Wi-Fi-6-Modul Killer AX1650 zu gewinnen - Auflösung

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Wi-Fi-6-Modul Killer AX1650 zu gewinnen - Auflösung
Quelle: PC Games Hardware

Mit dem Killer AX1650 gibt es eine für Gamer optimierte WLAN-Lösung, die sowohl hohe Transferraten als auch geringe Latenzen ermöglicht. Sie haben die Möglichkeit, eines von fünf Exemplaren der PCI-Express-Version zu gewinnen. Dafür müssen Sie lediglich eine Frage korrekt beantworten und etwas Glück haben.

Auflösung

Wir stellten die Gewinnspielfrage "Wie heißt das nützliche Tool, mit dem Nutzer eigene Prioritätslevel und Bandbreitenlimits für einzelne Programme festlegen können?", worauf die korrekte Antwort Killer Control Center (2.0) lautet. Unter den Teilnehmern mit der richtigen Antwort wurden Anna S., Dirk H., Karl S., Mario R. und William D. als Gewinner gezogen. Herzlichen Glückwunsch!

Killer AX1650

Das WLAN-Modul von Rivet Networks bietet bis zu 2,4 Gb/s Datendurchsatz, 2×2 MU-MIMO, 160-MHz-Kanal-Unterstützung und ein Dual-Band für 2,4-GHz- und 5-GHz-Netzwerke. Zusätzlich unterstützt die Hardware Bluetooth 5.1, WPA(2/3) und AES-Verschlüsselung mit bis zu 256 Bit. Mit der vom Hersteller bereitgestellten Software können Sie den Datenverkehr analysieren und die Priorisierung von Gaming- oder Streaming-Inhalten vornehmen. Bei der von uns verlosten Variante der Rivet Networks Killer AX1650 sitzt das WLAN-Modul auf einer PCI-Express-×1-Karte für die einfache Verwendung im Desktop-PC. Mehr Informationen erhalten Sie im PCGH-Test des WLAN-Moduls Killer AX1650.

Bildergalerie

Das Gewinnspiel

Wichtig ist, dass Sie vor der Teilnahme am Gewinnspiel zuerst alle (!) Teilnahmebedingungen durchlesen, speziell auch unsere Datenschutz-Hinweise. Mit der Teilnahme stimmen Sie diesen explizit zu.

Teilnehmen können Sie, indem Sie folgende Gewinnspielfrage richtig beantworten: "Wie heißt das nützliche Tool, mit dem Nutzer eigene Prioritätslevel und Bandbreitenlimits für einzelne Programme festlegen können?" Tipp: Es liegt in der Version 2.0 vor und bei der Suche nach der Antwort sollte Ihnen der verlinkte PCGH-Testbericht helfen. Schicken Sie Ihre Antwort als E-Mail mit dem Betreff "Gewinnspiel Killer" an gewinnspiel@pcgh.de. Die Gewinner werden aus aus allen Einsendungen mit der richtigen Antwort ausgelost. Die Teilnahme ist bis zum 02. August 23:59 Uhr möglich.

Teilnahmebedingungen

1. Gegenstand

1.1 Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel der COMPUTEC MEDIA GMBH, Redaktion PC Games Hardware, Dr.-Mack-Straße 83, 90762 Fürth (nachfolgend bezeichnet als "Veranstalter") durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen oder mitgeteilten Daten.

1.2 Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

2. Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels

2.1 Das Gewinnspiel beginnt am 24.07.2020 und endet am 02.08.2020.

2.2 Teilnahmeberechtigt sind Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und zur Durchführung des Versands über eine gültige Versandadresse in Deutschland oder Österreich verfügen. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern (Sponsoren), die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren.

2.3 Unter den Teilnehmern werden je ein Killer AX1650 (PCI-E) für fünf Teilnehmer verlost.

2.4 Der Teilnahmebeitrag besteht, wenn Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Gewinnspiel Killer" an gewinnspiel@pcgh.de schicken.

2.5 Die Gewinner werden durch das Losverfahren unter allen Einsendungen mit der korrekten Antwort auf die Gewinnspielfrage ermittelt.

3. Abwicklung

3.1 Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, sein Tausch oder seine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Der Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle der nächste Teilnehmer in der Gewinnerrangfolge nach. Die Übergabe der Gewinne wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt.

3.2 Die Teilnehmer werden zeitnah per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse über die Gewinne benachrichtigt und um Bestätigung gebeten. Die vom Gewinner bereitgestellte Adresse wird benötigt, um den Versand der Preise durchführen zu können.

