und teilen Sie uns Ihre Meinung mit. Beachten Sie beim Kommentieren aber bitte die Forenregeln. Folgen Sie uns außerdem für Neuigkeiten in der Hardware-Welt oder unsere exklusiven Inhalte gern auf Whatsapp und X. Unsere Video-Inhalte (oftmals gewürzt mit einer Prise Humor) finden Sie bei Youtube, Instagram und Tiktok.

Quelle: BMV, ADAC, Bußgeldkatalog

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    • Kommentare (35)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von CouchCowboy Kabelverknoter(in)
        Sind die weniger gefährlich? Sehe das eher als größere Gefährdung zumal viele noch überbreite Anhänger oder gar Vorbauten die an haben, das geht beim E Scooter nicht. Höchstens mit eigenanbau der nunmal nicht zugelassen wird. Denke da sollte man am E Bike doch mal ran.
        Und ich rede hier von einen Geteilten Fußweg wo Räder unterhalb der Fußgänger angeordnet sind von nicht einmal ein Meter breite. Der Scooter schafft es ohne nötigung so lange hinter her bis er überholen kann aber das Rad mit Anhänger klingelt und pöbelt, sodass der Fußgänger auf den grünstreifen stehen muss damit der Kollege mit seinen E Bike vorbei rauschen kann. Fände das ziemlich gerechtfertigt wenn ein E Bike die selben Auflagen hätte.
        Noch ein Beispiel. Bei uns passierte das neulich. Breiter Radweg, älterer Herr um die 80 Jahre mit normalo Rad, wird überholt vom E Bike Enthusiasten und gestriffen. Alter Mann fällt ungünstig jnd ich jetzt tot. Was wurde aus den E Bike typen? Nix, hat man nicht identifizieren können. Der ist nämlich abgehauen. So siehts dann leider aus. Mit Kennzeichen hätte man durch die Zeugen eine Chance gehabt.
      • Von CouchCowboy Kabelverknoter(in)
        Sind die weniger gefährlich? Sehe das eher als größere Gefährdung zumal viele noch überbreite Anhänger oder gar Vorbauten die an haben, das geht beim E Scooter nicht. Höchstens mit eigenanbau der nunmal nicht zugelassen wird. Denke da sollte man am E Bike doch mal ran.
        Und ich rede hier von einen Geteilten Fußweg wo Räder unterhalb der Fußgänger angeordnet sind von nicht einmal ein Meter breite. Der Scooter schafft es ohne nötigung so lange hinter her bis er überholen kann aber das Rad mit Anhänger klingelt und pöbelt, sodass der Fußgänger auf den grünstreifen stehen muss damit der Kollege mit seinen E Bike vorbei rauschen kann. Fände das ziemlich gerechtfertigt wenn ein E Bike die selben Auflagen hätte.
        Noch ein Beispiel. Bei uns passierte das neulich. Breiter Radweg, älterer Herr um die 80 Jahre mit normalo Rad, wird überholt vom E Bike Enthusiasten und gestriffen. Alter Mann fällt ungünstig jnd ich jetzt tot. Was wurde aus den E Bike typen? Nix, hat man nicht identifizieren können. Der ist nämlich abgehauen. So siehts dann leider aus. Mit Kennzeichen hätte man durch die Zeugen eine Chance gehabt.
      • Von LightLoop Freizeitschrauber(in)
        Zitat von CouchCowboy
        Überreguliert ist das noch nicht ganz. Helm und Bikerkleidung die den Fahrer schützen sind noch nicht ganz durch... Zumindest der Helm war auch schon in Gespräch. Aber welche Zielgruppe kommt drumherum? Die E-Fahrräder, ähnliche Antriebsart teilweise schneller und größer, dank Boomer auf engen Wegen gefährlicher aber keine Versicherungspflicht oder dergleichen. Mal abgesehen davon das sich Fahrräder allgmein sich an kaum Verkehrsregeln halten. Warum? Die Dinger stehen wenigstens nicht überall herum.
        naja ein ebike fährt mit nur 25kmh auch nur ~5kmh schneller als so ein Roller
        Rennräder ohne Motor sind sind da sogar nochmal schnelller..
        Und für die sollen laut dir Regeln gelten wie für ein 45kmh Pedelac??
        Übertreib mal nicht!!
      • Von chill_eule Kokü-Junkie (m/w)
        Wir haben auch einen Fahrstuhl
      • Von ruyven_macaran Trockeneisprofi (m/w)
        Warts ab, bis euch die Rolltreppen im Namen der Inklusion verboten werden .
      • Von chill_eule Kokü-Junkie (m/w)
        "Ja, aber...!"

        Wir hatten dieses Jahr schon zwei heftige Rollatorunfälle auf unseren Rollsteigen zwischen Tiefgarage und Laden.

        Und was macht der Gesetzgeber da?

        Genau!

        Alles richtig!

        Die Leute sind einfach [Ins Forum, um diesen Inhalt zu sehen] nur zu dumm/faul/bequem sich an irgendwelche Regeln zu halten, und schon haben wir den Salat, bzw. in beiden Fällen eher eine "bloody mary" + RTW und direkt abtransport ins nächste Krankenhaus.

        Was lernen wir daraus?
        1000 Regeln helfen nicht, wenn 999 davon regelmäßig ignoriert werden.
      Direkt zum Diskussionsende
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