3.3 Bestätigt ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z. B. ungültige E-Mail-Adresse), ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergebe, gehen zulasten der Teilnehmer.

4. Gewährleistungsausschluss

4.1 Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.

4.2 Hierzu können technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen durch Plattformen wie Facebook gehören, falls das Gewinnspiel auf oder in Zusammenhang mit ihnen veranstaltet wird.

5. Haftung

5.1 Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß Ziffer 5 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

5.2 Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadenssache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

5.3 Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

5.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5.5 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönlichen Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

6. Datenschutzhinweise

6.1 Der Veranstalter erhebt und nutzt die Daten der Teilnehmer nur so weit dies gesetzlich erlaubt ist oder die Teilnehmer darin einwilligen.

6.2 Folgende Daten werden von den Teilnehmern durch den Veranstalter erhoben und dienen der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels: E-Mail-Adresse
Im Falle des Gewinns erfragt der Veranstalter vom Gewinner die Versandadresse und die E-Mail-Adresse. Die Daten der Gewinner werden an die PR-Agentur Markensturm.com zur Veranlassung des Versands weiteregeleitet.

6.3 Die vom Veranstalter im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten der Teilnehmer werden unverzüglich nach vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels dauerhaft gelöscht.

6.4 Auf schriftliche oder in Textform (E-Mail) mitgeteilte Anforderungen hin können die Teilnehmer vom Veranstalter jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und Datennutzungseinwilligungen widerrufen.

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    • Kommentare (11)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Pilo Software-Overclocker(in)
        Ähm....warum ist das heute nochmal in den News, wenn das Gewinnspiel schon seit über einem Monat beendet wurde?
      • Von Pilo Software-Overclocker(in)
        Ähm....warum ist das heute nochmal in den News, wenn das Gewinnspiel schon seit über einem Monat beendet wurde?
      • Von McFly_76 Freizeitschrauber(in)
        @PCGH-Redaktion

        Gab es schon eine Ziehung und sind die fünf Gewinner ermittelt worden ?
        ( Bestätigt ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, verfällt der Gewinn )
      • Von Incredible Alk Flüssigstickstoff-Guru (m/w)
        Vom Gewinnspiel hab ich auch nicht geredet, das überlasse ich gerne Usern die davon auch wirklich ein Upgrade hätten.

        Notebook hab ich gar keins mehr (mal das uralte Ding wo ich damals meine Abschlussarbeit drauf getippt habe ausgenommen), aber erschreckenderweise tatsächlich eine sehr "funkfreie" Zone hier, also sehr viele freie/breite Kanäle. Das liegt einerseits an einer wenig technikaffinen direkten Nachbarschaft (die alle mit dem 2,4er Werks-WLAN des Vodafonerouters auskommen - jedenfalls sehe ich sonst nix) und vor allem an den alten Häusern hier die teilweise 80cm dicke Steinwände außen haben. Isoliert hervorragend gegen Fremdnetze.
        Im 5GHz Bereich bin ich hier komplett alleine unterwegs.
      • Von PCGH_Torsten Kokü-Junkie (m/w)
        Zitat von Incredible Alk
        Erstens das - und zweitens ernstgemeinte Frage: Warum sollte ich mir ein 2x2 MIMO ax Gerät plus Router holen wenns seit Ewigkeiten 4x4 MIMO ac Geräte gibt die, sofern man nicht zig Geräte gleichzeitig nutzt (wo ax deutliche vorteile hat) deutlich schneller sind?
        Hast du denn eine Notebook mit vier Antennen? Und hast du eine Nachbarschaft, in der vier 160er Kanäle frei sind? Für all diejenigen, die eine von beiden Fragen mit "Nein" beantworten, ist ax ein Fortschritt.

        Außerdem sollst du doch gar nicht. Du darfst das Gewinnspiel gerne denjenigen überlassen, die es nötiger haben.
      • Von Incredible Alk Flüssigstickstoff-Guru (m/w)
        Da haste Recht.
        Klar, wenn das sich nach und nach als Standard etabliert und damit quasi kostenlos mehr Performance bereistellt für den Normalnutzer (der sicherlich kein 4x4 betreibt) gibts nichts dagegen zu sagen. Aber auch da wäre ich gerade bei WLan aktuell noch vorsichtiger. Zumindest nach meiner Erfahrung dauerts bei Funknetzwerkstandards immer merklich länger bis sie einigermaßen bugfrei funktionieren.
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